Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Entfant de Ete

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Wohnen / Re: Hof zur Miete oder gemeinsames Leben auf einem Hof
« am: 08. Oktober 2017, 21:24:55 »
Hallo, wir haben hier 5 Pferdeställe die bisher noch leer stehen- ich schreib dir mal eine PM.
Grüße

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Wohnen / Re: Schöner Ort für Familien
« am: 08. Oktober 2017, 18:46:58 »
Hallo, wir wohnen mit unserem zweijährigen Sohn in Neewiller pres Lauterbourg.

Einfach mal bei LeBonCoin.fr schauen...
Aktuell gibts auch in unserem Dorf immer wieder mal was zu vermieten:

https://www.leboncoin.fr/annonces/offres/alsace/?th=1&q=neewiller%20pres%20lauterbourg

Grüße


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Wohnen / Re: Junge Arztfamilie sucht Haus zur Miete in Lauterbourg
« am: 08. Oktober 2017, 18:43:38 »
Hallo, wir haben unser Haus damals ohne Makler über quoka.de gefunden- war wohl ein Glücksfall! Aber wir haben gekauft nicht gemietet. Wohnen nun mit unserem zweijährigen Sohn in Neewiller pres Lauterbourg- 5 Min mit dem Auto von Lauterbourg entfernt.

Ansonsten einfach mal bei LeBonCoin.fr schauen...
Falls nicht nur Lauterbourg  oder Wissembourg in Frage kommt-aktuell gibts auch in unserem Dorf immer wieder mal was zu vermieten:

https://www.leboncoin.fr/annonces/offres/alsace/?th=1&q=neewiller%20pres%20lauterbourg

Grüße


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Hallo,
ist zwar schon eine Weile her, aber wenn ich mich richtig erinnere dann haben wir das Formular  einfach soweit wir konnten ausgefüllt und dann an die CAF geschickt... die haben es dann entweder direkt nach D geschickt oder wir haben es zurückerhalten und selbst geschickt...

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Rund um's Kind / Re: Kosten für Créche
« am: 08. Oktober 2017, 18:22:25 »
Hallo,
wir zahlen auch ca. 8 Euro die Stunde für die Micro- Creche in Lauterbourg ( ich glaube nur die "Staatlichen" Micro Creche sind etwas günstiger), aber in diesem Betrag ist ja auch das Essen und Windeln etc dabei und dieser Betrag ist ohne den Zuschuss der CAF ! Mit dem Zuschuss ist es wirklich günstig, denn dessen Höhe ist ja auch an das Einkommen gebunden!

Die Micro Creche in Lauterbourg können wir übrigens nur wärmstens empfehlen, sehr einfühlsames und kompetentes Personal mit viel Geduld und Verständnis !

Grüße

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Rund um's Kind / Re: Creche - CAF Unterstützung für Grenzgänger
« am: 08. Oktober 2017, 18:08:39 »
Hallo,

wir arbeiten auch beide in Deutschland.

In unserer Creche haben sie uns den Unterstützungsbetrag bei der Anmeldung direkt ungefähr ausgerechnet.
Wir würden ohne Unterstützung von der CAF für 5 Tage sonst auch knapp 1000 Euro bezahlen!
Das Geld kommt von der CAF für Grenzgänger nur alle drei Monate, die ersten 6 Monate mussten wir vorstrecken, weil die CAF solange mit der Bearbeitung unseres ( sehr, sehr rechtzeitig eingereichten) Antrags beschäftigt war und wir mehrmals anrufen mussten um nachzufragen ob doch noch irgendetwas fehlt ( gute Französischkenntnisse vorrausgesetzt, am Telefon wurde mir zwar einmal versprochen das ein Sachbearbeiter zurückruft der Deutsch spricht, das hat aber leider nie funktioniert) Seit dem wir die erste Zahlung erhalten haben, kommt nun einmal im Quartal ein Formular von der CAF, mit dem wir bei der deutschen Kindergeldkasse bestätigen lassen das wir Kindergeld aus Deutschland erhalten und das wird dann an die CAF zurückgeschickt. Wie und ob dieses verechnet wird weiss ich nicht genau- wir zahlen aber mit der Unterstützung nicht mehr als für einen Kindergartenplatz in D. , von daher hab ich auch nie nachgerechnet.

Wenn es also mal "läuft" ist es relativ unkompliziert- es gibt bei der CAF auch einen ONLINE Account, in dem man alle Zahlungen einsehen kann , Formulare hochladen, Anfragen beantworten kann etc., das ist recht praktisch.

