Grenzgaenger Forum

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Themen - WSchill

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Hallo Forum,
vielleicht ist dieser Erfahrungsbericht und meine Überlegungen dazu für andere Frankreichliebhaber interessant.
Ich habe in meinem Beitrag anfangs die 17 € Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt  nicht berücksichtigt. Hab das eine Tag später korrigiert.
Und ich frage mich, ob ich noch andere Aspekte nicht berücksichtig habe.

Ich hatte bei einem meiner 180-Tage Aufenthalt in F eine Not-Operation in F wegen einer ge-platzte Bandscheibe nötig. Ich wurde im ersten F Krankenhaus freundlich aufgenommen, die Eu-Versicherungskarte wurde kopiert, Medis gegeben und dann ging es mit der Aufnahme-prozedur weiter. Meine Vermutung "geplatzte Bandscheide" wurde noch am gleichen Abend mit einem dieser Riesenapparate geprüft und bestätigt. Da in F nicht jedes Wald- und Wiesen Krankhause (wie in D) eine Bandscheiben-OP durchführen darf, sondern für derartige OPs Operationszentren eingerichtet sind, wo z.B. einige Ärzte nur Bandscheiben-OPs durchführen, wurde ich dorthin überwiesen. Man hätte mich auch nach D reisen lassen, ich hatte mich in-tuitiv dagegen ausgesprochen. Was ein Glück, denn meine Reisekrankenversicherung hätte mich auf den Kosten für den Krankenrücktransport (1000 bis 2000€) sitzen gelassen.
Ich musste natürlich 3 Tage warten bis man mich in den normalen  OP-Plan quetschen konn-te. Die OP ist super verlaufen, nach drei Tagen hätte man mich (wie auch die Franzosen) am liebsten nach Hause geschickt, die Franzosen sollen dann von der Familie und dem Hausarzt weiter versorgt werden. Bei dieser Familienversorgung geht es eigentlich nur darum, nicht zu lang aufrecht zu bleieben, damit die geschnittene Bandscheibe und das umgebende Gewebe darum herum heilen können. Der Hausarzt soll die Wundabdeckung ab und an wechseln und nach 14 Tagen die Fänden ziehen. In der F REHA wird nicht so viel Brimborium gemacht wie in der deutschen. In der F REHA wirst Du angehalten täglich etwas zu laufen und ansonsten im Bett zu bleiben, das war's. Es gibt aber für schwierigere Fälle eine längere und weiterge-hende Behandlung in der REHA.
Ich wollte REHA in F machen und man hat mich gelassen, weil ich keine Familie in F habe. Da war mir noch nicht klar, dass ich auch dafür am Tag die EIGENBETEILIGUNG VON 17 EURO PRO TAG für Krankenhausbehandlung zu zahlen hatte. Da kam dann am Schluss das nette Sümmchen von 340 € zusammen.  Dem stehen allerdings die 10€/Tag in D Kliniken gegenüber, die zwar Verpflegungspauschale heißt, aber auch ein Eigenbeitrag ist.
Die  OP-Preise hängen übrigen im Flur aus; meine OP hat ca. 650 € gekostet zuzüglich der Zimmerkosten von ca. 200€/Tage (x 6 = 1200€). Da werden deutsche Operateure blass, weil die das zwei bis vierfache verlangen und erhalten. In D kann man nur in Foren Schätzungen nachlesen, offizielle Informationen über Behandlungskosten gibt es nicht.
Der Ärger fing erst an als ich einige Nachzügler-Rechnungen nach D zugeschickt bekam (das erste Kh kannte die F Vermittlungsstelle für ausländ. Versicherte nicht) und von meiner D Kk bezahlt haben wollte. Ohne dass eine konkrete Berechnung schriftlich dargestellt wurde, hat meine Kasse dekretiert, dass eine Rechnung über 180 € dem in F üblichen Selbstbehalt von 20% von einem nicht genannten Gesamtbetrag entspräche.
Ich habe daraufhin etwas recherchiert und u.a. unter der Internetadresse : http://www.cleiss.fr/particuliers/ihr-krankenschutz-beim-urlaubsaufenthalt-in-frankreich.html die deutschsprachige Aussage gefunden (etwa in der Mitte), dass OPs, die mehr als 160 € kosten und der Transport von einem Kh zu einem anderen ebenfalls zu 100% von der CPAM erstattet werden. ALLERDINGS zählt der o.g. EIGENBETEILIGUNG VON 17 EURO PRO TAG nicht zu den Behandlungskosten, die von der CPAM erstattet werden. Dieser Selbstbehalt ist aber gedeckelft auf längstens einen Monat.
Der Betreiber der o.g. I.-Adresse ist die französische Cleiss - Centre des Liaisons Euro-péennes et Internationales de Sécurité Sociale, also vertrauenswürdig (aber I.-Adressen al-tert !, d.h. der Anbieter kann sein Angebot umgestallten, womit möglicherweise diese o.g. IA ungültig wird; dann nach "cleiss" mit F google googeln).
Auf diesem Hintergrund sind meine Überlegungen, eine Aufnahme in die F- Krankenversi-cherung  (CPAM) zu beantragen ins Stocken geraten.
Die D Kk müsste die Kostenübernahme-Erklärung (jetzt S1) herausrücken und dann alle Kos-ten erstatten, die die CPAM direkt von der D Kk verlangt). Die Kosten für die private Zusatz-versicherung hatten mich bisher davon abgehalten (für meine Alter 70€/Monat), eine Auf-nahme in die CPAM zu beantragen. Aber wenn gerade die teueren OPs von der CPAM zu 100% bezahlt werden, muss ich dass gegen den o.g. Selbstbehalt von 17 € pro Kranken-haustag und gegen die Aufschwatz-Versuche durch D Operateure von eigentlich doch nicht so uuunbedingt nötigen und sooo sicheren Operationen abwägen. Denn ich könnte mich jederzeit auch in D behandeln lassen, das scheinen nicht wenige D Eu-Residenten zu machen. Dies zu ermöglichen machte aber erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs möglich. Dann hat man eben die Reisekosten an der Backe und die Unterkunft in D kann man meist kostenfrei nutzen.
Bei den Medis muss man zuzahlen, wie ja auch in D, da dürften keine großen Unterschiede bestehen. Es gibt allerdings in F indirekt eine Praxisgebühr in Form des Selbstbehaltes von, ich glaube 30% der Arztrechnung und ich glaube, man muss die Arztrechnung trotz Carte Vi-tal erst mal selbst bezahlen, wenn man keine Karte von einer Mutuelle hat, richtig?  

