Grenzgaenger Forum

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Themen - randyjones

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Hallo zusammen,
bin gerade am verzweifeln! Ich schaffe es einfach nicht mit meiner Fritzbox international als Ersatz für die ORANGE Livebox eine Internetverbindung herzustellen.
Starte ich die Fritzbox mit direkter Verbindung an meinen DSL-Anschluss (VDSL2, ITU G 993.2) kommt ohne Probleme eine DSL-Verbindung zustande die mir auch in der Fritzbox angezeigt wird. Aber es ist mir nicht möglich die Internetverbindung herzustellen. Dabei benötige ich ja noch nichteinmal irgendwelche TV oder VoIP Funktionen. Ich möchte einfach nur Internet!

Meine Vermutung ist, dass die Einstellungen für VCI/VPI sowie für PPPoA und evtl. sogar VLAN-ID nicht stimmen.
Hier habe ich bereits alle möglichen Kombinationen ausprobiert die mir dir FB7590 bietet. VCI = 8(0,2), VPI = 35 (36) usw.
Bin mittlerweile ratlos! Kann es sein das die FB7590 nicht selbstständig funktioniert und nur hinter die Livebox geschaltet werden kann? Ich bin für jeden eurer Tipps dankbar!

PS: Natürlich habe ich die Box auf Annex a eingestellt! Muss seitens DNSdyn o.ä. noch etwas berücksichtigt werden?

 

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Hallo zusammen,
ich hätte mal Fragen zu folgendem Sachverhalt:
ich würde gerne mein in Frankreich angemeldetes Auto für ein halbes Jahr stilllegen da es nicht gebraucht wird. Kann mir jemand sagen was dazu nötig ist? Reicht es aus lediglich die Versicherung zu kündigen?
Danach werde ich wieder nach Deutschland ziehen und möchte es dort auch wieder anmelden. Muss das Auto dann bei der Prefecture ebenfalls abgemeldet werden und wenn ja wie? Ich weiß das ich bei einem Verkauf den Abschnitt der Carte Grise einsenden muss. Allerdings verkaufe ich ja nicht sondern melde es einfach nur auf meinen Namen wieder in Deutschland an. Gibt es hierzu ein eigenes Formular?
Danke für eure Antworten

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Guten Morgen,
ich weiß, diese Themen wurden hier alle mehr oder weniger zig-fach diskutiert und beschreiben aber trotzdem bin ich beim Durchlesen der vielen Threads letztendlich eher verwirrter anstatt schlauer als zuvor. :-[
Daher möchte ich mal ganz direkt nochmal folgende Fragen stellen und hoffe das man diese an einem konkreten Beispiel eventuell besser verständlich machen kann.
AAAlso:
Ich möchte mir gerne einen Gebrauchtwagen eines deutschen Händlers kaufen und mein, in Frankreich angemeldetes Auto, dort in Zahlung geben. der "Neue" soll auch wieder in Frankreich zugelassen werden.
Meine Fragen hierzu wären:
1. muss ich, um mein Auto in Deutschland in Zahlung geben zu können erst wieder die deutschen Papiere erstellen lassen? (Fahrzeugbrief und Schein wurden bei der Anmeldung in Frankreich damals ja einbehalten bzw. vernichtet) oder reicht die Carte Grise? Wie wäre das wenn ich ihn in Deutschalnd privat verkaufe?
2.Der Gebrauchtwagen den ich kaufen möchte hat einen C02-Ausstoß von 198mg/km, hat Erstzulassung 5/2012 und hat knapp 40 000 km und 243PS. Wie hoch wäre meine Anmeldegebühr bzw. vor allem die Strafgebühr (ecotax)?
3. Der Händler bietet Netto-Export an. Bezahle ich also in Deutschland lediglich den Nettopreis und in Frankreich die Mehrwertsteuer und weise dem Händler anschliessend lediglich nach das ich diese in Frankreich bezhalt habe? Lohnt sich das für Gebrauchtwagen überhaupt?
4. Muss das Auto auch bei Inzahlungsgabe in Deutschland ein CT Nachweis haben der nicht älter als 6 Monate ist?
5. Ist es richtig das die Ecotax nur bei der ersten Anmeldung eines Fahrzeuges gezahlt werden muss?

