Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Quixotica

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Hallo an Alle!

Ich möchte euch heute auf etwas wichtiges aufmerksam machen, solltet ihr in Frankreich wohnen und in Deutschland privat krankenversichert zu sein.
Ich bin bei der Debeka und seit 2019 in frankreich gemeldet. Habe damals eine Beitragserhöhung bekommen, obwohl ich unterschrieben habe, in Deutschland zum Arzt zu gehen. Ich bin selbständig und arbeite auch in Deutschland, zahle dort steuern,..
Nun bin ich an Krebs erkrankt und die Debeka prüft, ob ich überhaupt Krankengeld bekomme. Die haben tatsächlich einen Passus in den Krankentagegeld Bedingungen, man bekomme bei ausländischen Wohnsitz nurnoch Krankengeld, wenn man im Krankenhaus liegt!!!
Man zahlt aber den normalen Beitrag weiter und niemand weist einen drauf hin.
Mir wurde bei Umzug nichts dazu gesagt, hab ja damals bei Abschluss mal alle Bedingungen akzeptiert.
Auch wenn ich davon ausgehe, dass das gerichtlich gekippt werden würde ( ich unterscheide mich ja nun wirklich nicht von allen anderen Versicherten außer der Adresse auf dem Briefkopf) und ich sehr hoffe, dass sie es jetzt so freigeben, wollte ich euch alle drauf aufmerksam machen, von eurer privaten Krankenversicherung sämtliche Bedingungen durchzulesen, die euch betreffen könnten.

Für jeden Tipp, Rechtsbeistand oder eventuell Mitleidende, die diesen Fall schonmal hatten, bin ich natürlich auch dankbar!

Viele Grüße

Jenny
Hier noch der Passus wortwörtlich:
(8) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen
anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum, wird für in diesem Staat akut eingetretene Krankhei-
ten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die
Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in
einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 28. Februar 2021, 10:43:36 »
Ich hab gestern zur Sicherheit mal meine Carte vitale aktualisiert.

Wenn es keine Ausnahmen für die Kinderlein gibt, dann müssen wir bald nämlich mehrmals wöchentlich 'nen Ausflug ins Labor machen.  :lach:
[/quote]

Weiß jemand, wie das ohne Carte Vitale läuft?
Wir sind beide privat krankenversichert in Deutschland, da selbstständig und somit haben wir keine Sozialversicherungsnummer/Carte Vitale in Frankreich - gibt kein E106 von der Krankenkasse..
Wir müssen definitiv 2-3x die Woche rüber, nur Home Office geht nicht.
Noch dazu werde ich Mittwoch operiert und muss 2x die Woche zur Kontrolle zum Arzt gefahren werden, darf selbst kein Auto fahren.
Da macht uns die Regel echt Sorgen, PCR beim Hausarzt in Deutschland kostet uns sonst jede Woche 150€/Person. Hab keine 1200€ im Monat für Corona Tests.
Wenn Deutschland das wirklich mit Frankreich vereinbart hat, müsste es da doch kostenlose Tests für die in Deutschland versicherten geben? :anixwissen:

3
Hallo :-)

vorab: Ich hab mich jetzt 2 Stunden quer durchs Forum gelesen - seht es mir nach wenn ich irgendwas überlesen habe.

Ich bin zur Zeit angestellt in Deutschland und zahle meine Steuern in Frankreich als Grenzgänger.
Ab September bin ich hauptberuflich selbstständig und verliere leider meinen Grenzgängerstatus.
Ich bin ledig und getrennt veranlagt von meinem Lebensgefährten.

