Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Issi

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So Leute, nicht streiten - Danke.

Wir haben im moment auch E106 in Verbindung mit CH - D, kostet um einiges mehr als die sonst schon teure Krankenversicherung und ist mit ein Grund warum wir nach Frankreich (also 5km weiter) ziehen wollen.
Aber wenn das nur in Verbindung mit der staatlichen Versicherung gilt kommt das als Grenzgänger (mit Grenzgängerversicherung) ja nicht in Frage - oder macht es Sinn mich staatlich zu versichern (2 Erwachsene, 3 Kinder)?

@g2122: Wenn du mir Infos zukommen lassen könntest wäre das echt super.

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Stichwort Formular E106
Jemand dazu eine Idee? Bezieht sich das nur auf die staatliche Krankenversicherung oder auch auf eine private Grenzgängerversicherung?

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Hallo Forum

Kurz zu meiner Situation:
Ehefrau und ich arbeiten in der Schweiz, wollen jetzt von Schweiz nach Frankreich ziehen (Saint Louis).
Die Kinder leben in Dortmund (Deutschland).
Frau ist zwei Tage in Basel den Rest, ebenso wie die Kinder, in Dortmund ich bin am Wochenende in Dortmund.

Ich suche jetzt eine Krankenversicherung (für Grenzgänger) für dei ganze Familie, mit der wir alle uns in Deutschland behandeln lassen können. Ich hatte bereits beim Grenzgänger Verein nachgefagt, mit der Muta Sante sei dies wohl kein Problem. Allerdings der Hinweis, dass der Arztbesuch in Deutschland wesentlich teurer ist als in Frankreich und ich die Differenz selber zahlen muss.

Ich kann mir das nicht so wirklich vorstellen, wenn ich eine 200% Versicherung abschliesse, dass ich da wirklich noch (so viel??) zuzahlen muss.
Kennt sich da jemand aus oder kennt jemand eine Versicherung die meinen Bedürfnissen besser entspricht?


Besten Dank
Gruss aus Basel

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So,...habe nun mehr Wissen.
Ich war heute in St. Louis bei der Steuerverwaltung zu einem persönlichem Gespräch.
Die nette Dame (wirklich nett und kompetent) spricht fliessend perfektes Deutsch  =D.

Die Kinder werden komplett steuerlich anerkannt und auf die Frage ob ich die Betreungskosten, die in D anfallen auch in F geltend machen kann, konnte sie mir auch nicht genau weiterhelfen.
Wenn die Kinder in F leben würden kann ich 50% anrechnen lassen aber wenn dies in D passiert......evtl. gibts da ein EU Gesetz - abwarten und gucken.

Mit den drei Kindern sind meine Steuern in F bereits jetz schon bedeutend !!! günstiger als in CH - die Entscheidung ist zu 90% bereits gefallen.


Ihr werdet wohl nich öfter von mit hören......

Danke und Gruss
Issi

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- Ja, Frau und ich sind verheiratet.
- Kinder sind klein, zwei in der Schule und eins im Kindergarten.
- Wir werden beide weiterhin in Basel arbeiten (warum ist das wichtig in welcher Stadt / Kanton wir arbeiten?) und nicht in Frankreich. Wollen uns nur in Frankreich anmelden und unter der Woche da wohnen.
- Ich will das mit der Steuererklärung nicht für die Schweiz wissen, sondern für Frankreich. Haben im Ausland (Deutschland) lebende Kinder auswirkung auf die Steuern in Frankreich?
- Ich hatte gelesen, das Kinderbetreungskosten geltend gemacht werden können (wir haben diese Kosten, jedoch in Deutschland). Keine schwarzarbeit, alles legal angemeldet mit Lohnabrechnungen und Sozialversicherungen. Kann ich diese Unterlagen in Frankreich angeben?

Ich habe mir am Freitag die Telefonnummer vom Steueramt in Saint Louis (grenzt direkt an Basel) besorgt, werde bei denen am Montag mal anrufen.
Ich wollte nur vorher schon Infos haben, damit ich dementsprechende Fragen stellen kann.

Danke und Gruss

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Hallo Forum

Kurze Info zur Situation:
Frau arbeitet zwei Tage in der Schweiz, Ich arbeite fünf Tage in der Schweiz.
Im Moment wohnen wir in der Schweiz und unsere Kinder in Deutschland (Ruhrgebiet).
Frau und Ich möchten aber nach Frankreich ziehen (nur wegen der Kohle), haben aber einige Steuertechnische Fragen.
Da wir "nur" zum arbeiten hier sind gehts bei uns nur um das Geld. Wohnen und leben tun wir im Ruhrgebiet.

Bitte keine Kommentare zu dieser Konstellation, wir sind darüber auch nicht glücklich, werden sie trotzdem erstmal nicht ändern.


Wie verhalten sich die in Deutschland lebenen Kinder auf die französischen Steuern?
Ich habe den Steuerrechner (Frankreich) mit google übersetzt, da wird nur nach Kindern gefragt (haben wir ja) - aber müssen die auch in Frankreich angemeldet sein ??? Darauf habe ich bisher keine Antwort gefunden.
Habe jetzt Quellensteuerausgleich in CH gemacht, da wurden die Kinder nicht berücksichtigt.
Gibt es da evtl. eine EU-Lösung zu? Kenne mich damit ehrlich gesagt nicht so aus.

Falls die Kinder steuertechnisch nicht berücksichtigt werden (wovon ich ausgehe), wie sieht es mit Unterhaltszahlungen aus? Die kann man da angeben, aber wann zählt ein Kind als Unterhaltsempfänger?
Oma und Opa passen unter der Woche die beiden tage auf die Kinder auf, wenn ich Geld auf Omas Konto überweise, mit dem Vermerk Unterhalt - reicht das schon aus?

Frau und ich sind nicht in Deutschland gemeldet.


Ist eine verzwickte Situation, evtl. kann mir da trotzdem jemand bei helfen.


Danke und Gruss aus Basel

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