Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Uwe

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Hallo,

melde mich nach langer Zeit der Enthaltsamkeit auch mal wieder im Forum.

Habe hier folgende Frage

Wie einige von euch wissen müssen LKW- Fahrer sowohl in D als auch in F ab 50 Jahren zum ärztlichen Eignungstest in dem Sie untersucht werden ob Sie gesundheitlich betrachtet fahrtauglich sind. Daraufhin kann innerhalb eines Jahres der Führerschein verlängert werden.

Wer weiß wie das in Frankreich abläuft. Hier gibts einen deutschen LKW Fahrer mit deutschem Führerschein der aber in Frankreich wohnt und jetzt das 50. Lebensjahr erreicht.
In Deutschland kann er das nicht machen da im deutschen Führerschein die deutsche Adresse eingetragen ist die ja jetzt nicht mehr gilt.

Wie ist es wenn er sich kurzfristig in D anmeldet und dort denn Führerschein umschreiben läßt.

Bitte schnelle Antwort der Mann ist verzweifelt und naja wie soll ich sagen nicht sehr elinquent. Er hat jetzt noch max einen Monat Zeit. Hier gehts um eine Existenz.

Dank im voraus

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Gar keine Anwort? So kenne ich das Forum nicht.

Also hier mal die momentane Situation.
Habe beim deutschen AA angefragt nach dreimal weiterverbinden wurde ich an das AG verwiesen  :Frage:
Da ich merkte das die Leute beim AA recht hilflos waren hab ichs dann beim AG probiert.
Die haben wenigstens sehr kompetent erklärt das dies nicht in Ihrer Zuständigkeit liegt. 

Nun da ich auch hier keine Antwort bekomme und ich mir meine Fragestellung nochmal anschaute formuliere ich anders und kürzer.

Wieviel darf ein französischer Arbeitsloser dazuverdienen?

Kennt jemand einen Mitarbeiter beim franz. AA der Deutsch spricht? meine franz. Kenntnisse reichen einfach nicht?
Das Gespräch möchte ich dann ganz gerne selbst führen, deswegen also keinen dritten zur Übersetzung einsetzen.


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Arbeitslosen aus F in D auf 400€ Basis oder Teilzeit einstellen.
Geht das ohne das der Bewerber seinen Arbeitslosenstatus verliert?
Bei mir reicht die Arbeit einfach noch nicht für eine Festanstellung.

Wie sind denn da die Rahmenbedingungen und wie muß ich mich als Arbeigeber korrekt verhalten.

Bitte schnellstens Antworten respektive eine offizielle Stelle nennen (deutschsprechend) an die ich mich wenden kann.

Besten Dank im voraus.

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Vielen Dank für die schnelle Antwort,

hab jetzt Denkanstöße fürs Gespräch mit dem Fina und mit dem Steuerberater. wenn er zurückkommen sollte.
Vielleicht mal ne kleine Bombendrohung loslassen, hab ja jetzt einiges gelernt :-D :-D

Hmm das mit dem in Frankreich eröffnen habe ich mir überlegt, ist aber alles sehr französisch und ich weiß nicht ob einige meiner Kunden einer französischen Fa überhaupt einen Auftrag geben dürfen alleine die Frage danach könnte schon einen gewissen Abstand erzeigen.

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Hallo folgende Probleme,
ich habe vor eine Fa zu eröffnen (Elektromeister/ Einzelunternehmen) Sitz der Fa. ist innerhalb der Grenzzone. Ziel und Wesen der Fa ist vorerst egal.

Mein Steuerberater hat momentan wohl sein Telefon nicht abgesetzt sondern versetzt bekomme in einfach nicht, geschlossen wegen Reichtum wäre auch ne Möglichkeit.

Jetzt sagen mir Leute allerdings keine Grenzgänger ich müßte als Einzelunternehmer wieder Steuern in D zahlen, ich rede nicht von betrieblichen Steuern sondern von meinem Gewinn vor Steuer sofern vorhanden.

