Grenzgaenger Forum

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Themen - Timo

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Arbeiten / Hinzuverdienst bei Arbeitslosigkeit in Frankreich?
« am: 03. April 2012, 16:02:18 »
Ein ganz liebes "Hallo" an die Forumsmitglieder...

Ein ähnliches Problem hatte 2009 das Mitglied "kathy" in einem Thema angeschoben. Allerdings konnte ich keine Antworten zum Thema ersehen. Deshalb versuche ich es nun mit einem eigenen Beitrag zu diesem Thema...

Zu meiner derzeit bescheidenen Situation: ich habe ein Angebot für ein Praktikum mit Bezahlung. Das möchte ich gerne annehmen, allerdings deckt sich die Zahlung natürlich nicht mit der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Nun möchte ich gerne wissen, ob und wie die beiden Zahlungen verrechnet werden. Gibt es in FRA eine Hinzuverdienstgrenze wie in Deutschland? Wenn ja, wie hoch ist diese?

Der Ratgeber für Grenzgänger gibt in der Sache keine aufschlussreichen Antworten. Im Netz habe ich nichts gefunden und meine "Beraterin" bei der Pole habe ich angemailt, bekomme aber keine schnelle Antwort. Wer aus dem Forum kann mir, vielleicht aus eigener Erfahrung, in dem Fall hilfreiche Antworten geben?
Vorab schon mal ein ein dickes Dankeschön an die (hoffentlich) zahlreichen Ratgeber.

LG
Timo

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Ein ganz liebes "Hallo" an die Forumsmitglieder...

ich bin neu hier im Forum und komme schon mit einem ganz dicken Problem. Ein ähnliches Problem hatte letztes Jahr das Mitglied "Linus" in einem Thema angeschoben. Allerdings konnte ich aus den ersichtlichen Antworten zum Thema keine hilfreichen Informationen ziehen. Deshalb versuche ich es nun mit einem eigenen Beitrag zu diesem Thema...

Zu meiner derzeit bescheidenen Situation: ich wurde letzte Woche von meinem dt. Arbeitgeber gekündigt, bin privat krankenversichert in Deutschland, lebe seit 2 Jahren in Frankreich und hatte mich (dummerweise) nicht um die Carte Vitale gekümmert. Jetzt fehlt mir zu der Arbeitslosmeldung bei der POLE EMPLOI sowohl die Sozialversicherungsnummer als auch die Carte Vitale. Das wäre ja nicht so schlimm, wenn ich an diese Informationen jetzt ohne Weiteres käme. Die Carte Vitale bedingt aber eine Sozialversicherungsnummer, die Sozialversicherugsnummer setzt wiederum einen franz. Arbeitgeber, die Bescheinigung (über das Formular E106) einer deutschen (gesetzlichen) Krankenersicherung oder halt die Arbeitslosigkeit voraus. Und hier drehe ich mich dann im Kreis. Ohne frz. Arbeigeber, das Formular E106 aus Deutschland und die Bescheinigung der Arbeislosigkeit fehlt mir wohl in Frankreich der Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit. Wobei der Krankenschutz nicht mein eigentliches Problem ist sondern das fehlende Arbeitslosengeld.

Mit den einschlägigen Beratungsstellen (EURES-Berater, Krankeversicherungen, Pole emploi, etc.) bin ich in Kontakt komme aber nicht entscheidend weiter. Wer kann mir hier nützliche Tipps geben, diesen gordischen Knoten zu lösen? Vorab schon ein großes Lob an dieses sinnvolle Forum und ein dickes Dankeschön an die (hoffentlich) zahlreichen Antworten.

GLG
Timo

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Ein ganz liebes "Hallo" an die Forumsmitglieder...

ich bin neu hier im Forum und komme schon mit einem ganz dicken Problem. Ein ähnliches Problem hatte letztes Jahr das Mitglied "Linus" in einem Thema angeschoben. Allerdings konnte ich aus den ersichtlichen Antworten zum Thema keine hilfreichen Informationen ziehen. Deshalb versuche ich es nun mit einem eigenen Beitrag zu diesem Thema...

