Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - ***Anne***

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Wohnen / Zustellung der Betrienskostenabrechbung
« am: 22. Oktober 2015, 09:04:12 »
Guten Morgen Ihr Lieben,
weiß zufällig jemand ob das mit der Zustellung der Betrienskostenabrechbung ähnlich ist wie in Deutschland? Ich habe zum Beispiel gestern meine Abrechnung für dem Abrechnungszeitraum 1.1.2013 bis 31.12.2013 bekommen. In Deutschland muss diese ja bis spätestens 31.12.2014 an den Mieter zugestellt sein, wenn nicht, ist er danach nicht mehr dazu verpflichtet, diese zu bezahlen.
Über ganz viele und wenns geht schnelle Antworten würde ich mich ganz doll freuen.
viele liebe Grüße
Anne

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Vorstellungen / Re: Hallo zusammen
« am: 30. April 2013, 12:01:43 »
Bonjour und Herzlich Willkommen hier im Forum  :winkerwinker:
 
Strasbourg würde ich auch gar nicht mehr soooo lang hinausschieben(wenn es ums Konsulat geht?),
wer weiß wie lang die da noch sind.
Als wir das letzte mal im Juni(?) dort waren, wussten sie es dort selbst nicht so genau :-/

Lg Anne

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Vorstellungen / Re: Umzug nach Lorraine im Juni
« am: 30. April 2013, 11:56:10 »
 :winkerwinker: dann von mir erst einmal ein "Herzlich Wilkommen" im Forum.

Schade das du so einen schlechten Start hier hattest.
Vieleicht liegt es einfach nur an die Info die du haben möchtest.
Ich kenne leider auch keinen deutschsprachigen Immobilienmakler hier in Frankreich, sonst hätte ich sicherlich drauf geantwortet  :zwinkern:

Was liegt dir denn noch auf dem Herzen? Ich bin mit sicher, dass dir hier jeder gern helfen wird wenn du Fragen hast und Leute da sind, die sie beantworten können.

Lg Anne

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Steuern / Re: Elterngeld
« am: 29. April 2013, 10:48:30 »
Huhu Alice  :winkerwinker:,

leider ist diese Bussache nur möglich durch den Arbeitgeber meines Mannes.
Da werden alle Kiddis morgens eingesammelt, zu ihren Schulen in D Gefahren und nachmittags wieder zurück nach Hause gefahren.

Liebe Grüße
Anne

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Steuern / Re: Elterngeld
« am: 24. April 2013, 09:22:01 »
Zitat
Also ich kann es wirlich nicht verstehen, wie man an diesem System rumnörgeln kann - es ist halt etwas anders wie man es in Westdeutschland bisher gewohnt war (Mutter bleibt bis 3 Jahre zu Hause oder macht gleich Hausfrau). Aber so langsam kommt man hier halt auch dahinter das Geld verdienen und Kinder nicht immer zusammen passen. Und dann sind Öffnungszeiten einer periscolaire von 6-18 Uhr ja wohl der reine Luxus.

Nagut, dann hab wohl nur ich hier die A-Karte gezogen mit der Einrichtung.
Die Periscolaire wird hier erst ab der 1.Klasse angeboten. Ich wäre hier definitiv abhänging von einer Tagesmutter und ich sehe nicht ein, mein ganzes verdientes Geld dann in diese hineinstecken zu müssen :-( Davon ab, hatte ich damals nur 2, die hier einen Platz frei hatten. Eine davon konnte sogar gut Deutsch, aber eine Ohrfeige wenn die Kinder nicht nach ihrer Pfeife tanzten, gehörte da wohl zum Tagesprogramm und die andere konnte leider kein Wort Deutsch und mein Franz. war damals noch schlechter als heute und ich wollte mich halt wenn es um mein Kind geht, schon mit ihr verständigen können.


Zitat
Und was ein Kind nach der Schule machen? In D wird es abgeholt und kann mit der deutschen Kindern nicht spielen. Kommt dann heim in F und kennt dort kein einziges Kind.

Sie geht in eine Ganztagsschule. Nach dem Unterricht hat sie nach der Hausaufgabenbetreuung ein breites Angebot an AG´s mit ihren Mitschülern und Freundinnen. Zusätzlich ist sie in einem Sportverein in dem sie 2 mal die Woche zum Trainig geht, allerdings auch in D.

Für den einen mag es hier so aussehen, als würde ich mich hier in dem Punkt nicht intigrieren wollen aber in Wahrheit ist es nun mal so, dass ich ab Okt wieder arbeiten gehen möchte, mir so keine Gedanken darüber machen muss, ob sie Mittagessen bekommt, die Hausaufgaben gemacht sind und sie nicht Stundenlang alleine zu Hause rumsitzt sondern dann mit dem Bus nach Hause gefahren wird, wenn mein Männe von der Arbeit kommt und das alles ganz ohne Tagesmutter.

