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Nachrichten - Nicod3mus

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Steuern / Versteuerung von Zusatzversicherung
« am: 04. März 2023, 09:52:24 »
Hallo zusammen,

leider konnte ich weder hier im Forum noch im Internet entsprechende Antworten finden.

Meine Frau ist schwer krank und steuert aktuell gerade auf die Erwerbsminderungssrente zu. Als ehemalige Bänkerin ist sie allerdings fürstlich abgesichert, was die ganzen Zusatzversicherungen betrifft. Diese Zusatzversicherungen sind in Frankreich nicht von der Steuer abgsetzbar, jetzt stellt sich für mich die Frage, ob die Auszahlungen daher überhaupt steuerflichtig sind. Und wenn ja, in welcher Höhe. Da widerstrebt es mir nämlich zu akzeptieren, dass man Jahrzentelang tausende von Euro in Versicherungen einbezahlt, bei der Auszahlung aber dann Brutto alles versteuern soll.

Konkret geht es um folgende Versicherungen:
- Krankhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung (hier nur die private Zusatzversicherung, das gesetzliche Krankentageld ist selbstverständlich steuerpflichtig)
- Kurtagegeld
- Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist es in Deutschland ja so, dass nur der "Ertragsanteil" versteuert wird. Würden wir in Deutschland wohnen kämen daher bei meiner Frau 8% der Auszahlungen zur Versteuerung. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung rückwirkend ab Krankheitsbeginn auszahlt, kommt da nun eine immense Auszahlungssumme zusammen. Da sprechen wir dann über TEUR 30. Da macht es einen erheblichen Unterschied ob der Ertragsanteil oder die Bruttosumme versteuert werden muss.
Was muss ich also versteuern. Wenn ich dann wenigstens die bezahlten Beiträge ab Abschluss der Versicherung abziehen könnte, dann würden sich die TEUR 30 auf gut die Hälfte reduzieren.

Vielleicht hat jemand von euch Ahnung davon oder war in einer ähnlichen Sitution.

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Technik / Re: Heizungssanierung
« am: 01. März 2023, 20:09:21 »
An dieses Thema würde ich mich gerne mal dranhängen. Unsere alte Ölheizung aus 1995 läuft zwar einwandfrei, aber irgendwann werden wir sie mal ersetzen müssen oder der Staat wird sie stillegen wollen.

Gibt es sowas wie Energieberater hier in Frankreich, von denen man unabhängig beraten wird? Da wir sehr spezielle Gegebenheiten haben (Uraltes Fachwerkhaus, Mischheizung mit Ölzentral, Holzofen, Elekktro dazu jede Menge Möglichkeiten mit großen Dachflächen, vorhandener Brunnen u. Sickergrube) würden für uns wahrscheinlich verschiedene Konzepte in Frage kommen.

Außerdem bräuchten wir natürlich eine Beratung dahingehend, was es derzeit an Fördermöglichkeiten gibt und wie die gesetzlichen Regelungen bezüglich der einzelnen Heizungen sind.

Da sind unsere örtlichen Handwerksbetriebe ziemlich überfragt. Die verkaufen dir nur eine Wärmepumpe.

Wenn also jemand einen Ansprechpartner im Rahm Seltz, Roeschwoog, Soufflenheim kennt, wäre ich für eine Info sehr dankbar.

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Gesundheitswesen / Re: ALG 1 nach Krankengeld auch in F ?
« am: 28. Mai 2022, 12:39:04 »
wenn sie mehr als 451 EUR monatlich verdient, dann ist sie ja ein Midijobber. Dann ist mir klar, dass sie versichert ist.

Für die Minijobber führt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 13 % für die Krankenversicherung ab. Ist sie damit nicht krankenversichert? Sie hat keine weiteren Einkünfte, bzw. nur Zahlungen aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und auf jedenfall kein Einkommen in Frankreich.
Es geht hier auch um die Stunden die sie dann zu arbeiten hat. Sie kann keinen Job machen, wo sie mehr als 3 Stunden am Tag arbeitet. Abgesehen davon, dass sie es körperlich nicht schafft, wird dass dann auf dem Weg zur Erwerbsminderung zum Boomerang. Auch wenn das dann nur auf dem Papier steht und sie die Stunden ggf. gar nicht leistet.

