Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Zyxxan

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Wohnen / Re: Immobilienfinazierung mit franz. Banken
« am: 25. März 2008, 17:58:07 »
Hier noch ein paar weitere Links zum Thema

"Immobilienerwerb in Frankreich" : http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/DER_BLICK_NACH/immobilienerwerb_frankreich_internet.pdf
"Immobilenmakler in Frankreich" : http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/broschueren_pdf/immomakler.pdf
"Mieten in Frankreich" : http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/DER_BLICK_NACH/mieten_frankreich_internet.pdf

Viele Grüße
Zyxxan

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Wohnen / Immobilienfinazierung mit franz. Banken
« am: 25. März 2008, 17:51:37 »
Hallo board,

hier eine interessante Broschüre zur Immobilienfinazierung mit französischen Banken!

Vielleicht hilft es dem Einen oder Anderen!

http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/broschueren_pdf/immofinanz.pdf

Viele Grüße
Zyxxan

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Steuern / Re: Kilometerentferung / Grenzgängerstatus
« am: 25. März 2008, 17:40:07 »
Hi,

für in Frankreich wohnende und in Deutschland arbeitende Personen gilt eine Regelung von 30 km ab der Grenze.

Im Forum gibt es bereits ein Link der die Gemeinden entsprechend auflistet. (Ich glaube Ralph hat es verlinkt?)
Einfach mal suchen!

Geregelt sind die Orte welche zum Grenzgebiet gehören in dem BMF - Schreiben vom 11.06.1996!

Viele Grüße
Zyxxan

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« am: 25. März 2008, 07:35:30 »
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure zahlreichen Statements.

In meinem Fall würde ich selbstverständlich auch arbeitstäglich in Frankreichan meinem Wohnort in F übernachten.

Wichtig war für mich die Frage nach den 45 Tagen.
Sicherlich werde ich an mehr als 45 Tagen kurzfristig auch außerhalb der GZ arbeiten. Da aber alleine durch meine Arbeit im Büro in F, also in der GZ, arbeitstäglich genug zu tun ist, sind diese Tage an denen ich dann auch kurzzeitig außerhalb der GZ zu tun habe nicht schädlich.

Ferner kann ich natürlich durch eine geschickte Terminierung meine Termine so legen, dass ich immer an den Tagen wo ich auch außerhalb der GZ zu tun habe zumindest auch innerhalb der GZ tätig sein kann. Somit wären diese Tage auch nicht schädlich.

D.h. ich werde es dadurch schaffen, als Grenzgänger anerkannt zu werden und bin somit meinem Wohnsitzwechsel einen großen Schritt weitergekommen. Ich werde berrichten, wie es in meinem konkreten Fall weitergeht.

zu Maren:
Ich habe schon verstanden auf was Du raus willst. Natürlichist ist vieles eine Definitionssache. An solchen Tagen sollten sie denn einmal tatsächlich passieren, kommt es natürlich auf Deine Angaben an.

Viele Grüße
Zyxxan

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« am: 22. März 2008, 10:55:58 »
Hallo zusammen!

bei mir verhält es sich genauso wie bei thomsel.

In meinem Arbeitsvertrag ist mein Arbeitsgebiet definiert, ferner steht drinn, dass ich bei meinem AG keinen Büroplatz zur Verfügung habe und dass ich meine schriftlichen Aufgaben von meinem home office aus zu erledigen habe.

Ferner führe ich wie jeder AD´ler eine Abrechnung aus der ich jederzeit beweisen kann wann ich wo war!

D.h. alle diese Punkte bereiten mir kein Kopfzerbrechen und sind eigentlich klar!

Ach über meine Anerkennung als Grenzgänger mach ich mir nicht wirklich Gedanken.

Entscheidend für mich sind die Fragen nach den 45 Tagen dich ich oben zur Diskussion gestellt habe, da ich auch außerhalb der Grenzzone arbeite.
Hier ist es sehr von Bedeutung wann ein Tag der 45 Tage- Regelung zum Abzug kommt.

Klar ist bei Tagungen und Übernachtungen außerhalb der Grenzzone, dann wir der An- und Abreisetag als schädlicher Tag angerechnet.
Dies werden bei mir ca.: 20 Tage ausmachen.