Ich danke schon mal im voraus für eure Antworten! :doppeld:
 

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Hallo zusammen,
ich hätte ein Frage zur folgenden Situation:
Ich habe mich Mitte letzten Jahres von meiner Frau getrennt. Wir sind allerdings noch verheiratet. Sie wohnt aber seit Juli 2014 in Deutschland. Meine Frau ist Beamtin und versteuert somit ihr Einkommen seit jeher in Deutschland. Aufgrund der Tatsache das in Frankreich pro Haushalt versteuert wird, musste ich  ihr Gehalt  bisher dennoch bei meiner franz. Steuererklärung mit angeben und es wurde bei der Berechnung der Steuerschuld auf Basis einer Pauschalwerts berücksichtigt das der Anteil meiner Frau bereits in Deustchland versteuert wurde. Meine Frage ist nun: Da meine Frau nicht mehr in meinem franz. Haushalt lebt, muss ich ihr Einkommen auch nicht mehr bei meiner Steuererklärung mitangeben oder ist dies doch nötig solange ich verheiratet bin?
Danke für eure Hilfe!!
 

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Steuern / Berechnung ds zu versteuernden Einkommens
« am: 08. Mai 2010, 10:55:49 »
Hallo Grenzgänger,
ich mache gerade meine Steuererklärung und dabei ist mir aufgefallen, dass ich das zu versteuernde Einkommen nicht in jedem Jahr gleich berechnet habe. Trotzdem wurden meine Steuererklärungen jedesmal ohne murren anerkannt. Nun stellt sich mir die Frage wie es denn nun eigentlich richtig ist?
Bei meiner allerersten Steuererklärung ließ ich mich von einem Steuerfachmann einer franz. Bank beraten. Dieser gab mir folgende Berechnung des zu versteuernden Einkommens vor (die Punkte beziehen sich auf Punkte der Lohnsteuerkarte):

  Punkt:
        3. Bruttoarbeitslohn
   +  24. steuerfr. Zuschüsse
   -  23. Arbeitnehmeranteil Rentenvers.
   -  25. Arbeitnehmeranteil Gesamtsozialvers.-Beitrag
   -  Kindesunterhalt
   -  Gewerkschaftsbeiträge

Bei meinen folgenden Steuererklärungen errechnete ich das zu versteuernde Einkommen wie folgt:

  Punkt:
      3. Bruttoarbeitslohn
  - 23. Arbeitnehmeranteil Rentenvers.   
  - Arbeitnehmeranteil an Krankenversicherung ersichtlich im Lohnzettel vom Dezember
  - 25. Arbeitnehmneranteil an Gesamtsozialvers.-Beiträgen

Wie schon geschrieben ging die Erklärung jedes mal ohne Beanstandung durch. Meine Fragen sind daher nun: Welche Berechnung ist richtig? Dürfen Kindesunterhaltzahlungen von zu versteuernden Einkommen abgezogen werden?

Danke schon einmal für eure Unterstüzung!
 

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Steuern / Steuer via Internet
« am: 10. Mai 2009, 11:55:58 »
Hallo zusammen,
so, nachdem letzte Woche das Formular 2042 für die Steuererklärung bei mir im Briefkasten lag hab ich (Grenzgänger, Arbeitsplatz in Deutschland) mich auch gleich daran gemacht meine Steuererklärung einzureichen. Allerdings nicht in Papierform sondern übers Internet. Ich habe also meine  Steuererklärung bereits auf elektronischem Wege abgegeben was auch ganz gut funktionierte. Als ich nun gestern den Briefkasten öffnete lag da ein weiteres Formular drinnen, nämlihc das 2047 für Einküfte aus dem Ausland welche ich nun ja schon bei der "normalen" Steuererklräung angegeben habe. Meine Frage ist nun: muss ich dieses Formular jetzt ebenfalls noch ausfüllen und abgeben bzw. macht es einen Unterschied zu den Angaben im 2042er Formular? Hatte 2007 zum ersten mal eine Erklärung abgegeben da reichte das Formular 2042.

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Steuern / Kindesunterhalt in der Steuererklärung
« am: 04. Mai 2009, 12:49:16 »
Hallo zusammen,
das in der Überschrift genannte Thema ist sicherlich nicht neu, allerdings hab ich für mich immer noch keine eindeutige Antwort auf dieses Thema gefunden.( Okay, kann vielleicht auch an meinem Verstädnis leigen).
Zunächst einmal zu meienr Person. Ich bin Grenzgänger mit entsprechendem Status und ledig. In Deutschland habe ich noch zwei minderjährige Kinder für die ich Unterhalt zahle. Meine Frage ist nun. Wo kann ich diesen Unterhalt geltend machen? Ich habe dieser Tage das Steuerformular 2042 SK zugesendet bekommen. Reicht dieses aus bzw. wo muss der Unterhaltsbetrag dort eingetragen werden?
Oder muss ich mir das Formular 2042-c besorgen um die beiden Kinder richtig anzugeben?
Danke schon einmal für eure Hilfe!!

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