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Gesundheitswesen / Re: ALG 1 nach Krankengeld auch in F ?
« am: 27. Mai 2022, 15:07:10 »
Ich würde dieses Thema gerne mal wieder nach vorne holen.

Meine ist dauerkrank und fliegt Mitte Juli diesen Jahres aus der Krankengeldzahlung, wird also ausgesteuert. Ich habe bereits umfangreich recherchiert und auch die Beratungsleistung des VDK in Anspruch genommen.
Bereits im Februar haben wir einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt, was allerdings noch nicht entschieden ist.

Was ich bisher rausfinden konnte ist, dass wir nun die Aussteuerung meiner Frau beim Arbeitsamt vornehmen müssen (werden wir in den nächsten Tagen tun) und ALG I beantragen. Aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung gem. §145 SGB III wird sie dies auch bis zu Entscheidung der Rentenkassen erhalten.

Aber was ist danach? Falls die Rentenkasse den Antrag auf Erwerbsminderung ablehnt? Aufgrund des wirklich schlechten Gesundheitszustand meiner Frau werden wir jedenfalls Widerspruch einlegen und notfalls den Klageweg bestreiten, da sie definitiv nicht mehr arbeiten kann.
Das einzige was ich bisher dazu rausgefunden habe ist, dass der Widerspruch und der Klageweg die ALG I Zahlung aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung nicht verlängern.

Auch wenn meine Frau dann Anspruch auf Arbeitslosengeld in Frankreich hätte, wollen wir genau das verhindern, da meine Frau multiple und auch sehr komplexe Erkrankungen hat, will sie unbedingt in Deutschland krankenversichert bleiben und auch weiterhin zu ihren deutschen Ärzten gehen. Außerdem hat sie eine ganze Reihe von Krankenzusatzversicherung in Deutschland, die mit Wegfall der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung natürlich alle obsolet werden.
Uns geht es daher nicht darum, wo meine Frau Zahlungen herbekommt (zur Not könnten wir auch ohne auskommen), es geht uns vielmehr darum: Wie können wir sicherstellen, dass meine Frau auch ohne Verrentung in der gesetzlichen Versicherung bleibt. Was wir nach Wegfall der Zahlung jedoch finanziell nicht noch zusätzlich stemmen könnten wäre eine freiwillige Versicherung in der GKV. Da würde sich durch durch mein Einkommen ein hoher Beitrag ergeben und wäre dann in Kombination mit wegfallendem Einkommen bei meiner Frau und hoher Beitrag GKV unser finanzieller Ruin.

Da ich selbst Privat versichert bin, kann ich sie leider nicht mit in die Familienversicherung mit aufnehmen.

War schonmal jemand in der Situation und kann diesbezüglich Auskünfte erteilen?

Mir schweben da ein paar Ideen im Kopf, wobei ich nicht weiß, ob das funktioniert:
- Meine Frau meldet ihren Wohnsitz wieder in Deutschland an und beantragt dann das normale ALG 1 (dürfte sie dann für 15 Monate beziehen und dürfte ausreichend Zeit für den Klageweg zur Rente sein). Als Familie können wir diesen Schritt nicht mitgehen, da unser Junior in Frankreich voll eingebunden ist und in 3 Jahren hier sein Abitur machen will.
- Wir melden meine Frau bei einem befreundeten Unternehmer als Minijobberin an, damit sie in D sozialversicherungspflichtig bleibt.

Hat jemand andere Ideen oder diesen langen und beschwerlichen Weg hinter sich gebracht? Ich bin für jeden Tip dankbar.