Was meint Ihr, welchen Aspekt hab ich nicht berücksichtigt ?

Auf Schreib- und Formulierfehler besteht kein Copyright ;-)

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Hallo Marco,
Seit Eurem Umzug auf einen anderen Server kann ich nicht mehr Beiträge von mir ändern. Ich hatte schon mal eine Mail deswegen geschickt. In der Hilfe heisst es zwar dass die Änderungsfunktion "... meist..." zur Verfügen steht, aber dass kann ja wohl nicht bedeuten, dass dies dem Zufall überlassen bleibt oder damit jemand vergrault werden soll?
Also bitte stellt die Änderungsfunktion wieder zur Verfügung. Bin halt schon älter, da klappt nicht mehr alles so wie früher. Wirst Du auch noch merken.
MfG

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Ich hatte letztens sehr schlechte Erfahrungen mit den Telefondienstanbieter Bouygues gemacht, der für seinen angeblich guten Kundenservice von irgendwem eine Auszeichnung erhalten hat. Als bei mir die Telefonfunktion der Bbox nicht mehr ging, bin ich zu einem der Läden von B gefahren, und WAU, keine Hilfe erhalten, nicht mal bei der B-Störungsstelle für mich anrufen wollte man. Die Leute von Orange haben mir dann gesagt, dass alle Anbieter auch Orange erwarten, dass man mit dem Handy neben der Box stehend den Dienstanbieter anrufen muss. Da gehen dann leicht 20, 30 oder mehr Euro drauf.
Hab dann den Anbieter gewechselt, Die Jungs von dem Orange-Shop hier am Ort haben mit versichert, dass ich im Pannenfall von Ihnen eine gebrauchte Box zum testen erhalten würde.  Und da ich häufig gelesen hatte, "nicht selbst vor dem Anbieterwechsel zu kündigen", habe ich dass auch nicht getan. Ich hab dann allerdings gesehen, dass B fröhlich weiter abgebucht hatte. Auf meinen Anruf  bei denen (auf französisch nach einem englisch sprechenden Kollegen zu fragen hat geholfen) hieß es dann, "Sie müssen uns schon selbst schriftlich mitteilen, dass Sie nicht mehr unseren Dienst benutzen wollen. Der Computer hat zwar registriert, dass Sie einen anderen Service nutzen, aber das reicht nicht für eine Beendigung des Vertrages. Und besser mit einschreiben schicken". 
Dazu muss man wissen, dass nicht mehr als ein Telefonanbieter auf einer Leitung "funken" kann.

