Grenzgaenger Forum

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Themen - TGV

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Technik / Débat télévisé der Wahlen - in DE per Internet?
« am: 20. März 2017, 13:55:46 »
Hallo,

weiss jemand, ob, wie und wo man aus DE die heutige erste Präsidentschafts-Debatte (TF1) live per Internet gucken kann?

Danke!

TGV

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Gesundheitswesen / Wohnhaft DE, Krankenversicherung fürs Kind?
« am: 19. Dezember 2012, 18:10:24 »
Hallo allerseits,


meine Frau und ich wohnen in DE, ich arbeite in DE, sie als Angestellte in FR (sie ist also Grenzgängerin). Ich bin Privatpatient, und verdiene oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, sie in FR gesetzlich versichert.

Preisfrage: Kann unser Sohn bei ihr mit versichert werden (ich meine nein, die CPAM meint klar kein Problem)? Ich bin nicht scharf darauf, dauerhaft 130 EUR pro Monat für die KV meines Kleinen zu zahlen wenn sich das auch vermeiden läßt, glaube aber, daß sich die CPAM irrt bzw. die deutsche Kasse (dann DAK) sich sperren wird.

Meinungen, oder gar Tatsachen dazu? Bei Infobest hatte man uns vor geraumer Zeit gesagt, der Kleine müsse in DE versichert werden, und da ich mehr verdiene als meine Frau und obendrein oberhalb dieser Pflichtgrenze, muß er "bei mir" sprich privat (oder freiwillig gesetzlich) versichert werden.

Danke!

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Hallo allerseits,


wir wohnen, bis vor kurzem zu zweit, jetzt zu dritt ;) in DE, ich arbeite in DE, meine Frau ist Grenzgängerin und arbeitet in FR, wir sind beide in DE voll (unbeschränkt) steuerpflichtig. Wir haben Mitte September einen Kindergeldantrag bei der Familienkasse Offenburg eingereicht - null Reaktion. Zwischenzeitlich kam ein ausgefülltes E411 von der CAF, das uns bescheinigt, daß wir in FR keine Ansprüche auf Kindergeld o.Ä. haben.

Die CAF hat uns darum gebeten, ein E411 der Familienkasse an die CAF zurückzuleiten - also schickten wir E411 aus FR an selbige, mit Bitte um Ausfüllen und Rücksendung.

Die Antwort war die Übersendung eines Antrags "Kindergeld Ausland", mit "Bitte um Erledigung". Darin wird genau das abgefragt, was wir eh' schon im ersten KiGe-Antrag angegeben haben, PLUS eine Aufstellung aller Erwerbsunterbrechungszeiten beider Eltern der letzten fünf (!) Jahre vor Antragsstellung gefordert, und zwar aufgedrüselt nach wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erziehungszeiten, etc. pp., von wem hat man deswegen eine Geldleistung bekommen (Pole Emploi etc.)

Meine Fragen dazu

* E411: hätten das nicht CAF und Familienkasse direkt untereinander ausmachen sollen, ohne im Dreieck über uns zu kommunizieren?
* ist es normal, daß das etwas länger dauert? Bei nicht-Grenzgänger-Bekannten von uns war der Kindergeld-Bescheid in der Regel nach zwei Wochen da, wir warten schon fünf.
* rein interessehalber - warum diese sehr detaillierten Fragen nach Erwerbsunterbrechung der letzten fünf Jahre? Ich vermag da beim besten Willen keinen Bezug zum Kind(ergeld) zu erkennen.


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Bonjour,


folgende Konstellation: Meine Frau und ich wohnen in DE, ich arbeite auch in DE, meine Frau in FR - sie ist also Grenzgängerin und in Frankreich sozialversichert. Ich bin Privatpatient und verdiene mehr als meine Frau und auch über der Versicherungsgrenze in DE. Ergo müßte eventueller Nachwuchs "bei mir", d.h. privat und in DE, versichert werden.

So weit so gut. Meine KV macht das auch, erstattet für Behandlungen in FR aber natürlich nur maximal das, was sie auch in DE zahlen würde. Sprich: Ist die Behandlung in FR billiger - schön für die Kasse. Ist sie teuerer, zahlen wir die Differenz, und ist sie gar nicht (oder nicht genau so) im deutschen Leistungskatalog zu finden, zahlen wir wenn's dumm läuft alles.

Man soll ja nicht schwarzmalen, aber wenn z.B. das Kind in Frankreich auf die Welt kommt (was wir vorziehen würden) und nach der Entbindung stationär länger behandelt werden müßte, sehe ich da doch ein ziemliches Risiko, daß da enorme Kosten auf uns zukämen, die die deutsche KV nicht oder nur zum kleinen Teil zahlt (ein Tag Intensivstation oder Brutkasten ist garantiert nicht billig).

Hat jemand hier Erfahrungen - gibts z.B. vielleicht eine Zusatzversicherung für den Fall? Was machen französische Krankenhäuser mit Kindern, die nicht versichert sind?


Danke & viele Grüße


TGV

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Bonjour,


folgende Situation: Meine Frau ist Grenzgängerin - arbeitet in FR, wir wohnen beide in DE. Uns ist aufgefallen, daß ihr Arbeitgeber fleißig CSG und CRDS von ihrem Arbeitslohn einbehalten hat, obwohl sie ja als Grenzgängerin diese gar nicht bezahlen müßte. Jedenfalls lese ich die beiden Gesetzestexte ([1] und [2]) im Code de la Securite Sociale entsprechend (s.u.).

