Grenzgaenger Forum

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Themen - kembser

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Anmerkungen zum Forum / Forum lässt sich nicht aufrufen
« am: 13. November 2021, 11:27:25 »
Hallo zusammen,

seit über einer Woche kann ich das Forum über mein übliches Lesezeichen (www.grenzgaenger-forum.de/forum/index.php) nicht aufrufen. Es kommt nur eine weiße Seite, sonst nichts.
mein Browser (mit Edge und Chrome ausprobiert) an. Wenn ich dort auf "Übersicht" klicke, komme ich wieder auf die weiße Seite. Erst wenn ich mich anmelde, funktioniert alles einwandfrei.

Da ich aber immer beim Beenden des Browsers meine Cookies lösche, bin ich beim nächsten Mal wieder abgemeldet und nichts geht mehr.

Es wäre toll, wenn das Problem behoben werden könnte. Vielen Dank!

Viele Grüße,
der Kembser

2
Hallo zusammen,

bei mir steht das Problem zwar gerade nicht an, aber mir ist neulich folgender Sachverhalt aufgefallen, der vielleicht für einige interessant sein könnte:

Für die Zulassung eines Fahrzeugs aus D in F braucht man ja immer dieses COC-Dokument, was manchmal nicht oder nur mit hohem Aufwand (und Kosten!) zu beschaffen ist.

Auf der Ausfüllhilfe für das Formular zur Fahrzeuganmeldung (siehe auch den offiziellen Download hier: https://www.formulaires.modernisation.gouv.fr/gf/getNotice.do?cerfaFormulaire=13754*01&cerfaNotice=51291%2301) sind die nötigen Papiere aufgelistet. Dort heißt es auf Seite 2 unter "Véhicule d'occassion" (Gebrauchtwagen) und "Acquis à l'étranger" (Kauf im Ausland) eindeutig:

"en l’absence d’un certificat d’immatriculation conforme aux dispositions de la directive 1999/37/CE, un certificat de conformité au type communautaire ou une attestation d’identification du véhicule délivrée soit par le constructeur ou son représentant en France soit par la DRIRE, ou un procès verbal de réception à titre isolé établi par la DRIRE"

Auf gut Deutsch: Ein certificat de conformité (COC) ist nur nötig, wenn keine ausländische Zulassungsbescheinigung nach EU-Richtlinie 1999/37/EG vorgelegt werden kann. In dieser Richtlinie ist aber genau die neue Zulassungsbescheinigung beschrieben, wie sie ja auch in D mittlerweile ausgegeben wird!

Theoretisch müssten die Präfekturen also eine Anmeldung mit neuer deutscher Zulassungsbescheinigung auch ohnen COC akzeptieren. Und wenn sie sich weigern, könnte man sie mit ihren eigenen Waffen schlagen, denn genau so steht's ja auf dem offiziellen Papier!

Wie gesagt - theoretisch! Ob das in der Praxis funktioniert, weiß ich nicht. Vielleicht würde es sich aber lohnen, es mal zu probieren und sich auf die Hinterfüße zu stellen.

Grüße,
der Kembser

3
Hallo zusammen,

gestern haben wir einen Brief von der CAF bekommen. Bisher erhielten wir unser Kindergeld aus D und zusätzlich von der fr CAF den "complément de libre choix de mode de garde", d. h. einen Zuschuss von ca. 167 Euro pro Monat für die Kosten für die Tagesmutter. Außerdem übernimmt die CAF bis zum dritten Lebensjahr des Kindes die Sozialversicherungsbeiträge für die Tagesmutter.

Nach einer neuen Regelung ab 1.1.10 werden alle diese französischen Leistungen (dazu zählt auch das einkommensabhängige fr Kindergeld "Allocation de base", wenn man es erhält) mit dem deutschen Kindergeld verrechnet!

