Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - noba0000

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Vielen Dank!

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Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich der Überführung eines "neuen Gebrauchten" nach F.
Ich habe bereits ein Fahrzeug in F gemeldet. Dieser soll nun durch einen neuen ergänzt oder ersetzt werden.

"Abgemeldet" wird der Alte ja nur über die Versicherung. Das ist doch korrekt so?
Was passiert mit der alten carte gris? Muß die zur Prefecture zurück?

Reicht für die Anmeldung des Neuen auf der Prefecture meine andere Carte Gris, meine Meldebescheinigung der Mairie oder ein Steuerbescheid, oder geht das beim zweitenmal auch nur über aktuelle EDF Rechnungen etc?
Kann das alles generell auch der Mechaniker meines Vertrauens mit einer Vollmacht von mir erledigen oder geht das nur durch mich persönlich?

Ich arbeite zur Zeit außerhalb der Grenzgängerzone (versteuere also auch...leider...nicht mehr in Frankreich), bei der Anmeldung meines Zweit-Wohnsitzes den ich unter der Woche in in Deutschland nutze, hat mir die Meldestelle hier in Bayern, Frankreich aus dem Reise-Pass gestrichen, mit der Begründung, in D ist der erste gemeldete Wohnsitz automatisch der Erstwohnsitz. Man kann also keinen Erstwohnsitz in F begründen und den Zweitwohnsitz in D. Ist das korrekt so?
Hat hiermit jemand Erfahrung und kann das Probleme bei der Fahrzeugummeldung geben?

Ich habe noch eine Frage zu den Gebühren der Ökosteuer, wie und wo kann ich deren Höhe einsehen und wie errechne ich die CV?

Vielen Dank für die Hilfe!

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Versicherungen / Auto-Versicherung: Hagelschaden!
« am: 24. Mai 2012, 22:16:24 »
Hallo!

Bin gestern in Bayern in ein Unwetter geraten und mein Auto hat einen ziemlich starken Hagelschaden davongetragen.
Was tun?
Hagel fällt ja wohl in die Kategorie "catastrophes naturelles", oder?
Wo und wie kann ich mit mäßigen französisch Kenntnissen eine Schadensanzeige aufgeben?
Ist ein Gutachten nötig und erstellt eventuell die DEKRA in Frankreich eines? Muß das Gutachten in Frankreich erstellt werden, oder geht auch ein deutscher Gutachter?
Wer hat den bei solchen Schäden Erfahrungen mit Versicherungen, speziell mit der Pacifica?

Ich bin um jede Hilfe Dankbar!
 :Hands:


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Steuern / 2. Wohnsitz in Deutschland und was wird aus der Steuer 2010
« am: 07. Februar 2010, 17:05:40 »
Hallo!

Ich habe folgendes Problem!
Ich bin 07 nach Frankreich gezogen und im Januar 2009 bin ich nach Bayern umgesiedelt wegen der Arbeit!
Versteuern in F geht nicht mehr, ist klar!   :-\
Ich habe in D meinen Zweitwohnsitz, da ich in F noch Familie und ein Haus habe. Dort bleibt also weiterhin mein Erstwohnsitz, ich muß mich in F also auch nicht abmelden!
Jetzt bekomme ich vom Französischen Finanzamt eine Aufforderung meine Steuer für 2010 (das 1. Drittel davon) bis Ende Februar zu zahlen.
Kann mir jemand helfen, an wen ich mich ( Finanzamt Sarreguemines) jetzt wenden soll/muß und wie ich den Franzosen am besten erkläre, daß ich leider nur noch in Deutschland versteuern muss?
Wo und wie kann man diese Steuerbescheide am schnellsten und einfachsten bearbeiten lassen; ich habe momentan aber nicht die Möglichkeit ins Hotel des Impots zu kommen!
Hat jemand das gleiche Problem schonmal aus der Welt räumen müssen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Noba

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Hallo!

Zu 1.) JA

Die Gewinne werden ausschließlich in D versteuert!
Deutsche Firma , Deutsche Steuern! 
Bei ner GmbH ists unter Umständen anders, da Du Dir ja ein Gehalt auszahlst, das dann in F versteuert wird; Für den Umsatz und das Einkommen Deines Ladens hält das deutsche Finanzamt dann aber die Hand auf.
.... das währe auch der Fall wenn Deine Firma Ihren Sitz innerhalb der Grenzone in Deutschland hätte. Das Doppelbesteuerungsabkommen betrifft nur Löhne!


