Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - passepartout

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Danke für die Antwort,
ja ich bin im öffentlichen Dienst, aber befristet als Angestellter (kein Beamter).

Bleibt mir also nur der Weg dann ab nächstem Jahr doch in der Privatwirtschaft zu arbeiten :-)
Grüße

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Hallo Saarbrücker...
herzlichen Dank schon mal für deine schnelle Antwort.
Ok, ich ging davon aus, dass ich dann in D besteuert werde weil ich im öD bin UND auch die dt. Staatsbürgerschaft habe. Hätte ich nur die französische würde ich wohl in Frankreich versteuert, trotz öD.... hm... jetzt für die Steuer die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen kommt natürlich nicht in Frage  :rolleyes:

Aber jetzt 300€ weniger / Monat ist halt schon ein Batzen. (Ich hoffe, dass ich da keine steuerlichen Nachteile aus meinem Umzug ziehe, nur weil ich mein Traumhaus gefunden habe aber leider beim öD arbeite.)

Frage zum GG-Status meiner Frau: Ist meine Frau Grenzgängerin wenn sie ein 400€-Gehalt von der AWO bezieht (Nachmittagsbetreuung) und ein Sozialversicherungspflichtiges Gehalt von einer gGmbH (integrativer Hilfsdienst, d.h. Geld kommt originär vom Jugendamt) ???

Kennt ihr Steuerberater die in diesem Bereich Experten sind?

Grüße
Passepartout

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Bonjour liebe Forums-Mitglieder,
ich habe mich in den letzten Tagen und Wochen hier ausgiebig informiert, bin aber nicht 100% zu einer Antwort gekommen.
Also: wir, meine Frau, meine Tochter und ich ziehen zum 01.12. nach Frankreich und werden weiterhin in D arbeiten.

ICH: dt./frz. Staatsbürgerschaft / angestellter im öD, zurzeit Steuerklasse III Zusammenveranlagung --> werde auf jeden Fall weiterhin in D meine Steuern zahlen müssen, da ich AUCH deutscher Staatsbürger bin. Aber, werde ich in Klasse III bleiben können?

Meine Frau: frz. Staatsbürgerschaft / 400€-Job + Sozialvers.pflichtiges Arbeitsverhältnis (netto 350€) / zurzeit Steuerklasse V. MUSS sie in F versteuert werden, oder kann sie auch weiterhin in D versteuert werden?

Ich frage aus dem Grund, da ich erfahren habe, dass ich wohl in Steuerklasse I eingestuft werde (statt III) und das sind dann doch mehr als 300€ netto weniger als zurzeit. Gibt es für mich eine Möglichkeit die Klasse I zu vermeiden? Und falls nicht, gleicht sich das am Ende des Jahres bei der Est-Erklärung wieder aus?

Vielen Dank schon mal im Voraus...

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