Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Frankenthaler

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Steuern / Re: Kilometerentferung / Grenzgängerstatus
« am: 29. April 2008, 09:54:49 »
Moin,

nach einiger Lektüre ist man jetzt schlauer. Für die Grenzgängeregel sind folgende Entfernungen maßgeblich:

Von Frankreich aus gesehen geht die Grenzregion 30 km ins deutsche Landesinnere.
Von Deutschland aus gesehen ist die Grenzregion 20 km breit.

Ich gehe mal davon aus, dass hierfür die Luftlinie maßgeblich ist, obwohl darüber keine genauen Angaben gemacht werden. Außerdem ist nicht von Orten, sondern von Gemeinden die Rede, welche ja unter Umständen auch ein wenig größer sein können.


Quelle: http://www.jura.uni-saarland.de/bijus/doppelsteuer/de.htm, §§12-14

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Steuern / Re: Jetzt mal Tacheles - Wo muss ich mein Geld lassen?
« am: 29. April 2008, 09:09:29 »
Hallo Mathis,

danke für Deine Hilfe. Zusammen mit einem Origina-Gesetztestext des Doppelbesteuerungsabkommens, den ich ebenfalls in diesem Forum gefunden habe, habe ich für mich nun herausgefunden:

1. Grundsätzlich gilt: Versteuert wird am Ort der Leistungserzeugung, d.h. am Arbeitsort
2. Ausnahmen sind Personen, die unter die Grenzgänger-Regel fallen
2a: Grenzgänger sind Personen, die regelmäßig, meist täglich, die Grenze passieren, um in der Grenzregion des Nachbarlands zu arbeiten
2b: Als Grenzregion gilt ein Streifen mit folgender Breite:
  • auf deutscher Seite: 30 km
  • auf französischer Seite: 20 km
3. Arbeitet man in einem solchen Grenzstreifen, dann ist im Wohnsitz-Land zu vesteuern.

In meinem Fall bedeutet das wohl:
Da ich in Deutschland wohne, aber in einem Ort in Frankreich arbeite, der von der Grenze Luftlinie 22km und Straßenlinie 26km entfernt ist, falle ich nicht unter die Grenzgänger-Regel und versteuere somit in Frankreich.

Aber Achtung! Das Doppelbest.Abkommen spricht hierbei nicht von explizit von Arbeitsorten oder Wohnorten, sondern von Arbeitsgemeinden und Wohngemeinden. Das heißt, auch in meinem Falle, der Arbeitsort zwar 22 km von der Grenze entfernt ist, aber die Gemeinde nur 19 km.... r

Quelle: http://www.jura.uni-saarland.de/bijus/doppelsteuer/de.htm, §§12-14

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Steuern / Jetzt mal Tacheles - Wo muss ich mein Geld lassen?
« am: 28. April 2008, 23:44:05 »
Hallo und guten Abend,

dieses Thema beschäftigt mich echt schon eine lange Weile. Und ich habe schon sooooo ein Bart vor lauter Lesen der verschiedenen Antworten, die ich an anderen Stellen bekommen habe. Sogar die Finanzämter erzählen sich dauernd was unterschiedliches und mein Steuerberater hat sogar kapituliert.

Dann habe ich endlich dieses Forum gefunden und rufe "Heureka!" und:

"Jetzt mal Tacheles! So schwer ist das doch bestimmt nicht! Wo muss ich mein Geld lassen?"

Ich bin mir sicher, dieses Thema gabs schon mal, aber bis ich mich durch alle Beiträge geklickt habe, dauerts ja Stunden... Ihr seid echt zu fleißig. Das sind ja bestimmt 3 Trillionen Beiträge hier. Also hier nochmal ein Neuling mit der Anfängerfrage:

-->Ich wohne in Offenburg, dauerhaft, bin deutscher Staatsbürger und arbeite dauerhaft (unbefristete Festanstellung) in Frankreich, exakt 26km hinter der Grenze.

Wo muss ich mein Einkommen versteuern?

Danke schon mal an alle, die mir jetzt die richtige Antwort sagen.

Grüße,
Frankenthaler

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Steuern / Re: Kilometerentferung / Grenzgängerstatus
« am: 28. April 2008, 23:30:45 »
Und umgekehrt? Wie ist die Entfernung für jemanden, der in Deutschland wohnt und in Frankreich arbeitet?

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