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Nachrichten - sven1389

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Zur Info:

Ich war bei Sécuritest in Forbach. War alles okay soweit , netter Prüfer und französisch, deutsch,  Hand zu Fuß Verständigung waren kein Problem. :Hands: :respekt:

2
Hallo zusammen,

bei mir steht demnächst die erste controle technique an :police:. Hat hier jmd. Empfehlungen, wo vielleicht etwas deutsch gesprochen wird, gerade für die technischen Sachen im Raum Forbach / Stiring / Schoeneck / Grosblie ? Online buchen scheint bei den meisten ja sowieso möglich zu sein ?!

Vielen Dank!

3
Das Thema Versteuerung von Zinsen, Dividenden ist echt umfassend und schwierig einzuordnen. Selbst wenn man es auf deutsch versteht, stellt sich wiederum die Frage, wo trage ich in der frz. Steuer was ein.

Bitte korrigiert mich, wenn ich irgendetwas falsch verstanden oder gemacht habe:
1) Zinserträge aus deutschen Anlagen wurden aufgrund meines Grenzgängerseins nicht versteuert. Diese Erträge habe ich bei der frz. Steuer angegeben, damit ich besteuert werden.
2) Des weiteren wurden mir auf der Steuerbescheinigung meines Depotanbieters in Deutschland Investmenterträge (ausschüttende/thesaurierende und Gewinne aus Verkäufen) ausgewiesen. Für diese wurden keine Abgeltungsteuer einehalten. Ich habe also die gesamten Bruttoerträge in der frz Erklärung angeben. Dort wird irgendetwas erwähnt von 40% Remboursement...
3) In der Steuerbescheinigung wurden mir als Ertragsposition auch Vorabpauschale ausgewiesen. Diese wurde jedoch nicht versteuert, da ich in Frankreich wohne. Da es sich aus meinem Verständnis heraus um eine fiktive, nur in Deutschland angewendete Vorabbesteuerung handelt, die beim Verkauf wieder verrechnet wird und für die man auch in den Genuss einer Teilfreistellung kommt, habe ich doe erhaltenen Vorabpauschalen auch nicht in Frankreich angegeben.
4) Nicht relevant für die Steuer 2019 aber für mich relevant für das Jahr 2020. Als Aktionär von deutschen Unternehmen und amerikanischen sind mir in diesem Kalenderjahr Dividenden zugeflossen. Die deutsche Dividende wurde um Kapitalertragsteuer und Soli reduziert und abgeführt. Bei der amerikanischen Dividende wurde US Quellensteuer abgezogen. Ich blicke ganz ehrlich trotz Recherche auf den Links nicht genau durch wo ich was deklarien muss. Muss ich in Deutschland angeben, dass ich KEST bezahlt und in Frankreich? Wie sieht es aus mit den US Aktien? 

Zusammenfassend muss ich sagen, dass der Erhalt einer Dividende aus Deutschland uninteressant für mich wäre, wenn ich nicht unbürokratisch und schnell eine Doppelbesteuerung vermeiden kann. Der frz. Fiskus will sich sicherlich wieder dran bedienen. WIe kann ich das genau verhindern?

Ansonsten bleibe ich wohl bei meinen Investments in international investierende ETFS die ihren Firmensitz beispielsweise in Irland habe. Da dort keine Quellensteuer abgeführt wird macht es mir hier die Steuererklärung sehr viel einfacher...

LG


1. , 2. und 3. würde ich genauso machen. ( soweit ich weiß ist die Besteuerung mit 30% bei den genannten Erträgen )

Punkt 4 , wie das mit dem zurückfordern in Deutschland funktioniert kann ich dir nicht sagen. Es scheint wohl ein Formular zu geben auf der Seite des Bundeszentralamt für Steuern / Finanzen, das das andeutet, jedoch müsste man sich nochmal durch die angegeben Paragraphen sehen, ob das für eine natürliche Person so einfach möglich ist. Deswegen und aus anderen Gründen kommen mir auch keine deutschen Werte ins Depot, oder nur ganz ganz wenig  :rolleyes: :anixwissen:

Genauso denke ich auch, dass du in D diesbezüglich nichts angeben musst, da in diesem Fall ja F die Besteuerung vornimmt.

Da ist es mit US-Werten und W8BEN Formular schon deutlich einfacher, 15% Qst ( USA )  und 15,5% durch F wenn ich mich nicht täusche.