Das bedeutet, alle drei Monate macht die CAF eine Berechnung, wie viel einem nach fr Recht zusteht (Complément de libre choix de mode de garde + Sozialversicherung Nounou + evtl. Allocation de base). Anschließend wird das deutsche Kindergeld abgezogen. Ist das Ergebnis negativ, bekommt man gar nichts. Ansonsten bekommt man nur noch die Differenz. Evtl. zu viel gezahlte Beträge muss man der CAF dann zurückerstatten.

Die Grenzgänger nach Luxemburg, die es auf Grund des noch höhreren luxemburgischen Kindergelds noch stärker trifft, machen schon mobil:

http://www.tout-luxembourg.com/suppression-aides-enfants-travailleurs-frontaliers.php

http://hettange.grande.free.fr/index.php/2010/01/16/allocations-les-frontaliers-discrimines

Grüße,
der Kembser

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Behörden / Ab 2013 Personalausweise vom Konsulat!
« am: 06. März 2009, 21:22:32 »
Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob das hier schon jemand gesagt hat, ich hab's jedenfalls gerade zufällig gefunden:

Am 13.02.2009 wurde vom Bundesrat das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz über den neuen elektronischen Personalausweis gebilligt.
(Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2009/0001-0100/32-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/32-09.pdf)

In diesem Gesetz wird nun erstmals auch vorgesehen, dass Deutsche mit Wohnsitz im Ausland ab 1.1.2013 von Botschaft bzw. Konsulat Personalausweise ausgestellt bekommen!!!  s&i

Zitat aus den Erläuterungen zum Gesetzentwurf (Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/104/1610489.pdf):

Die Ausstellung von Personalausweisen an Deutsche mit Wohnsitz im Ausland war auch nach bisheriger Rechtslage schon möglich, jedoch nur bei Personalausweisbehörden in Deutschland. Da verschiedene Staaten bisherige Ausweis- dokumente für Ausländer nicht mehr anbieten und die Mit- führung des Passes von den Auslandsdeutschen oft als unhandlich bemängelt wird, ist die Nachfrage nach Personal- ausweisen bei Auslandsdeutschen stark angestiegen. Das gilt insbesondere für die in den EU-Staaten lebenden Deutschen, die für ihren Aufenthalt nur den Personalausweis benötigen. Auch im Hinblick auf den hohen Nutzwert des elektroni- schen Identitätsnachweises für Deutsche im Ausland zur Er- ledigung von Verwaltungsangelegenheiten oder Geschäften in Deutschland stellt die Ausstellung von Personalausweisen im Ausland eine Verbesserung der Situation der Auslands- deutschen dar und ermöglicht auch rein praktisch eine besse- re Bindung an Deutschland.
Nach § 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst stellen das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen eine einheitliche oberste Bundesbehörde dar. Die Zentrale des Auswärtigen Amts und die deutschen Auslandsvertretungen bilden daher auch eine einheitliche Personalausweisbehörde. Das Auswärtige Amt bestimmt selbständig, welche Aus- landsvertretungen es mit der Wahrnehmung der Aufgaben aus diesem Gesetz betraut.
Gemäß der Übergangsvorschrift des § 35 tritt die Regelung des § 7 Abs. 2 mit allen Folgeregelungen zur Tätigkeit der Auslandsvertretungen als Personalausweisbehörde erst mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.


 :nogger:

Viele Grüße,
der Kembser

5
Hallo zusammen,

heute haben wir erstmals den Bescheid für die Taxe fonçière erhalten. Dort heißt es, man könne per Internet (www.impots.gouv.fr) bezahlen.

Dort habe ich festgestellt, dass man sich erstmal anmelden und ein Sicherheitszertifikat herunterladen muss. So weit so gut. Nur: Gefragt wird zuerst nach einer "numéro fiscal". Da gibt's eine auf dem Bescheid für die taxe fonçière und eine andere (no. SPI, wenn ich das richtig gegoogelt habe) auf dem Bescheid für die Einkommensteuer. Ist es egal, welche ich nehme? Denn später wird ja dann auch nach dem "revenu fiscal de référence" gefragt, und das ist doch eindeutig vom Einkommensteuerbescheid.

