Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - gtvjunior

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Hallo Kollegen,

aufgrund des 2003 beschlossenen und 2005 erstmalig umgesetzten Zinsmeldeabkommens, haben die deutschen Depotstellen Daten über Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Depot bei einer Haus-, Fonds- oder Direktbank) über das deutsche Steueramt pauschal an die franz. Steuerbehörde  :police: gemeldet. In den Finanzbehörden in F ist man seit ca. 3-4 Monaten dabei, diese Daten auszuwerten. Eine Menge Leute bekommen nun MASSIVE Nachzahlungsaufforderungen.
In meinem Fall wurden 70% meines Depotendwertes in 2005 als nicht gemeldete Zinseinkünfte nachgefordert  ??? . Zusätzlich auch noch ein Strafzins für diesen Betrag, weil er nicht in 2005 deklariert wurde.  :-[
Der "Ton" und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern ist schwerst unterkühlt bis exterm unkooperativ.  >:D

Wer da auch betroffen ist, soll sich melden. Ich habe da eine Lösung für das Dilemma. Tatsächlich kann das frz. Finanzamt nichts dafür! Die werten nur Daten aus, die sie aus D geliefert bekommen haben. Aber die Datenlieferung ist halt falsch...

LG gtvjunior

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Steuern / Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« am: 01. Dezember 2007, 10:46:14 »
Darf mich einmischen:

habe die Erfahrung gemacht, dass des vom Sachbearbeiter abhängig ist, wie "belegfest" die Zahlung sein muss. In menem Fall hatten Kopien der Kontoauszüge ausgereicht. Im Verwendungszweck sollte dann auch der Text "monatlicher Unterhalt für <Kindsname>" eingetragen sein.

Lieber Gruss und viel Erfolg

gtvjunior

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