Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sophie

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Rund um's Kind / Kindergeld Bonus Corona
« am: 19. Juni 2020, 11:03:17 »
Hallo,

Ich frage mich ob wir grenzgaenger die in Deutschland arbeiten dieses 300 euros pro Kind auch erha werden?


2
Hi,

Ich suche jemand der sowas schon hinter sich hat, bei den Behörden komme ich kaum weiter da man sich ja nicht so gut mit Grenzgänger auskennt.

Konkret: Führerschein wurde für 3 Monate entzogen und muss jetzt auch gegen einen Französischen getauscht werden.
Jetzt meine Frage, zu den ganzen Dokumenten für den Eintrag muss man Kopien des Fürerscheins mitschicken und später dann auch den besagten fürerschein. Nun der ist ja jetzt weg. Bekommt man ihn zurück oder muss mann in DE einen neuen beantragen ?

Die einen sagen mir er wird vernichtet, also neu beantragen, die anderen sagen braucht man nicht mitschicken weil die ja wissen dass er vernichtet wurde.

Was jetzt?

Danke im Voraus.
Sophie

3
Hi hi,

Mein Mann muss seinen Führerschein umtauschen ich lese hier dass Bingo es auch schon gemacht hat, ich würde gerne wissen was es mit diesem titre de séjour auf sich hat, muss man zu dem papierkram mitgeben, mein Mann hat keinen, braucht man ja eigentlich auch nicht mehr.
Ist es notwendig einen zu beantragen?

Danke im Voraus.
 :winkerwinker:

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Hallo Zusammen,

Ich bin Schwanger mit mein 3. Kind und habe vor 3 Jahre Elternzeit zu machen, mit 1 Jahr Elterngeld.
Es gibt bei der CAF dieses PreParee (was den CLCA ersetzt hat), kennt es schon jemand? Und zwar frage ich mich ob man nach diesem eine Jahr Elterngeld die PreParee bekommen darf? Auch wenn man sich noch in Elternzeit befindet…aber man bekommt ja dann von Deutschland keine Leistung mehr (außer Kindergeld) daher würde man ja nicht 2 Leistungen gleichzeitig erhalten.

Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung.
Grüße
Sophie

5
 :winkerwinker:

Ich habe die Themen schon durchsucht aber nicht genau die Antwort gefunden die ich brauche.
Eine Abfindung (Aufhebungsvertrag) muss ja natürlich in der Steuererklärung angegeben werden, allerdings habe ich auf der Website der Steuern gelesen das nur ein Teil versteuert wird.

Und zwar:
-> was der rechtmässige Standardlimit überschreitet.
oder
-> 50% der Abfindung.
oder
-> was die Summe von 2x das Brutto Gehalt des Vorjahres überschreitet. (limit wäre hier 231k).

Hier nochmal auf FR:
L’indemnité de licenciement, pour sa fraction exonérée. Cette fraction est en principe égale à l’indemnité légale ou conventionnelle de licenciement. Elle est cependant exonérée, si cela est plus avantageux, à 50 % de l’indemnité perçue ou au double de la rémunération brute perçue au cours de l’année civile précédant la rupture du contrat de travail, dans la limite de 231 696 € pour 2016. Le surplus de l’indemnité de licenciement est imposable.

Hat dies schon mal jemand erlebt, bzw so angeben müssen?
Habe ich es wenigstens richtig verstanden?

Beispiel:
Habe 2016 50.000 € Brutto verdient, bekomme 2017 eine Abfindung von 70.000 €.
-> hier müsste ich keine Steuern drauf bezahlen? (ausser csg und crds aber das ist noch eine andere Geschichte).

Wenn es aber eine Abfindung die abhängig von einem Sozial Plan ist, scheint es gar nicht zu versteuern sein... Gilt es dann auch tatsächlich für Deutsche Sozialpläne?

Habe einfach nur Angst es falsch zu verstehen.

Danke im Voraus.
 :winkerwinker:


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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 18. Oktober 2016, 14:29:25 »
Hi,

Ja, dies hat die AFAL in Ihrem letzten Bericht geschrieben.

 :mad:

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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 15. Juli 2016, 12:04:56 »
Es betrifft die jenigen die in FR wohnen und in DE arbeiten.
Und weil es sich seit 2001 nicht geändert hat heisst noch lange nicht das es für immer und ewig so bleiben wird.
FR versucht es schon ja schon länger zu umgehen.
Die Afal durfte leider nicht mehr dazu dagen weil alle bis September warten müssen.

