Grenzgaenger Forum

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Themen - Markusmarilyne

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Behörden / Doppelte Staatsbürgerschaft wo beantragen ??
« am: 11. August 2016, 13:30:38 »
Hallo liebe Community,

meine französische Freundin und Ich ( Deutscher ) haben Anfang des Jahres eine Tochter bekommen. Wir wohnen in Frankreich und der Geburtsort der Kleinen war auch in Frankreich. Und jetzt zu meiner Frage... bei welcher Behörde und in welchem Land muss ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Sie hat jetzt nur die französische und wir möchten das sie die doppelte Staatsbürgerschaft erhält. Auf eine Antwort würden wir uns freuen.

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Hallo liebe Mitglieder. ich möchte meine deutschen Konten beim Finanzamt angeben (Aktiendepot, Tagesgeld, Bausparvertrag) ich hatte schon bei der letzten Steuererklärung das Forum befragt. Ich habe daraufhin viele Antworten bekommen (welches Formular... welches Feld ...). Ich habe mich an die Anweisungen gehalten und alles Eingetragen.

Daraufhin bekam ich vom Finanzamt eine Aufforderung die Lohnbescheinigungen der letzten 3 Jahre meines Arbeitgebers vorzulegen  :police:

ich hatte schon so etwas befürchtet da ich schon seit 10 Jahren in Frankreich wohne und die Konten nie angeben hatte. (in Deutschland wäre ich noch im Freibetrag gewesen) erst seit ich ein Aktiendepot habe dachte ich, es wäre jetzt mal besser was anzugeben.... und prompt kam die Kontrolle  :angel:

ich habe alle Daten eingereicht und ca. 1 Monat später kam die Überraschung... eine Lohnsteuer von 280 Euro  :anixwissen:  normalerweise so ca. 2000 ???? wurden eventuell in Deutschland gezahlte Aktiensteuern mit der Lohnsteuer verrechnet???

ich denke das ich vielleicht ein Fehler gemacht habe bei den Angaben und wollte euch mal wieder Fragen wo den alles Eingetragen wird und ob ich eventuell was berücksichtigen soll.

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Hallo zusammen,
Ich wohne seit ca. 10 Jahren in Frankreich und arbeite in Deutschland. Da ich meine Wurzeln in Deutschland habe, besitze ich dort auch noch einen Bausparvertrag + Tagesgeld + kleines Aktiendepot. Die Kreditinstitute kennen alle meine Franz. Adresse. Ich habe bisher das Kapital aber noch nicht bei der Steuererklärung angegeben (die Summe war nie sehr hoch ). Jetzt zu meinen Fragen..

1. werden Erlöse durch Aktien,Tagesgeld,Bausparvertrag unterschiedlich besteuert. 
2. gibt es eine Untergrenze ab der man bei der Steuererklärung nichts angeben muss ( Steuerfreibetrag )...
3. Wenn ich in Deutschland schon 20% bezahlt habe auf Aktienerlöse/Dividende muss ich die in Frankreich dann noch angeben ?
4. Muss ich nur die Erlöse/Erträge angeben oder das ganze Kapital?

Es handelt sich zusammen so um ca. 1000 Euro/Jahr an Gewinn. (Tagesgeld+Bauspar+Dividende)

Ich würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

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