Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Alfredgreenhorn

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Hallo Dirk,

danke für deine Antwort.

Habe bald ein Gespräch im Finanzamt, mal gespannt, was die meinen.
Mein Steuerberater ist sich sicher, dass ich die gezahlten Sozialabgaben zurückfordern kann.
Ist ja schon der Hammer mit der Besteuerung der Zinserträgen - macht letztendlich 50 % der Zinserträge aus.
In einem Urteil  gelesen, dass Zinserträge aus Sicht der EU anders zu behandlen wäre als andere Einkunftsarten. Zinserträge dürfen keine Progressionswirkung haben.

Handwerksrechnungen am Haus, kann ich die in F absetzen?

Naja, von einer einheitlichen EU sind wir meilenweit entfernt-Feuerwehr vom benachbarten deutschen Wohnort sowie Notarzt dürfen nicht im Notfall zu uns kommen. Das ist ja wirklich schwachsinnig hoch 3!!! Aber die IBAN Nummer funktioniert...;-) Viele Grüße!

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Ich wohne auch in Frankreich und bin im öffentlichen DDienst in Deutschland angestellt. Ich stelle der Einfachheit wegen immer einen Antrag auf beschränkt einkommensteuerpflichtig. Ich werde aber als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt. Km-Pauschale usw. wird berücksichtigt. Nachteil: Die Zinserträge (damals waren sie noch gut...) werden in Frankreich besteuert und diese Zinserträge muss ich wieder in Deutschland angeben und bewirken eine Erhöhung meines Steuersatzes auf mein Einkommen. D.h. ich bezahle mehr Einkommensteuer, da die Zinserträge eine Progression bewirken. Die Zinserträge selbst werden aber nicht in D versteuert. In Frankreich wird mein Einkommen mitberücksichtigt zur Ermittlung meines Steuersatzes in Frankreich...   Auch hier habe ich bisher immer einen Fehler gemacht: es wurden immer pauschal 10 % Kosten abgezogen. Dabei habe ich mit 150 km täglich zur Arbeitsstelle weitaus mehr Kosten als 10 % (Km-pauschale wird in F ja anders berechnet als in D). Zudem muss ich noch zusätzlich neben den ermittelten Steuersatz 15% Sozialabgaben (von den Zinserträgen oder Ähnlichem ) abdrücken, was ich auch noch klären muss, da ich gelesen habe, dass das in meinem Fall nicht richtig wäre. Bekomme ja rein gar nix von F an Sozialleistungen...   

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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 06. Februar 2016, 13:44:45 »
Und das Gemeine ist, dass in Deutschland noch die Zinserträge, die in Frankreich versteuert werden, den persönlichen Steuersatz auf das Einkommen erhöhen. So Etwas ist absolut nicht im Sinne der Gleichberechtigung innerhalb der EU, da Zinsertraege in Deutschland immer pauschal mit 25 Prozent besteuert werden.

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Hallo,

bei mir ist es so: ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland im öffentlichen Dienst und muss dort trotz Grenznähe meine Steuer in Deutschland bezahlen-also müsste es bei Ihnen der umgekehrte Fall sein. Wenn ein Franzose als Beamter im öffentlichen Dienst in Deutschland arbeitet-dann bezahlt er weiterhin seine Steuer in Frankreich. Siehe Doppelbesteuerungsabkommen

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Hallo zusammen, Text in Stichpunkten:
Wohnsitz in Frankreich
Arbeit in Deutschland-Kaiserslautern
Im öffentlichen Dienst angestellt
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland
Zinserträge in Deutschland und Frankreich
Besteuerung beider Zinserträge in Frankreich
Zinserträge kommen aber in Deutschland in den Progressionsvorbehalt:
Ist das richtig???
In meinen Augen falsch, da Zinseinkünfte normalerweise nur mit einer Abgeltungssteuer versehen werden ...Aber alle Einkünfte, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, kommen in den Progressionsvorbehalt...
Vom franz. Finanzamt werden mir mir neben der Steuer noch 15 Prozent Sozialabgaben abgezogen-ist das richtig???

Besteuerung der Deutschen Zinserträge in Frankreich-Ist das richtig???
Das Welteinkommen wird doch in Deutschland versteuert...


Was würde sich ändern, wenn ich mehr als 183 Tage in Deutschland wohnen würde???

Finanzamt Saargemünd: deutsche Sprache nicht so geduldet...

Credit Mutuel bietet gute Konditionen an aber wenn ich dann eh soviele Abzüge bekomme dann kann ich auch die paar Scheine im Strumpf lassen...


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