Wie auch immer: Im nächsten Schritt scheitere ich: Da wird nach der "numéro de télédéclarant" gefragt. Eine solche Nummer finde ich aber nirgends - nicht auf dem Einkommensteuerbescheid, nicht auf dem taxe-fonçière-Bescheid. Angeblich ist sie auf den Einkommensteuererklärungsformularen angegeben, die man vorausgefüllt zugeschickt bekommt, aber wir haben ja zum ersten Mal die Erklärung abgegeben und hatten somit keine ausgefüllten Formulare!?!

Hat irgendjemand Tipps für mich?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
der Kembser

6
Hallo zusammen,

ich wollte euch alle darauf hinweisen, dass die französische Polizei momentan besondere Kontrollen wegen Nicht-Blinkens durchführt! (Kein Witz  ;/)
Besonderes Augenmerk wird dabei wohl auf das Blinken im Kreisel sowie das Blinken beim Überholen auf der Autobahn gelegt. Beides ist in Deutschland anders geregelt, deswegen mein Beitrag. Also, soweit ich es verstanden habe:

Im Kreisel: Wenn man rechts abbiegt oder geradeaus fährt, muss man auf der äußeren Kreiselspur bleiben (wenn's denn zwei gibt) und muss beim Ausfahren rechts blinken.
Wenn man nach links abbiegt (270°-Drehung also), kann man die innere Kreiselspur verwenden und muss schon beim Einfahren in den Kreisel links (!) blinken. Beim Wechsel auf die äußere Spur zum Ausfahren dann rechts blinken.

Auf der Autobahn: Während man ja in D den Blinker benutzt, um einen Spurwechsel zu signalisieren, gehen die Franzosen davon aus, dass man ja immer schön rechts fahren soll und man daher - sollte man sich auf der linken Spur befinden - gerade im Überholvorgang ist. Der muss dann durch ein ständiges Linksblinken angezeigt werden, bis man wieder auf die rechte Spur wechselt!

Wird man beim "Falsch"- oder "Nichtblinken" ( =|) erwischt, kostet das nicht nur 22 Euro, sondern vor allem drei (!) Punkte. Da sind die 12 Punkte des französischen Führerscheins bald futsch... Auf der Autobahn kostet's sogar 110 Euro.

Weitere Infos gibt's hier: http://www.lalsace.fr/article/clignotants-des-ronds-des-points-des-ronds-points---368107

Persönlich finde ich, dass es die Franzosen mittlerweile wild übertreiben, vor allem bei den Punkten. 1/4 der Punkte weg, weil man nicht blinkt!!! Was soll das? Schon jetzt fahren angeblich Hunderttausende Franzosen ohne Führerschein (und damit ohne jeglichen Versicherungsschutz), weil durch das ständige Punkteabziehen - selbst bei solchen Kleinigkeiten - das 12-Punkte-Polster halt irgendwann aufgebraucht ist.

Ich will nicht falsch verstanden werden - natürlich muss eine Straßenverkehrsordnung auch überwacht und Verstöße sanktioniert werden. Aber was Frankreich hier macht, ist völlig übertrieben und wird irgendwann nach hinten los gehen - wenn die Hälfte der Bevölkerung den Führerschein verloren hat.

Also, immer schön vorsichtig und brav blinken...

Viele Grüße,
der Kembser

7
Hallo zusammen,

nachdem ich es geschafft habe, meinen neuen Gebrauchten (Peugeot 407 SW) per Ausfuhrkennzeichen von D nach F zu bringen, stehe ich vor einem ganz anderen Problem:

Wie bei so vielen Häusern hier haben wir eine Garage im Keller, mit einer entsprechenden Abfahrt. Die war schon sehr steil, deswegen haben wir dieses Frühjahr von einer Firma die Pflastersteine neu verlegen lassen. Die Abfahrt beginnt jetzt etwas weiter oben und wird unten wieder flacher. Damit konnten wir unser bisheriges Auto (Ford Escort) zumindest rückwärts in die Garage stellen.