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Hallo,
ein neuer billigerer Versicherer für das Haus hat darauf bestanden, mir ca. 15€ mehr für Mini-Rechtsschutzversicherung (protection juridique) zu berechnen, weil es jetzt Vorschrift durch den Staat sei, so etwas in den Verträgen zu haben. Das war eine gute Idee von Mutter Staat, wie ich jetzt denke, denn bisher habe ich den Gedanken an Rechtsstreitigkeiten in Frankreich nicht zugelassen. Wo ich jedoch Bedenken habe, ist der Fall, dass ich mit eben jener Hausversicherung (AXA)  Streit bekommen könnte, die mich auch Rechtsschutz versichern möchte. Im redegebrochenem Englisch der Versicherungsleute haben die zwar gesagt, dass es so ist, dem misstraue ich aber. In D ist es so, dass Klagen gegen den Versicherer selbst ausgeschlossen sind von der Finanzierung durch diese. Weiß da jemand was bezüglich franzö. Versicherer?
Inzwischen habe ich mich auch im Internet umgesehen nach einer separaten Rechtsschutzversicherung. Die sind natürlich teurer, aber 60-80€ im Jahr ist nicht sehr viel. Leider sind die Informationen über den Umfang dieser Versicherungen auf den I.-seiten sehr mager, hab auch keine Email-Kontakte gefunden, mal soll für mehr Infos bei denen Anrufen, mit meinem sehr schlechten Französisch ist das keine Lösung. Außerdem traue ich dem geschriebenen Wort mehr. Bei einem Versicherer waren Angaben über die minimale und maximale Kostenübernahme aufgeführt (habe ich leider nicht gespeichert), die waren m.E. gering, für eine Klage so um die 330-2600€ (SupremCourt) als Höchstbetrag. Die franzö. Versicherer setzten viel auf Telefoninformationen und Mediation gerade bei aufkeimenden Streitigkeiten. Das ist schon in Ordnung, aber man muss halt gut F sprechen und besonders verstehen können. Ist ein Versicherer bekannt, der wenigstens auch englisch-sprachigen Ansprechpartner anbietet, wie z.B. EDF (welcher ja nur Strom verkauft)? Ähm, und ich bin kein Grenzgänger, nur hier bei Euch gibt es durch hilfreiche Mitglieder die besten Infos.

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Hallo,   
hat es eine/r hier im Forum geschafft, Strom, Wasser und Telefon-Provider dazu zu bewegen, ihre jeweilige Rechnung von einem deutschen Konto abzubuchen?
Ich bin seit über einem Jahr Kunde von diesen Providern, Neuvertrag verweigern geht also nicht.
Könnten die, wenn man seine F Kontoverbindung aufgegeben hat und denen jeweils eine Bankverbindung in D mitteilt und denen das nicht passt, einfach den Hahn zudrehen ?
Ähm, mit denen Reden geht leider nicht, mein französisch ist noch zu schlecht.

Falls die oder ein Provider zurückschreibt/en, "Machen wir nicht", gleich an die EU-Kommission wenden, wegen angedrohter Verletzung des freien Dienstleistungsverkehrs ?

Mit Dank im Voraus an evtl. sachliche  Beantworter.
Wolfgang

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Hallo,
Ich habe bei auch Euch keine genaueren Angabe über die Höhe der Grundsteuer in Frankreich  gefunden. Das sie höher sein soll und dass jene, die keinen Grenzgängerstatus haben, arm dran sind, war das bisher einzige.
Was auch immer die Finanzbeamten für ein Rechenschema anwenden (Waschbecken, etc. o-der Vermietungswert), ist mir eigentlich egal.
Für eine konkrete Angabe, wie viel Grundsteuer für welche Wohnfläche oder wie viel Steuer pro 100 m2 bei welchen Ermäßigungs- bzw. Befreiungsfaktoren (Kinder, Einkommen weniger hoch, etc.) wäre ich dankbar.

Danke im Voraus
Wolfgang

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Ich trage mich mit dem Gedanken, von Bouygues wegzugehen, weil ich da auch keinen Service habe. Wie die ihre Auszeichnung für guten Service erhalten haben, ist mir ein Rätsel. Statt dessen trage ich mich mit den Gedanken, eine Abo mit SFR "nur Surfen" für 14.90€ (ehemals bei Neuf, wurde ja kannibalisiert) abzuschließen (ich habe hier ein entbündeltes Netz). Die Box von Bouygues dürfte ich aber dann zurückgeben müssen oder kann ich die nach einer bestimmten Zeit behalten?
Bei dem Abo für 14.90€ ist dann je kein ADSL-Modem-Router dabei. Muss ich mieten für 3€ oder kann ich auch irgendein anderes DSL Modem benutzen? Mein Französisch reicht für die aktuellen AGB von SFR leider nicht aus. Ob mal jemand reichschauen könnte?
Wenn die Nutzung eines X-beliebigen Modems möglich ist, kann jemand ein Modem empfehlen? Ich möchte dann eine d Fritz dahinterhängen, um zu telefonieren; über diese Einzelheiten werd ich dann aber ds-sb befragen.
Danke im Voraus
Gruß Wolfgang

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  ;) Hallo,
ich wurde bei meiner ersten Umzugsfahrt (mein Weg ist erheblich länger als ins Elsass) von den Flicks angehalten und der Zug wurde vermessen. Riesenzirkus. Daher möchte ich meinem Hänger, wenn ich keine COC von einem polnischen Billighersteller bekomme, weil die Kosten einer europäischen Zulassung für ihn vermutlich zu hoch sind, nicht schon in D ablasten lassen. Mein Anhänger hat aber immerhin eine deutsche ABE (und F wie auch Spanien + Portugal verstossen weiter gegen EU-Recht, weil die EU-Büros nichts dagegen unternehmen, Geld nehmen aber alle gern).
Ich hatte auch schon eine dt. Internetseite gesehen, die COC's für PKW besorgen will, aber PKWs sind halt, obwohl so behandelt, keine Anhänger.
Lange Rede kurzer Sinn: Hat schon jemand gehört, dass man einen importierten 750kg Anhänger auch in F ablasten lassen kann. Und falls jemand was genaueres bezüglich des wie weiß, ... .
Danke im Voraus.
Wolfgang

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