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Steuern / Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« am: 30. Dezember 2014, 11:16:15 »Du kannst wählen, entweder das ganze Jahr getrennt veranlagen oder das ganze Jahr gemeinsam.er ist in steuerlichen Dingen sehr bewandert.
Wir hatten beides berechnet (Jahr 2013), der Unterschied waren 400 Euro.
Steht aber auch alles im Handbuch, welches immer mit der Steuererklärung mitgeliefert wird. :-)
Grüße
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Steuern / Re: neue Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel ?
« am: 30. Dezember 2014, 11:10:03 »ich werd mal bei meiner personalabteilung nachfragen, denn da kam noch nie eine info...der AG darf die Lohnsteuer einbehalten und an Dich überweisen.
bezüglich abspeichern und datum ändern, das werd ich machen danke
eigentlich war das thema für meine freundin gedacht, da sie demnächst den arbeitgeber wechselt und dann auch eine neue bescheinigung braucht.
das wollte ich eigentlich nur wissen, trotzdem danke
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Steuern / Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« am: 30. Dezember 2014, 11:06:33 »Alles gut!wir sollen es nach München schicken. Sie waren nicht in der Lage, es einfach selbst dorthin zu senden.
Finanzamt Dortmund Unna war zuständig und hat die Bescheinigung bearbeitet.
Wenn man es verallgemeinern kann würde ich sagen dass das Finanzamt des Hauptsitzes der Firma zuständig ist.
Liebe Grüße
Michael
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Steuern / Re: Frage zu Steuern
« am: 30. Dezember 2014, 10:55:05 »Noch ein Hinweis: Die Steuerberaterin praktiziert in Völklingen: Dipl-Kfm. Ingrid Reichertz. Steuerberaterin. Blumenstraße 2. 66333 Völklingen. Tel: 0 68 98 / 2 76 38wenn wir uns einigen könnten, damit Lemikinge nicht noch mehr widersprüchliche Aussagen zu F-Steuern erhält.
Gruß
Patrick
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Steuern / Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« am: 30. Dezember 2014, 10:52:20 »An der Aussage mit der Aufrechnung zur Besteuerung der Renten kann was dran sein:Wie viel Geld das Saarland von Frankreich erhält, ist demnach vollkommen offen.
Frankreich: Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten
Finanzminister Dr. Schäuble und sein französischer Amtskollege, Pierre Moscovici, konnten Ende vergangenen Jahres eine grundsätzliche Einigung in der Frage der steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung an Empfänger im jeweils anderen Staat erzielen. Danach soll durch eine Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung künftig durch den Staat durchgeführt werden, in dem der Rentenempfänger ansässig ist. Das betroffene Steueraufkommen wird durch einen Fiskalausgleich kompensiert.
Die Einzelheiten dieser Einigung werden in einem Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt werden, das zurzeit von den Finanzministerien beider Staaten ausgearbeitet wird. Wann die beabsichtigten Änderungen in Kraft treten, hängt von der gesetzgeberischen Umsetzung der Zusatzvereinbarung in beiden Staaten ab. Bis dahin bleibt es bei der bisher geltenden Rechtslage.
Alles weitere findet man hier: http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/
Gruß
Patric
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