Es tut mir Leid, ich wollte nur mitteilen was ich gehört habe und schauen ob andere auch was wüssten.

Tatsächlich müssen wir Sept abwarten.

Ich würde mich wahnisinnig freuen wenn man mir nur scheiss erzählt hat, glaubt mir   :anixwissen:

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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 15. Juli 2016, 09:42:06 »
Laut dem Direktor der Afal in Haguenau wird es dies alles im September um "unruhen" während der Urlaubszeit zu vermeidn....

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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 14. Juli 2016, 14:37:09 »
ich habe jetzt selbst mit der Afal gesprochen, die mir diese aussage bestätigt haben.
Es wird erst im September bekannt gegeben um in der Urlaubszeit unruhen zu vermeiden.

Frankreich desolidarisiert die CSG von der sozialversicherung um es an den staat anzuhängen, deshalb wird es in dem Sinne auch keine doppelte sache mehr sein für Grenzgänger, da es in DE anders eingestuft ist.

Scheint als hätte FR endlich ein lang gesuchtes schlupfloch gefunden zu haben.
Es ist wirklich eine Katastrophe, wenn man bedenkt was es für eine summe ist.

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Steuern / Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 14. Juli 2016, 10:48:36 »
Soweit ich es verstanden habe, hat Frankreich die CSG anders eingestuft, so dass es dann auch von uns verlangt werden kann.
Und ja es wäre verdammt nochmal sehr viel Geld.
Diese Anwältin meinte dass es im September bekannt gemacht wird.
Ich habe schon mal EURES kontaktiert, gehe aber davon aus dass die nichts wissen.

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Steuern / CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 13. Juli 2016, 16:20:17 »
Ich wurde heute morgen informiert (anwältin von der Afal) dass ab 2017 Grenzgänger die CSG (soziale Abgabe) auch in Frankreich bezahlen müssen. Es sind 7 % des Bruttos.
Frankreich wollte dies schon immer durchziehen, jetzt ist es wohl soweit.

Weiss jemand was davon?

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Gesundheitswesen / Re: Info zu Krankengeld für Grenzgänger
« am: 01. Oktober 2015, 22:29:43 »
Hi,

Ich weiss es ist älter, ich frage mich aber wann dieser Anspruch verjährt?
Bzw darf man ein Antrag stellen für eine Rückzahlung Jahre später? Wieviele denn?

Gruss
Sophie

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Salut,

Eine Freundin von mir hat nun auch Ihr Antrag für Rückzahlung am laufen, aber die Elterngeldstelle Rheinland Pfalz meint sie schulden ihr nichts, es wäre sogar so dass sie selber der elterngeldstelle was zurückzahlen müsste weil es damals ein Fehler gab.
Abgesehen davon dass ich denke es wäre schwachsinn und diese Sachbearbeiterin hat offensichtlich ein Problem damit dass meine Freundin diesen Antrag gestellt hat, wollte ich wissen ob diese 3 monatsfrist für widerspruch nach erhalt des Bescheids nicht auch für die Elterngeldstelle gültig ist, und nicht nur für den Antragsteller... Was denkt Ihr?

Merci und Gruss
Sophie

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Rund um's Kind / Re: keine Förderung für Tagesmutter?
« am: 03. Juli 2015, 12:46:55 »
Hi Kauh,

Grenzgänger sind die ausnahme, wir zahlen die cotisations sociales mit.
Folgendes wird aber in die kalkulation für die ADI genommen :
Was du von der CAF bekommen kannst laut einkommen: (cmg + was du an cotisations bezahlst + kindergeld Frankreich + clca (falls du teilzeit arbeitest)) - kindergeld Deutschland = dein ADI.

Die Grenzgänger haben es finanziell nicht "schlechter", nur dieses in vorleistung tretten ist sehr sehr schwierig.
Allerdings wurde in der Schweiz (und zwar für alle grenzgänger, auch FR und LU) bei derEU-Kommission geklagt. Ein weiterer Forum mitglied hat auch geklagt.

Gruss
Sophie

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Hi,

Wurde ja jetzt in FR entschieden.
Hat schon jemand was davon gehört?
Besteht die geringste Chance dass wir trotzdem weiterhin die FR steuer bezahlen und nicht die DE?

http://www.lemonde.fr/les-decodeurs/article/2015/06/17/prelevement-a-la-source-annee-blanche-ne-veut-pas-dire-que-vous-ne-paierez-rien_4656082_4355770.html

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