Frage 1: Stimmt es das ich als Grenzgänger wieder Steuern in D bezahlen muß wenn ich die Fa in D habe?

Nächstes Problem, mein Lieferant möchte bei der Kundeneinschreibung die Steuernummer, bis jetzt habe ich vom Finanzamt die erforderlichen Unterlagen noch nicht. weiß aber das ich als Einzelunternehmer mit der gleichen Nr. wie bei der normalen EKst in D versteuert werde, habe ich aber in F nicht mehr.

Frage 2: Wie verhält es sich mit der Steuernummer? Wird die französische genommen?

Fragen über Fragen und mein Steuerberater sitz wahrscheinlich in Barbados ohne Telefon aber mit einem guten Cocktail in der hand am Pool.

Nun erzählt mal bitte wie es bei euch so läuft.

Gruß
Uwe

P.S.: Ist in Kuwait alle einfacher. Du zahlst was an deinen Sponsor (Verhandlungssache) und etwas für Laborrights /bei uns die BG+SV) und das wars.

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Sonstiges / Re: Salam aleikum wollte mich mal wieder melden
« am: 08. August 2008, 20:53:04 »
liebe Grüße nach dem märchenhaften Kuwait.
Du tust mit ja richtig leid mit Deinem Steuerdrama ( grins). Na wie Du das wohl löst?


Naja märchenhaft ist fraglich das wetter hier ist mörderisch nicht nur wegen der Hitze auch wegender Sandstürme die du zwar in der City nicht so mitkriegst aber sich dort als feinen Staub niederlegen (Dust) Ich hatte hier Tage da konnte man gerade mal 10m weit sehen aber es hatte auch sein Gutes die Temperaturen sanken von ca 55- 60 runter auf nur 40-45 Grad jetzt kommt die Luftfeuchtigkeit 10 min draussen und die Klamotts sind klatschnass.
Aber man kriegts schon irgendwie hin. Das beste Erlebniss war ein Sturm in der Wüste auf der Straße nach Jahra, ich wurde vom heißen Sand frisch rasiert und das Auto war Gott sei Dank so alt das man auf eine neue Lackierung verzichtete.

Ja und wegen dem Thema Steuern da müßte ich halt mal mit Pit reden für diese Jahr bin ich mal gerettet aber nächstes Jahr bin ich so wies aussieht als Freelancer in der Weltgeschichte unterwegs und dann ist die Frage in welchem Land soll der Firmensitz sein, die deutsche Verhältnisse kenne ich einigermaßen aber die französischen ???

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Sonstiges / Salam aleikum wollte mich mal wieder melden
« am: 08. August 2008, 20:30:14 »
Hi,
wie einige wissen bin ich vor einigen Monaten (uups sind ja schon 8) ins arabische Ausland gegangen um dort meine Brötchen zu verdienen.
Habe echt brutal viel Arbeit und konnte obwohl ich immer mal reinschaute keinen Beitrag schreiben da mein O0 immer voll war mit anderen Sachen sorry.
Und wenn ich wieder in F war dann war uneingeschraenkt Familie angesagt, PC blieb aus.
Aber so langsam finde ich mich zurecht und begreife wie die Leute hier so ticken und heute finde ich mal Zeit hier was reinzutippen. trut mir leid das ich momentan nichts mehr zu den Themen schreibe aber auch das wird wieder kommen.

Aber zum Thema Steuer folgender Hinweiß.
Wie einige von euch wissen bezahlt man nach 183Tagen Auslandsaufenthalt die Steuer in dem Land wo man seinen Erwerb hat (Quelle) da ich diesen Monat auf 189 Tage komme bezahle ich also meine Steuer hier in Kuwait; also würde ich gerne geht aber nicht da es in Kuwait keine Steuern gibt, was mache ich denn jetzt nur ;D ;D ???

