Grenzgaenger Forum

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Themen - yando

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Steuern / Arbietgeber (DE) braucht ab 2023 deutsche Steuernummer ?
« am: 18. Dezember 2023, 20:04:41 »
Hallo liebe Grenzgänger Gemeinde

Mein deutscher Arbeitgeber möchte nachträglich für das Finanzamt meine deutsche Steuernummer:
Als Grundlage hat er mir folgende Information gegeben:
für Grenzgänger wird rückwirkend für 2023 fortfolgend eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Ich bitte Sie, Herrn Loreth entsprechend zu informieren, dass er sich um die Erteilung kümmert und diese danach an uns weiterzugeben.
https://www.infobest.eu/fileadmin/data/Publikationen/Infobulletins/Infobulletin_2023/INFOBULLETIN_Januar-Februar_2023_DE.pdf

Hatte dieser Fall schon mal jemand von euch, nehme ich da einfach meine uralte Steuernummer von damals, als ich noch in Deutschland gewohnt habe. Ist das alles soweit okay oder muss ich mir da weiter Gedanken zu machen.

Beste Grüße eine angenehme Weihnachtszeit und kommt gut ins neue Jahr.

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hallo, ich bekomme immer eine Fehlermeldung (siehe Anhang) woran liegt das ? ...kann das Formular nicht finden zur Auslandskonten, unten zeigt er diese aber an, da ich sie eigentlich schon angegeben hatte ... bin ratlos, da ich das Formular so nicht vollständig abschließen kann.

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Hallo Zusammen, ich benötige eure Hilfe.

mein neuer Arbeitgeber weißt auf der Lohnsteuer Jahresabschluss Bescheinigung die SV Beiträge nicht aus. In den vergangenen Jahren haben das aber meine alten Arbeitgeber immer gemacht.
Somit müsste ich in FR ja meinen kompletten Bruttolohn inkl. SV Beträge versteuern, ist das richtig so? Ich habe die letzten Jahre immer die SV Beiträge vom Brutto abgezogen und dann versteuern in FR. Im Anhang habe ich das Dokument angehängt auf welches sich mein AG beruft. Wie habt Ihr das gelöst ??? Was ist nun richtig ?

PS: ...super Forum, habe schon so viel gelernt. !!

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Eine Frage, ich hatte im Urlaub in Deutschland einen Unfall und musste ins Deutsche Krankenhaus, ich hatte nur die carte vital, keine zusätzlichen EU Krankenkarte.Nun verlangt das deutsche Krankenhaus ein Formular eh 111 um mit frankreich abzurechnen. Könnt Ihr mir weiterhelfen wo ich dieses Formular bekomme, online ist es nicht hinterlegt. Und durch Corona kann ich es Bei CPAM auch nicht abholen.
Des weiteren glaube ich dass dieses Formular in Frankreich eine andere Nummer beziehungsweise Namen hat. Hatte schon mal jemand einen ähnlichen Fall, oder eine Idee wie ich an dieses Formular komme. Des Weiteren bin ich auf der Suche nach meiner  Sozialversicherungsnummer  13-stelligIst die auf der Karte vital ersichtlich. Über eine kurze Rück Antwort würde ich mich sehr freuen.

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Hallo zusammen,liebe Forums Mitglieder.


Ich habe eine verzwickte Situation und wir über euer Schwarm wissen sehr dankbar.

Folgende Situation: ich wurde 2019 zum Januar arbeitslos, da bin ich auch in Frankreich gemeldet. Habe von Februar bis April erneut eine Arbeit aufgenommen. Somit von Februar bis April Gehalt aus Deutschland bezogen. Und ab Mai wurde ich bis Ende des Jahres aus gesundheitlichen Gründen erneut arbeitslos. Somit wieder Arbeitslosengeld aus Frankreich bezogen.

Nun möchte ich meine online Steuererklärung machen, und tue mir sehr schwer mit den Eintragungen da jeder, selbst mein alter Steuerberater eine andere Meinung hat. In welchem Feld trage ich das Arbeitslosengeld ein, und in welchem Feld trage ich das Gehalt aus Deutschland ein,. Ist es richtig dass ich das Arbeitslosengeld und mein Gehalt zusammen addieren muss und in 1AJ eintragen muss. Und dann noch mal das Arbeitslosengeld einzeln weiter unten.
Des weiteren führt das französische Arbeitsamt die Lohnsteuer aufs Arbeitslosengeld direkt ab. Ich habe aber als Spardose das ganze Jahr meine Abschläge vom Gehalt durchlaufen lassen. Diese sind auch im grauen Feld eingetragen und fix nicht veränderbar. Jedoch kann ich die Abfuhr des Arbeitslosengelds beziehungsweise die Lohnsteuer dessen. Nicht zusätzlich eintragen, merkt dass das Finanzamt automatisch? Über eine kurze und zeitnahe Rück Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße aus Lothringen.

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Wohnen / ERSTES MAL STEUERN MACHEN IN FR
« am: 06. Dezember 2010, 15:37:52 »
Hallo zusammen,

da ich kommendes Jahr zu ersten mal die Steurn in Farnkreich machen darf, wollte ich wissen was ich alles absetzen bzw. gelten machen kann- gehen auch kaufbelege z.B. von PC welche ich in Deutschland kaufe oder muss ich was ich Fr absetzen will auch in FR kaufen??? und wo bekomme ich den Vordrück?? in METZ oder bei mir auf derMairie??
Ich kenn mich noch gar nicht aus - vielleicht habt ihr ein paar links für mich ... lieben DAnk im Voraus

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Wohnen / SUCHE WOHNUNG MIT GUTEM STANDART
« am: 06. Dezember 2010, 13:04:20 »
HAllo zusammen,
bin neu hier und auf wohnungssuche ca 80qm-100qm in guten zustand, evtl wie in deutschland...alle wohnungen sind mit schlechetr aussattung und schlimmer aufteilung welche ich bis jetzt besichtigt habe...
hat jemand eine adress für mich oder einen seriösen markler an den ich mich wenden kann???

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