Zu 2.) Die deutsche Steuernummer zählt

...deutsche Firma, deutsche Rechnungen, deutsche Steuernummer .... deutsche Steuer.   :'(


Mach Deinen Laden doch in F auf?! ...unter Umständen läut das dann ähnlich wie in Kuwait   :-D

LG

6
Hallo!

Ab nächstem Jahr werde ich in Bayern arbeiten und das zweifelsfrei nicht mehr als Grenzgänger.      :kotz:
Ich habe Hier ein Haus und meine Rest-Familie bleibt auch hier wohnen und arbeiten.
Die Wochenenden werde ich hier in F verbringen.
Hat jemand, der vielleicht außerhalb der Grenzzone in Deutschland arbeitet und auch noch einen Wohnsitz in D hat Erfahrungen, ob ich das Programm doppelte Haushaltsführung, Werbungskosten etc. fahren kann/darf oder spricht hier die Tatsache dagegen, dass der andere Wohnsitz in F liegt?

Kann darf ich meinen 1. Wohnsitz in Frankreich belassen oder müsste ich den nach D verlegen.
Wie ist das steuerlich sinnvoller?

Danke für Eure Hilfe!

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Behörden / Re: Wer hat Erfahrungen mit dem Französischen Arbeitsamt
« am: 10. November 2008, 19:47:07 »
Hallo!
Habe mich mittlerweile mal schlau gemacht!
Also, EURES ist ne rtichtig gute Adresse, wenn Ihr Hilfe braucht und Fragen habt; es gibt einen Berater am Arbeitsamt ion Saarbrücken und einen netten deutschsprechenden Berater der ANPE.
Also, was besser ist für die Bezüge des Arbeitslosengeldes lässt sich pauschal nicht sagen. Frankreich zahlt in der Regel etwas länger, das Einkommen aus der französischen Arbeitslosenversicherung muss allerdings noch VOLL VERSTEUERT werden. Da fährt man in D oft besser. Die Franzosen sind auch etwas rigoroser was die Bedingungen für eine Auszahlung angeht. Sprachkurse, weiterbildungen, Nachweise über Bewerbungen etc sind hier Pflicht (und zwar gaaaanz anders als in D .... finde ich auch gut!!!). Da für mich eine eventuelle Selbständigkeit in Frage gekommen währe, währe ich in D besser gefahren ....
Das ist ziehmlich schwierig und ich bin froh, dass sich für mich eine Lösung mit neuem Job gefunden hat ....  =D
Zum deutschen Arbeitsamt lässt sich noch sagen: VORSICHT!
Die wollen es den Grenzgängern gerne drücken, man hätte in D keinen Anspruch; stimmt aber nicht.
Wenn der "Lebensmittelpunkt"(Arbeit, Freunde, Verwandte etc.) in D liegt darf das kein Problem sein!

LG

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Behörden / Re: Neuer Reisepass mit Fingerabdruck
« am: 10. November 2008, 19:32:26 »
Hallo!

Also, an Strassburg führt nix vorbei!
Personalausweis in Verbindung mit der Carte de Sejour (sofern noch vorhanden) ist ja schön und gut, innerhalb der EU kommt man damit auch noch durch; sobald es aber ins Ausland gehen soll oder ein Flugzeug ins Spiel kommt kannst Du jedes Dokument ohne Angabe Deines Wohnsitzes (und das hat nun mal leider nur der Reisepass) vergessen! Das wird eben nicht als vollwertiges Ausweisdokument angesehen!!!
Ich würde Ihn mir, trotz der hohen Kosten und des Zeitaufwandes dringend machen lassen.

Tip: Termin holen, mit viel Glück klappts dann bis nächstes Jahr im Februar (ich habe 4 Monate gewartet!)!

Liebe Grüße

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Steuern / Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« am: 31. Oktober 2008, 14:40:46 »
Danke!

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Steuern / Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« am: 28. Oktober 2008, 20:14:03 »
Hallo Ralph!  (diesmal korrekt mit ph)

Danke für die ausführliche Antwort!

