Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Wagny

Seiten: 1
1
Lieber Dieter,

ich danke herzlich für die schnelle und aufschlussreiche Antwort.

Das Problem ist, dass mein Arbeitgeber in BW eine Lohnsteuerkarte verlangt, die ich aber - als nicht in Deutschland Lebender - doch gar nicht beantragen kann. Das würde laut Dienstvertrag automatisch die Einstufung in Klasse VI bedingen. Die Frage ist demnach kann man als Ersatz für die Lohnsteuerkarte etwas anderes anbieten?

Meine Frau ist berufstätig und wird in F veranlagt. Ich bin zur Zeit auch noch in F tätig und die Steuerveranlagung könnte entscheidend bei der Abwägung des weiteren Berufsweges sein.

Für weitere Informationen wäre ich weiterhins sehr dankbar.

Herzliche Grüße

Wagny
 

2
Steuern / Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
« am: 30. März 2008, 18:25:50 »
Liebes Forum,

ich habe folgende Frage: Ich lebe in Frankreich und habe die Möglichkeit beim Land Baden-Württemberg eine befristete Anstellung zu erhalten. Wo wäre ich denn nun in diesem Fall einkommenssteuerpflichtig? Normalerweise gibt es doch bilaterale Verträge, aber sobald es sich um eine öffentliche Institution handelt, scheint man in jedem Fall im Land des Arbeitgebers steuerpflichtig zu sein. Hat jemand mit so einer Situation Erfahrung? Es scheint mir, dass man dann auch in die ungünstige Steurklasse VI eingestuft wird, oder?

Vielen Dank für einen Efahrungsaustausch.

Viele Grüße

Wagny

Seiten: 1