Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mr gentleman

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Hallo,

wenn das so geschrieben ist:
"...Die Abfindungszahlung nach dieser Ziffer erfolgt unter Anrechnung auf etwaige Abfindungsansprüche aus dem ggfs. anwendbaren freiwilligen Sozialplan vom 02.03.2015 und seiner Verlängerung vom 18.07.2016 oder auf eine Abfindung, die aus einem anderen Rechtsgrund von der Beklagten zu zahlen ist...

Reicht das und wird von dem Finanzamt akzeptiert?

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