Jetzt wirds aber noch eine Spur komplizierter ...oder gaaaanz einfach:

Ich werde ab kommendem Jahr in Bayern (leider) arbeiten, komme also nur noch von Freitag bis Sonntag nach Frankreich, da meine Familie hier bleibt.
Wie sieht das nun aus?
Versteuern in Frankreich ist dann wahrscheinlich eh hinfällig, und ich muss voll und ausschließlich in Deutschland Steuern zahlen?
...oder will der französische Staat auch noch was vom Kuchen abhaben?
Gibt es bei im Ausland lebenden dann (sowohl für den deutschen als auch für den französischen Staat) so etwas wie Erst- und Zweitwohnsitz?
Wie geht das dann weiter mit Auto und Krankenversicherung?
Alles nur noch deutsch?
In Frankreich gerhört mir ja dann immerhin noch ein Haus (mitsammt Kredit) ... oder kräht da in beim bayerischen Finanzamt kein Hahn danach?

Danke!

... Vielleicht tuts bei mir eher die Telefonnummer Deines Steuerberaters?!     :-D

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Steuern / Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« am: 28. Oktober 2008, 10:16:18 »
Hallo Ralf!

Was verstehst Du unter
Ergo versteuerst Du wie gehabt in D (mit dem Unterschied das Du begrenzt steuerpflichtig bist wobei da evtl . auch mittlerweile die Chance besteht als unbegrenzt anerkannt zu werden).

Verstehe ich nicht, betrifft mich aber ab kommendem Jahr auch (wieder)!

Danke!

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Arbeiten / Re: Geplant: Experten-Chat Live am 11.09.2008 - 19 Uhr
« am: 09. August 2008, 09:31:20 »
Hallo Marco!

Danke für Deinen Tipp, hier also (nochmal) meine Fragen betreffend Arbeitslosigkeit etc.:


Ich benötige Hilfe von jemandem, der Erfahrungen mit dem Französischen Arbeitsamt hat und eventuell selbst schon als Grenzgänger in Frankreich arbeitslos gemeldet war. ... falls es da überhaupt jemanden gibt.

Leider ist mein Französisch zwar so rudimentär vorhanden, reicht aber leider nicht für die entsprechenden Seiten der ASSEDIC.
Wahrscheinlich brauche ich noch einen Dolmetscher, oder sprechhen die auch etwas Deutsch ... dann könnte es klappen.   

Mir ist der gesamte Ablauf hier in F völlig unklar. Zwar habe ich bei ASSEDIC schon mal nachgeschaut und nachgerechnet, komme aber letztendlich nicht so 100% klar.  Mir wird ausgerechnet, dass ich 23 Monate mein Arbeitslosengeld bekommen würde und das währe auch etwas höher wie in Deutschland. Hat jemand von Euch in F schonmal Stütze beantragt und kann mir davon berichten? Ist es tendenziell sinnvoller und auch möglich die 23 Monate in Frankreich mitzunehmen und kann ich vorallem jederzeit wieder in Arbeit ohne dass mir dann Nachteile entstehen; nach wie vielen Monaten habe ich dann in Frankreich nochmal Anspruch? Hat jemand Erfahrung wie das in Frankreich mit der Wiedereingliederung gehandhabt wird? Bin ich verpflichtet alle vorgeschlagenen Jobs anzunehmen etc.?   Huch

In Deutschland wurde mir auf dem Arbeitsamt davon abgeraten zum Amt in Frankreich zu gehen, jetzt weiß ich nicht, ob das generell so gehandhabt wird oder nur in meinem Fall (ich möchte mich innerhalb der nächsten 1,5 Jahre selbständig in Deutschland machen und hätte dann keinen Anspruch auf Gründungsgelder oder SIKB Kredite) so war. Man hat mir in Saarbrücken gesagt die Franzosen erstatten direkt Meldung nach Deutschland und dann brauche ich wegen Neugründung in Deutschland nicht mehr anzufragen.

Ich habe ein bisschen Schiss, dass ich mich im Falle des Falles falsch entscheide und wäre froh, wenn jemand (vielleicht auch jemand der sich selbständig von Frankreich aus gemacht hat), der Erfahrung mit den französischen Arbeitsämtern hat, sich vielleicht mal äußern oder mit mir in Verbindung setzten könnte?!   

Tausend Dank vorab!


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Danke für die Antwort!
Aber scheinbar hat sich in Frankreich noch nicht wirklich ein Grenzgänger aus diesem Forum arbeitslos gemeldet?!