Mit dem 407 haben wir nun folgendes Problem: Die Schnauze ist relativ lang und tief. Vorwärts geht gar nix, und selbst rückwärts setzt die Schnauze auf der Abfahrt auf, wenn das Heck schon in der Garage ist.  :'(

Die Abfahrt lässt sich meiner Meinung nach nicht weiter optimieren. Nun habe ich schon irgendwo mal solche Metallrampen für die Räder gesehen. Damit könnte es vielleicht vorwärts klappen. Aber wo bekommt man sowas? Oder habt ihr andere Tipps für mich???

Viele Grüße,
der Kembser

8
Hallo,

ich stehe vor folgendem Problem: Ich habe in der Nähe von Frankfurt einen Gebrauchtwagen gekauft, den ich nun nach F bringen möchte, um ihn hier anzumelden. Das Auto soll bis Ende der Woche fertig sein.

Nun möchte ich die Strecke möglichst nicht mehrmals machen. Zur Überführung möchte ich mir in D Kurzzeitkennzeichen holen. D.h. ich würde zum Händler fahren, dort das Auto bezahlen, bekomme dann den Fahrzeugbrief und gehe damit dort zur Zulassungsstelle, um ein Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen) zu erhalten. Damit will ich dann nach F fahren und das Auto hier anmelden.

Geht das oder mach' ich einen Denkfehler? Bekomme ich in D ein Kurzzeitkennzeichen, wenn ich dort nicht wohne? Wo erhalte ich eine Versicherung für die 5 Tage? Oder muss ich mir in F ein Kurzzeitkennzeichen machen? Aber dann brauch' ich ja vorher den Brief, oder?

Weiß jemand wie ich das am sinnvollsten bewerkstellige?

9
Sonstiges / Keinen Mobilfunkvertrag ohne französische Papiere???
« am: 07. April 2008, 21:50:53 »
Hallo zusammen,

heute ist mir etwas widerfahren, was mir doch zuerst mal die Sprache verschlagen hat. Zuerst kurz zur Vorgeschichte:

Ich benutze bisher auch nach unserem Umzug nach F mein d Handy weiter, da wir in Sichtweite zu D wohnen und einigermaßen Empfang gegeben ist. Da ich Wenigtelefonierer bin, finde ich die f Angebote eigentlich ziemlich uninteressant, da man entweder einen relativ teuren "forfait" (Inklusivminutenvertrag) nehmen muss oder sich mit einer Prepaid-Karte begnügt, wobei hier 5 € - Aufladungen in der Regel eine Gültigkeitsdauer von gerade mal zwei Wochen (!) besitzen. Für jemanden wie mich, der höchstens 10 mal im Monat ein Handygespräch tätigt reichlich teuer.

Nun schreitet die Integration voran, wir haben Kontakt zu anderen Franzosen im Ort, außerdem geht's demnächst für eine Woche zur Schwiegerfamilie nach Südfrankreich. Da ist das mit dem d Handy blöd, denn wenn wir angerufen werden wollen, wird's für den Anrufer teuer. Nun habe ich ein - für mich - relativ interessantes Angebot gefunden: LeclercMobile, vom gleichnamigen Supermarkt. Ein Prepaid-Angebot, bei dem die Aufladung 12 Monate Gültigkeit hat. Dafür wird lediglich jeden Monat eine "Grundgebühr" von 1,50 € abgezogen. Akzeptabel.

OK, nach Mulhouse, zum nächsten E.Leclerc-Supermarkt. Die Dame am Handy-Verkaufsstand holt das Startset und will meine persönlichen Daten aufnehmen. Ich gebe ihr meinen d Perso. Sie übernimmt den Namen, fragt nach meiner Adresse, trägt sie ins Formular ein. Dann stutzt sie: Sie muss im Formular die Personalausweisnummer angeben. Darf sie eine deutsche Nummer eintragen?