Grüße

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Rund um's Kind / Re: Hebamme gesucht (Nähe SLS)
« am: 08. Oktober 2017, 17:44:31 »
Hallo,

ich hatte nach der Geburt meines Sohnes eine Französische Hebamme obwohl ich in Deutschland versichert war, hatte die französische Versicherung bzw. die Card Vitale jedoch zuvor schon beantragt, damit war die Rückerstattung kein Problem, musste eben nur die Hebammenleistungen erst mal selbst bezahlen ( ca. 30 Euro im Schnitt...) .

Es geht aber eventuell auch mit nur deutscher Versicherung, wenn man es vorher mit der deutschen Krankenkasse bespricht. Hatte mir das damals schriftlich geben lassen, das sie die Leistungen übernehmen würden, habe mich dann aber für die Beantragung der Carte Vitale entschieden.

Die Card Vitale zu beantragen dauert einige Zeit, ist aber wenn man längerfristig in Frankreich lebt sowieso sinnvoll.
Viele Grüße!

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nein nicht sicher... wie gesagt genau weiss ich es nicht

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Versicherungen / Re: Berufsunfähigkeitsversicherung in Frankreich
« am: 06. März 2015, 19:45:26 »
ich meinte auch nicht das man dort schauen kann ob sie grenzgänger versichern sondern welche versicherung günstig ist.

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Versicherungen / Re: Berufsunfähigkeitsversicherung in Frankreich
« am: 05. März 2015, 09:32:52 »
Hallo,

ich habe bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft als Grenzgänger problemlos eine BU abgeschlossen. Ich arbeite allerdings noch in D, ob man auch abschliessen kann wenn man in F arbeitet und wohnt das weiss ich nicht. Es gibt einige Versicherungsgesellschaften die das machen, hatte einige Angebote mit unterschiedlichen Bedingungen, z.B. das man ein deutsches Konto hat oder eine Adresse in D an die Vertragsunterlagen geschickt werden können...

Bei www.Check24.de gibts dazu noch eine Übersicht welche günstig ist.

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Mein Partner ist Halbfranzose, ich glaube das Kind bekommt so auch die Französische...vermutlich auf dem Konsulat aber genau weiss ich es nicht.

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@dori: Oh das ist ein super tipp danke... !
hmmm- wir wissen eigentlich noch gar nicht was wir noch wissen wollen- dazu ist doch die Beratung da  :laugh:
das wir nix wichtiges vergessen. Also z.b. auch wie das mit der Staatsbürgerschaft ist bei Geburt in Deutschland geregelt wird...

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Hey, das ist wirklich ärgerlich aber je nachdem wie ihr euer erstes Schreiben formuliert hattet ( also wenn ihr es "Widerspruch" genannt habt dann können die nicht anders reagieren wegen der gesetzlich festgelegten 4 Wochen Widerspruchsfrist... :anixwissen:

Allerdings lese ich im § 2 ( genauer im § 2 e Satz 2 )http://dejure.org/gesetze/BEEG/2e.html   nichts vom europäischen Ausland - dort steht nur "wer im Bemessungszeitraum in keiner Steuerklasse eingereiht war, der fällt unter Steuerklasse 4"

Vielleicht probiert ihr es mit einem  "Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X" -  den kann man bis zu einem Jahr  nach Inkrafttreten des Verwaltungsaktes stellen, dann wird das Verfahren nochmal aufgerollt.

Vielleicht klappts ja dann mit der Argumentation das die EU Kommission empfiehlt, sie auch in eurem Fall bei einer Beschwerde von eurer Seite sicher gleich entscheiden würde, das im Gesetzestext nicht explizit europäisches Ausland steht, ihr eure Steuerbescheide gerne vorlegt etc..
Hier noch der Link zu der im Schreiben genannten Verordnung...https://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/EWGVerordnungen/VO_883_2004.pdf

Ansonsten bleibt dir wohl wirklich nur noch die Beschwerde.
Kann ja nur gut sein wenn bei der Kommision mehrere Beschwerden zum selben Thema eingehen dann machen die vielleicht doch nochmal was.. wie am Ende des Schreibens ja steht: sollten wie nichts mehr von ihnen hören werden wir der Sache nicht weiter nachgehen...

Viel Glück!

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Vorstellungen / Re: Bonsoir alle zusammen...
« am: 23. Februar 2015, 22:39:03 »
nun ja da unser nachbar auch schon welche hat denke ich das ist kein Problem... ;)

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Danke das hört sich gut an... !

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