Hab da noch ne Frage hat jemand Kontakt zu Pit57 ?? Würde mich ganz gerne mal mit Ihm unterhalten so von Elektriker in Frankreich zu Elektriker in Kuwait.


ma a salama
Uwe

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Ja ich danke auch das es besser ist mal wieder ein Bierchen zu Hause zu zischen.

Ach ja noch was zu den "flammkuchenfreundliche Grüßen" auch Flammkuchen gibts hier nicht, ist einfach zu    "schweinisch"  ;)

Es gibt aber auch positive Sachen zu berichten. Beispielsweise fahre ich außerhalb der Stadt selbst Auto, ist in der Stadt fast lebensgefährlich, da habe ich nen Fahrer, das tolle an dem Auto ist das es ein großer amerikanische Geländewagen ist (Hummer) mit sage und schreibe 750PS, echt geil, kann man nicht beschreiben auf meiner Strecke nach Wafra gehts durch die Wüste, da kann man voll aufrehen und das Biest spielen lassen. Die Strecke sind hin und zurück ca 260Km natürlich muß man dieser Krre dann geben was Sie braucht nämlich Sprit und beim tanken habe ich immer so ein komisches Grinsen das dann ein paar Stunden anhält. Eine Füllung so um 70L kosten dann so zwischen 4 und 4,5 KD (Kuwaitische Dinare) also ca 63Fils pro Liter. wer Interesse hat kann hier ja mal umrechnen  http://www.kursrechner.com/convert.php  . Achso noch zur Info die haben hier eine 1000er Währung bedeuded 1000 Fils sind 1 KD.

Ach ja ich war heute wieder unterwegs,guckt doch mal :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D

salut
Uwe


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Naja also mit dem Stmmtisch,

ich weiß ja nicht so genau. Man muesste sich bei den Getraenken total umstellen auf verschieden Säfte, Wasser, Kaffee arabischen wohlgemerkt und Tee. Alkohol gibts hier nicht also auch kein Bier oder nen schönen Rotwein. Also alles in allem ne trockene Geschichte und dies im wahrsten Sinne des Wortes. Sollte man draußen sitzen muß man schnell trinken sonst ist zuviel Wüstenstaub im Glas aber macht nix je nachdem wo der Wind herkommt z.B. aus dem Norden strahlt men wenigstens. Das liegt an den Resten der pulverisierten radioaktiven Munition welche die Amis im Krieg zurückließen.

Grueßle
Uwe

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Mannomann seit längerer Zeit warte ich darauf das sich eine 67er Stammtischgemeinde rausbildet und jetzt wo ich hier in Kuwait sitze da findetwas statt.

Das nem ich jetzt persönlich. >:( >:(

Naj vielleicht beim nächstenmal.

Inshallah

Gruß
Uwe

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Steuern / Re: Deferred compensation
« am: 06. Dezember 2007, 22:16:43 »
Hallo,
uns betrifft diese Frage ebenfalls, da meine Frau seit diesem Jahr ebenfalls ihre Altersvorsorge nach diesem Modell macht. Eine definitive Auskunft konnte uns bis jetzt noch nicht mal der Steuerberater geben.

Solltest du also etwas rausbekommen, bitte Info hier ins Forum. Ich bleibe ebnfalls am Ball.

Gruß
Uwe

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Steuern / Re: Verlust des Grenzgaengerstatus
« am: 13. November 2007, 00:57:39 »
Servus,

mein Steuerberater hats ausgeknobelt.

Ist komplizierter als jetzt hier erklärt.

Variante 1
183 Tage im Ausland, dann werden für diese 183 Tage die Steuern im Quellenland bezahlt. Im konkreten Fall hier also in Kuwait Steuersumme "Null". es gibt dann noch den sog. Progressionvorbehalt, da hats bei mir zugemacht und erst wieder geöffnet als er mir eröffnete das ich davon auch befreit bin.
Die restlichen Tage müssen in D versteuert werden obwohl verheiratet in Stkl.1, da die Frau in F Steuern bezahlt.

