Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Magnus

Seiten: 1
1
na ja, am Erreichen der Beitragsbemesungsgrenze arbeite ich noch ;-)
Das mit der Angabe des realen Kaufpreises und nicht des Listenpreis in F kling interessant, ist schon ein gewaltiger Unterschied. Der Kaufpreis dann brutto oder netto? eigentlich hat die Franzosen doch die deutsche MwSt. nicht zu interessieren (?)

2
Hallo zusammen,

ich wünsche euch erstmal nachträglich Frohe Weihnachten.

Ich habe ab dem 1.1. Anrecht auf einen Firmenwagen mit Privatnutzung, bin Grenzgänger und fahre täglich mit dem Wagen zu meiner Arbeitsstelle im Saarland.

In D muss ich für den Wagen Sozialversicherungsbeiträge und Pflegeversicherung zahlen insofern ich unter der Beitragsbemessungsgrenze liege. Hierfür ist die 1%-Regel zzgl. der einfachen Entfernung *LP *0,03 Cent anzuwenden. Ist das eigentlich die Entfernung (Luftlinie) oder Wegstrecke?

Beispiel:
LP des Wagens: 40.000,- EUR, d.h. 400,- EUR monatl. zu versteuern
einfache Entfernung: 30 km, d.h. 30*40000*0,03= 360,- EUR monatl. zu versteuern
Für die EUR 760,- zieht mir mein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Pflegeversicherung ab

Was hat es mit "15% Pauschalisierung" auf sich? Ich habe gefunden:

"Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer insoweit mit 15 % pauschalieren, als der Arbeitnehmer Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte  in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen könnte.
Die Pauschalierung löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Der Arbeitgeber muss die pauschal besteuerten Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert bescheinigen. Der Arbeitnehmer verliert den Werbungskostenabzug in Höhe des pauschalierten Betrags."

Das klingt für mich so, als ob ich damit in D nichts zahlen müßte?

Wie sieht es in F aus? welches Bruttogehalt gebe ich an? wie gebe ich den LP des Firmenwagens an? interessiert es in F auch nicht was der Wagen tatsächlich gekostet hat (Rabatte)? kann ich die Kosten für dienstlich genutzte Extras (Navi, Freisprecheinrichtung, ...) abziehen?

Ich habe versucht oben zusammenzufassen, was ich aus den threads diese Thematik betreffend entnehmen konnte. Leider sind damit für mich noch nicht alle Fragen beantwortet, daher dieser neue thread.

Gruß
Magnus

3
na ja, ich werde in den nächsten Wochen mal schauen welche Angebote es noch gibt. Der Anreiz vom Bruttogehalt was anlegen zu können, demnach von dem Geld, was einer Besteuerung von 30% unterliegt, ist schon reizvoll. Das die Einkünfte später dann man Einkommensteuerpflichtig sind ist klar, imho kann man auch von den derzeit als steuerfrei auszuzahlenden Varianten nicht davon ausgehen das das in knapp 30 Jahren immer noch so ist.

Magnus

btw ... danke für die Info zu Genossenschaftsanteilen, schaue ich mir auch noch an.

4
Hi All,

gestern war ich bei der Credit Agricole und habe mich mal informiert. Meine Vermutungen sind korrekt, der auf der Einkommenssteuerabrechnung angegebene Betrag zeigt tatsächlich auf was mir als steuerfreie Altersvorsorgemaßnahme zu steht.
Ich habe das bisher noch nie genutzt, da sind schon ein paar tausend EUR zusammengekommen.

Ein Rechenbeispiel: sagen wir mal mir stehen 5.000,- EUR zu. Wenn ich noch dieses Jahr 5.000,- EUR in eine dafür anerkannte Vorsorgemaßnahme investiere kann ich diese bei meiner Einkommenssteuererklärung für 2009 vom Brutt-Einkommen abziehen. Sind die letzten 5.000,- EUR meines Einkommens mit einem Steuersatz von 30% besteuert spare ich also 1.500,- EUR an Steuern was einer staatlich geförderten Rentenvorsorge gleich kommt.

Die Credit Agricole bietet dafür eine Lebensversicherung die als Anlageformen Aktienfonds (europaweit oder weltweit) sowie eine Bankanleihe vorsieht. Die Rendite 2008 lag bei 3,9% (wird jeweils erst am Anfang des Folgejahrs festgelegt, keine Mindestrendite allerdings Kapitalschutz). Der Ausgabeaufschlag liegt bei happigen 3,75% der Anlage. Auf das angelegte Kapital kann ich ab 65 Jahren zugreifen, dieses dann wahlweise als Rente oder als Auszahlung auf einen Schlag nutzen. Ein Anspruch besteht auch wenn man dann nicht mehr in F wohnt.

Ich werde die Tage mal noch bei Aviva und vielleicht bei einer anderen Bank vorbei schauen um herauszufinden was die so bieten.

Hat sonst noch jemand Informationen hierzu?

Gruß
Magnus

5
hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht? vielleicht schon das Beratungsangebot durchlaufen und einen guten Tip? wie sieht es mit dem Anspruch aus wenn man im Rentenalter nicht mehr in F wohnt?

6
Hi All,

habe gerade meinen Einkommenssteuerbescheid für 2008 (Grenzgänger Wohnen F - Arbeiten D) bekommen.
Dem entnehme ich das ich einen recht ordentlichen Betrag "plafond epargne retraite" noch nutzen kann.
Hat jemand ne Idee was ich sinnvollerweise machen kann? nach meinem Verständnis ist das sowas wie eine steuerliche Absetzungsmöglichkeit zur Altersvorsorge.

Danke für eure Hilfe
Magnus

7
Steuern / Re: 45 Tage Regelung
« am: 20. Februar 2008, 13:37:03 »
Hi All,

sind es eigentlich nur die Steuerprüfer der Finanzämter in den Grenzgebieten die so scharf unterwegs sind?

Das für mich zuständige FA ist über hundert km von jeder Landesgrenze entfernt, im gesamtem Unternehmen laufen die ca. 50k Gehaltsabrechnungen dort zusammen - und die sollen sich dann wirklich um die ca. 20 Grenzgänger kümmern?

Spesenabrechnungen sind natürlich potentiell gefährlich, man hinterläßt schließlich nachvollziehbare Spuren. Werden aber wirklich auch Hotelrechnungen, die ja immer ans Unternehmen gehen und den Übernachtungsgast nur irgendwo im Text aufführen, geprüft?

Und was passiert wenn man den Status doch verlieren sollte? ab wann gilt die Änderung? rückwirkend? stelle ich mir schwierig vor das dem FA in F, die ja schon Abschlagszahlungen für die Steuer des laufenden Jahres von mir erhalten haben, klar zu machen.
Ist vielleicht jemand unter uns der seinen Status wg. Überschreitung der 45-Tage-Regelung schon verloren hat? bzw. in die Diskussion mit dem FA in D einsteigen mußte?

Gruß
z.

Seiten: 1