Nun folgende Frage:
Kann ich einfach nach dem Abschlag August online die Abschläge aussetzen, da ich ab September Steuern in Deutschland zahle?
Und wie läuft das bei der Steuererklärung?
Ich addiere Einkommen vom Angestelltenverhältnis und der Selbstständigkeit aus 2020 und gebe in Feld 8TK die Einkünfte aus Selbstständigkeit ein, sodass diese sich wieder abziehen?
Kommt dann ein anderes steuerliches Ergebnis raus, als wenn ich nur die Einkünfte vom Angestelltenverhältnis angebe?
So käme ja eine kleine Erstattung, da er das aufs Jahr hochrechnet, was in 8 Monaten erwirtschaftet wurde.
Leider lässt mich der Online-Rechner den Unterschied nicht berechnen, sobald ich 8TK ausfülle. Ich wüsste gerne, was ich eventuell weglegen müsste.
Und 2021 gebe ich dann das komplette selbstständige Einkommen in demselben Feld ein wie früher die Einkünfte des Angestelltenverhältnis und dieselbe Zahl bei 8TK und dann kommt Steuer 0€ raus?

Und letzte Frage: Wird es sich dann nachteilig auswirken, wenn wir evtl. heiraten und gemeinsam veranlagt werden? Weil es seinen Steuersatz erhöht? Oder hebt sich das durch den Faktor 2 eher wieder auf?

LG

Jenny

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Arbeiten / Re: Reinigungskraft anmelden Privathaushalt
« am: 11. November 2019, 02:55:31 »
Hallo,

kannst Du erklären was das für eine Bewandnis hat mit der Anmerkung: in D wird das soundso gehandhabt?
Wie machen sie es in Portugal oder in Italien oder in Polen?
Weist Du es? Interessiert das in F jemand? Nein es interessiert nicht da wir hier in F sind und nicht in D oder I oder sonstwo.
Das ist mir klar, deshalb ja die Frage wie es in Frankreich gemacht wird. :-) mit Minijobbasis wollte ich verdeutlichen, in welchem Gehaltsbereich es sich bewegt, da sie unter 400€ pro Monat verdienen wird.
Hätte ja sein können, dass es in Frankreich dieselben Grenzen gibt.

Wir haben jemand, der durch uns angemeldet werden möchte. Wir hatten auch nicht vor, die Dame schwarz zu beschäftigen.
Nur wussten wir halt nicht, wo wir sie anmelden können, was abgesehen vom Lohn dann für Kosten auf uns zu kommen usw. :-)

Vielen Dank für die Infos ihr Beiden, dann schauen wir uns auf der Seite der Cesu mal um und melden sie dann dort an. :-)

VG

5
Arbeiten / Reinigungskraft anmelden Privathaushalt
« am: 09. November 2019, 19:48:34 »
Hallo!

Wir würden gerne eine Reinigungskraft im Privathaushalt anstellen, in Deutschland wäre das auf „Minijobbasis“.
Hat da jemand Erfahrungen?
Also wo, wie, welche Kosten usw. :-)

VG

Jenny und Timo

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Wohnen / Haus zu vermieten in 57720 Obergailbach
« am: 25. Februar 2019, 00:08:02 »
Wir vermieten unser Haus in 57720 Obergailbach ab September 2019!

Warmmiete 1.200€, WFL 170qm mit Keller,Doppelgarage, schönem Garten, hochwertiger Einbauküche, Parkettböden/Fliesen usw.

Gerne mehr Infos/Bilder per E-Mail: jennifer.lueck@mail.de
 

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Haben wir auch schon bekommen. Allerdings im ersten Jahr. Habe dann angerufen, der Sachbearbeiter hat dann gemeint, das wäre systemtechnisch vergessen worden und er hat es dann rausgenommen. Da man an der Adresse ja sieht das wir in Frankreich Steuern zahlen. Einfach mal bei dem zuständigen Finanzamt anrufen. :-)

VG

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Steuern / Dienstsitz=Wohnsitz
« am: 04. August 2016, 17:43:39 »
Hallo an Alle! :-)

Ich überlege den Arbeitgeber zu wechseln.