Ich denke auch, am einfachsten ist es mit thesaurierenden ETF´s .
Ausschüttende ETF´s mit Sitz in Irland hab ich leider keine Erfahrung bzgl. der Quellensteuer , bei irländischen Aktien mit Dividendenzahlung sind es jedoch auch 25% Quellensteuer  ;)


Und sorry für die Grammatik, ich versuche mich nur vorsichtig auszudrücken, da ich kein Experte bin und nur aus eigenen Erfahrungen berichten kann  :eijoo:

4
Hi,

ja ich bin in ähnlicher Situation. Sich das Wesen der Vorabpauschale nochmal kurz vor Augen zu führen hilft vlt.:
  • Die Vorabpauschale ist am 01.01.2018 in Kraft getreten
  • Die Vorabpauschale wird am 31.12 für das Folgejahr fällig
  • Die Pauschale wird fällig wenn im Vorjahr eine Wertsteigerung stattgefunden hat und der Basisbetrag im Vorjahr(Nettoinventarwert*Teilfreistellung*Basiszins) größer als die Ausschüttungen waren. Waren Ausschüttungen dabei, dürfen diese bei der Berechnung wieder vom Basisertrag abgezogen werden => Es werden alle gutlaufendenden thesaurierer sowie der Mehrwert der ausschüttern gegenüber dem Basisertrag versteuert
  • Durch die Erhebung Vorabpauschale gewährt dir das Finanzamt als Ausgleich eine Teilfreistellung bei Veräußerung
  • Um die Berechnung mit Fondsanteilen vor 01.01.2018 und Anteilen danach bei einer späteren Veräußerung zu bewerkstelligen, wurden die Fonds am 31.12.2017 fiktiv veräußert und neu eingebucht. Sprich die Gewinne/Verluste wurden realisiert, die entsprechenden Steuern nach dem Alten Gesetz aber nicht abgeführt. Dies wird erst bei tatsächlicher Veräußerung passieren
Nur war der Gesamtmarkt 2018 nicht so berauschend (Stichwort: Brexit und Handelskrieg USA-China). Daher waren nur 2 Fonds bei mir 2019 überhaupt von der Vorabpauschale betroffen. Die beiden jeweiligen Depotbanken haben mir diesen Abzug jeweils in einem Schreiben mitgeteilt.
2020 war ich bereits in Frankreich gemeldet und die Depotbanken darüber informiert. Diese haben daher erst gar keine Vorabpauschale mehr erhoben (Keine Benachrichtigung sowie kann ich bei einer Depotbank alle Steuertransaktionen sowie die Verrechnungstöpfe einsehen. Hier seit dem hinterlegen meiner Franz. Steuernummer nichts mehr passiert).

Ich kann mir daher vorstellen, dass du 2019 gar keine Vorabpauschale gezahlt hast bzw. bereits in Frankreich gemeldet warst. Um das zu überprüfen schau doch einfach mal auf deine Wertentwicklung 2018. Stichtag ist der 31.12. Da bei dem Erheben der Vorabpauschale kein Geld fließt muss sich deine Depotbank an deinem Verrechnungskonto bedienen um die Steuer an das Finanzamt abführen zu können. Ein Blick in die Kontoauszüge könnte daher ebenfalls aufschlussreich sein.

Auf den Kauf/Verkauf/Ausschüttungsabrechnungen der Banken wird nun neben dem Gewinn/Verlust und den Steuern und Gebühren auch die dt. Steuerbemessungsgrundlage ausgewiesen (mit dem der jeweiligen Prozentsatz der entsprechenden Teilfreistellung) diese gilt selbstredend nur in Deutschland. In Frankreich sind die Bruttoerträge zu versteuern. Evtl. gezahlte Vorabpauschale oder Abgeltungsteuern in D. (Doppelbesteuerung) musst du mMn. auch dort wieder zurückholen da sie dort nicht hätten Abgezogen werden dürfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du einfach den fälschlicherweise gezahlten Betrag in Frankreich anrechnen darfst. Es handelt sich ja nicht um eine verpflichtende Quellensteuer o.Ä. MMn. Verhält sich das analog zur Festsetzung der Lohnsteuer bei der vom Lohn verpflichtenden Abgaben (Sozialabgaben) abgezogen werden können, jedoch nicht die in Deutschland (fälschlicherweise) abgeführte Lohnsteuer.