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Behörden / Wer hat Erfahrungen mit dem Französischen Arbeitsamt
« am: 02. August 2008, 22:06:32 »
Hallo!

Ich benötige Hilfe von jemandem, der Erfahrungen mit dem Französischen Arbeitsamt hat und eventuell selbst schon als Grenzgänger in Frankreich arbeitslos gemeldet war. ... falls es da überhaupt jemanden gibt.

Leider ist mein Französisch zwar so rudimentär vorhanden, reicht aber leider nicht für die entsprechenden Seiten der ASSEDIC.
Wahrscheinlich brauche ich noch einen Dolmetscher, oder sprechhen die auch etwas Deutsch ... dann könnte es klappen.    ::)

Mir ist der gesammte Ablauf hier in F völlig unklar. Zwar habe ich bei ASSEDIC schon mal nachgeschaut und nachgerechnet, komme aber letztendlich nicht so 100% klar.  Mir wird ausgerechnet, dass ich 23 Monate mein Arbeitslosengeld bekommen würde und das währe auch etwas höher wie in Deutschland. Hat jemand von Euch in F schonmal Stütze beantragt und kann mir davon berichten? Ist es tendenziell sinnvoller und auch möglich die 23 Monate in Frankreich mitzunehmen und kann ich vorallem jederzeit wieder in Arbeit ohne dass mir dann Nachteile entstehen; nach wie vielen Monaten habe ich dann in Frankreich nochmal Anspruch? Hat jemand Erfahrung wie das in Frankreich mit der Wiedereingliederung gehandhabt wird? Bin ich verpflichtet alle vorgeschlagenen Jobs anzunehmen etc.?   ???

In Deutschland wurde mir auf dem Arbeitsamt davon abgeraten zum Amt in Frankreich zu gehen, jetzt weiß ich nicht, ob das generell so gehandhabt wird oder nur in meinem Fall (ich möchte mich innerhalb der nächsten 1,5 Jahre selbständig in Deutschland machen und hätte dann keinen Anspruch auf Gründungsgelder oder SIKB Kredite) so war. Man hat mir in Saarbrücken gesagt die Franzosen erstatten direkt Meldung nach Deutschland und dann brauche ich wegen Neugründung in Deutschland nicht mehr anzufragen.

Ich habe ein bisschen Schiss, dass ich mich im Falle des Falles falsch entscheide und wäre froh, wenn jemand (vielleicht auch jemand der sich selbständig von Frankreich aus gemacht hat), der Erfahrung mit den französischen Arbeitsämtern hat, sich vielleicht mal äußern oder mit mir in Verbindung setzten könnte?!    =|

Tausend Dank vorab!

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Hallo!

Also, vorgestern musste ich auch erst mal schlucken, erstes Knöllchen wegen zu schnellem Fahren.
4 KmH wohlgemerkt (55 statt erlaubten 50 mit 1 KmH toleranz Abzug). Zuerst sind mir natürlich die 375 € ins Auge gefallen, bevor ich dann aber endgültig die Schnappathmung bekommen habe habe ich festgestellt, dass es dann doch NUR 90€ sind (jedenfalls die ersten 15 Tage)   :| !

Jetzt hätte ich aber mal eine Frage:

Es gibt einen Absatz in dem steht OUI, ich würde Punkte abgezogen bekommen.
Was issen dass????
Es steht nirgends wieviel und es steht auch nirgends von wievielen Punkten was abgezogen wird. Ich habe das noch nie gehört. Freunde von mir haben auch schon Strafzettel für zu schnelles Fahren erhalten, aber das mit den Punkten ist mir völlig suspekt. Kann mir da jemand weiter helfen?

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, ich habe den deutschen Führerschein, die Karte mit D und Sternchenbanner drauf(ist das ein EU-Führerschein? oder woran kann ich das erkennen??). Können die mir jetzt über oder in Frankreich Punkte in Deutschland oder woanders geben?
Das ein Deutscher in Frankreich PUNKTE ABGEZOGEN bekam hätte ich noch niemels gehört ....

... aber ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren !!!!

Ich könnte    :kotz:

In Deutschland hätte das, wenn überhaupt 15€ gekostet!

Doch nicht alles so dolle günstig hier!     ::)

Danke!

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