Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ringel

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1
Wie auch immer, werde rechtzeitig nach Metz zur nächsten URSSAF Filiale fahren und das klären.

Ich habe nun auch so ein Schreiben erhalten, weil ich letztes Jahr einige Gewinne durch Aktienverkäufe gemacht habe.
Mein Status ist so wie bei Fred, nur bin ich in Deutschland privat Krankenversichert und würde somit niemals Leistungen
aus dem französischen Gesundheits-System beziehen. Theoretisch könnte ich das aber...

Ich verstehe das Schreiben nun so, dass ich aus diesem Grund trotzdem Beiträge zahlen soll?! Das ist blöd... :nixwieweg:
Wie kann ich das vermeiden? Was gibt es für Argumente?

@fred: Wie ist denn dein "klärendes Gespräch" verlaufen?

2
Ich kann dir dieses Reklamationsschreiben gerne zur Verfügung stellen.

Oh, vielen Dank!
Das wäre toll...

LG

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Hallo Tina,

auf meinem Steuerbescheid steht der Betrag unten auf der 2. Seite neben der Rubrik:
"Montant de CSG déductible sur revenus du patrimoine pris en comptepour l'imposition des revenus perçus en 2019."

Viele Grüße
Der Ringel

4
Steuern / Ergänzung zur Steuererklärung 2018 zur Erstattung der CSG
« am: 04. Oktober 2019, 14:17:27 »
Laut meiner Finanzbeamten kann man für 2018 noch eine Ergänzung zur Steuererklärung abgeben.
Hier sind dann die Ziffern 8SH (bzw. 8SI) und 8RF auszufüllen.
Für die Jahre davor muss man allerdings leider schriftlich eine Reklamation einreichen.
Ich hänge mal noch Bilder vom entsprechenden Formular an.

Bei der schriftlichen Reklamation tue ich mir jedoch schwer. Hätte hier eventuell jemand eine Formulierungshilfe?
Zur Not auch gerne per PM.

Dank und Gruß
Der Ringel

5
Ich war gestern bei meinem freundlichen französischen Finanzamt; und das ist wirklich positiv und ernst gemeint.
Eigentlich wollte ich nur meine Grenzgänger-Bescheinigung erneuern lassen und bekam den Hinweis, dass ich einiges an zuviel gezahlten Steuern zurückfordern kann.
Hintergrund ist eine ganz aktuelle Gerichtsentscheidung, wonach Grenzgänger mit einer Krankenversicherung außerhalb Frankreichs die CSG "RÜCKWIRKEND!" nicht zu zahlen brauchen!
Schnelles Handeln ist jedoch gefragt, weil sonst die Ansprüche verjähren. Den entsprechenden Artikel findet ihr im Anhang.

Viele Grüße
Der Ringel

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Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 12. Februar 2019, 17:16:43 »
...was muss in das 1 AG rein ? Netto Jahresverdienst ?  Vielen Dank

Bei mir das gleiche Problem. Es wurden keine Abschlagszahlungen für 2019 erreichnet, weil ich immer alles in 1AJ eingetragen hatte. Dort werden aber immer 10% pauschal abgezogen.
Muss ich nun den gleichen Wert in 1AG eintragen, oder ziehe ich 10% selbst ab und nehme den reduzierten Wert?

Zum korrigieren der Erklärung für 2017 (in 2018) ist es nun eh zuspät und erst für die nächste Runde relevant.
Was nun die Anpassung der Abschlagszahlungen angeht, so habe ich ein wenig mit den Werten jongliert, bis die Jahressteuerlast ungefähr gepasst hat. Danach wurde dieser Wert auf die reslichen Monate 2019 umgelegt und es wird nun ab März abgebucht.

Meint ihr das stimmt so?
Zur Sicherheit gehe ich auch im Juni mal beim freundlichen Finanzamt vorbei... ;-)

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Steuern / Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« am: 28. März 2018, 09:12:05 »
...
Macron hat gestern erklärt, er will die Lohnsteuerreform mindestens um 1 Jahr verschieben.
Zwar ein Jahr später, aber nun ist es amtlich: https://www.impots.gouv.fr/portail/node/12131
bzw.: http://www.Prelevementalasource.gouv.fr

Bislang musste man ja bei einem Rückzug nach D noch weiter für das vorangegangene Jahr in F Steuern zahlen.
Wenn ich das richtig verstehe entfällt das nun bei einem Rückzug ab 2018.