Natürlich wird sie weiterhin rüber zu den Nachbarskindern spielen gehen, aber sie spielt halt mit ihnen ohne großartig zu kommunizieren genauso auch auf öffentlichen Spielplätzen...vielleicht ändert sich das ja noch irgendwann, gerade weil sie ja auch Französischunterricht in der 1.Klasse hat ( aber auch mehr oder weniger nur auf spielerische Art und Weise) und wenn nicht, dann gehts für die nächsten 4 Jahre auch irgendwie so.

Lg Anne

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Steuern / Re: Elterngeld
« am: 21. April 2013, 12:27:58 »
Hallo Emily,
meine Tochter kam für ein Schuljahr mit 5 Jahren in die Ecole Maternelle, da wir zu diesem Zeitpunkt nach F gezogen sind.
Leider hat uns die Zeit gar nichts gebracht, was die Sprache angeht. Wir hatten keine Lehrer, die auch nur ein Wort D sprechen konnten.
Sie hat Lieder, Gedichte usw alles auswendig gelernt ohne zu wissen, was sie da aufsagt oder singt.
Wenn sie mit den Kindern gespielt hat, dann immer fast ohne Sprache.
Dazu kamen dann noch die festen Bring-und Abholzeiten und die Tatsache, dass wir sie jeden Tag über Mittag für 2(?) Std abholen mussten, da die Schule in dieser Zeit geschlossen wurde und sie keine Möglichkeit hatten, den Kindern dort Mittagessen zu geben.
Zur Schule geht sie jetzt nach D. Aber unsere Zeit in F ist so oder so begrenzt und wenn wir in wenigen Jahren wieder nach D ziehen, dann passt das auch wieder.

Ganz ehrlich? Bei meiner jüngsten Tochter ( jetzt 1 Jahr alt) habe ich nicht mehr über die Möglichkeit Ecole Maternelle nachgedacht.
Allein schon aus dem Grund, dass ich wieder arbeiten gehen möchte und mir zusätzlich nicht noch eine Tagesmutter besorgen will, weil es anders gar nicht machbar wäre auf Grund der skurillen Öffnungszeiten (und auch Ferien gibt es alle 7 Wochen 2 Wochen lang, was kein normaler Chef in D mitmachen würde).

LG Anne


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Steuern / Re: Hilfe beim Download der Steuererklärung
« am: 18. April 2013, 06:12:05 »
 :doppeld: na dann kann es ja losgehen, gell? :-)
Wie gesagt, vielen Dank an alle.
Liebe Grüße,
 *Anne*

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Steuern / Re: Hilfe beim Download der Steuererklärung
« am: 16. April 2013, 10:08:27 »
Ich wollte halt nicht warten bis sie geschickt werden, da ich im Mai viel unterwegs bin und mich dann nicht mit der Steuererklärung rumhetzten wollte in den paar Tagen in denen ich daheim bin ...
Hmm, was ist denn nun richtig? Gebe ich 2012 oder 2013 ein?
Und brauche ich, wenn ich Elterngeld aus D bezogen habe ein extra Formular?
Vielen lieben Dank für eure zahlreichen Antworten :-)
Lg aus Strasbourg
*Anne*

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Steuern / Hilfe beim Download der Steuererklärung
« am: 06. April 2013, 22:24:53 »
Hallihallo Ihr da draußen  :winkerwinker:

nun ist es wieder so weit und es heißt wieder Steuererklärung.
Gerade wollte ich mir die Vordrucke für das Jahr 2013 ausdrucken und musste feststellen, dass die Seite verändert haben und jetzt komme ich an einem Punkt nicht mehr weiter und wende mich hilfesuchend an euch ...
Also ich geh ganz normal auf : http://www.impots.gouv.fr/
dann auf :documentation und dann auf recherche de formulairs, stimmts?
Dann will er wissen :anneé: da schreib ich dann 2013 rein oder?
das nächste wäre dann: numero d´imprimé : da will er zwei vierstellige zahlen von ...bis....normalerweise wäre diese doch die 2047 oder?
So.. und dann heißt es :impôt: und man hat eine riesige Liste in der man auswählen soll aber da steht nichts von einer "ganz normalen Steuererklärung" :-( und darunter steht irgendetwas von numero c.e.r.f.a. ... was ist das ?
Ich hoffe jemand von euch kann mir ein wenig weiterhelfen und wünsche noch ein schönes restliches Wochenende :-)
Lg Anne

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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 26. November 2012, 10:06:26 »
Guten Morgen :-)

ich wollte hier einmal einen kleinen Zwischenstand mitteilen, für all die jenigen die das in den letzten Tagen mitverfolgt haben oder vielleicht ein anderer irgendwann in einer ähnlichen Situation sein wird.

