Grenzgaenger Forum

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Themen - mistermo

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Steuern / Grenzgängerstatus - brauche bitte kurzfristig Hilfe
« am: 17. August 2010, 08:09:07 »
Hallo Forum,

ich bitte um kurzfristige Hilfe aus den unten beschriebenen Gründen:

Ich wohne noch in F und war seit 2 Jahren Grenzgänger. Nun bin ich seit 01.08 in den Außendienst gewechselt, 300 km von der Grenzzone entfernt. Die Außendienststelle habe ich am 01.08 angetreten, wobei ich die erste Woche noch in der Grenzzone gearbeietet habe (täglich Rückkehr an den Wohnort F). Jetzt bin ich in der 2. und 3. Woche im Außendienst im Gebiet unterwegs (weit außerhalb der Grenzzone). Da ich noch keine definitive Wohnung in D an meinem neuen Beschäftigungsort gefunden habe, wohne ich MO - FR im Hotel und am W.E in F zu hause.
Ich habe von der "45 Tageregel" bereits 12 Tage aufgebraucht für Messen und längere Aufenthalte in Deutschland außerhalb der Grenzzone.

Mein Arbeitgeber möchte mich (nach RS mit dem Finanzamt) bereits zum 01.08 als steuerpfichtig in D melden, ist die korrekt?

Ich sehe den Sachverhalt so, dass obwohl ich im Außendienst bin, ja noch in F wohne und somit meine 45 Tage voll asschöpfen kann. Sind diese aufgebraucht, so muss ich in D versteuern, vorher nicht!

Wie sieht der Sachverhalt aus?

Danke!

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Hallo Forum,

 
ich brauche mal kurz euren Rat / Erfahrung.

Ich wohne in Frankreich, wurde in Deutschland geblitzt und habe bereits im Juli 2009 Post mit folgendem Wortlaut bekommen und unterschrieben zurückgeschickt:

Anhörung im Bußgeldverfahren

 
Sehr geehrter Herr XXX,

 
Ihne wird zur Last gelegt am 03.05. um XXX Uhr in Karlsruhe folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

 
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtblitzanlage.

 
§37 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StVG; 132 BKat

 
Beweismittel: Induktionsschleiffenmessung und Frontfoto

Zeuge: GVB X. XXX

 
Die gemessene Rotzeit beträgt 1,07sec

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wir Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben....und so weiter...

 
 
Jetzt meine frage:

 
1) Warum wurde der 132 BKat bei einem Verstoß über 1 sec. angewandt? (Normalerweise bedeutet 132 BKat der "kleine Rotlichtverstoß" ohne Fahrverbot!

2) Ist die Rotzeit 1,07 sec abgerundet worden, oder wird noch eine Toleranz abgezogen?

3) Wird bei einer Anhörung immer der Oberpunkt 132 Bkat genannt und dann im Bußgeldbescheid das Detail 132.1 oder 132.2 BKat??

 
4) Muss ich mit einem Fahrverbot von 4 Wochen rechnen??

5) Den Brief habe ich vor 5 Monaten zurückgeschickt, verjährt das irgendwann bzw. wann kommt der Bußgeldbescheid aus Frankreich???

Vielen Dank für eure Antworten!

 
Grüße

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