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Nur mal keine Panik. Meines Wissens steht der Passus zwar überall in den Versicherungsbedingungen, aber nach Umzug ins Ausland müssen die Versicherungen diesen dahingehend abändern, dass Frankreich nicht zum Ausland zählt. Das gilt zumindest für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Deutschland. Ich gehe davon aus, dass es auch für selbstständige gilt. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die europäische Freizügigkeit und die freie Wohnortwahl. Die Versicherung unter Druck setzen, zur Not mit Anwalt

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Rund um's Kind / Re: Weiterführende Schule
« am: 29. Januar 2022, 09:08:02 »
Ich kenne einige Eltern die Ihre Kinder trotz Wohnort in Frankreich nach Deutschland auf die Schule schicken. Dabei sind nicht immer die sprachlichen Probleme das Motiv. Ich kann das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, da es zum einen ein riesiger logistischer Aufwand bedeutet wg. dem fehlenden grenzüberschreitenden öffentlichen Nahverkehr. Und zum anderen muss man bedenken, dass die Kinder i.d.R. dort ihre sozialen Bindungen haben wo sie zu Schule gehen.
Die Eltern die ich kenne und das so mache, sind daher ständig am Pendeln....

Mein Junior (fast 15 und im College in der Abschlussklasse) geht seit dem Kindergarten (also bereits mit 3) in das franz. Schulsystem. Immer Bilingue in der Hoffnung, dass der faule Stinker (sry, aber das ist so) das Abi-BAC macht. Natürlich ist er sprachlich im französischen etwas schlechter als seine Klassenkameraden, da auch wir zuhause ausschl. Deutsch sprechen, aber ich sehe das nicht als Problem an. Die Kinder lernen sehr schnell fließend französisch, auch ohne Unterstützung der Eltern. Ganz im Gegenteil hilft er uns zwischenzeitlich bei vielen Dingen, wo wir früher Rat beim Nachbar geholt hätten (er kümmert sich z.b. aktuell darum dass wir Fibre bekommen... natürlich nicht ganz uneigennützig :o )

Ich persönlich finde die Kinderbetreuung in Frankreich deutlich besser als in Deutschland, insbesondere wenn beide Eltern arbeiten. Die Ganztagesbetreuung ist einfach gut organisiert. Natürlich sind die Schulzeiten lang, dafür haben die Kinder hier aber auch länger Ferien als in Deutschland. Und die Nachmittagsschule fängt in den höheren Klassen in Deutschland auch irgendwann an. Wir selbst wohnen in Roeschwoog und wollten Ihn nach der Grundschule nicht auf die staatliche Schule nach Soufflenheim schicken, da diese einen schlechten Ruf hat. Daher geht er auf eine Privatschule (das ist aber nicht vergleichbar mit deutschen Privatschulen und bei weitem nicht so elitär) in Haguenau. Da kommen zu den langen Schulzeiten auch noch ein Fahrweg mit dem Bus von 1h pro Weg dazu.
Aber auch das geht. Und im nächsten Jahr wird er hoffentlich das Lycee in Hagenau besuchen.

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Versicherungen / Re: Betrogen beim Autokauf
« am: 29. Januar 2022, 08:44:52 »
Gesetzesgrundlagen zum Schadensersatz gibt es definitiv in Frankreich. Ich Dir auf jedenfall anraten sofort zum Anwalt zu gehen und die Vorgehensweise zu besprechen. Wenn Du auf eigene Faust anfängst dann kann es nämlich sein, dass eine Klage im Anschluss nach hinten losgeht.
I.d.R. hat man über die Hausversicherung auch eine Rechtsschutz mit dabei (vorausgesetzt du bist Hauseigentümer), dann kann es gut sein, das diese in einem gewissen Umfang die Anwalts- und Klagekosten übernimmt. Aber auch das kann Dir ein Anwalt klären.

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Steuern / Re: Kapitalertragsteuer
« am: 06. Januar 2022, 15:12:17 »
Wer Steuerausländer ist, weil er in Frankreich wohnt und auch dort Steuerpflichtig ist, dann müsst ihr in Deutschland überhaupt keine Kapitalertragssteuer abführen.