Mir selbst ist nur nicht ganz klar, wie sich das ganze verhält wenn wir wieder nach Deutschland ziehen sollten. Profitieren wir dann bei der Veräußerung ebenfalls von der Teilfreistellung obwohl wir bis dorthin ggf. keine Vorabpauschalen entrichtet haben? Andererseits hat sich durch die fikitve Veräußerung in Deutschland die Haltezeit verkürzt und wird dadurch in Frankreich anders behandelt. Zudem sind die Steuern auf die realisierten fiktiven Gewinne vom 31.12.2017 ja auch noch nicht gezahlt.

Nachtrag: Bezüglich den fiktiven Gewinne hat meine Depotbank ganze Arbeit geleistet und bei der Veräußerung eines Fonds Anfang diesen Jahres einfach die fiktive Veräußerung Ende 2017 außer Acht gelassen. Sprich direkt passend nach dem Französischen System vorgegangen.
Wären jedoch auf diesen Fonds 2019 eine Vorabpauschale fällig gewesen, hätte ich diese wahrscheinlich nächstes Jahr in der F Steuererklärung abgezogen, da ich vermutlich von D in 2021 nichts mehr von der theoretisch gezahlten Vorabpauschale 2019 zurück bekommen würde.


Joa, das scheint alles nicht so einfach zu sein...
Da ich wie gesagt die gleichen Probleme habe, kann ich nur meinen Steuerberater in D und eine Fr. vom Finanzamt in Forbach zitieren. Was nachher passiert werden wir sehen  =D

Ansonsten bin ich hier voll mit dir @Galgemaennle , das normalerweise die entrichteten Qst je nach DBA zurückzufordern sind und in F die Bruttoerträge zu versteuern sind. Leider bekam ich vom franz. Finanzamt eine gegenteilige Aussage....

Bei den deutschen Brokern scheint es hier auch unterschiede zu geben. Obwohl es die gleiche Mutterbank ist, handelt bei mir ( Onvista und Comdirect ) unterschiedlich.
Bei mir wurde eine Vorabbesteuerung vorgenommen, was ja hätte theoretisch auch nicht sein dürfen ( Onvista ). Mein Steuerberater in D meinte lediglich, "sammeln Sie die Unterlagen, wer weiß wieviele Reformen noch kommen und in F anrechnen lassen" ( gerade auch mit dem Hinblick, falls man wieder nach D zurückziehen sollte ).

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Steuern / Prévèlemt à la source , Abzugshöhe
« am: 07. Mai 2020, 11:16:11 »
Hallo zusammen,

hat jmd von euch schonmal die Höhe der Steuervorauszahlung geändert? Online wird ja vorgeschlagen erhöhen um einen Betrag oder auf null setzen.  Dann gibts noch den Punkt "actualiser suite à une hausse, baisse....." wo man seine neue geschätzte Jahreseinkunft angeben kann , das ganze geprüft wird und dann neu errechnet wird. Online steht da, in 3 Monaten ist es dann angepasst.
Also so habe ich das mal verstanden. :lach:

Nach Telefonat mit dem Finanzamt meinte die Dame, das auf 0 setzen schlecht is, da ggf. Strafe droht, aber anpassen kein Problem ist, das jedoch länger dauert.

Vielleicht hat hier jmd Erfahrungen damit  :smily:

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Steuern / Re: Steuererklärung Depot
« am: 07. Mai 2020, 11:00:58 »


Kommen wie erwähnt noch Quellensteuer Abzüge hinzu, wird das ganze Thema noch weiter komplex. Glücklicherweise sind die Meisten ETFs und Fonds in Ländern aufgelegt bei denen diese Steuern nicht anfallen. Ich habe immer noch nicht wirklich verstanden wieso die Leute sagen, dass das Franz System einfacher sein soll...

Ah ja und dann solltest du prüfen ob sich die Besteuerung auf der Progressiven Skala oder die Flattax (PFU) für dich Lohnt.


Ich denke mal weil die meisten einfach "nur arbeiten" und sich über solche themen keine großartigen gedanken machen  ;)
Glaub kaum das der Großteil der zum "steuern sparn" nach F zieht sich wirklich mal ausgerechnet hat ob es sich "lohnt" und welchen Aufwand es mit sich bringt.
Mit Investments im Ausland wirds dann in F schon komplexer, es sei denn man hat all seine Finanzprodukte und Investments in F .

