Grenzgaenger Forum

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Themen - tippertripper

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Steuern / Muss ich Steuern voraus zahlen?
« am: 17. Februar 2014, 11:07:48 »
Hallo Zusammen,

ich habe eine recht einfache Frage, vielleicht könntet Ihr mir dabei helfen. Meine Freundin und ich haben bis August 2012 in Frankreich gelebt und als Grenzgänger in Deutschland gearbeitet. Ich bin bereits am 1.1.2012 aus beruflichen Gründen nach Deutschland gezogen, meine Freundin hat noch bis einschließlich August 2012 diesen Status gehabt und ist dann nach Frankfurt nachgekommen. Seitdem versteuern wir beide regulär unsere Einkommen in Deutschland.
Letztes Jahr habe ich bereits keine Steuern in FR für 2012 bezahlt, meine Freundin musste für die acht Monate noch 807€ bezahlen.
Jetzt kam vor kurzem Ihr Steuervorauszahlungsavis für 2013. Sie soll 269€ (erste Rate) bezahlen. Dabei haben wir dem Finanzamt bereits gemeldet, dass wir 2013 nicht mehr in Frankreich gelebt haben. Ich habe entsprechend Einspruch eingelegt. Daraufhin kam ein Brief aus Frankreich. Leider spreche ich jedoch nicht ausreichend französisch um ihn voll-umfänglich zu verstehen. Hier der Auszug daraus, den ich für relevant halte:

Vous avez déménage en allemagne courant septembre 2012. Vous avez depose une declaration d`impot par internet en juin 2013 les revenuez de 2012. Cette declaration d`impot a genere un impot de 807 €.

Votre avis d`impot 2013 sur L`impot sur les revenues de l`annee 2012 est donc correctement etablie et aucun degrevement ne peut par consequence etre prononce en votre faveur.

Ich denke, der Brief soll mir sagen, dass meine Freundin die Steuervorauszahlung trotzdem leisten soll. Ist das richtig?

Ich gehe mal davon aus, dass ich mir das Geld dann mit einer entsprechenden Steuererklärung (relevantes Einkommen in 2013 für Frankreich = 0€) zurück holen muss, aber zunächst einmal die drei Raten bezahlen soll. Korrekt?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

MfG
tippertripper

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Steuern / Automatischer Steuereinzug nach "Wegzug"
« am: 12. Oktober 2012, 14:26:53 »
Hallo Zusammen,

ich bin am 1.1.2012 aus Frankreich weggezogen und habe damit auch meinen Grenzgängerstatus verloren. Dem französischen Finanzamt habe ich die Ermächtnis erteilt die Steuern automatisch von meinem Konto einzuziehen. Das passierte bei mir bisher in drei Raten pro Jahr. Die letzte Rate für das Jahr 2011 habe ich nun Ende September bezahlt.
Da ich ja nun seite dem 1.1.2012 wieder in Deutschland Steuern zahle, frage ich mich, ob ich mich noch beim französischen Finanzamt abmelden muss. Oder passiert das automatisch? Ich habe die Sorge, dass das französische Finanzamt versucht im Januar 2013 die Rate für (hochgerechneten) Steuer für 2012 abzubuchen.

Schöne Grüße
tippertripper

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Hallo Zusammen,

ich suche zum 1.10. einen Nachmieter für meine 2-Zimmer Wohnung in Oeting. Die Beschreibung der Wohnung mit Bildern findet Ihr hier:

http://www.immobilienscout24.de/expose/66043287?navigationbarurl=/Suche/S-/Wohnung-Miete/Saarland/Stadtverband-Saarbruecken-Kreis/Saarbruecken/2,00-/-/EURO--500,00

Schöne Grüße
tippertripper

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Steuern / Hauptwohnung in Frankreich, Zweitwohnsitz in Frankfurt?
« am: 10. Oktober 2011, 11:30:23 »
Hallo Zusammen,

erstmal möchte ich mich für dieses tolle Forum bedanken. Ich habe schon häufig über die Suchfunktion Antworten auf meine Fragen gefunden. In diesem Fall jedoch muss ich euch direkt Fragen.

Ich werde in kürze einen neuen Job in Frankfurt annehmen (zum 1.1.2012). Damit entfällt der Grenzgänger Status den ich derzeit als Beschäftigter im Saarland genieße. Meine Freundin jedoch bleibt hier, also wollen wir auch unsere Mietwohnung in Frankreich behalten. Hat jemand Erfahrung ob man seine Wohnung in Frankreich als Erstwohnsitz angeben kann und die Wohnung am Arbeitsort als "Zweitwohnung". Konkret geht es mir hier um die Abrechung der "Heimfahrten" und das geltend machen der Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten. Mit zwei Wohnungen in Deutschland scheint das ja kein Problem zu sein:

http://www.focus.de/finanzen/steuern/zweitwohnung-doppelter-segen_aid_258839.html

Aber geht das auch mit einem französischen Wohnsitz?

Wäre toll wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet.

Schöne Grüße
tippertripper

P.S. Habt Ihr sonst noch Tipps für mich oder Dinge die ich beachten muss wenn ich jetzt mich jetzt aus dem Grenzgänger-Status verabschiede?

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Arbeiten / Grenzgänger Status auch in Zweibrücken?
« am: 25. März 2011, 00:16:26 »
Hallo Zusammen,

weiß hier jemand zufällig ob man auch den Grenzgänger Status erhält wenn man einen Job in Zweibrücken annimmt? Konkret geht es um meine Freundin, wir wohnen gemeinsam in Oeting (Frankreich), ich arbeite in Kirkel und genieße bereits den Grenzgänger Status, jetzt hat Sie einen Job im Outlet in Zweibrücken in Aussicht. Wird Sie ebenfalls den Grenzgänger Status erhalten so wie ich? Wäre super wenn jemand eine Antwort darauf weiß.

Schöne Grüße
tippertripper

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