Wenn ihr euren Steuerstatus korrekt bei der Bank, Fondsgesellschaft etc. gemeldet habt, dann funktioniert das auch. Falls ihr das bisher nicht getan habt, dann gibt es eine Möglichkeit die Steuern wieder über das Betriebsstättenfinanzamt der jeweiligen Bank / Gesellschaft wieder zurück zu holen.

Die Kapitalerträge sind dann vollständig in Frankreich zu versteuern.

Wenn ein Schlaumeier jetzt denkt, dass mach ich gar nicht. Seit 2016 melden Finanzinstitute von über 80 Ländern untereinder die Konten und Kapitalerträge. D.h. das Finanzamt in Frankreich bekommt das auf jedenfall mitgeteilt. Die hinken bei der Auswertung zwar noch Jahre hinterher... aber die ersten Fälle wo hier Steuerhinterziehungen aufgeflogen sind kenne ich schon.

Das übrigens auch zum Thema Angabe der Konten in der Steuererklärung. Ich weiß gar nicht wo hoch aktuell die Bußgelder bei Nichtangabe sind. Mein letzter Kenntnisstand war hier 800 EUR pro Konto und Jahr. Das franz. Finanzamt bekommt jedes einzelne Konto von deutschen Kreditinstituten gemeldet. Da wird man nicht mehr lange unbehelligt bleiben.

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Steuern / Re: AG Zuschuss KV PV
« am: 06. Januar 2022, 15:03:03 »
Ist natürlich jedem das seine, ob er die Angaben in der Steuererklärung korrekt macht oder nicht. Natürlich erwischen sie nicht jeden, aber wenn sie dich erwischen, dann gibt es in Frankreich empfindliche Bußgelder.

Meine PKV bescheinigt mir nur solche Beträge, die die Grundsicherung abdecken, also so als ob ich in der gesetzlichen Versicherung bin. Da sich das erst ca. vor 5 Jahren geändert hat, habe ich das Thema zur Klärung an meinen Steuerberater gegeben. Der hat mir mitgeteilt, dass dies so korrekt ist. Die "Zusatzversicherungen" sind in Frankreich nämlich nicht von der Steuer absetzbar.

Und der Arbeitgeberzuschuss stellt in Frankreich eine Lohnzahlung dar, ist also zu versteuern.

Im übrigen sind in Frankreich bei privaten Krankenversicherungen auch die Beitragsrückerstattungen zu versteuern bzw. vermindern dann den absetzbaren Beitrag.




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Steuern / Re: AG Zuschuss KV PV
« am: 25. Dezember 2021, 22:29:10 »
Klar musst du die versteuern. Du setzt ja auch dann 100 % deiner KV und PV Beiträge von der Steuer ab, bzw. soweit sie Dir als Ausgaben bescheinigt werden.

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Wohnen / Aktuelle Abstandsregeln für Bebauung
« am: 09. August 2020, 13:43:44 »
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass unter Grenzbebauung alles fällt, was näher als 3m kommt. D.h. hier hat der Nachbar ein Mitspracherecht.
Nun sind wir selbst betroffen und haben uns wg. Ausbauplänen des Nachbarn (will 9 Dachflächenfenster zu uns installieren) gestern auf der Mairie befragt. Dort wurde uns allerdings erzählt, dass der Grenzabstand nur 1,90 betragen müsste. Da ich unserem Bürgermeister nicht traue (hat uns schon mehrfach nicht die Wahrheit gesagt), möchte ich das nun irgendwo nachlesen, ob das wirklich geändert wurde..

Kennt jemand die Paragraphen des Baurechts, wo dieses geregelt ist?

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Steuern / Re: Aktiengewinne versteuern!
« am: 01. Juni 2020, 07:31:04 »
Genau die Frage habe ich meinem Steuerberater gestellt. Er hatte geantwortet:
Es gibt eine Flattax über 30% (12,8 % Steuern + 17,2% prelevements sociaux) auf den Gewinn.

