Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - asteroidb612

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Habe es mittlerweile auch einmal amtlich ... bei Selbstkündigung 4 Monate keine ARE !

https://travail-emploi.gouv.fr/droit-du-travail/la-rupture-du-contrat-de-travail/article/le-droit-aux-allocations-chomage-du-salarie-demissionnaire

dort steht geschrieben:

La démission, départ volontaire à l’initiative du salarié, n’ouvre donc pas de droit au chômage. Toutefois à titre dérogatoire, le salarié démissionnaire peut prétendre au chômage :
    en cas de démission considérée comme légitime par le régime d’assurance chômage,
    ou, à défaut, lors du réexamen de sa situation, à sa demande, à l’issue d’un délai de 121 jours (4 mois) de chômage non indemnisé.



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Ich bin mit hoher wahrscheinlichkeit nicht versichert ... es haben sich de facto die Rollen getauscht - meine Frau derzeit berufstätig (und ich nicht). Wobei ja der Arbeitgeber sicherlich die Sozialabgaben + Krankenkasse zahlt (ja zahlen muss). Frau und Kinder waren bisher über mich versichert ... die Kinder gehen zum Orthophonisten ... und da hat die carte vitale (meiner Frau) bisher noch immer funktioniert (was noch nichts bedeutet). Vermutlich muss man das Formular "Demande de rattachement des enfants à l'un ou aux deux parents" noch einmal abgeben ... automatisch geht gar nichts.

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Situation: habe mit 31.5.2019 in Deutschland gekündigt und bin ohne Beschäftigung (meine Frau arbeitet seit 1.6. und ich versuche ein paar ruhige Monate mit den Kindern zu verbringen). Meine Frau ist in Frankreich versichert.

Bei den französischen Behörden (Krankenkasse, pole emploi) habe ich mich noch nicht gemeldet - wozu auch (3 Monate gibt es sowieso keine Leistungen bei Selbstkündigung).

Jetzt erhalte ich nun aber laufend Schreiben von der DAK dass ich Nachweise über eine Familienversicherung vorlegen soll. Dies kann ich aber (noch) nicht tun. Meine Frage: Kann man mich (bin Österreicher) in Frankreich lebend eigentlich zu einer Selbstversicherung in Deutschland zwingen ?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Vielen Dank für jeden Rat.

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@fabo12
 :doppeld:
Danke, jetzt ist mir alles klar.

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Danke Waylon57

Ja, vielleicht sollte ich mir von der CAF einfach eine derartige Bestätigung holen, ich habe heute auch noch eine Anfrage vie email an infobest gestellt wie das mit dem E411 läuft - weil die zwei Punkte im Formular ja von den Behördenen auszufüllen sind - der Kindergeldantragsteller hat gar nichts auszufüllen und wäre demnach ja nur der Bote des Formulars.

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Danke für deine Info.

Dass heißt dein Arbeitgeber füllt den Punkt "A remplir par l'employer" aus und "No de Siret" bleibt leer.

Dann werde ich dass auch versuchen. Ich habe übrigens gestern eine Antwort von infobest bekommen, hier der wesentliche Teil:

"... Nur die SNCF kann Ihnen sagen, was für Abos Sie anbieten ; die Région Grand Est könnte Ihnen auch antworten (für die regionale Strecken). Allerdings weiss ich, dass einige Kunden unserer Einrichtung, die aus Frankreich in die Schweiz pendeln (Wohnsitz in Frankreich, Arbeitgeber in der Schweiz), das abonnement professionnel bekommen konnten. Der schweizerische Arbeitgeber hat einfach die Attestation patronale ausgefüllt. Der einzige Unterschied mit den Personen, die in Frankreich angestellt sind, ist dass der Arbeitgeber die Hälfte des Preises des Abos nicht abdecken muss. "

@ fabo12
Eine Frage habe ich noch, nachdem du das Formular schon öfters abgegeben hast; braucht man diese "carte Alséo" zwingend um ein Abo zu bekommen, weil auf dem Forumular sind die zwei Punkte:
  Attestation patronale
  Demande de carte Alséo (renouvellement tous les 4 ans)

Was hast du angegkreuzt ?

Unten im Block der durch die SNCF auszufüllen ist gibt den Punkt "Attestation patronale seule".




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Infobest hat mir geschrieben dass für einen Erstantrag bei der Familienkasse in Offenburg folgendes notwendig ist:

    Anlage KG1
    Anlage Kind
    Anlage Ausland
    Formular E 401 (remplace l’acte de naissance)
    Formular E 411 (attestation de la caisse d’allocation familiale étrangère (ici la CAF))

das E 401 soll quasi die deutsche Geburtsurkunde ersetzen, das andere Thema ist für mich das E 411. Ich habe de facto noch nie mit franz. Behörden zu tun gehabt (Ausser dem Finanzamt wo ich das 5011 abgegeben habe und die taxe fonciere bezahlt habe).

Hat da jemand Erfahrung wie das E 411 schnell zu erledigt zu bekommen ist - gibt es jemand der aus Deutschland mit Kindern nach Frankreich gezogen ist und das E 411 in Offenburg vorlegen musste?

