Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - nitraM

Seiten: 1
1
Kannst Du Dir dann sparen da der französische CT in D nicht anerkannt wird.

Danke für die Info.

Allerdings sind die Preise in F meist höher.
Das sollte man sich überlegen.

Und auch Danke für den Tipp. Ich schaue daher, ob ich hier für das Auto nicht mehr bekomme.

2
Hallo alle zusammen,

ich möchte mein Auto, welches in Frankreich zugelassen ist, verkaufen.

Für einen Verkauf innerhalb Frankreichs sind die Punkte unter https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1707 zu beachten. Zumindest soweit ich das verstehe. Da ich vor einem Jahr beim französischen "TÜV" (CT) war, und mein Auto älter als 4 Jahre ist, muss ich so erneut zur CT.

Wie verhält es sich denn bei einem Verkauf nach Deutschland? Gelten dann alle Regeln, die auf der oben genannten Webseite genannt werden? Konkret: Muss ich auch bei einem Verkauf nach Deutschland über den hiesigen "TÜV" / zur CT? Oder kann ich mir den Aufwand dann sparen?

Da ich beim Verkauf nichts falsch machen möchte, freue ich mich sehr über eure kompetente Hilfe.

Viele Grüße

Martin

3
Hier ein paar konkrete Fragen:

Thesaurierender ETF in Frankreich

Der Zins wird reinvestiert. Es werden keine Steuern abgeführt. Hier ist somit auch nichts in meiner Steuererklärung anzugeben, richtig? Gehe davon aus, dass die Versteuerung mit Verkauf der Anteile fällig wird.

Thesaurierender ETF in Irland

Der Zins wird reinvestiert. Allerdings werden Quellensteuern in Irland abgeführt. Wie oben gehe ich davon aus, dass ich den Zins nicht versteuern muss bzw. erst beim Verkauf. Kann ich die in Irland geleistete Steuer irgendwie anrechnen oder zurückfordern?

Ausschüttender ETF in Irland

Die ausgeschüttete Dividende muss ich bestimmt in Frankreich versteuern. Aber wie? Einfach in 3VG (plus-value après application éventuelle des abattements) eintragen? Was ist mit Haltefristen? Möchte ja nicht spekulieren, sondern langfristig (> 25 Jahre) anlegen.

4
Steuern / ETFs in deutschem Depot in Frankreich wie versteuern?
« am: 14. Mai 2017, 08:39:48 »
Hallo alle zusammen,

ich kaufe für's Alter ETFs (börsengehandelte Investment- bzw. Indexfonds), welche in einem Depot bei einer deutschen Direktbank gelagert werden. Die Anteile halte ich langfristig, d. h. es finden zur Zeit nur Käufe statt, keine Veräußerungen und damit keine Gewinne aus Verkäufen. Allerdings Dividendenzahlungen u. ä.

Die Angabe dazu in meiner Steuererklärung und damit die korrekte Versteuerung in Frankreich ist mir alles andere als klar. Das ist auch wichtig, dass ich nicht zwei Mal Steuern zahlen muss.

Konkret habe ich drei Fonds, die Erträge wie folgt behandeln:

1) Thesaurierend in Frankreich, Euro (Amundi)
2) Thesaurierend in Irland, USD (iShares)
3) Halbjährlich ausschüttend in Irland, Euro (iShares)

Von meiner deutschen Bank erhalte ich eine Erträgnisaufstellung, die folgendes ausweist:

- Barausschüttung für einen der ETFs in Irland
- Zinsen aus Einlagen (Tagesgeld)
- Gehaltener Zwischengewinn unter allgemeinen Verlusten für einen der ETFs in Irland
- Thesaurierender Zins ausländischer Fonds für einen der ETFs in Irland sowie den in Frankreich
- Anrechenbare, nicht verrechnete ausländische Quellensteuer aus ausschüttungsgleichen Erträgen ausländischer Fonds für einen der ETFs in Irland

Soweit ich das sehe, brauche ich dafür auch Formular 2074 - dann hört es aber leider auch schon auf...

Kann mir da jemand weiterhelfen? Bzw. kennt jemand jemanden, der mir da weiterhelfen kann? Gerne auch gegen Honorar.

Viele Grüße

Martin

5
Interessant. Woher kommt die Info?
Ich kenne das nur ohne 1AJ. (Haben wir immer so gemacht und ist nie beanstandet worden.)
Nur bei genauem Hinsehen auf die Formulare scheint mir, du könntest recht haben.

Das meinte mein zuständiger Sachbearbeiter beim "Service des impôts des particuliers du centre des finances publiques de Sarreguemines". Er hat sich das Formular angeschaut und u.a. auf diesen Punkt hingewiesen.

