Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Stefan-SB

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N'Abend zusammen,

da hab' ich ja eine ganz schöne Diskussion losgetreten mit meiner Frage ...
Zunächst mal vielen Dank an alle, die sich in die Diskussion eingebracht und versucht haben, Klarheit in den Sachverhalt zu bringen.

Der Lebensgefährte meiner Mutter war zwischenzeitlich bei einem Lohnsteuerhilfeverein vor Ort und hat eine Auskunft bekommen, die pifologs Aussage bestätigt:
 
Die französische gesetzliche Rente wird nur in F versteuert. Genau so wie umgekehrt die deutsche Rente nur in D.

Ihm wurde gesagt, dass er seine Rente (er bezieht nur Rente aus La France) nach wie vor nur in La France versteuern muss und dies dem deutschen Fiskus nachweisen muss - das war's.

Dann hoffen wir mal, dass das auch so in Ordnung geht  ;)

Viele Grüße + nochmals vielen Dank für Eure Antworten

Stefan

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Hallo Alice,

das war natürlich im Spaß gemeint - ich denke nicht, dass er sich wegen der eventuell höheren Abgabe von meiner Mutter wieder trennen wird  ;)

Gruß, Stefan

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N'Abend banjo,

besten Dank für die schnelle und erhellende Antwort.

Das Doppelbesteuerungsabkommen hatte ich zwar schon soweit überlesen (den Art. 18 offensichtlich im wahrsten Sinne des Wortes), hab' mich dabei aber wohl zu sehr an dem Begriff "Rente" orientiert, der nicht auftaucht und das Abkommen daher im fraglichen Fall als nicht anwendbar betrachtet ...

Dann werd' ich den Guten mal zu einem Lohnsteuerhilfeverein schicken oder ihm den Rück-Umzug nach La France vorschlagen, wenn er dort besser dran ist (was ich ebenfalls vermute).

Viele Grüße,

Stefan

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Hallo zusammen,

ich habe mich gerade eben in diesem Forum angemeldet, weil ich bei der Suche im Netz einfach nicht weiter komme bei folgendem Sachverhalt:

Der Lebensgefährte meiner Mutter (lebt im Saarland) ist Franzose und gerade bei ihr eingezogen - er bezieht eine französische Rente. Nun stellt sich die Frage, welchem Fiskus gegenüber er steuerpflichtig ist mit dieser Rente: dem deutschen oder dem französischen? Die deutsche Gemeinde, in der er jetzt gemeldet ist, hat ihm natürlich gleich die Unterlagen zur Steuererklärung zugeschickt und auf Nachfrage teilte ihm sein bisheriges französisches Finanzamt mit, dass er natürlich in Frankreich versteuern müsse - wenn's um's Geld geht, sind sie alle aus "Han(n)weiler", wie's scheint  :-\

Wer kann einem denn in dieser Angelegenheit jetzt mal eine korrekte Auskunft erteilen (die Finanzämter ja offenbar nicht)? Gibt's da eine kompetente Anlaufstelle? Ich wär' für einen Tipp wirklich dankbar.

Gruß,

Stefan

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