Sie fragt ihre Kollegin: Ah non, non, non. Das geht nur mit französischen Papieren! Ob ich nicht einen f Führerschein hätte. Nein, ich habe ihn in D gemacht und bisher nicht eintauschen müssen :police: . Nein, dann könnte ich keine SIM-Karte bekommen. Das habe auch gar nichts mit Leclerc zu tun, das würden alle so machen - auch die großen Anbieter Orange, SFR und Bouygues. Ohne französische Papiere kein Mobilfunkvertrag - nicht mal 'ne Prepaid-Karte.  :|

Ich frage sie, ob sie ernsthaft glaubt, dass kein einziger in F lebender Ausländer ein Handy besitzt. Doch doch, die könnten ja eine Carte de séjour vorzeigen, das ginge auch. Die hab' ich aber nicht, schließlich bin ich Deutscher, und es gibt ja die EU... Oui oui, je vous comprends... aber da könne sie nichts machen, das sei so vorgegeben, schon seit drei Jahren!  >:(

Sie will mich abwimmeln. Ich könne ja mal vorbeikommen, wenn der Vorgesetzte da sei. Mit dem will ich aber gleich reden. Zum Glück spreche ich recht gut französisch. Ich bin wohl ziemlich bestimmt, denn sie ruft ihn gleich an, und der meint, sie solle doch mal bei der Hotline anrufen und nachfragen. Und siehe da, die Hotline meint: "Aucun soucis!" (kein Problem). Sie schaut halb genervt, halb erstaunt.

Nun habe ich also meine tolle Leclerc-Prepaid-Karte. Was mich aber eigentlich interessiert: Ist es tatsächlich so, dass man ohne f Papiere keinen Mobilfunkvertrag bekommt? Das wäre ja Diskriminierung! Das wär' doch was für die EU-Gerichte...  ;)

Gibt's dazu Erfahrungen???

Viele Grüße,
der Kembser

10
Behörden / Welche Familienkasse für BW-Beamte?
« am: 20. Januar 2008, 09:30:29 »
Hallo,

bin kürzlich Papa geworden und wollte nun Kindergeld beantragen. Ich bin Beamter in Baden-Württemberg.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) hat mir mitgeteilt, dass in diesem Fall die Familienkasse Ludwigsburg für mich zuständig sei. Dort habe ich angerufen, man hat mir das Formular zugeschickt und in dem beiliegenden Brief steht, ich soll alles an die Familienkasse Saarbrücken (!) schicken.

Da kommen bei mir doch Zweifel auf, ob das alles so stimmt...

Ist jemand in der gleichen Situation und kann mir sagen, wo er das Kindergeld herbekommt?

Danke,
der Kembser

11
Hallo zusammen,

als deutscher Beamter bin ich natürlich in D privat krankenversichert, da die Beihilfe ja 50% zahlt und ich mich also zu 50% privat versichern muss. Nun sind wir kürzlich nach F gezogen und meine Frau, die in der CH arbeitet, hat sich nach einer franz. privaten Krankenversicherung erkundigt.

Die Tarife sind weitaus günstiger als in D: Ich würde dort weniger zahlen als jetzt mit meiner dt. KV zu 50%!!! Dabei wäre das die teuerste Variante (bis zu 200% des sécu-Tarifs werden ersetzt, ca. 600 EUR pro Jahr für Brille usw.). Das ist eigentlich so faszinierend, dass ich mir fast überlege, in eine franz. priv. KV zu wechseln. Aber dieser Schritt muss natürlich gut überlegt sein, denn ein Zurück in die dt. priv. KV wird dann wohl schwieriger...

Beim Informationstag von Infobest Palmrain war leider nur jemand von der sécurité sociale da, der meinte nur, die würden mich nicht nehmen. Klar. Interessant wäre dabei auch, dass die dt. priv. Pflegeversicherung ja keine Leistungen im Ausland zahlt, während das in F die sécu übernimmt, also dementsprechend wohl auch die franz. priv. KV.

Hat jemand schonmal diesen Schritt gewagt? Oder habt ihr sonst Infos, Tipps zu dem Thema?

