Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - denckmal

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Job lässt leider eine solche Interpretation nur sehr schwierig zu. Habe "Innendienst" mit hohem Anwesenheitsanteil....

Ist deine Aussage durch einen Steuerberater/Finanzamt gesichert? Schließlich zahle ich ja dann Steuern für einen geldwerten Vorteil, den es nach französischem Steuerrecht überhaupt nicht gibt.

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Hallo zusammen,

leider konnte ich mithilfe der Suchfunktion kein Thema finden, das meine Frage wirklich behandelt, daher hoffe ich, dass jemand von euch genug Wissen hat, mir weiterhelfen zu können :-)

Ich wohne seit Januar in F und arbeite in D. Die Arbeitsstätte liegt allerdings 60km weit von meinem Wohnort weg (bin aber noch Grenzgänger) und stehe nun vor der Entscheidung, einen Dienstwagen anzunehmen. Laut dem Wirtschaftsprüfer/Steuerberater meines Arbeitgebers muss dieser den Dienstwagen nach deutschem Steuerrecht auf dem Lohnzettel ausweisen. D.h. 1% des Bruttolistenpreis plus zusätzlich 0,03% je km Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Macht bei 60km Fahrtweg 2,8% des Bruttolistenpreises (BLP). Was wiederum bei einem BLP von 35.000 Euro einen monatlichen geltwerten Vorteil von stolzen 980 Euro macht.

In der Steuererklärung wird das zum Bruttogehalt hinzugezählt, bspw. also bei einem Gehalt von 3.000 Euro sind nun 3.980 Euro Gesamt-Brutto angesetzt. Davon werden nun die Sozialversicherungen gezahlt, und schließlich nochmal 980 Euro abgezogen. Lohnsteuer wird ja wegen Grenzgängerstatus nicht abgezogen. Den Rest bekomme ich als Auszahlungsbetrag überwiesen.
--> auf der deutschen Seite ist dies nicht so schlimm, da zwar die Entfernungskilometer zu einer geringfügig höheren Abgabe bei den Sozialversicherungen führen, aber sonst keinen Einfluss haben.

Ich habe schon gelesen, dass das französische Steuerrecht für Dienstwagen vorsieht, dass diese mit 1% des BLP versteuert werden und die Entfernung keinen Einfluss hat. Aber wie ist die konkrete Anwendung in Hinblick auf einen Grenzgänger?

Also ist die ganz große Frage: wo setzt das Finanzamt an?
1. Möglichkeit: Finanzamt schaut auf das Gesamtbrutto. Dann würde ich die vollen 980 Euro monatlich in Frankreich versteuern und hätte somit doch die Entfernungskilometer mit drin
2. Möglichkeit: Finanzamt schaut auf den Auszahlungsbetrag dann wären die Entfernungskilometer nicht relevant. Wie weise ich dann aber den geltwerten Vorteil nach? Stellt der Arbeitgeber dann eine Bescheinigung über den BLP aus, den ich beim Finanzamt einreiche?

Falls jemand diese Frage beantworten kann, würde ich mich auch sehr gerne erkenntlich zeigen.

Viele Grüße!

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