Laut dieser website http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-400-formulare/e-411/  wird das E 411 ja zwischen der Familienkasse und der CAF abgeklärt und ein zutun des Antragstellers fürs Kindergeld ist nicht notwendig.

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fabo 12, danke für deine Antwort.

Auf dem Formular für die Arbeitgeberbestätigung für die "alseo-karte" wird nach der siret (Handelsregisternummer) gefragt. Die Frage ist ob sie eine deutsche oder schweizer Nummer anerkennen - versuchen könnte man es ja.

von infobest habe ich noch keine rückmeldung bekommen ... aber die Anfrage habe ich auch erst vorgestern versendet.

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Danke ... ich habe mir das Formular vom Schalter geholt ... wobei die Dame meinte der Arbeitgeber müsse in Frankreich sein.

Also scheint es für Grenzgänger keine Möglichkeit geben ein abonnement (für Monatskarte oder Wochenkarte) zu bekommen.

Ich werde deswegen noch bei infobest nachfragen.

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Beim Fahrscheinautomaten am Bahnhof ist mir das Menu nicht ganz klar, kann man am Automaten auch eine Monatskarte kaufen? Im Menu gibt es die Dinge wie "Carte Week-end" ... aber eine "carte mensuelle" ist da nicht zu finden.
Hat da jemand Erfahrung ?

nach einer suche bin ich hier fündig geworden:
http://www.sncf.com/de/preisnachlaesse/taegliche-fahrt-mit-zug

Es gibt ein  „travail TER” als abonnement ... jetzt muss ich nur noch abklären wie man das bekommt.

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Steuern / Fragen zur tace d'habitation
« am: 22. Oktober 2016, 10:10:23 »
"La taxe d'habitation 2016 est ètablie au nom des personnes qui on, au 1er janvier 2016, la disposition ou la jouissance, à titre privatif, d'une habitation meublée." ( so stehts es schön definiert im Folder GP 115 Impôts 2016 - taxe d'habitation)

Also nach Definition muss die Wohnung möbliert sein, oder wie ist das zu verstehen?

Ich habe die Wohnung im Herbst 2015 erworben bin dann wegen der Einrichterei erst im Frühjahr 2016 eingezogen. Bisdato habe ich keine Vorschreibung erhalten.

Wenn ich im April 2016 in eine Wohnung einziehe diese bis zum März 2016 noch nicht möbliert war ... so braucht mich die taxe d'habitation 2016 gar nicht kümmern - weil ich am 1.1.2016 nachweislich noch nicht in Frankreich gelebt habe und die Wohnung auch nicht bezugsfertig war?

Ich habe bei meiner Recherche auch folgenden Link gefunden:

http://www.leblogpatrimoine.com/impot/taxe-dhabitation-une-exoneration-pour-limmeuble-vide-non-meuble-et-inoccupe.html

Dort steht:
Pour comprendre quels logements sont concernés par la taxe d’habitation, deux notions fortes doivent être analysées :

- Le local doit être meublé, c’est à dire pourvu d’un ameublement suffisant pour en permettre l’habitation et cela quelque soit la qualité et le confort dudit ameublement et

- Le local doit être destiné à l’habitation.

Da ich am 1.1.2016 noch nicht eingerichtet war, sollte das klar sein, dass die taxe d'habitation noch nicht greift ... es sollte sich entsprechend subsumieren lassen.

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auf https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486101 heißt es:

Das Vorhandensein der Kinder weisen Sie der Familienkasse mit den dafür vorgesehenen amtlichen Unterlagen nach:

    für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, mit einer Haushaltsbescheinigung (KG 3a).
...

gibt es dafü (Haushaltsbescheinigung) in Frankreich ein äquivalentes Dokument welches ich der Familienkasse vorlegen kann?

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Steuern / Re: Formular N 5011 - wohin damit ?
« am: 03. Oktober 2016, 16:18:18 »
Danke für die Antworten.

War jetzt gerade dort (Tag der Einheit) und habe Blatt 1 dort gelassen und die anderen unterzeichnet bekommen.

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Steuern / Formular N 5011 - wohin damit ?
« am: 03. Oktober 2016, 10:16:18 »
Ich wohne in der Nähe von Mulhouse und arbeite in Deutschland, auf dem N 5011 ist ja von der "administration fiscale français" (französische Steuerbehörde) die Rede - gebe ich diesen Begriff ("administration fiscale français Mulhouse" )in google ein wird nichts passendes ausgespuckt und ich habe keine Adresse an die ich mich wenden kann.

Ich habe noch nicht in Frankreich gearbeitet und bin mit der französischen Steuerbehörde daher noch nicht vertraut. In Deutschland gibt es ja im Kreis die Finanzämter - es müsste ja hier ähnlich eingerichtet sein.

Hat da jemand eine Idee? Heißt die Bezeichnung anders als "administration fiscale français" ?

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Habe den Bericht bekommen und unter 1(défauts à corriger avec contre-visite) ist nichts .... aber unter 2 (défauts à corriger sans contre-visite) sind einige dinge aufgezählt.

ZB Ripage excessif (Spur verstellt) ... der Mechaniker hat aber gemeint das muss man nicht gleich richten lassen.

Was ist nun mit den Punkten unter 2 ... muss man die Mängel beseitigen oder nicht?
Danke für Euer feedback.

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