Viele Grüße,
der Kembser

12
Technik / Erreichbarkeit von VoIP-Nummern aus Deutschland
« am: 22. November 2007, 14:43:52 »
Hallo,

ich besitze einen Internetanschluss von free. Diese bieten ja auch Telefonieren über das Internet bzw. das Senden und Empfangen von Faxen an.
Dazu erhält man eine Rufnummer, die mit 09... beginnt.

Nun habe ich jemandem meine free-Fax-Nummer gegeben, damit er mir ein Dokument aus Deutschland zufaxt. Er teilte mir aber mit, dass er nur "kein Anschluss unter dieser Nummer" erhält. Ist es prinzipiell so, dass diese 09-Nummern aus D nicht erreichbar sind? Oder kennt jemand einen Trick?

Viele Grüße,
der Kembser

13
Technik / Fritzbox hinter/statt Freebox
« am: 05. September 2007, 13:27:53 »
Hallo nochmal,

nachdem sich mein Problem mit der Freebox (hoffentlich) gelöst hat, bin ich bei der nächsten Etappe angelangt: VoIP. Hierzu habe ich aus D die Fritzbox 7170 mitgebracht, denn die hat ja den unschlagbaren Vorteil, dass sie Festnetz und VoIP vereint, so dass man nicht ein Telefon fürs Festnetz und eins für die Internettelefonie hat, wie das die Freebox wohl vorsieht.

Prinzipiell habe ich mit dem Thema auch schon länger auseinandergesetzt. Ich weiß, in F gibt es Annex A, meine Fritzbox habe ich bereits entsprechend umgestellt. Jetzt fehlt mir nur noch das passende Kabel, um sie an den franz. Filtre ADSL anzuschließen (lt. des IP-Phone-Forums ein Kabel RJ11 Pin3/4 auf RJ45 Pin 4/5). Leider ist der "Elektroniker meines Vertrauens" gerade in Urlaub... Hat jemand die Fritzbox so direkt an den Free-Anschluss angeschlossen? Ist das Kabel ein Standard-Kabel, das man auch woanders kriegt?

Die andere Möglichkeit wäre ja, die Fritzbox hinter der Freebox als Router anzuschließen. Da ich aber kein Netzwerkspezialist bin, weiß ich nicht, was ich in der Fritzbox einstellen soll (DHCP an oder aus, IP-Adressen usw...)?! Und muss ich die Freebox dann auch als Router konfigurieren?

Danke für Hinweise!

Grüße,
Der Kembser

14
Technik / Freebox synchronisiert nicht
« am: 04. September 2007, 12:33:01 »
Hallo,

habe als "Neu-Franzose" nun seit gestern meine Freebox. Angeschlossen wie beschrieben, alles hat geklappt.
Internetverbindung einwandfrei!

Heute morgen musste ich wg. Arbeiten im Haus kurz den Strom abschalten. Seitdem schafft es die Freebox nicht mehr, eine Internetverbindung herzustellen. Das Display bleibt immer bei dem blinkenden Rechteck oder den drei blinkenden Ps stehen. Nix geht mehr. Hard-Reboot habe ich mehrmals gemacht, kein Erfolg!

Habe bei der Hotline angerufen, dort meinte man, das sei normal, ich solle 48 Stunden warten! Kommt mir etwas vor wie "ich weiß nicht weiter, also warte einfach mal..."!!!

Hat jemand schon ähnliche Schwierigkeiten gehabt?

Grüße,

der Kembser

15
Technik / Deutsche Steckdosen in F einbauen?
« am: 27. August 2007, 22:18:23 »
Hallo,

wir sind gerade dabei, unser frisch gekauftes Haus in Frankreich zu renovieren. Unter anderem wollen wir auch neue Steckdosen einbauen. Da es diese in deutschen Baumärkten günstiger gibt, folgende Frage:

Kennt sich jemand aus - darf man deutsche Steckdosen in Frankreich einbauen oder nicht?

Danke im Voraus!

Der Kembser

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