Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Corinna

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Steuern / Re: Nochmal öffentlicher Dienst
« am: 02. März 2015, 09:05:47 »
Danke euch sehr. Was mir nicht ganz klar war, ist, ob es einen Unterschied macht ob ich selbstständig oder angestellt beim gleichen Unternehmen  (Landesbehörde) in D bin, daher hab ich nochmal gefragt. Ich les gleich aber in euren Antworten 2013 nach.

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Steuern / Nochmal öffentlicher Dienst
« am: 28. Februar 2015, 15:33:44 »
Hallo zusammen! Könnt ihr mir sagen, ob ich das richtig verstanden habe?
Mein Mann und ich sind beide beim öffentlichen Dienst in Deutschland angestellt beschäftigt, würden gerne nach Frankreich grenznah ziehen. So wie ich das verstehe würden wir Steuern wie gehabt in D zahlen, auch an den Steuerklassen würde sich nichts ändern. Kindergeld würden wir auch weiter aus D erhalten, stimmt das so?

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Hallo nochmal,

damit ich ungefähr weiß, was an steuerlichen Belastungen ggf. auf uns zu kommen würde ich mich gern noch persönlich beraten lassen.
Kann man sich mit solchen Fragen an das (deutsche) Finanzamt wenden? Oder muß es ein Steuerberater sein, und wer kennt sich nur damit aus?

Vielen herzlichen Dank euch!

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Ok. Es wäre nicht schlimm, wenn wir keinen finanziellen Vorteil hätten, aber doof wäre  es natürlich, wenn wir insgesamt mehr zahlen müßten, als in Deutschland.

Ich bin tatsächlich "arbeitnehmerähnlich selbsständig", das ist nicht das gleiche wie scheinselbsständig, es ist eine Selbsständigkeit mit überwiegend einem Auftraggeber und ohne eigene Angestellte.( Hat den Nachteil, daß ich, im Gegensatz zu "normalen" Selbstständigen, auch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muß (und zwar den vollen Beitrag selbst).)

Der Arbeitgeber meines Mannes ist  ein "städtisches Unternehmen". Welche Rechtsform, hm. Das müßte ich rauskriegen. Gerade rausgefunden: es ist eine GmbH.

Ralph, verstehe ich dich richtig, insgesamt würden wir wohl  mehr zahlen als jetzt? Wieso / was ist beschränkt steuerpflichtig? In D oder F? Und dann noch Steuern und Gebühren in Frankreich zusätzlich?

Sorry für die vielen Fragen, aber es ist so toll, das ich die hier bei euch stellen kann.

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Ah, danke dir!!! Dann würde also alles bleiben, wie gehabt:  Steuererklärung in D, Sozialabgaben in D, dann hätten wir quasi  mit dem Finanzamt in F gar nichts zu tun, sehe ich das richtig?

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Ganz herzlichen Dank euch !! Meine Güte, ist das kompliziert!

 Und, sorry, noch eine Frage, was ist, wenn mein Mann im öffentlichen Dienst beschäftigt ist? Dann würden wir beide weiterhin in D Steuern zahlen?


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Ganz herzlichen Dank ihr beiden!!
 Banyoo: was ist DBA? Und macht man in so einem Fall auch eine gemeinsame Steuererklärung??

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Steuern / Nichtselbsständig /Selbsständig in D, Wohnen in F und
« am: 01. Dezember 2013, 15:15:13 »
Hallo zusamnen, nachdem ich  jetzt versucht habe, mich etwas zu orientieren, blicke ich überhaupt nicht mehr durch. Bitte entschuldigt meine Fragen, aber vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:

Wir haben vor, grenznah nach F zu ziehen.
Mein Mann wird dann abhängig beschäftigt weiterhin in D arbeiten, ich (arbeitnehmerähnlich )selbstständig ebenfalls weiter in D.

Mein Mann hätte dann, so wie ich das verstehe, Grenzgängerstatus (welchen Vorteil hat dies?) und ich nicht. Sehe ich das richtig?

Er würde dann Sozialversicherungsabgaben weiter in D zahlen, dort auch krankenversichert sein? Und ich? Wo würden wir Steuern zahlen?   Würden wir weiterhin Kindergeld aus D bekommen?

Danke euch schonmal sehr im Voraus.

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