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Steuern / Wichtige Info, die bares Geld wert sein kann - année blanche 2009
« am: 17. März 2007, 13:44:31 »
Es gibt in Frankreich konkrete Pläne, die ESt ab 01.01.2009 an der Quelle einzubehalten. Dies könnte bedeuten, dass 2009 fiskalisch zu einem weissen Jahr, einer "année blanche" wird.
Im Klartext: Zum 01.01.2009 wird die Einkommenssteuer direkt an der Quelle einbehalten, und um den Bürgern keine zu hohen Belastungen zuzumuten, entfallen die eigentlich im Jahr 2009 fälligen Einkomenssteuerzahlungen für das Einkommen aus 2008.
Details müssen noch geregelt werden, um z.B. zu verhindern, dass Selbständige oder Personen mit stark schwankenden Einkommen, z.B. aufgrund hoher variabler Anteile wie Bonuszahlungen, ihr Einkommen 2008 künstlich aufblähen und im Gegenzug das von 2009 kleinrechnen.
http://www.lefigaro.fr/eco/20061219.FIG000000068_impots_ne_sera_pas_une_annee_blanche.html
mfG
Im Klartext: Zum 01.01.2009 wird die Einkommenssteuer direkt an der Quelle einbehalten, und um den Bürgern keine zu hohen Belastungen zuzumuten, entfallen die eigentlich im Jahr 2009 fälligen Einkomenssteuerzahlungen für das Einkommen aus 2008.
Details müssen noch geregelt werden, um z.B. zu verhindern, dass Selbständige oder Personen mit stark schwankenden Einkommen, z.B. aufgrund hoher variabler Anteile wie Bonuszahlungen, ihr Einkommen 2008 künstlich aufblähen und im Gegenzug das von 2009 kleinrechnen.
http://www.lefigaro.fr/eco/20061219.FIG000000068_impots_ne_sera_pas_une_annee_blanche.html
mfG
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Steuern / Verständigungsvereinbarung zu Artikel 13 Abs. 4 und Abs. 5 des DBA
« am: 17. März 2007, 13:10:49 »
Dieses Dokument könnte, ob der wiederholt auftretenden Fragen zu diesem Themenkreis, von allgemeinem Interesse sein:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/internationales__steuerrecht/008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Noch eine Anmerkung: Das deutsche Grenzgebiet umfasst in BW und RP eine Zone von etwa 30 km Luftlinie entlang der Grenze plus das gesamte Saarland. Im Zweifelsfall muss beim zuständigen Finanzamt nachgefragt werden, ob sich die betreffende Gemeinde auf der entsprechenden Liste befindet oder nicht. Das französische Grenzgebiet umfasst die Départements Moselle (57), Bas Rhin (67) und Haut Rhin (68) in ihrer Gesamtheit.
mfG
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/internationales__steuerrecht/008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Noch eine Anmerkung: Das deutsche Grenzgebiet umfasst in BW und RP eine Zone von etwa 30 km Luftlinie entlang der Grenze plus das gesamte Saarland. Im Zweifelsfall muss beim zuständigen Finanzamt nachgefragt werden, ob sich die betreffende Gemeinde auf der entsprechenden Liste befindet oder nicht. Das französische Grenzgebiet umfasst die Départements Moselle (57), Bas Rhin (67) und Haut Rhin (68) in ihrer Gesamtheit.
mfG
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Vorstellungen / Vorstellung
« am: 17. März 2007, 11:18:16 »
Hallo zusammen,
Hier kurz mein persönlicher deutsch-französischer Hintergrund:
1985 Schüleraustausch mit einem Collège in der Bretagne
1992-1993 Studium der Wirtschaftswissenschaften in Le Mans
1993-1997 Diverse Praktika in franz. Unternehmen im Grossraum Toulouse, Dauer insgesamt ca. ein Jahr
1996-1998 Studium in Toulouse, Abschluss: D.E.S.S. in Internationalem Management
1998-2001 Pendeln zwischen Stuttgart und Toulouse; unbeschränkt steuerpflichtig in D, aber doppelte Haushaltsführung
2002-2004 Expatriate in den Regionen Lorraine und Champagne-Ardenne, unbeschränkt steuerpflichtig in F, Sozialabgaben werden in D abgezogen
2004 Hochzeit mit einer Französin in den französischen Ardennen
2005-2007 Grenzgänger zwischen Elsass und Karlsruhe; unbeschränkt steuerpflichtig in F, Sozialabgaben werden in D abgezogen
2005 Geburt unseres ersten Sohnes, der die doppelte Staatsangehörigkeit besitzt
ab 2007 Grenzgänger zwischen Elsass und Vorderpfalz ausserhalb der Grenzzone (Steuern und Abgaben zahle ich leider in Deutschland)
Ich würde mich selbst als frankophil bezeichnen und behaupte von mir, dass ich mich, was Frankreich im allgemeinen und französische Verwaltung, Steuerrecht und den Grenzgängerstatus im besonderen betrifft, sehr gut auskenne und hoffe, dass ich ab sofort dem ein oder anderen mit Rat und Tat weiterhelfen kann.
mfG
Hier kurz mein persönlicher deutsch-französischer Hintergrund:
1985 Schüleraustausch mit einem Collège in der Bretagne
1992-1993 Studium der Wirtschaftswissenschaften in Le Mans
1993-1997 Diverse Praktika in franz. Unternehmen im Grossraum Toulouse, Dauer insgesamt ca. ein Jahr
1996-1998 Studium in Toulouse, Abschluss: D.E.S.S. in Internationalem Management
1998-2001 Pendeln zwischen Stuttgart und Toulouse; unbeschränkt steuerpflichtig in D, aber doppelte Haushaltsführung
2002-2004 Expatriate in den Regionen Lorraine und Champagne-Ardenne, unbeschränkt steuerpflichtig in F, Sozialabgaben werden in D abgezogen
2004 Hochzeit mit einer Französin in den französischen Ardennen
2005-2007 Grenzgänger zwischen Elsass und Karlsruhe; unbeschränkt steuerpflichtig in F, Sozialabgaben werden in D abgezogen
2005 Geburt unseres ersten Sohnes, der die doppelte Staatsangehörigkeit besitzt
ab 2007 Grenzgänger zwischen Elsass und Vorderpfalz ausserhalb der Grenzzone (Steuern und Abgaben zahle ich leider in Deutschland)
Ich würde mich selbst als frankophil bezeichnen und behaupte von mir, dass ich mich, was Frankreich im allgemeinen und französische Verwaltung, Steuerrecht und den Grenzgängerstatus im besonderen betrifft, sehr gut auskenne und hoffe, dass ich ab sofort dem ein oder anderen mit Rat und Tat weiterhelfen kann.
mfG
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