Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Joker

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 04. Januar 2008, 10:04:27 »
Die Antwort passt aber jetzt nicht auf meine Frage ...

Was meinst Du jetzt?

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 03. Januar 2008, 17:31:49 »
Naja ... einrichten will ich mir die Wohnung schon und ab und zu mal dort zu schlafen! Wohnen kann man dazu nicht sagen, aber beziehen tue ich die Wohnung ja schon.

Fakt ist aber, wenn ich die Wohnung auf meinen Name neheme, dann verlier ich den Grenzgängerstatus und muss mein Einkommen komplett in D. versteuern  .... richtig?

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 03. Januar 2008, 09:48:20 »

Hier die Satzung aus dem MELDEGESETZ. Punkt 1 ist den, den ich meine:

§ 13
Allgemeine Meldepflicht
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde abzumelden.

(3) Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr denjenigen, deren Wohnung die Personen beziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Für Personen, für die eine Pflegerin, ein Pfleger, eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, die oder der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht der Pflegerin, dem Pfleger, der Betreuerin oder dem Betreuer.

(4) Die Einwohnerin oder der Einwohner hat der Meldebehörde auf Verlangen die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben, die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei ihr persönlich zu erscheinen.

(5) Die Meldebehörde hat der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Wohnung und, wenn sie oder er nicht Wohnungsgeberin oder Wohnungsgeber ist, auch der Wohnungsgeberin oder dem Wohnungsgeber bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrade der in der Wohnung gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner zu erteilen. Die Meldebehörde kann von den in Satz 1 genannten Personen oder Stellen, soweit diese bekannt sind, Auskunft darüber verlangen, welche Personen in der betreffenden Wohnung wohnen oder gewohnt haben. Bei Binnenschifferinnen und Binnenschiffern oder Seeleuten (§ 22) trifft diese Pflicht die Schiffseignerin, den Schiffseigner, die Reederin oder den Reeder.

(6) Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. § 22 bleibt unberührt.

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 02. Januar 2008, 22:02:04 »
Ich meine, ob das nicht gestzlich vorgeschrieben ist, sich beim Einwohnermeldeamt zu melden

Beim letzten mal als ich umgezogen bin (vor ungefähr 10 Jahren innerhalb D.) musste der Vermieter gegenzeichnen, dass ich auch in der Wohnung wohne und mit diesem Schreiben musste ich dann zum Einwohnermeldeamt. Weiss nicht ob das noch so ist ...

Und zu den Prüfungen ... das wäre ja kein Problem. Aber wofür? Können das dt. FA für die Tage (angenommen mal 50 Tage) Steuer verlangen? Nein, oder? Da kommt es doch auf die 183 Tage Regelung an oder?

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 02. Januar 2008, 18:38:09 »
Klar, können die nix melden, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich in Deutschland nicht meldepflichtig bin, wenn ich was anmiete.

Zudem weiss ich auch nicht was der Vermieter weitergibt und wohin! Normal werden ja bei der Steuererklärung dessen Mieteinkünfte nicht mit meinem Namen versehen.

Zudem muss doch der Vermieter beim Einwohnermeldeamt gegenzeichnen, dass ich auch dessen Wohnung angemietet habe.

Dass der Lieferant von Strom, Wasser etc. die Daten nicht an das FA weitergibt, ist auch klar.

Wenn das dt. FA von der Wohnung erfährt, reicht es dann einfach, wenn ich den Nachweis erbringe, wielange ich wo gelebt habe?

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 02. Januar 2008, 09:54:17 »
Nein, mein Hauptwohsitz ist in Frankreich, wo ich mich ja auch die meiste Zeit aufhalte.

Klar interessiert, die Pfalzwerke, Telekom etc nicht wo das Geld herkommt, aber wenn mein Name auf den Rechnungen steht und ich nicht gemeldet bin ist das doch schon komisch. Wenn das FA mal das mitbekommt, denken sie doch ich wohne nicht mehr in F.

Ist das 100% sicher, dass man seine Wohnung in Deustchland, vorausgesetzt man nutzt die Wohnung in Frankreich als Hauptwohnsitz, nicht melden muss beim Einwohnermeldeamt?

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 01. Januar 2008, 20:31:15 »
Keine Ahnung wo das steht mit der Meldepflicht. Ich bin mir da nicht sicher, aber müsste doch so sein ... oder?

Wie soll das dt. FA was überprüfen, wenn ich mich nicht unter der Adresse im deutschen Einwohnermeldeamt melde?

Also zusammengefasst: Ich kann mir ruhig eine kleine Wohnung in D. auf meinen Namen anmieten und Strom, Gas, Wasser etc. an die Stadt-/Pfalzwerke zahlen, ohne dass ich die Wohnung beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz anmelde?

Ich habe hier aber auch irgendwo gelesen, dass wenn ich wieder einen Wohnsitz in D. habe, ich den Grenzgängerstatus verliere.


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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 01. Januar 2008, 13:54:57 »
Ja aber ich bin doch in D. dann meldepflichtig wenn ich dort was anmiete, oder muss man Ferienwohnungen nicht melden?

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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 31. Dezember 2007, 08:45:34 »
Und was ist mit der 183 Tage Regelung? Greift díe hier nicht? Wenn ich doch über 183 Tage in meiner Wohung in Frnankreich lebe?


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Steuern / Re: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 29. Dezember 2007, 23:15:50 »
Hallo,

also ich bin jetzt ein bischen durcheinander...

Ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland (Rhl.Pf.) und würde jetzt gerne zusätzlich eine Wohnung in Deutschland anmieten.

Muss ich die Wohnung beim deutschen Einwohnermeldeamt anmelden und wenn ja, wie? Als Zweitwohnsitz?

Wie oft darf ich ich mich dort aufhalten? Wenn ich 183 Tage in Frankreich lebe und dort meinen Lebensmittelpunkt habe, versteuere ich doch ausschliesslich in Frankreich, oder kann die dt. Steuerbehörde etwas verlangen ?



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