Fakt ist jetzt wohl, dass tatsächlich meine alte Heimatstadt für mich zuständig ist.
Der Grund ist der, weil mein Arbeitsverhälnis vor der Geburt geendet ist.

!*Wenn das Arbeitsverhältnis vor der Geburt endet, ist der letzte Wohnsitz zuständig.*!

Anspruch habe ich auf jeden Fall auch wurde mir gesagt, da der Arbeitgeber von meinem Mann ja auch in D ist.
Ob nur den Mindestatz von 300 € oder ob mehr wusste sie auf die Schnelle leider auch nicht so genau.
Fakt ist aber, auch wenn man 12 Monate vor der Geburt nicht gearbeitet hat, bekommt man die 300 € und kann in F dann noch den Ausgleich beantragen, da der Satz in F wohl höher ist als in D.
Wenn man in den 12 Monaten davor arbeiten war, wird alles nach den Gehältern berechnet.

Wenn ihr möchtet, kann ich hier ja noch einmal schreiben, wenn alles durch ist, wie das in meinem Fall berechnet wurde, dadurch dass ich ja kein lückenloses, durchgehendes Arbeitverhältnis in den 12 Monaten vor der Geburt hatte...

Vielen Dank an alle, die mir hier mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben...

In diesem Sinne, wünsche ich allen einen schönen Start in die neue Woche :-)

Liebe Grüße
☀Anne☀


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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 24. November 2012, 16:53:05 »
Schau mal so steht es im Internet:
Zitat
Elterngeld Berechtigte

Nach § 1 Abs. 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld, wer
 
1. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (Ausnahmen)
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt (Ausnahmen)
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Ausnahmen)

Wer alle vier Voraussetzungen erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, aus denen sich Ansprüche auf das Elterngeld ergeben können.

also nicht, dass ich in einem Arbeitsverhältnis stehen muss...   

Oder sehe ich das falsch????

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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 24. November 2012, 16:42:54 »
Ist das neu, seit dem es Elterngeld heißt? Als ich meine 1. Tochter bekam, hieß es noch Erziehungsgeld.
Da war es nämlich wie folgt:
Ich steckte damals noch in meiner Ausbildung. Sie kam im Dez. 2005. Ich blieb 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zu Hause und machte danach bis Juni 2006 meine Ausbildung fertig. Ich bekam sowie in der Ausbildung als auch nach meiner Ausbildung, also von Dez 2005 bis November 2006 Erziehungsgeld. Man durfte ja bis zu 400 € glaube ich dazu verdienen, die ich im 3. Lehrjahr auch nicht auf der Hand hatte.
Das heißt, ich war ab Juni mit Prüfungsabschluss dann ja auch quasi arbeitssuchend und habe trotzdem weiterhin Anspruch gehabt.  ???

LG Anne

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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 24. November 2012, 00:32:25 »
...nee meine Große wird 7 und zwischen Kind 1 und Kind 2 war ich natürlich arbeiten *lach*...
Wie gesagt,ich bin im Juli 2011 hierhergezogen ...von Januar bis Juni war ich auf 165 € Basis runtergestuft, da ich in der Gastro arbeite und es dem Betrieb über Winter nicht gut ging. Sie wollte mich im April wieder festeinstellen, dann hätte das alles mit dem Umzug nicht geklappt weil ich von einer Arbeitsstelle in eine "Nicht-Arbeitstelle" gerutscht wäre...und das ALG I Amt den Umzug nicht gestattet hätte...
Naja und vor Januar 2011 war ich ganz normal immer für gutes Geld festeingestellt ....
Zwischen Juli und September hab ich nichts gemacht...mich erst einmal mit allem hier vertraut gemacht, Bewerbungen geschrieben usw.

Du hast Recht, ich sollte Mo vielleicht wirklich noch einmal in Karlsruhe anrufen ...
Ich weiß halt nicht, wie das ist, weil ich ja in keinem Arbeitsverhältnis mehr in D stehe, verstehst du? Jeder andere, wäre in Mutterschutz und offiziel ins Elternjahr übergegangen. Ich bekam nicht einen Cent Mutterschutz weil ich zu Beginn von diesem einen abgelaufenden Arbeitsvertrag hatte.

Ich war für Diesen aber erstmeinmal dankbar damals, weil nichts mit meiner Krankenkasse geregelt war.
Mit diesem Arbeisvertrag war ich wenigstens in der Gesetzlichen drin und war mit meiner Großen und dem dicken Bauch abgesichert .

