Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - tobytweety

Seiten: 1
1
Steuern / Re: Elterngeld
« am: 15. April 2013, 12:07:49 »
Hi, zum Thema Kita. Ich wohne seit Oktober letzten Jahres in Frankreich und mein Kleiner geht nach Frankreich in die KITA (Crèche). Ich würde mein Kind immer wieder in die Crèche nach  Frankreich schicken. Ich kann die Crèche nur loben und die Franzosen auch, was Kinderbetreuung angeht, Hut ab, da müssen wir Deutschen noch viel lernen.

Dein Kind hat die Möglichkeit spielend französisch zu lernen, was ihm in seinem späteren Leben nur Vorteile bringt. Die Crèche ist so flexibel das ist Wahnsinn. Meine deutschen Freundinnen sind immer etwas neidisch, wenn ich von der Crèche erzähle.

Ich würde mir das gut überlegen, so eine Chance bekommt dein Kind nie wieder.

Mein Meinung.

2
Steuern / Re: Unterhalt Kind
« am: 15. April 2013, 11:57:47 »
Hallo ihr Lieben,

also der nette Mann vom Amt (Judendamt) meinte, dass ich nach französischen Steuerrecht zahlen muss. Ich bin ja nach Frankreich gezogen, damit ich etwas mehr Geld habe. Ich bin richtig sauer, >:D denn unser Staat ist da ja auch nicht konsequent, wenn es darum geht, dass man etwas von denen bekommen soll, dann berechnen sie dein Einkommen so, als würdest du in Deutschland leben. Wenn es aber darum geht, dass ich etwas abgegen muss, dann zählt wieder das Einkommen in Frankreich.
Meine jetztige Frau ist jetzt schwanger und das Elterngeld wird jetzt so ermittelt, als ob sie in Deutschland steurpflichtig ist, hier berechnen sie einfach ihr Einkommern neu, schön mit Lohnsteuerklasse 4, ziehen  da noch was ab und da noch was, da wird nicht das Nettoeinkommen in Frankreich zugrunde gelegt, ist schon eine Schweinerei.

 
Gruss

3
Steuern / Unterhalt Kind
« am: 05. April 2013, 13:59:24 »
Hallo,

ich lebe schon seit längerem in Frankreich. Den Höhe des Kindesunterhalt habe ich freiwillig in angemessener Höhe meines Einkommens gezahlt. Jetzt gib es Stress und meine Ex-Frau will mehr Geld. Lt Düsseldorfer Tabelle wird das Nettoeinkommen zur Berechnung des Unterhaltes herangezogen. Mein Nettoeinkomme ist jedoch in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland, zumal die Steuer auch jährlich gezahlt wird und von meinem Lohn nicht abgezogen wird. Jetzt meine Frage von welchem Netto wird den ausgegangen? Es ist ja nicht so, dass ich in Frankreich keine Steuern zahle. Wenn also von meinem Netto ausgegenagen wird, ist das das Netto was mein AG überweist oder kann ich davon auch etwas abziehen wie z.B. die Steuer in Frankreich.

Seiten: 1