Seht ihr das auch so?




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Steuern / Re: Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« am: 21. März 2017, 14:45:58 »
Kann eigentlich nur die 2. Variante sein.

Ich zahle momentan 1/12 jeden Monat; derzeit noch bezogen auf die Steuer 2015.
Im Mai mache ich dann die Erklärung für 2016. Danach bekomme ich einen Bescheid,
was ich nach Verrechnung der Abschläge nachzahlen muss und wie der neue Abschlag
ausfällt.

Ab 2018 zahlt dann jeder in F die Steuer bezogen auf das aktuelle Gehalt für den aktuellen Monat.
Selbstständige, Immobilienbesitzer, (Grenzgänger), ... geben eine Jahresprognose ab und werden danach besteuert. Zumindest verstehe ich das so.

Für 2017 wird nichts berechnet. Zumindest steht genau das in dem Artikel...

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus bei Rückkehr nach Deutschland
« am: 21. März 2017, 11:36:40 »
Nach meiner Erfahrung ist deine zweite Annahme richtig:
Zitat
Oder behalte ich bis zum Umzug meinen Grenzgängerstatus und diese Einkünfte bleiben steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt?

Allerdings zahlst du in F die Steuer nachschüssig, also aktuell die für 2016. Ab deinem Umzug hast du dann also noch zusätzlich die Steuer für D zu zahlen.

Tipp: warte mit deinem Umzug (deiner Ummeldung) bis 31.12.2017
siehe auch: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/sensation-keine-lohnsteuer-in-frankreich-fur-2017!/

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Steuern / Sensation: Keine Lohnsteuer in Frankreich für 2017!
« am: 21. März 2017, 11:02:05 »
Wow, wenn ich das richtig verstanden habe, wird in Frankreich für 2017 überhaupt keine Lohnsteuer erhoben!!!  :doppeld:
Quelle: http://www.ambafrance-de.org/Reformagenda-Frankreich-modernisiert-2018-Steuererhebung

Demnach zahlt man in 2017 nachschüssig nur die Steuer für 2016 (also nichts neues).
Ab 2018 dann jedoch monatlich die Steuer für das aktuelle Jahr!

Würde bedeuten, wer 2017 als Grenzgänger nach F umzieht zahlt in dem Jahr KEINE Lohnsteuer in F.

Bisher war es ja auch so, dass man in dem Jahr des Umzugs nach Deutschland die doppelte Steuerbelastung hatte; die des Vorjahres in F und die aktuelle Steuer in D. Dies wird damit hinfällig. Somit bleibt also das Jahr in dem man Grenzgänger wurde steuerfrei!  :eijoo:

Was meint ihr? Sehe ich das richtig?

Gruß
Der Ringel!


11
Wohnen / Re: Suche Wohnung
« am: 08. September 2010, 18:04:36 »
Hallo,

wie wärs denn damit:
http://www.my-next-home.de/scripts/runisa.dll?myhome:OBJEKTOF::801614,*,0,0,0,0,0,,N,,

Viele Grüße
Patrick Bubel

12
Wohnen / Re: Wohnen in Saargemünd oder besser Sarreguemines
« am: 08. September 2010, 18:03:04 »
Hallo,

wie wärs denn damit:
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Viele Grüße
Patrick Bubel

13
Hallo,

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Viele Grüße
Patrick Bubel

14
Hallo,

wie wärs denn damit:
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Viele Grüße
Patrick Bubel

15
Hallo,

Ist die Anfrage noch aktuell? Wie wärs denn mieten?
http://www.my-next-home.de/scripts/runisa.dll?myhome:OBJEKTOF::801614,*,0,0,0,0,0,,N,,

Viele Grüße
Patrick Bubel

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