1.)Wenn ich von meinem Büro in der Grenzzone z.Bsp. Karlsruhe arbeite und dann wieder ins Büro nach F fahre => kein schädlicher Abzug
2.)Büro in F => Kundenbesuch außerhalb der Grenzzone => Büro in F => Abzug ja oder nein?
3.)Büro in F => Kundebesuch in Grenzzone (GZ) => Kundenbesuch außerhalb der GZ => Büro in F => Abzug ja nein?
4.) wenn bei 3. ja ist, kann ich es dann so umgehen: Büro in F => Kundenbesuch in GZ => Kundebesuch außerhalb der GZ => Kundebesuch innerhalb der GZ => Abzug ja / nein

Viele Grüße
Andreas

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« am: 21. März 2008, 19:33:56 »
Hallo Ralph,

ich bin kein Fahrer oder ähnliches, sondern eine sehr hoch qualifizierte Fachkraft im medizinisch-wissenschaftlichen AD.

Da ich mich im deutschen Steuerrecht extrem gut auskenne möchte ich mal Deine Frage so beantworten.

Seit geraumer Zeit kann man ein Arbeitszimmer nur noch dann von der Steuer absetzten, wenn man als Außendienstmitarbeiter den "Betriebsmittelpunkt seiner gewöhnlichen Tätigkeit im Arbeitszimmer zu suchen ist." 
Auch ich war hiervon betroffen und man wollte mir mein Arbeitszimmer nicht mehr anerkennen doch ich habe mich über sehr viele Jahre zur Wehr gesetzt.
Als das Finanzamt merckte dass ich hier nicht locker lasse und auch einem Prozess nicht aus dem Weg gegangen wäre habe ich in einem mehr als 2 Stündigen Gespräch den Sachverhalt darlegen können so dass letztendlich der Betriebsmiitelpunkt in meinem Arbeitszimmer zu sehen ist.

Zu Deiner Frage nach der Arbeitsstätte:

Die Arbeitsstätte ist im dt. Steuerrecht so definiert, das dies der Ort ist an dem man dauerhaft tätig ist. Und das wäre in meinem Fall mein Büro mit dazugehörender AD-Tätigkeit.
Auf keien Fall ist meine Arbeitsstätte in der Betriebsstätte der Firma zu sehen.
Betriebsstätte wäre hier die Niederlassung in Hessen.

Ich habe schon vor Jahren gelehrnt und auch bisher immer gut getan nach folgendem Motto zu Leben.

[font=Verdana]"Der Steuerberater ist immer nur so gut, wie seine Mandanten informiert sind."[/font] (Außnahmen bestätigen die Regel)
Ich denke dass dies sicherlich auch auf die Steuerberater in Frankreich zutrifft, daher will ich von Anfang an so gut informiert sein um auch als adäquater Ansprechpartner die richtigen Fragen stellen zu können.
Nächste Woche habe ich einen Termin bei einem französischen Steuerberater und bei Info - Best.

Viele Grüße
Zyxxan



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Steuern / Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« am: 21. März 2008, 14:36:29 »
Hallo zusammen!

Vielen Dank für Eure Kommentare.

zur Antwort von pifolog:
Ich bin angestellt bei einem großen internationalen Konzern, es ist keine französische Firma, und der Hauptsitz der Niederlassung des Konzerns in Deutschland ist in Hessen!
Das home office ist nicht so zu verstehen dass ich für meinen Arbeitgeber irgendwelche Arbeiten zu Hause erledige wie z.Bsp.: Übersetzungen oder Ingenieursleistungen oder ähnliches, welches ich auch in einem Büro der Arbeitgebers erledigen könnte.

Ich bin ausschließlich im AD tätig und beginne meinen Arbeitstag immer von zu Hause, also meinem sogenannten Büro an dem ich meine Kundenkorospondenz erledige, im Internet recherciere oder aber auch e-mails von Kunden oder der Firma beantworte. Ferner fertige ich Protokolle an oder gebe meine Kundenbesuche im PC ein.
Ich bin ausschließlich über meinen Laptop oder per Telefon mit der Zentrale verbunden.

zur Antwort von Ralph:
Hallo Ralph!
Ich habe sehr viele Deiner Beiträge hier im Forum von dir zu diesem Thema gelesen. Somit kenne ich auch Deine enormen Schwierigkeiten die Du anfangs mit dem Steuerberater Deines neuen Arbeitgebers hattest, bis ihr schließlich zu einer Lösung gekommen seit.

