Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Texos

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Steuern / Re: Wegepauschale + Essensgeld
« am: 27. April 2022, 21:09:31 »
Steuerberater in Frankreich meinte:

Solange du im aktuellen Jahr das Fahrzeug noch ummeldest, ist es möglich die Kilometer mit max 80/Tag bzw mit Sonderregelung (Partner Ausbildung z.b. und < 40) komplett abzusetzen.


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Hallo,

Ich hatte mir letzte Woche ein gebrauchtes Auto vom 20.02.2008 Erstzulassung gekauft.

Da die importierung nach Frankreich bei mir nicht online geht, habe ich einen carte grise service in Angebot genommen. WW kennzeichen + carte grise, jedoch ist die carte grise beauftragung noch nicht abgesendet sondern nur das für die ww kennzeichen. Heute konnte ich sie abholen und wundere mich über das Zertifikat.

Anbei hab ich geschwärzt das Zertifikat hochgeladen.

1. Premiere immatriculation der Zulassung selbes Datum wie die beantragung?! Ich möchte keine 10000 Euro für die carte grise bezahlen. Der Kerl vom Service hatte mir auch ausgerechnet dass es ca. 258 Euro sind.

Auch die Co2 Angabe passt nicht. Das Auto hat 232 und nicht 230.
Controle technique wurde gemacht mit einem Eintrag wegen defekter Federung hintenrechts. Hier fehlt das Datum.

Alles andere passt.

Könntet Ihr mir sagen ob das Zertifikat richtig ausgestellt wurde bzw was ich jetzt machen soll bevor ich den entgültigen Antrag für die Carte grise in Auftrag gebe?

Dankeschön!

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Steuern / Online Steuererklärung ändern/löschen
« am: 03. Mai 2019, 08:07:15 »
Bonjour

Ich habe wohl falsche Angaben gemacht und habe eine zweite erstellt. In der zweiten stimmt zwar alles, aber dort habe ich ein Feld vertauscht.

Ist es irgendwie möglich die 1. Zu löschen und die 2. Zu bearbeiten? Ich finde nichts darüber   :anixwissen:

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Hallo,

wir sind im August 2018 nach Frankreich gezogen und im November hatte ich die Lebensversicherung auszahlen lassen. (Bringt hier ja nicht wirklich etwas die laufen zu lassen)

Wie sieht das jetzt mit dem versteuern aus? Muss ich auf dem Bescheid den auszahlungsbetrag angeben, oder nur die Zinsen? Und was, wenn der Auszahlungsbetrag niedriger ist als der Einzahlungsbetrag?

Über eine Antwort würde ich mich freuen, danke!  :winkerwinker:

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Steuern / Steuerfreie Zuschläge aus DE
« am: 14. Januar 2019, 12:54:16 »
Hallo,

wie sieht es mit steuerfreien Zuschlägen aus Deutschland(deutsches Arbeitsrecht) aus die im Nettolohn enthalten sind?

Bei uns gibt es von

22:00 - 00:00 und 04:00 - 06:00 jeweils 25% stfr.
00:00 - 04:00 40% stfr.
Sonntag 50% stfr.
Feiertag 125% stfr.

muss ich diese Beträge bei der Steuererklärung vom Netto nochmals abziehen oder gibt es dafür ein bestimmtes Feld in das ich diese Beträge eintrage?

Lg

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Ja, Steuererklärung für 2019 wenn man das so hier sieht :)

Das mit der Quellensteuer trifft ja auf mich nicht zu, da ich Grenzgänger bin und in D arbeite.

Das heißt ich nehme mir meine Lohnabrechnungen von August bis Dezember, rechne den Nettolohn zusammen und trag dann diese Zahl ein? Was ist mit der aufgelösten Rentenversicherung?

Wie sieht es eigentlich mit Steuerfreien beträgen aus Deutschland aus, die im Nettolohn enthalten sind?

Danke!

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Steuern / [Wichtig] 1. Umzug/Steuererklärung 2018 in Frankreich
« am: 04. Januar 2019, 16:33:13 »
Hallo,

Seit 01.08.2018 wohne ich mit meiner Freundin zusammen in Frankreich. Ich habe den Grenzgängerstatus bekommen. Meine Freundin hat 2018 ihre Schule beendet und hatte auch bisher noch nie einnahmen gehabt. Ab April 2019 wird sie auf eine Ausbildungsschule im Saarland gehen und bekommt dann erstmals eine Steuernummer etc. Muss ich für Sie auch eine Steuererklärung für 2018 machen obwohl sie noch keine Steuernummer hat?

ich habe heute einen Brief vom Finanzamt bekommen in der ich innerhalb von 10 Tagen die beigefügten Dokumente ausfüllen und zurückschicken soll. "Antrag auf Steuernummer und individuellem Quellensteuersatz"

Die Dokumentenüberschriften sind einmal
ÉTAT CIVIL - Hier werden meine Daten abgefragt einschließlich der numéro fiscal und numéro de sécurité sociale francais

Hier kann ich alles ausfüllen bis auf die beiden Nummern, da diese mir noch nicht vorliegen und meines Wissens erst nach der ersten Steuererklärung zugewiesen werden.

TRAITMENTS, SALAIRES, PENSIONS ET RENTES - Hier muss ich meine Angaben bzgl. Bruttolohn, Werbungskosten, sonstige Einnahmen machen.

Von meinem deutschen Arbeitgeber habe ich nun auch die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung bekommen, jedoch steht dort lediglich ein Bruttojahresbetrag vom 01.01.18 bis 31.12.18 und nicht wie sonst die genaue Auflistung wer was und wieviel gezahlt hat. Da ich jedoch erst seit August 2018 in Frankreich wohne, müsste ich ja eigentlich auch nicht das komplette Brutto angeben oder sehe ich da etwas falsch? Wie wird das verrechnet? Müsste ich nicht 2 Briefe bekommen, 1x vom 01.01.2018 bis 31.07.18 und vom 01.01.18 bis 31.12.18?

Als wir schon in Frankreich wohnhaft waren, habe ich meine zusatz Rentenversicherung aus Deutschland aufgelöst und auszahlen gelassen. Muss ich davon etwas eintragen, wenn ja wo und wieviel? Die Versicherung hatte mir auch eine aufforderung geschickt meine TIN anzugeben und ihnen zuzusenden, ansonsten würden sie meine Daten ans Finanzamt weiterleiten. Da die TIN jedoch noch nicht vorliegt kann ich davon auch nichts zurückschicken.

Um Hilfe wäre ich wirklich dankbar. Ich hab die Dokumente mal als Anhang beigefügt. Hauptsächlich dreht es sich um die Angaben vom Bruttolohn und der ausgezahlten Versicherung. Persönliche Daten sowie RIB etc. ist verständlich.

Danke!

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Hallo,

leider habe ich es versäumt noch vor dem Umzug auf den Tüv zu fahren. Besteht noch die möglichkeit, dass ich trotz Ummeldung seit 01.08. noch über den deutschen Tüv komme? Eine Ummeldung ist derzeit noch nicht möglich, da noch ein Kredit läuft der in nächster Zeit (zwischen 6 und 12 Monaten) erst getilgt wird. Arbeit befindet sich in DE

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