Zu meiner derzeit bescheidenen Situation: ich wurde letzte Woche von meinem dt. Arbeitgeber gekündigt, bin privat krankenversichert in Deutschland, lebe seit 2 Jahren in Frankreich und hatte mich (dummerweise) nicht um die Carte Vitale gekümmert. Jetzt fehlt mir zu der Arbeitslosmeldung bei der POLE EMPLOI sowohl die Sozialversicherungsnummer als auch die Carte Vitale. Das wäre ja nicht so schlimm, wenn ich an diese Informationen jetzt ohne Weiteres käme. Die Carte Vitale bedingt aber eine Sozialversicherungsnummer, die Sozialversicherugsnummer setzt wiederum einen franz. Arbeitgeber, die Bescheinigung (über das Formular E106) einer deutschen (gesetzlichen) Krankenersicherung oder halt die Arbeitslosigkeit voraus. Und hier drehe ich mich dann im Kreis. Ohne frz. Arbeigeber, das Formular E106 aus Deutschland und die Bescheinigung der Arbeislosigkeit fehlt mir wohl in Frankreich der Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit. Wobei der Krankenschutz nicht mein eigentliches Problem ist sondern das fehlende Arbeitslosengeld.

Mit den einschlägigen Beratungsstellen (EURES-Berater, Krankeversicherungen, Pole emploi, etc.) bin ich in Kontakt komme aber nicht entscheidend weiter. Wer kann mir hier nützliche Tipps geben, diesen gordischen Knoten zu lösen? Vorab schon ein großes Lob an dieses sinnvolle Forum und ein dickes Dankeschön an die (hoffentlich) zahlreichen Antworten.

GLG
Timo

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Behörden / Carte Vitale für Privatversicherte bei Arbeitslosigkeit?
« am: 01. September 2011, 12:19:19 »
Ein ganz liebes "Hallo" an die Forumsmitglieder...

ich bin neu hier im Forum und komme schon mit einem ganz dicken Problem. Ein ähnliches Problem hatte letztes Jahr das Mitglied "Linus" in einem Thema angeschoben. Allerdings konnte ich aus den ersichtlichen Antworten zum Thema keine hilfreichen Informationen ziehen. Deshalb versuche ich es nun mit einem eigenen Beitrag zu diesem Thema...

Zu meiner derzeit bescheidenen Situation: ich wurde letzte Woche von meinem dt. Arbeitgeber gekündigt, bin privat krankenversichert in Deutschland, lebe seit 2 Jahren in Frankreich und hatte mich (dummerweise) nicht um die Carte Vitale gekümmert. Jetzt fehlt mir zu der Arbeitslosmeldung bei der POLE EMPLOI sowohl die Sozialversicherungsnummer als auch die Carte Vitale. Das wäre ja nicht so schlimm, wenn ich an diese Informationen jetzt ohne Weiteres käme. Die Carte Vitale bedingt aber eine Sozialversicherungsnummer, die Sozialversicherugsnummer setzt wiederum einen franz. Arbeitgeber, die Bescheinigung (über das Formular E106) einer deutschen (gesetzlichen) Krankenersicherung oder halt die Arbeitslosigkeit voraus. Und hier drehe ich mich dann im Kreis. Ohne frz. Arbeigeber, das Formular E106 aus Deutschland und die Bescheinigung der Arbeislosigkeit fehlt mir wohl in Frankreich der Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit. Wobei der Krankenschutz nicht mein eigentliches Problem ist sondern das fehlende Arbeitslosengeld.

Mit den einschlägigen Beratungsstellen (EURES-Berater, Krankeversicherungen, Pole emploi, etc.) bin ich in Kontakt komme aber nicht entscheidend weiter. Wer kann mir hier nützliche Tipps geben, diesen gordischen Knoten zu lösen? Vorab schon ein großes Lob an dieses sinnvolle Forum und ein dickes Dankeschön an die (hoffentlich) zahlreichen Antworten.

GLG
Timo

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Vorstellungen / Hallo....aus Spicheren
« am: 30. August 2011, 16:35:53 »
Ein dickes Hallo...an die community!

Seit Anfang des Jahres leben meine Partnerin und ich nun in Spicheren. Wir fühlen uns sehr wohl hier in Frankreich und kommen bisher, trotz unserer rudimänteren Sprachkenntnisse, auch ganz ordentlich zurecht. Wobei man fairerweise zugeben muss, dass hier in unmittelbarer Grenznähe zu Saarbrücken auch nicht die großen Sprachbarrieren vorzufinden sind. Wie auch immer, nun habe ich mich endlich auch hier angemeldet (meine Partnerin ist schon etwas länger aktiv) und ich bin jetzt natürlich sehr gespannt auf neue Kontakte und einen regen Informationsaustausch.  Man liest sicher demnächst mehr voneinander...

...bis dann und Gruß aus Spicheren

Timo

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