Doch ich denke dass Dein Fall nicht die Regel ist, da hier eher der Steuerberater Deines AG völlig falsch und überzogen reagiert hat.

Daher nochmals kurz die Unterschiede.
Da meine Firma den deutschen Firmensitz in Hessen hat, aber mein Arbeitsgebiet sich hauptsächlich im Grenzgebiet
von Waldshut Tiengen bis nach Karlsruhe, aber auch teilweise außerhalb der Grenzzone wie Pforzheim, Heilbronn oder Tübingen befindet, sehe ich die Firma von Innen zu keinem Zeitpunkt, sondern ich habe alle relevanten Unterlagen in meinem Büro. Mit der Firma trete ich per e-mail, telefonisch, oder aber auf Tagungen in Kontakt oder mein Vorgesetzter besucht mich und wir gehen gemeinsam zum Kunden!

Du schreibst, Du must wenn Du außerhalb der Grenzzone gearbeitet hast in Deine Firma fahren um noch irgendwelche arbeiten zu verrichten, dann würde auch keine Tag in Anrechnung gebracht werden.

Nur das macht bei mir keinen Sinn, denn die Zentrale sehe ich nicht von Innen, meine arbeiten verrichte ich in meinem home office, und ich habe in der Zentrale auch keinen Arbeitsplatz o.ä.. Also warum soll ich dorthin fahren?

Du schreibst dass der Firmensitz ins Spiel kommt wenn man die Grenzzone verläßt. Warum?

Bei meinen ganzen Recherchen im Netz konnte ich keinen einzigen Passus finden der auf den Firmensitz abziehlt. Weder beim offiziellen Doppelbesteurungsbakommen, noch bei der extra für Grenzgänger herausgegebenen Broschüre aus dem Saarland, noch beim Finanzministerium für Baden Württemberg usw.

Allen gelesenen Internetseiten stimmten bis auf kleinere Ausnahmen immer auf die schon mehrfach hier im Forum zitierten Textpassagen überein.
D.h. dass es nicht auf den Firmensitz ankommt sondern auf mein Tätigkeits- bzw. Arbeitsort.

Ich freue mich über Eure Antworten!

Viele Grüße und schöne Ostern wünscht
Zyxxan 

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Steuern / Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« am: 19. März 2008, 14:32:44 »
Hallo zusammen!

ich bin neu in diesem Board und möchte meinen Dank aussprechen für alle die sich hier wirklich rege dran beteiligen!

Ich habe schon öfters darin gelesen und habe für mich nun auch die Entscheidung getroffen, Deutschland den Rücken zu kehren, zumindest wohnorttechnisch!

Doch zum Status des Grenzgängers möchte ich hier eine interessante Frage zur Diskussion stellen!

Auch ich bin im Außendienst tätig! Entgegen der Beispiele die vorher disskutiert wurden sehe ich die Firma vieleicht 1x im Jahr von Innen!
Ansonsten habe ich ein home-office, d.h. mein Büro ist zu Hause. Von diesem aus beginne ich meinen Arbeitstag und kehre jeden Tag wieder dorthin zurück, außer ich bin auf Tagungen oder Messen oder Kongressen (zusammen höchstens 20 Tage im Jahr!)

So nun zu den 45 Tagen,

1.)Wenn ich von meinem Büro (zukünftiges home office in Frankreich) in der 30 km Grenzzone in D arbeite und abend zurück nach F in meine Büro fahre zählt es nicht zu der 45 Tage Regelung! Oder?

2.)Was ist aber, wenn ich von meinem Büro in die Grenzzone fahre dort meine Kunden Besuche, anschließend die Grenzzone verlasse, dort ebenfalls Kunden besuche, dann wieder zurückfahre in mein Büro und Wohung nach Frankreich? 45 Tage ja oder nein?

3.)  gleiches Bsp. wie 2.) aber bevor ich nach Hause in mein Büro nach Frankreich fahre, nochmals einen Besuch in der Grenzzone abwickle? Wie seht es dann aus, 45 Tage ja oder nein?

Ich bin gespannt auf Ihre Beiträge!

Viele Grüße
Zyxxan
     

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