Ich habe allerdings das Gefühl das er keinen Bock zum schreiben hatte. Früher gab es auf jeden fall noch die Möglichkeit zum individuellen Steuersatz mit entsprechenden Abschlag wegen Haltedauer zu versteuern.
Ausserdem zahlen wir Grenzgänger keine Sozialsteuer.

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Technik / Re: Pay TV
« am: 13. Mai 2020, 09:15:38 »
Ich hatte jahrelang Sky, aber nachdem immer mehr Inhalte nur noch online Abrufbar waren und ich diese wegen Geoblocking nicht anschauen konnte, habe ich Sky in 2018 gekündigt. Ich hatte mir extra noch das Sky WLAN-Modul bestellt und alles auch mal in Deutschland zum laufen gebracht. Geoblocking blieb trotzdem...... obwohl der Gesetzgeber ja eingegriffen hatte.

Dann bin ich auf den Amazon Prime mit Firestick gewechselt. Ich war begeistert. Hab mir diesen auch für das Ferienhaus in Spanien gekauft. Alles hat funktioniert. Ab und an mal in Deutschland dann Filme runtergeladen, um den „Anschein“ zu wahren.
Aber: Nach ca. 1 Jahr wurde ich wegen Geoblocking gesperrt. Hätte auf der Sau davon reiten können....
Da fühlt man sich als Deutscher im Ausland echt diskriminiert. Jetzt habe ich auf französisches Prime gewechselt, damit zumindest mein Junior französische Filme gucken kann. Prime hatten wir wegen den Versandkosten auch schon vor dem Firestick.

Da mein Arbeitgeber mich mit IPad und IPhone ausgestattet hat, bin ich jetzt seit Beginn der Coronakrise zu Apple TV gewechselt. Funktioniert bisher wunderbar, wobei wir die Filme über das am Fernseher angeschlossene IPad schauen. Ich habe da die Hoffnung, dass durch regelmäßiges (geschäftliches) Nutzen des IPads in Deutschland, dann eben nicht geogeblockt wird.

Ich weiß, dass viele das Problem mit VPN umgehen, das ist mir aber zu kompliziert und ich habe ehrlich gesagt keine Lust mich damit zu beschäftigten.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 27. April 2020, 19:27:27 »
BT hat ihren Artikel schon wiederrufen und auch in der BNN wurde es schon geschrieben. Das war eine Falschinformation von Fr. Erler. Die Brücke darf nur von einigen Berufsgruppen systemrelevanter Mitarbeiter genutzt werden. Das beschränkt sich wohl auf Klinik und Pflegepersonal. Einige von meinen Bankkollegen haben mir ebenfalls berichtet, dass sie mit ihren Bescheinigungen für systemrelevante Berufe ebenfalls passieren konnten. Das ist wohl aber Glückssache und von der Laune der Grenzer abhängig.

Ich google schon seit Stunden wo man hierzu was offizielles finden kann. Ich könnte kotzen.... nichts. Selbst mein Schwager und Journalist von der BNN konnte nur mündliche Aussagen in Erfahrung bringen.

Ich werde in meinen Grundrechten beschnitten und kann das nicht einmal nachlesen.... zum kot....

Morgen habe ich selbst wichtige Termine und werde es mit meinen Tausend Bescheinigungen dort versuchen.

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Steuern / Re: Automatische Abbuchungen Finanzamt
« am: 14. Januar 2020, 18:29:45 »
Ich habe die gleichen Erfahrungen wie Waylon. Meine Einzugsermächtigung funktioniert unverändert (seit Jahren).
Nach der Steuererklärung in 2019 wurden die Einzugsbeträge vom Finanzamt automatisch angepasst. Eine erneute Anpassung ist jetzt für 2020 angekündigt (wg. der neuen Steuertabellen). Also ein generelles Problem mit Grenzgängern kann es nicht sein.

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