Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - hexchen

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus
« am: 26. August 2008, 21:45:06 »
Hallo Mathis,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich wohne allerdings schon 4 Jahre in Frankreich und bin durch einen Arbeitsplatzwechsel in dieser Situation. Allerdings besteht der Grenzgängerstatus in Deutschland nicht nur aus der Kilometerbegrenzung, nicht unerheblich ist die Tatsache, wenn jemand täglich an seinem Wohnort zurückkehrt.
Viele Grüße
Hexchen

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Arbeiten / Re: Geplant: Experten-Chat Live am 11.09.2008 - 19 Uhr
« am: 25. August 2008, 22:17:30 »
Hallo liebe Eures-Berater,

hier nun meine Frage für den Experten-Chat Live am 11.09.08 - 19.00 Uhr
Grenzgängerstatus ?
Ich wohne in Bas Rhin 67(Beinheim), arbeite in 75365 Altburg/Calw und fahre täglich zu meinem Wohnort zurück. Frankreich hat mir den Grenzgängerstatus(Bescheinigung 5011) erteilt und auch die Eures-Kommisssion Frau Laforsch schrieb mir, dass ich meine Steuern in Frankreich bezahle. Das Finanzamt in Calw verweigert mir aber die Freistellungsbescheinigung. Was kann ich tun ? Bin ich jetzt Grenzgänger oder nicht ? Für mich ist das eine exsistenzielle Angelegenheit!Kann sich das Finanzamt in Calw einfach so über die Entscheidung eines anderen Vertragsstaates hinwegsetzen ? Wo kann ich mir rechtliche Unterstützung holen ?   
Viele Grüße
hexchen

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus
« am: 25. August 2008, 21:41:22 »
Hallo Ralph,
sorry, mir ist noch etwa eingefallen, die Eures Kommission und zwar eine Frau Laforsch (Juristin) hat mir aber auch schriftl.mitgeteilt, das ich Grenzgänger im Sinne des DBA A 13 Abs.5 bin, da ich täglich an meinem Wohnort zurückkehre. Ich weiß auch aus der Erfahrung, dass Frankreich da auch nicht so schnell dabei ist und die Leute von der Eures, so denke ich, mich mit einer Antwort nicht in die "Welt" schicken, die letztendlich haltlos ist. Den Grenzgängerstatus zu verlieren hat für mich nicht nur erhebliche finanzielle Nachteile, ich müßte auch durch einen Umzug mein persönliches Umfeld verlassen, und da ist es doch mehr als ratsam, sich 100 % ig zu informieren, denn die Entscheidung aus Frankreich wegzuziehen, ist für mich eine Lebensentscheidung und nicht mehr rückgängig zu machen und wenn es, auch nur eine ganz geringe Chance gibt, will ich Sie nutzen.Ich bin ja nicht mehr die "Jüngste"
Vielen Dank nochmals für Deine Antwort.
Viele Grüße
Hexchen   

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus
« am: 25. August 2008, 21:01:58 »
Hallo Ralph,
Danke für die Info. Der Ort steht unter Landkreis auf der Liste. Ich hoffe, ich habe da eine Chance.
Viele Grüße
Hexchen

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Hallo Christian,

so viel ich weiß, müssen Sie Ihre Steuererklärung für 2007 noch in Deutschland abgeben. Eigendlich bis zu dem Monat, wo Sie nicht mehr in Deutschland versteuert wurden. Sie schreiben aber, dass Sie für Nov/Dez 2007 noch in Deutschland steuerlich veranlagt wurden,obwohl Sie die Grenzgängerbescheinigung schon ab 01.11.2007 hatten. In Ihrem Fall werden Sie eine Steuererklärung in Deutschland für das gesamte Jahr 2007 abgeben. Falls Sie doch für die zwei Monate schon in Frankreich demnach hätten versteuert werden können, können Sie sich die zuviel gezahlte Steuer nur von Ihrem zuständigen Finanzamt holen. Normalerweise hätte Ihre Firma bei Vorlage der   Grenzgängerbescheinigung, Ihre Einkommenssteuer für Nov/Dez. nicht an das deutsche Finanzamt abführen dürfen.Sie hätten dann eine Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber bekommen, in der Ihr Verdienst für die beiden Monate ausgewiesen ist. Diese Bescheinigung hätten Sie dann bis zum 31.05.2009 dem Finanzamt in Frankreich für die Steuererklärung 2008 vorlegen müssen. In Frankreich müssen Sie das erstemal einer Steuererklärung, die zubezahlende Summe in einem Betrag entrichten und zwar bis zum 15.09. eines Jahres, erst danach ist es möglich die zu entrichtende Steuer quartalsmäßig bzw. monatlich zu entrichten.
Die Finanzbehörden unterstützen sehr gut bei der Steuererklärung. Da ein Durchschlag Ihrer Grenzgängerbescheinigung beim franz. Finanzamt liegt, bekommen Sie zur entsprechenden Zeit Ihre Steuerformulare zu geschickt. Das sind meine Erfahrungen. Viele Grüße hexchen
 

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Steuern / Grenzgängerstatus
« am: 24. August 2008, 09:13:33 »
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe ein Problem, ich wohne in Frankreich, arbeite außerhalb der 30 km Zone, meine Arbeitsstätte befindet sich 40 km Luftlinie von der Grenze entfernt. Ich kehre täglich an meinem Wohnort in Frankreich zurück. Das französische Finanzamt hat mir den Grenzgängerstatus erteilt und auch die Eures-Kommission sagt, das ich meine Steuern in Frankreich bezahle, allerdings in Deutschland verweigert man mir die Freistellungsbescheinigung. Was kann ich noch tun? Darf mir Deutschland die Freistellungsbescheinigung verweigern? Beide Länder bestätigen den Grenzgängerstatus im "Sinne" des DBA Artikel 13 Abs.5, geht denn das?  Frankreich erteilt den Grenzgängerstatus und Deutschland nicht, obwohl beide Länder sich auf das DBA Artikel 13 Abs.5 beziehen ?
Wer kann helfen ? muß ich einen internationalen Rechtsstreit auslösen ?

Viele Grüße
Euer hexchen

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