Variante 2
2 Firmen  1x Kuwait, 1x Deutschland innerhalb Grenzzone.
Man wechselt 2-3 mal im Jahr den Arbeitgeber und bezahlt dann im jeweiligen Quellenland Steuer also 1x "Null" und 1x Grenzgängerstatus. Diese Variante ist allerdings noch nicht zu Ende gedacht und wird vom Steuerberater noch als kritisch betrachtet.

Ich berichte weiter sobald ich näheres weiß.

Ciao
Uwe

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Sonstiges / Re: wenn das baby da ist?
« am: 13. November 2007, 00:44:31 »
Wohnen In F arbeiten D, dann erhälst du Kindergeld aus Deutschland. Mit dem Erziehungs/ Elterngeld guckst du hier.
www.Elterngeld.net

Und hier ein kleiner Auszug.

Nach § 1 Abs. 1 BEEG hat man einen Anspruch auf das Elterngeld wenn man,
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat

Alternativen zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Auch Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland können einen Anspruch auf das Elterngeld haben. Zu unterscheiden sind hierbei "Grenzgängerfamilien innerhalb der EU", "Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer" und "Sonstige im Ausland aktive Berechtigte".
Grenzgängerfamilien innerhalb der EU.


Auch der französische Staat hält Hilfen bereit, diese müssen bei der CAF (Caisse allocation familial) beantragt werden.
Stichwort Erstlingsausstattung. Muß aber vor der Geburt beantragt werden, wieviel Wochen/ Monate weiß ich nicht. Also ab ans Werk. habe leider keine aktuelle Adresse, am besten mal bei der Marie nachfragen. So ich denk das wars vorab, bin jetzt müde und geh ins Bettle.

Guts Nächtle.

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Steuern / Re: Verlust des Grenzgaengerstatus
« am: 27. Oktober 2007, 11:45:15 »
High,

sorry das ich mich so spät wieder melde. Habe versucht meinen Steuerberater zu fragen konnte ihn jedoch leider nicht erreichen. Da haste jemanden der sich nur mit solchen Fragen Grenzgänger und Ausland beschäftigt und dann kriegste den nicht.

@Dieter
zunächst Danke. Ich konnte aber den von dir angebotenen Link nicht für mein Problem umsetzen.

Konkret geht es darum das eine Firma in D einen Mitarbeiter nach Kuwait schickt, der Aufenthalt dort ist für angenommen 2Jahre pro Jahr 110-130 Arbeitstage, durchsetzt in 2-Monatsrythmen. Die Arbeitsstelle in Kuwait ist jedoch für eine Kuwaitische Firma. Man könnte es bestimmt auch so regeln, das diese Teile der Lohnzahlung übernimmt. Die Ehefrau arbeitet weiter in D und behält Grenzgängerstatus. Grundlegend ist der erste Gedanke das Lohn zu 100% aus D bezahlt wird. Es stellt sich die Frage ob dies fiskalisch der beste Gedanke ist.

Ich könnte mir auch vorstellen das es Sonderregelungen für solche Gebinde gibt, finde dies auch Ansatzweise im Netz aber wer kann schon für sich behaupten er versteht das Steuerrecht.
Ich jedenfalls nicht.

Ich würde mich jedenfalls in den Allerwertesten beisen wenn ich brutto das doppelte verdiene und dann aufgrund von z.B.: STK 6 grade mal 150€ mehr habe als jetzt.

Ich finde derzeit keine kompetente Auskunftsstelle und die Leute die ich gefragt habe (auch"normale" Steuerberater) wehen alle mit dem weißen Fähnchen.

Dank im voraus
Uwe

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Steuern / Re: Verlust des Grenzgaengerstatus
« am: 24. Oktober 2007, 23:16:19 »
Und was ist wenn die quelle in einem anderen Land ist und wie sind die bemessungsgrenzen??

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