6
Formular Nr. 2047: hier trägt man bei Ziffer VI die in D zu versteuernden Bezüge ein mit den zusätzlich geforderten Angaben.
Im Formular Nr. 2042 werden auf Seite 1 und 2 die persönlichen Daten angeben und auf Seite 4 bei 8TK die besagten Bezüge nochmals.
Nachweise oder Belege sind zunächst nicht nötig.
Wenn es sonst keine weiteren Einkünfte gibt, wie etwa Zinsen aus Deutschland, die ja nach F gemeldet werden, war es das dann.
Der folgende Steuerbescheid lautet danach auf 0,00€ und das Finanzamt ist zufrieden.

Der Betrag, der in 8TK eingetragen wird, muss übrigens auch in 1AJ auf Seite 3 eingetragen werden. Diese beiden Beträge werden dann wohl verrechnet. Wenn 0 rauskommt, sollten dann entsprechend keine Steuern in F fällig sein.

7
In Deutschland unterhaltene Konten müssen bei der Steuererklärung angegeben oder deren Existenz verneint werden. Bei Falschangaben sind die angedrohten Strafen schon saftig. Mindestens 1.500€ pro Konto. Je nach dem sind also mehr als meine 2 erwähnten Formulare nötig.

Oh, interessant, davon höre bzw. lese ich zum ersten Mal. In Wikipedia habe ich folgendes dazu gefunden:

Zitat
Der Einkommensteuererklärung auf einem besonderen Formular beizufügen ist gemäß einem Gesetz aus dem Jahre 1990 eine Erklärung der in Frankreich Steuerpflichtigen darüber, welche Bankkonten im betreffenden Steuerjahr im Ausland noch laufen oder geschlossen worden sind.

Dies führt über diesen Artikel zu Formular 3916 "Déclaration par un résident d'un compte ouvert hors de France".

Dieses Formular ist es dann, oder?

8
Vielen Dank für die Klarstellung, jetzt kann ich beruhigt meine Erklärung für 2013 abgeben - und alle folgenden. :laugh:

(Auch eine Anmerkung meinerseits: Ich habe extra "Aufgrund meines Arbeitgebers galt in meinem Fall das Kassenstaatsprinzip." geschrieben. Ich hoffe, dass daraus hervorgeht, dass es am konkreten Arbeitgeber hängt, und nicht an der allgemeinen Eigenschaft "Beschäftigung im Öffentlichen Dienst". Für Hilfesuchende, die über die Suche diese Beiträge lesen, sollte dies ein wichtiger Hinweis sein.)

9
Okay, wenn ich das nun richtig verstehe, dann bedeutet der zweite Teil des Satzes ("... ouvrant droit à un crédit d’impôt égal au montant de l’impôt français"), dass man eben keine erneuten Steuern zahlen muss, richtig?

10
Vielen Dank für die tollen Infos.

Nur, damit ich das nicht falsch verstehe: Die in Formular 2042 Feld 8TK ("Revenus étrangers imposables en France, ouvrant droit à un crédit d’impôt égal au montant de l’impôt français") eingetragenen Einnahmen werden nicht nochmals in Frankreich versteuert? Meinen Lohn aus dem Öffentlichen Dienst habe ich ja bereits in Deutschland versteuert. Bin etwas irritiert, da "imposable" ja "besteuerbar" / "steuerpflichtig" bedeutet.

Von einem Bekannten habe ich erfahren, dass er sein Gehalt in Deutschland - wobei bei ihm in der "freien Marktwirtschaft" eben nicht das Kassenstaatsprinzip gilt - in Feld 1AJ ("Revenus d’activité") einträgt. Deshalb habe ich dieses Feld freigelassen, allerdings hatte ich 8TK übersehen. Macht der Bekannte das mit 1AJ überhaupt richtig?

11
Hallo,

ich bin 2013 aus dem Saarland nach Frankreich gezogen. Zu diesem Zeitpunkt und bis Mitte letzten Jahres war ich im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Aufgrund meines Arbeitgebers galt in meinem Fall das Kassenstaatsprinzip. Dementsprechend hatte ich für 2013 und 2014 einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG gestellt.

Dieser Antrag wurde jeweils seitens des Centre Des Finances Publiques gegengezeichnet und vom Finanzamt in Saarbrücken anerkannt. Meine Steuern habe ich dann für 2013 und 2014 in Deutschland gezahlt. Eine Steuererklärung in Frankreich habe ich bisher nicht abgegeben.

Nun habe ich die Tage eine Aufforderung erhalten, meine Steuererklärung für 2013 in Frankreich abzugeben. Wie soll ich hier vorgehen? Soll ich als Verdienst einfach 0,00 Euro eintragen, oder muss ich was spezielles beachten? Oder handelt es sich bei der Aufforderung gar um ein Irrtum, und ich müsste gar keine Erklärung in Frankreich abgeben?

Viele Grüße

Martin

Seiten: 1