Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Tinchen28

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vielen Dank für Deine Antwort  :-)

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Hallo,
ich hatte unverschuldet einen Autounfall, der Schaden ist enorm. Ich bin bei der Pazifica versichert, der Unfallverursacher bei der Credit Mutuel. Nun steht mein Auto beim Autohaus Grasser in Wissembourg. Das Autohaus wurde mir von der Versicherung vorgeschrieben. Am Donnerstag war der Gutachter da und hat entschieden, dass ein Teil des Rahmens rausgeschnitten werden soll. Gestern war ich in Deutschland in meiner Werkstatt und man hat mir abgeraten, Teile aus dem Rahmen zu entfernen. Nun zu meinen Fragen: In Deutschland kann man sich den Schaden ausbezahlen lassen, laut Autohaus in Wissembourg ist das nicht möglich. Kann man nicht mitentscheiden, wie die Reparatur ausgeführt wird, es sollen auch Teile nicht ausgetauscht, sondern gespachtelt und lackiert werden. Das Auto hat im Moment einen Marktwert von ca. 28.000,-€ und der Verlust ist durch den Unfall enorm. Ich bin für jeden Tipp oder Ratschlag sehr dankbar.
Liebe Grüße Christian

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Hallo Sabine,
tausend Dank für Deine Antwort, dann werde ich zu ihm gehen.
Liebe Grüße
Tina

4
Hallo,
ich war gestern in der Notaufnahme im Krankenhaus in Wissembourg weil ich starke Bauchschmerzen hatte. Die Betreuung war sehr gut und nun soll ich morgen zur Kontrolle zum Hausarzt gehen. Leider kenne ich keinen Hausarzt in der Nähe von Lauterbourg oder Wissembourg. Da ich kein französisch spreche wäre es super, wenn jemand einen Arzt kennt der auch deutsch versteht.
Ich bin über jeden Tipp sehr dankbar.
Vielen Dank und liebe Grüße
Tina

5
Hallo zusammen  :)

noch arbeite ich als Grenzgängerin in Deutschland und kann somit in Deutschland zum Arzt gehen. Nun könnte es sein, dass ich eine Kündigung bekomme und erstmal arbeitslos werde. Könnte ich dann weiter in Deutschland zum Arzt gehen, da ich diese Ärzte schon jahrelang kenne oder darf man dann nur noch in Frankreich zum Arzt? Oder gibt es auch die Möglichkeit einer Zusatzversicherung der französischen Krankenversicherung?
Es wäre super, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

Vielen Dank 
Tina



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Nur wegen dem Verständnis: Bist du die selbe Tina, die im Feb hier eine ganze Reihe Threads zu ihrem Hauskauf hatte?

Ansonsten: Heißt auch in Frankreich 'gekauft wie gesehen'. Und für alle Fälle gibt's auch noch den Packen an Zertifikate, damit Streitereien da ausgeschlossen sind. 
Einzige Ausnahmen:
- wenn der Verkäufer: 1. vorsätzlich also wissentlich (Bspw.Gutachten hatte) + 2.versteckte  (also ohne Gutachter/aufschlagen von Wände nicht erkennbar) 3.schwere Mängel (Bsp: verseuchte Böden,marode tragende Stützen)  verschwiegen hat.
- wenn Teile/das ganze Anwesen illegal (also ohne Baugenehmigung) errichtet wurden. 
Aber besonderes bei ersterem muß man dem Verkäufer das erst mal nachweisen, daß er es wußte und auch dann gibt es 2. eher selten eine Rückübertragung, sondern im allgemeinen nur Kaufpreisminderung/Schadenersatz bspw. in Höhe was das Beheben der Mängel bzw. die Kosten Nachlegalisieren kostet. Bzw. wenn zum Bsp. die Veranda illegal und nicht legalisierbar ist und abgerissen werden muß - was die eben für einen Anteil am Wert hat. 

Undichte Fenster, feuchter Keller dürften aber kaum als 'versteckte' Mängel durchgehen. Also bevor man da nur Kopfschütteln erntet und nachher gar nix mehr geht:

- da Haus erst 7 Jahre alt - sollte noch garantie décennale der Handwerker/Baununternehmer drauf sein. Also vorherigen Eigentümer um Handwerkerrechnungen usw. bitten.
- TIP, auf der Mairie mal nach "permanence juridique' - fragen. Das ist kostenlose anwaltlische Beratung, die die Gemeinden anbieten. Aber ist eben reine AdHoc Beratung (je nach Andrang auch nur 5-10Minuten) und natürlich kein Ersatz für einen Anwalt und der wird für einen auch nicht tätig. Aber hilft bei vielen Fragen enorm, zumindest mal zu wissen was Sache ist und was man machen kann

PS:  Wie bitte stellst du dir/ihr euch vor -so rein technisch wie es gehen soll - ein Haus zurückzugeben, wenn es einem nach 3 Monaten nicht mehr gefällt? Der vorherige Besitzer hat mit dem Kaufpreis den Kreditvertrag auf dem Haus auflösen müssen und den Kredit vom Kaufpreis zurückzahlen. Und mit dem Geld was übrigblieb, sich vielleicht woanders ein Haus gekauft, dort neu finanziert. Die wenigsten haben ein paar 100.000 auf dem Girokonto rumliegen - wie soll der vorherige Besitzer das bewerkstelligen?

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Hallo,
ich habe im Februar ein Haus über einen Makler/Notar im Elsass gekauft.
Nun haben wir Wasser im Keller und an den Fenstern hat es reingeregnet  :-(
und es gibt noch viele andere Probleme obwohl das Haus erst 7 Jahre alt ist. Schweren Herzens wollen wir das Haus nun wieder zurückgeben. Vom Notar/Makler bekommen wir leider keine Hilfe und mit der Verkäuferin ist nicht zu reden.
Jetzt brauche ich dringend Hilfe von einem guten Rechtsanwalt, der die Sache klären kann.
Wer kann mir weiterhelfen?
Ich bin für jede Nachricht dankbar.  :-)
Tausend Dank
Tina

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