Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Garfield

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Steuern / Re: Ab wann Steuern in Frankreich zahlen?
« am: 13. Mai 2013, 14:21:07 »
Kann man in Frankreich gar nichts nachreichen?
Sagen wir mal es wurde im Okt 2010 nach F gezogen.
Für das jahr 2011 wurde eine Erklärung gemacht
Für die 3 Monate in 2010 nicht.


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Steuern / Re: Kantinenabrechnung
« am: 13. Mai 2013, 13:54:04 »
Danke Eric :)

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Steuern / Re: Ab wann Steuern in Frankreich zahlen?
« am: 13. Mai 2013, 13:53:33 »
Ich frage mich gerade wie das wäre, wenn eine Person im Oktober nach F gezogen ist.
Daher wäre das Einkommen der Monate Okt, Nov und Dez in Frankreich zu versteuern.

Was wenn dieses Gehalt im steuerfreien Bereich liegt < 6000€?
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich

Muss dann auch eine Steuererklärung abgegeben werden? (Da man sowieso nichts bezahlen müsste)?  :anixwissen:

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Steuern / Kantinenabrechnung
« am: 12. Mai 2013, 17:19:31 »
Hallo!

Ich habe eine Frage zur Kantinenabrechnung.
Ich schicke immer die Dezember-Lohn-Abrechnung mit der Steuererklärung ans franz. Finanzamt mit.
Kann ich den Betrag der Kantinenabrechnung in der Steuererklärung im Feld "Renseignements Complementaires" bzw. "Frais reels" voll absetzen?

Oder wie viel "Essenskosten" sind pro Arbeitstag nochmal erlaubt?  :)

Danke!

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Steuern / Re: Formular!
« am: 08. Mai 2013, 15:18:33 »
Da ich sonst keine anderen Einkünfte als den Lohn aus D beziehe,
und diesen Lohn ja im Formular 2042 angebe, belasse ich es so.

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Danke Eric  :doppeld:

Was das Modell "Werkstudent" aus Deutschland betrifft,
da werde ich denke ich einfach ganz normal den Lohn angeben, den ich jetzt beziehe.
Nur dass es eine < 20 Stunden-Woche statt 40 Stunden-Woche ist.

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Hat keiner eine Idee?
Wenigstens zum Kindergeld?

Ich rufe eher ungern beim franz. Finanzamt an um zu fragen, da mein
Telefon-Französisch nicht so gut ist :rolleyes:

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Steuern / Re: Formular!
« am: 07. Mai 2013, 19:11:13 »
Ich wohne jetzt das zweite Jahr in F, Arbeitgeber ist in D.

Ich hatte mir damals das 2042 besorgt, statt das 2047.
Wie banjo geschrieben hat, war das falsch.

Ich habe jetzt für die "Revenus 2012" aber wieder das 2042 geschickt bekommen,
mein Arbeitgeber ist immer noch der vom letzten Jahr in D.

Läuft da was falsch oder kann ich das so weiter laufen lassen?


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Hallo.

Ich habe eine Frage bezgl. "Revenus 2012"

In der "Revenus 2011" war ich noch "ganz normaler Angestellter".

Jetzt bin ich aber Werkstudent bei meinem Arbeitgeber in Deutschland.
D.h. ich arbeite pro Woche nach den Vorlesungen an der Uni bis zu 20 Stunden dort.
Zur Uni fahre ich jeden Tag.
Dementsprechend verdiene ich weniger.

Sollte ich das in der "Revenus 2012" irgendwie erwähnen oder diese ganz normal wie letztes Jahr ausfüllen,
nur eben, dass es weniger Einkommen ist.

Außerdem beziehe ich Kindergeld.
Muss ich deutsches Kindergeld als Einkommen angeben?

Vielen Dank.

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Steuern / Re: Erste Steuer - Cadre a completer
« am: 17. August 2012, 14:37:10 »
Danke Eric!

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Steuern / Erste Steuer - Cadre a completer
« am: 14. August 2012, 13:27:37 »
Hallo Grenzgänger :winkerwinker:

Ich bin Mitte Oktober 2010 von Deutschland nach Frankreich gezogen.
Im Jahr 2011 hatte ich keine Steuererklärung in Frankreich für 2010 gemacht, weil ich
1. erzählt bekommen hatte, man bekäme das Formular zugeschickt und
2. mein Gehalt (Oktober, November und Dezember 2010) wohl zu niedrig für einen Steuerabzug in Frankreich ist.

So habe ich dieses Jahr meine Steuererklärung für 2011 abgegeben.
Jetzt bin ich etwas verwirrt, ich habe einen Brief vom franz. Finanzamt zurückbekommen, mit einer "Cadre a completer".
Die Summe der zu zahlenden Steuern steht zwar auch darauf, aber ich hatte direkt eine Zahlungsaufforderng erwartet.

Den Brief habe ich als Bild angehängt.

Ich habe ihn so verstanden, das nach meinen vorherigen Steuerzahlungen usw. gefragt wird.
Die Tatsache, dass ich meine erste Erklärung in Frankreich mache, scheint nicht bekannt zu sein.
Habe ich das so richtig verstanden?  :anixwissen:

Dann würde ich einen Brief zurückschreiben, indem ich erkläre, wann ich von D nach F umgezogen bin
und dies somit meine erste Steuererklärung ist.
Die Cadre a completer lasse ich dann leer.

Habe ich das richtig verstanden und würdet ihr auch so vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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