Bei dem Vertragsentwurf steht nun" Dienstsitz ist der Wohnsitz".
Es ist allerdings ein deutscher Arbeitgeber und ich werde meine Arbeitszeit größtenteils bei Kunden im deutschen Grenzgängergebiet verbringen.

Wie sieht das denn jetzt steuerrechtlich aus? Bin ich somit trotzdem Grenzgänger und kann ganz normal meine Steuererklärung in Frankreich machen?
Oder müsste dies auf das Einsatzgebiet geändert werden?

Zum 2.: Wenn man einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhält, diesen aber nur für Dienstfahrten nutzt, muss er trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden?
Also angenommen ich nutze für alle privaten Fahrten einen nachweislich in Frankreich auf mich angemeldeten Wagen und den Dienstwagen nur für Dienstwege.. Und setze natürlich die Arbeitsfahrten nicht mehr bei der Erklärung an. Kann ich dann darauf verzichten, den Dienstwagen in Frankreich zu versteuern? Habe ja meinem privaten Vorteil und zahle mehr Steuern da ich keine Fahrkosten mehr absetze.

Viele Grüße
Jenny

9
Hat denn jemand schon die Formulare zugesendet bekommen?
Und weiß zufällig die Abgabefristen?
Wir haben auch nur diese Blätter zur Überprüfung der Daten erhalten, haben aber auch keine Sozialversicherungsnummer, da keine Carte Vitale.
Dieses vorgenannte Schreiben haben wir bisher nicht bekommen. Aber auch keine Aufforderung für die Steuererklärung, so wie sonst. Wurde irgendwo offiziell angekündigt, dass wir es ab sofort online machen müssen?
Das mit dem Formular war so schön einfach, online habe ich schon ein wenig Bammel.  :-[

10
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto anmelden
« am: 04. April 2016, 16:25:30 »
Vielen Dank, hat mit Vollmacht geklappt in Forbach. :)

Ich hatte allerdings Seite 1 von EDF kopiert, die Rechnung steht ja aber auf Seite 2. Das hat mir beinahe das Genick gebrochen. Habe es dann auf Online umgestellt und ihr per Email geschickt, die Dame war gott sei Dank geduldig. Wieder was gelernt. :)

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Auto anmelden
« am: 25. Februar 2016, 21:10:47 »
Hallo an Alle!

Kann ich ein Auto für meinen Mann anmelden? Also 1. beim Finanzamt den Quitus Fiscale damit erhalten und dann bei der Zulassungsstelle die Anmeldung vornehmen? Er kann ja das Formular unterschreiben, ich nehme eine Ausweiskopie mit und eine handgeschriebene Vollmacht?
Oder gibt es da sogar ein Formular?
Ich habe nur eins gefunden, mit dem man ein Autohaus bevollmächtigen könnte. Ausprobieren ist leider nicht drin, haben nur einen Tag, wo es unbedingt über die Bühne gehen muss.

VG
Jenny

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Huhu,

also wir haben letztes Jahr ein Auto an einen Händler verkauft.
Wir haben die Carte Grise durchgestrichen und "vendu le "datum" draufgeschrieben und vom Verkäufer unterschrieben. Davon eine Kopie gemacht und das Original dem Händler gegeben.
Auf neueen Carte Grise gibt es wohl sogar extra einen abschneidbaren Abschnitt dafür.

Zusätzlich zum normalen deutschen Kaufvertrag haben wir noch einen französischen Kaufvertrag gemacht. Formular:
 Déclaration d'achat d'un véhicule d'occasion/Cerfa 13751*02 . Dies haben Käufer und Verkäufer unterschrieben.
Das haben wir zusammen  mit der Kopie der Carte Grise eingescannt und an die zuständige Sous-Préfecture geschickt, mit der Bitte um Abmeldung. Innerhalb einer Woche kam per Email die Bestätigung der Abmeldung. Das Formular kannst du dann bei deiner Versicherung abgeben. Alternativ meldet die Versicherung das Auto aber oft schon von selbst ab, sobald du dein neues Auto anstelle des Alten anmeldest. So war es bei uns zumindest. :-)