Fragen, die sich uns jetzt stellen:

0. liegen wir da richtig, und die beiden Abgaben fallen bei Grenzgängern wirklich nicht an?
1. kann man die zuviel gezahlten Beiträge irgendwie zurückfordern? Wenn ja, von wem - Secu, Arbeitgeber,..?
2. wie kriegt man es hin, daß die das in Zukunft richtig machen? Immerhin haben die die Gehaltsabrechnungen auch immer brav an eine deutsche Anschrift ausgestellt und versandt.
3. sind CSG und CRDS-Beiträge in Deutschland als z.B. Sonderausgaben abziehbar? (Wenn nicht, wäre der Abzug der beiden Abgaben auch noch steuerpflichtig und die Sache damit noch teurer..)


Danke & Viele Grüße

TGV



[1] Article L136-1 - http://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?idArticle=LEGIARTI000006740234&cidTexte=LEGITEXT000006073189
[2] Article L131-9 - http://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?cidTexte=LEGITEXT000006073189&idArticle=LEGIARTI000006740134&dateTexte=&categorieLien=cid

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Steuern / Grenzgänger und Faktorverfahren
« am: 23. September 2011, 16:40:02 »
Bonjour,


folgende Situation: Meine Frau und ich wohnen in .DE, ich arbeite in DE, sie ist Grenzgängerin und arbeitet in .FR. Das FA bekommt von mir brav jeden Monat Lohnsteuer per Lohnsteuerabzugsverfahren direkt vom Arbeitgeber. Für meine Frau hat das FA Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgelegt, die ganz ganz grob dem entsprechen dürften, was sie zahlen müßte, wenn Sie in Lohnsteuerklasse IV wäre (also quasi wie ein Single). Unsere Gehälter sind aber deutlich verschieden, so daß definitiv ein substanzieller Splittingvorteil entsteht.

Wir wollten daher beim FA die Eintragung der Klasse IV mit Faktor auf meiner Lohnsteuerkarte beantragen. Das ist aber abgelehnt worden, mit folgender Begründung:

- der Faktor bemißt sich grob gesagt nach "Gesamte Lohnsteuer BEIDER Ehegatten in Klasse IV" geteilt durch "zu erwartende Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung".
- die Einkünfte meiner Frau unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug
- daher wäre der Faktor nicht kleiner als 1, ergo keine Eintragung möglich

Ich finde das aus mehreren Gründen ziemlich bescheiden:

1. wir zahlen beide damit in der Summe mehrere Tausend Euro jedes Jahr zuviel. Die bekommen wir zwar dann nach der Steuererklärung irgendwann unverzinst wieder, aber trotzdem macht mich das nicht so recht glücklich ;)
2. ich bin selbstständig (Geschäftsführer-Gesellschafter) und hab damit im Gegensatz zu meiner Frau z.B. keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Das Vorgehen des FA führt aber bei meiner Frau zu einem künstlich niedrigen Nettolohn, und damit im Fall der Fälle auch zu niedrigeren Ansprüchen beim Arbeitslosengeld, beim Elterngeld etc.

Die Kombination III/V wäre wohl möglich, würde das Problem 1 beseitigen aber das Problem 2 verschärfen, und geht mir persönlich ziemlich gegen den Strich (welchen Sinn macht es, das kleinere Einkommen mehr zu belasten? So einen Quark muß man sich erst mal ausdenken... aber das ist ein anderes Thema). Die sinnvollste Lösung wäre die Anwendung von IV mit Faktor für beide, aber das scheint ja irgendwie nicht zu gehen.


Frage: Hat jemand von Euch mit dem FA ähnliche Erfahrungen gemacht, oder weiß einen Kniff, wie man unterjährig zu einer halbwegs realistischen Steuerbelastung kommt, ohne die Vor/Nachteile einer Zusammenveranlagung grob ungleich zu verteilen?

Nachtrag, 9.10.: Mein Steuerberater kann die Argumente des Finanzamts auch nicht so recht nachvollziehen, deswegen haben wir mal Widerspruch eingelegt und harren jetzt der Dinge die da kommen. Ich poste wieder, wenn's was zu vermelden gibt.

Nachtrag, 11.11.: Das FA hat sich auf den extakten Wortlaut des Gesetzes berufen, und nach dem gibt es keinen Anspruch auf den Faktor, weil er, wenn präzise so berechnet wie im Gesetz geschildert bei uns eben größer als 1 wäre (da meine Frau ja keine Lohnsteuer zahlt). Damit hat sich der Einspruch erledigt. Wir haben daraufhin verlangt, daß man wenigstens die Vorauszahlungen meiner Frau für die ESt herabsetzt, und das ist zwischenzeitlich passiert (der Lohnsteuerabzug bei mir in Klasse IV ist so groß, daß wir als Ehepaar mit zwei Gehältern die gesamten Steuern des Paares bereits alleine durch meine Lohnsteuer locker zahlen).

Damit hat sich Problem 1 letztendlich erledigt, Problem 2 auch, und es bleibt halt der für mich etwas wunderliche Punkt, daß wieder einer von beiden alle Vorteile hat und einer alle Nachteile (wie bei III/V, nur diesmal halt andersrum). Aber was soll's ;-)

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