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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 23. November 2012, 22:50:54 »
also: ja, ich habe in Baden- Württemberg gearbeitet. Allerdings nur von September bis Ende Februar -Quasi 6 Monate, weil ich meinen Chef einweihen musste, was die SS betrifft und er mit allem nichts zu tun haben wollte. Somit bekam ich halt nur einen befristeten Arbeitsvertrag.

Vielleicht hat es ja damit was zu tun ? Weil ich NUR 6 Monate gearbeitet habe?

Ich bin im Juli hergezogen und habe von da an bis Sept. ALG I und Kindergeld für die Große aus D erhalten.
Dann hat D die Zahlung eingestellt . Ich habe dann einen Verlängerungsantrag auf Kindergeld gestellt, der aber abgelehnt wurde: Grund: Ich wohne nicht in D.
Da mein Männe aber bei der Bundeswehr arbeitet, hat diese sich bereit erklärt uns das Kindergeld für beide Kinder zu bezahlen.

Also ging ich davon aus, ich muss alles andere über die CAF klären. Nachdem sie mir Elterngeld und Geburtsprämie zugesichert haben, habe ich mir darüber dann keine weiteren Gedanken gemacht.

Ich meine ab und zu kann man doch hoffen, dass die Leute die da arbeiten, auch etwas von ihrem Job verstehen, oder nicht?  :-[

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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Antrag
« am: 23. November 2012, 22:08:20 »
...jetzt bin ich verwirrt.
Ich schildere mal ganz kurz meine Situation .

Ich habe im April mein 2.Töchterchen bekommen. Im Januar davor war ich bei der CAF. Da hab ich dann alles an Anträge ausgefüllt. Mir sagte man dort ich würde diese Geburtsprämie erhalten, Elterngeld und beim Kindergeld waren sie sich noch nicht sicher, dass müsste überprüft werden.
Soweit, so gut.
Dann stellte sich heraus, dass ich Kindergeld aus Deutschland bekomme und ich teilte dies der CAF mit. Im Juni bekam ich dann meine erste Zahlung   ( 700 und ein paar Zerquetschte...) . Ich dachte es wäre das Elterngeld Rückwirkend beispielsweise für April und Mai oder so das mir ja bekannt war, dass die Geburtsprämie knapp 1000 Euro sind. Ich hab dann auch gar nicht weiter nachgefragt, jede Woche einen neuen Brief von denen beantwortet, alles dreifach und vierfach an Unterlagen hingeschickt, bis mir das irgendwann vor ca 2 Monaten über wurde.

Ich habe dann ein Schreiben verfasst, dass sie bitte einmal meine Unterlagen prüfen sollen, mir EINEN Brief schicken sollen, indem alles aufgelistet ist, was sie an Unterlagen von mir benötigen und nicht jede Woche einen und alles in 1000 fachen Ausführungen.
Ich teilte ihnen auch mit, dass ich bis zu diesem Zeitpunkt auch noch keinen Cent von der Geburtsprämie erhalten habe.

Kurz darauf bekam ich dann Antwort. Sie schrieben, dass die Zahlung im Juni die Geburtsprämie war ( sie haben von den knapp 1000 Euro mir die 184 Euro Kindergeld meiner 1. Tochter abgerechnet, die ich ja aus Deutschland bekam  :anixwissen:  ).
Sie teilten mir auch mit dass ich kein Elterngeld von Ihnen bekommen werde, da Anspruch in D.

Da war ich ersteinmal bedient, weil ich ja weiß, dass D nur 3 Monate rückwirkend bezahlt, mein Kind mittlerweile aber schon 6 Monate alt war.
Ich hab daraufhin einen Antrag für D fertiggemacht, denen meine Sachlage in einem Anschreiben geschildert, um Kulanz gebettelt und nach Karlsruhe geschickt.

Sie schrieben mir dann aber, da ich nicht in Baden-Württemberg wohne, haben Sie alles in meine alte Heimat geschickt.
Da hab ich mich natürlich auch gefragt, was das soll: ich wohne ja auch nicht mehr da, aber die würden schon wissen was sie machen.
Jetzt nach wieder 8 Wochen habe ich da angerufen und mal nachgefragt wie die Sachlage ist ( in Normalfall dauern ja die Anträge 6 - 8 Wochen) und mir wurde mitgeteilt, dass sich dafür eigentlich niemand zuständig fühlt. Ich wohne ja nicht in D und habe in den nächsten Wochen ja nicht vor da wieder hinzuziehen usw. Jetzt muss ich mich am Do da nocheinmal telefonisch dort melden, denen Rede und Antwort stehen und die wollen das dann über das Ministerium klären lassen ...

Sieht jemand von euch da durch ???

Lg Anne   :anixwissen:

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