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Okay, dann ist das mit dem TÜV ja schonmal klar, hab im Forum noch etwas nachgelesen. :-)

Denke, wir werden uns spontan entscheiden. Wenn das Wetter so bleibt, wird es wohl auf die Hängervariante rauslaufen.
Wenn nicht, versuche ich ein Kurzzeitkennzeichen vom Autohaus zu bekommen.
Vielen Dank :-)

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Das Auto muss erstmalig nach exakt 4 Jahren nach Erstzulassung zur CT.
Für Kurzzeitkennzeichen brauchts Du eine dt. Adresse, ob Du damit nach F fahren darfst, gibts verschiedene Meinungen. Wenn Du aber eh 'ängstlich' bist, wäre es besser, Dunlässt das Autoin D ganz normal zu (auf einen Freun/Verwandten), fährts damit mit dt. Zulassung zur CT, dann nach Haus, Kennzeichen abschrauben, in D abmekden, in F anmelden, neue Kennzeichen ran.
Andereseits kannst Du den dt. ja auch schon jetzt neu machen, auch wenn Du einige Wochen verschenkst. Die franz. akzeptiert den dt. TÜV.

Du bist im Moment ja immer mein Retter in der Not/bei allen Fragen. :-) Danke.

Also das Autohaus wollte wohl TÜV/AU neu machen. Dann nehm ich die Bescheinigung einfach mit? Wie wird das denn in Frankreich vermerkt? Auf der Carte Grise? Ich hab auf den Nummernschildern noch keine TÜV-Plakette wie in Deutschland gesehen. Ich hatte noch nie ein Auto, das älter wie 4 Jahre war, in Frankreich angemeldet.
Das wäre ja super, wenn die den deutschen TÜV akzeptieren.

Mit dem Kennzeichen rede ich mal nochmal mit dem Autohaus. Die müssten das Kurzzeitkennzeichen ja quasi auf jemand anderen beantragen,den sie nicht kennen und der nicht im Kaufvertrag steht. Oder können die mir die Unterlagen zuschicken, die für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt werden? Wir wollten es auf den Vater von meinem Mann machen, da mein Mann die Autos von seinem Vater fahren darf und mitversichert ist. Aber der Vater ist ja nicht der Käufer.
Mit dem Ausfuhrkennzeichen ist ja alles tatsächlich viel viel einfacher. Wenn da nur nicht diese reine Haftpflichtversicherung wäre.  :mad: :mad:

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Guten Morgen an Alle!
Wir haben bereits 2 Autos erfolgreich überführt, jetzt haben wir aber einen speziellen Fall,wo ich mal eure Hilfe bräuchte.

Wir möchten ein Auto 500km entfernt kaufen,in Deutschland.
Das Auto hat Erstzulassung März 2012. Müsste also im März auch über den TÜV in Frankreich.
Wenn das Auto nun im März zugelassen wird,muss es vorher über den TÜV? Und wenn ja, geht das mit den deutschen Papieren? Brauche ich die TÜV Bescheinigung dann bei der Anmeldung? Oder kommt es da wirklich auf den Tag an ( Bsp.: Erstzulassung 11.03.12, bis 11.03.16 Anmeldung ohne TÜV möglich,ab 12.03.16 mit TÜV?)
Und 2.: Letztes Mal haben wir mit einem Ausfuhrkennzeichen hantiert. Aufgrund schlechter Wetterverhältnisse und der nur bestehenden Haftpflichtversicherung bei Ausfuhrkennzeichen haben wir aber 1000 Tode gestorben. Das wollen wir nun auf dem langen Weg vermeiden. Ist es daher möglich, das Auto mit bestehenden Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland in Frankreich anzumelden? Wir würden es an der Grenze von Deutschland stehen lassen und die Anmeldung mit einem anderen Auto vornehmen.

Danke für eure Hilfe! :smily:

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