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Arbeiten / Re: Kleinunternehmen gründen in D
« am: 06. Mai 2020, 13:51:48 »
Ich mache das schon seit Jahren.
Du wirst in D versteuern und dann (aus Zeitgründen meist im Nachgang) in F die Einnahmen aus D für den Progressionsvorbebehalt ebenfalls angeben müssen. Dein in D zu versteuerndes Einkommen aus Nebenerwerb wird in F um pauschal 25% erhöht und Deinem Einkommen aus abhängiger Beschäftigung zugeschlagen und darauf die Steuertabelle angewendet. Damit für den Anteil aus D keine Doppelbesteuerung entsteht, erhältst Du eine Steuergutschrift in etwa derselben Höhe.
Und auf den Anteil in D fallen Sozialabgaben an (CSG).
Ich lasse das Ganze vom Steuerberater machen, die Kosten muss der Zusatzerwerb einfach einbringen.

Auf das Einkommen aus Nebenerwerb in D fallen idR Steuern in D an. Diese kannst Du aber bei der Deklaration in F nicht abziehen, d.h. für  den Steueranteil greift der Progressionsvorbehalt genauso wie die CSG - ein rechtliches Unding meines Erachtens.

Vielleicht lohnt es sich, zumind. beim ersten Mal einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Es hängt natürlich von Deinem Nebenerwerbseinkommen ab, aber over all sind 45-50% weg....


Danke für die ausführliche Antwort.
So in der Art hatte ich mir das schon gedacht, ist folglich zu überlegen. CSG-Anteil war mir so nicht bewusst, danke  :smily:


@lilliputania

Ich habe mit dem Finanzamt in Forbach vor ein paar Tagen telefoniert, dort hatte ich nach kurzer Email Konversation vorher schnell jmd in der Leitung, sogar jmd der deutsch sprach. Falls dir das was weiter helft, vielleicht dort mal probieren!

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Also wir sind seit 20 Jahren hier und fühlten uns auch die letzten 2 Monate hier gut aufgehoben.
Die Einschränkungen waren in Ordnung und erforderlich.
Seit 7 Wochen war ich nicht mehr in Deutschland (67 km von der Grenze entfernt) da ich mich an die Regeln gehalten habe.
Man verhungert hier nicht - die Einkäufe sind halt teurer.
Sonst haben wir eh alles hier (Ärzte, Kontakte, etc.).
Beim Hundefutter hatten wir große Probleme aber dank DHL und UPS konnten wir das auch lösen - kostet halt etwas mehr.
Am meisten mußte unser Hund „leiden“ da er nicht in den gewohnten Gebieten Gassi gehen konnte. Und der Wald vor der Haustür wurde vom ganzen Dorf benutzt.
Für uns ist Corona sicher kein Grund hier wieder wegzugehen.
Was mich sehr ärgert ist das man sich keine Masken nach F schicken lassen kann.
Ein prognostizierter Rückgang der Wirtschaft von 6-10 % ist nicht das Ende der Welt - auch wenn die Wortwahl der Medien das suggerieren will (die schlimmste Rezession seit Kriegsende....klar es ging ja auch immer bergauf). Grenzenloses Wachstum ist eh eine Mär.....
Für 2021 werden schon wieder 5-6 % plus erwartet.
Die Einzigen die darunter wirklich leiden werden sind die die jetzt schon zu den Ärmsten auf dieser Welt zählen. Und das interessiert in Zukunft genausowenig Menschen wie vorher.
Keine Panik....alles wird gut.

Eigentlich versteh ich die Frage hier sowieso nicht.
Das Virus ist doch überall - wohin soll ich also gehen ??
Und dank unserer "Ossis" regieren in D auch schon die Rechten mit -  da ist es egal wo man lebt.
Also was soll ich in Deutschland ??


Gut geschrieben  !!! :doppeld: :doppeld: :doppeld:

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laut meinem Steuerberater in D kann die Vorabbesteuerung in F angerechnet werden bzw. kannst du dir selbst anrechnen.

Eine Teilfreistellung ist nirgends in D möglich, es sei denn dein Anteil am Unternehmen übersteigt einen gewissen Prozentsatz ( zb. 5% an einem DAX Wert :) )
Die Nettoerträge dann einfach in die Steuererklärung in F eintragen.

Ob das ganze belastet wurde, siehst du normalerweise an der Jahresabrechnung deines ETF´s !

