Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - caro1

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Steuern / Re: muss man CSG und CRDS als Grenzgänger bezahlen?
« am: 05. Juni 2013, 16:09:44 »
danke für die Antworten,
ich wohne in F, arbeite in D und es hat sich geklärt. Die Abgaben waren für meinen Mann und eine Gesellschaftsform, weil wir auch noch eine kleine Wohnung vermieten. Krass, Sozialabgaben auf Mieteinnahmen, aber ich glaube es liegt an der SCI Form. Da die Formulierung crg/crds source etrangere war gingen bei mir die Alarmglocken, aber es war alles korrekt.
Viele Grüße Caro

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Versicherungen / Hausversicherung/Unterversicherung
« am: 01. Juni 2013, 09:54:58 »
ich habe eine Hausversicherung bei der Credit mutuel- leider muss ich sagen, da bin ich vor 6 Monaten hin gewechselt von der Allianz.
Es gab drei Varianten zur Auswahl ich nahm die teuerste, da ich auf keinen Fall unterversichert sein wollte.
Die Dame von der Bakn fragte mich nach der Größe des Hauses und der Anzahl der Zimmer was ich wahrheitsgemäß beantwortete.
Ein halbes Jahr ging ins Land.
Das Nachbarhaus brannte ab. Es war ein windstiller Tag. Glück für uns. Die brennenden Balken des Nachbarhauses zerstörten so nur das Dach eines
kleinen Schuppens bei uns im Hof und einer Mülleimerumrandung aus Holz von Tchibo für etwa 100 Euro, sowie umherfliegende Ziegel, verkohlte Dachbalken und kleinere Schäden im Garten, ansonsten Glück gehabt, obwohl die Häuser recht eng beieinander stehen.
Kein Problem dachte ich, erstens war es nicht mein Brand sondern der Nachbar, also seine Versicherung und zweitens bin ich auch gut versichert. Die Versicherung des NAchbarn, Allianz war auch gleich da mit Gutachter und sichtete und beseitigte die Schäden- beim Nachbarn. Ich meldete den Schaden in einer elektronischen Warteschleife bei meiner Versicherung und endlich nach einem halben Tag und nach 4 Wochen kam ein Gutachter. Mittlerweile hatte es in den defekten Schuppen geregnet, da das Dach sehr hoch ist, Trockner und alles was drin ist sozusagen unbrauchbar. Der Gutachter schaute sich erst mal unser Haus an und stellte fest das wir unterversichert seien. Er zählte statt der angegebenen 7 Zimmer 11.  Aus Fluren wurden plötzlich Zimmer, ein großes Wohnzimmer wurde zu zwei Zimmern, ein Zimmer im Dachgeschoss mit Dachschrägen wurde auch zu zwei Zimmern erklärt und so kam es zur wundersamen Zimmervermehrung. Fazit, erstmal nur etwas mehr als die Hälfte versichert.
Mag sein das ein Raum von über 35 qm zu zwei Räumen erklärt wird aber woher soll ich das wissen und warum hat mich die Dame von der Bank darüber nicht aufkgeklärt?
Und wenn im Flur ein Sessel steht und ein Tisch ist es auch ein Zimmer . So wie ich es verstanden habe zahlt erst mal meine Versicherung und holt sich dann das Geld vom Nachbarn.
Fazit, es gab einen Riesenzirkus und  ich kann nur froh sein, das es passiert ist, ein kleiner Schaden, denn wäre mein Haus mit abgebrannt, hätte ich nur 70% ersetzt bekommen.
Also nachzählen.
Und mir bitte einen guten Versicherer empfehlen. Die Aviva nutzt mir glaube ich nichts, ist zu weit weg :) bin mehr Richtung KA

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Steuern / Re: muss man CSG und CRDS als Grenzgänger bezahlen?
« am: 01. Juni 2013, 09:36:36 »
danke dir, dann ist da doch was falsch, weil die CSD ist so hoch wie meine Zinseinnahmen irgendwas stimmt da nicht,, aber auf das normale Einkommen wird es also nicht gezahlt.
Superschnelle Antworte danke nochmal

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Steuern / muss man CSG und CRDS als Grenzgänger bezahlen?
« am: 01. Juni 2013, 08:50:42 »
Hallo,
ich habe bei der Steuererklärung, angefertigt vom Steuerberater den Posten oben gefunden mit dem Hinweis CSG SRDS de source etrangere.
Ich dachte Grenzgänger müssten das nicht zahlen?
Oder ist das jetzt neu in 2013? Leider habe ich es schon eingereicht, habe mich nur gewundert, weil die Steuer diesmal ziemlich hoch ist und bin
da auf diesen Posten gestossen.
Danke euch Caro

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nochmals danke an alle! Ich werde jetzt tatsächlich einfach das Finanzamt fragen, die müssten es ja am besten wissen.
Bin mal gespannt was die sagen
Grüße Caro

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danke, danke, danke für die schnellen Antworten!!!
Ich verstehe es nur glaube ich immer noch nicht so ganz.
Also, ich wohne in F, besuche definierte Kunden jeden Tag im Grenzgebiet, kehre jeden Tag nach F zurück, arbeite jeden Tag ca 1 Stunde
im Büro oder home office.  Darf dieses nun in Frankreich liegen? oder muss es ein Büro in Deutschland sein? Die Firma wird sicher da keine Betriebsstätte errichten?
Da stellen die doch lieber jemand anderen ein, der nicht so Zicken macht.
Andererseits wäre es mir auch egal die Büroarbeit in einem Büro in D zu machen, es wäre nur etwas mehr Aufwand und teuerer und unbequemer ehrlich gesagt auch.
Und ich verstehe auch, wenn die Franzosen dann ein Problem mit einem deutschen home office haben.
danke nochmal

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ich verzweifel gerade an dem Thema, da ich einen neuen Job suche. Ich wohne in F und hätte ein Jobangebot im AD in
Deutschland im Grenzbereich ( die 45 Tageregelung würde ich wohl nicht überschreiten). Der Arbeitgeber sitzt aber
in Nordeutschland. Büroarbeit fiele auf alle Fälle täglich auch an, entweder in F oder in D, das Büro könnte ich einrichten wo ich will.
Ja und wo soll ich es nun einrichten? Ich habe gelesen, das eine Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat (also in F) als in der Grenzzone ausgeübt
gilt. Oder braucht man ein festes Büro in D im Grenzgebiet? Oder reicht ein definiertes Gebiet innerhalb der Grenzzone aus und dann home office in
F? Oder beides?

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