Können uns zu dem Thema aber auch gerne nähere austauschen privat  :smily: Hab da Interesse dran und bin mich ebenfalls am aufschlauen  :laugh:

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Arbeiten / Re: Kleinunternehmen gründen in D
« am: 04. Mai 2020, 20:15:21 »
Danke schonmal!

Deutsche Adresse wäre kein Problem aber das mit virtuell Office ist auch ne Idee.
Ok, deutsche Steuernummer ist ebenfalls vorhanden, da ich in D beschränkt steuerpflichtig bin :doppeld:

Ja, ist zusätzlich zum Job.Wird dann also vermutlich ebenfalls beschränkt besteuert mit Welteinkommen (Progression ) in D aus EÜR mit Kleinunternehmerregelung, und wieder in F mit Ermittlung der Progression aus EÜR.

Na dann werd ich mal mein Glück auf dem Gewerbeamt versuchen!  :smily: Hatte sich am Telefon irgendwie komplizierter angehört ein Kleinunternehmen in D zu gründen  :smily:

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Steuern / Re: Steuererklärung Depot
« am: 04. Mai 2020, 15:56:20 »
so wie ichs bis jetzt verstanden habe:

-thesaurierend müsste nichts angegeben werden, da ja keine Erträge, da gibt es wohl keine Vorabbesteuerung wie in D seit 2018 :rolleyes:
- ausschüttend natürlich, je nach DBA mit dem jeweiligen Land ( also auch Dividenden )
-Kursgewinne ebenfalls, über Verluste konnte ich noch nichts in Erfahrung bringen

Die Dame vom franz. Finanzamt hat mir am Telefon erklärt, dass alle Nettoerträge nach Abzug der Quellensteuer im jeweiligen Land summiert angegeben werden sollen.
Ist mir persönlich ebenfalls nicht ganz klar, da ja unterschiedliche Quellensteuer vorab abgeführt wurden, bzw. unterschiedliche DBA´s gibt. :pfeif: Folglich müsste man ja eine Art Doppelbesteuerung haben. Wir werdens sehen nach der Steuererklärung.
Für die meisten Dividendenerträge gilt dann wohl die ca. 30% versteuerung insgesamt......am Beispiel USA 15% plus 15,5% von F gemäß DBA  USA-F

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Arbeiten / Kleinunternehmen gründen in D
« am: 04. Mai 2020, 15:44:44 »
Hi,

kennt jmd von euch den genauen Ablauf, zur Gründung eines Kleinunternehmens mit Kleinunternehmerregelung in D mit Wohnsitz in F ? Und auf welche steuerliche Sondergegebenheiten bzw. Fallstricken man achten sollte bzw. sich bewusst sein soll?
Das Gewerbeamt konnte mir hier keine genaue Auskunft geben, und die Ansprechpartner von der IHK sind aufgrund der Coronazeiten momentan für mich nicht gut zu erreichen. Vielen Dank schonmal  :winkerwinker: :doppeld:

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Steuern / Re: Steuererklärung Depot
« am: 20. Februar 2020, 20:02:30 »
Hi ,

Ich stehe vor ähnlichen Problemen mit meinem Depot .
Hast du hierfür schon eine Lösung gefunden ? Weiterhelfen kann ich leider nicht  :-\

 :doppeld: :winkerwinker:

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Behörden / Grenzgängerbescheinigung / Umzug innerhalb Frankreich
« am: 08. Februar 2019, 18:34:21 »
Hi Leute :doppeld:,

ich werde im kommenden Monat innerhalb Frankreichs, bzw. sogar innerhalb des Ortes umziehen.
Meine Grenzgängerbescheinigung ist noch ein Jahr gültig.
Weiß jemand ob eine neue Grenzgängerbescheinigung notwendig ist bei Umzug? Ich liege natürlich immernoch innerhalb der Grenzregion mit meiner neuen Adresse.

Vielen Dank ! :winkerwinker:

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Hi :winkerwinker:,

hat jmd von euch schon Erfahrungen mit dem Jobrad Angebot ? Nach meiner Kalkulation/Überlegungen wäre das ganze weniger attraktiv als in D :anixwissen: bin gespannt ob jmd etwas weiß  :) :) :)
Sollte ansich ja mit einem Firmenwagen vergleichbar sein, oder ?

Gruß & merci à tous :doppeld:

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