Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - samsonjaguar

Seiten: 1
1
Hallo Ihr Lieben,

also Alliance macht das genau auch Retour. Heißt von Frankreich nach Deutschland.
Es gibt eine Reihe von Versicherungen in Deutschland die die gefahrenen Zeiten in Frankreich
nicht anerkennen. Ich streite mich da gerade.

Weiss jemand ob die DEVK auch die Zeiten aus Frankreich akzeptiert?

2
Hallo Ihr Lieben.

also der Umsatz der SARL wird in Frankreich versteuert. Mein Gehalt wird ebenso in Frankreich
versteuert inklusive Sozialabgaben etc. Ich bin im Handelsregister nicht als Geschäftsfüher/
Gesellschafter eingetragen. Das von der Firma angemietete Objekt in BRD wird für logistische
Zustellungen/ Transport an 2 Tagen die Woche benötigt, so dass zwische Di - und Do Repräsentanz
in der BRD gegen ist, ergo unter 182 Tagen. Ist der Steuerfahndung soweit bekannt.

Die Steuerfahnung will, dass die SARL die Einkünfte in der BRD versteuert und begründet
dies mit "nur 1 Auftraggeber - deutsche Firma".

Es gibt keine Vorgeschichte mit dem Finanzamt. Der Vorgang rührt aufgrund einer Anzeige
eines Rechtsanwaltes für seinen Mandanten, der die nicht vorgenommen Gehaltszahlung (kurzfristige
Beschäftigung) angezeigt und auch die Steuerbehörden hiervon in Kenntrnis gesetzt hat.

Das Verfahren wurde nicht eröffnet sondern eingestellt. Im Zivilprozess hat der Richter
Schadensersatzansprüche dargestellt und unserem Anwalt einen Schriftsatznachlass gewährt.

Diese wurde begründet. Der Mandant des Anzeigenerstatters hat sich dann nach Kenntnis,
dass Ansprüche gegen ihn ergehen vor dem Abschlussgerichtstermin ( Arbeitsgericht) mit unbekannte Ziel
abgesetzt.

Peter

3
Salü,

leider kann ich nicht direkt helfen.
Allerdings stößt es mir sauer auf daß Du aufgefordert wirst in einem bestimmten Land zu wohnen - ich sehe das angesichts der gesetzlich garantierten Freizügigkeit innerhalb der EU für Rechtswidrig und damit evtl. als Nötigung.
Welches Finanzamt in D ist involviert? Etwa Baden-Baden?

Gruß,
Edgard

Salü Edgar,

tja, das ist jetzt das Finanzamt Köln, respektive Bergisch Gladbach/NRW. Jedenfalls hatten wir Besuch
von der Steuerfahndung Köln mit allem drum und dran und ohne wirksamen Gerichtsbeschluß hat man mich
aufgefordert Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren andernfalls ich sofort verhaftet werde
und nach Ossendorf in den Knast eingeliefert werde. Ohne Anwalt stehst Du dem machtlos
gegenüber. Der jetzt involvierte Anwalt sagt zwar, dass man dagegen vorgehen kann, aber es
soll nichts bringen und nur Kosten verursachen. Den Herren habe ich zur Kenntnis gegeben, dass
die Fa. ordnungsgemäß die Einkünfte versteuert, Bilanzen durch einen Steuerberater erstellen lässt
und das aus den Steuererklärungen und den daraus resultierenden Steuerbescheiden diese in Gänze
bezahlt worden sind. Da ich meine französischen Fahrzeugpapiere vermisste, die sich in meinem
Wagen befanden bin ich bei der Steuerfahndung vorstellig geworden um die Papiere in dem Wust
von beschlagnahmten Akten, Computer usw. zu suchen. Bin auch fündig geworden und durfte die
Papiere auch mitnehmen. Während des Suchvorganges wurde ich erneut von mehreren Personen
angehalten mich sofort hier anzumelden; andernfalls Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr beantragt
wird. Wie der Zufall es will fand ich beim Suchen der Papiere aktuelle Bilanzen der Firma und
wies die Herren/Damen nochmals daraufhin das alles ordnungsgemäß versteuert worden sei und
Sie sich die Bilanzen durchsehen könnten. Das interessiert dort keinen. Druck wird ausgeübt und zwar
entgegen jeglicher gesetzlicher Grundlagen.

Peter

4
Hallo Ihr Lieben,

seit 2008 lebe ich in Frankreich und habe dort meine Firma (SARL).
Tournungsmäßig werden Bilanzen, Steuererklärungen erstellt und
in Frankreich abgegeben. Meine Firma ist für eine Firma in Deutschland
tätig. Zu diesem Zweck mussten Büroräume mit Übernachtungsmöglichkeiten
in Deutschland angemietet werden.

Nun kommt das Bestreben des deutschen Finanzamtes die Besteuerung
komplett in Deutschland zu verlangen, worüber Verfahren erst einmal zu
führen sind. Gleichzeitig fordert mann mich auf einen Wohnsitz in Deutschland
anzumelden.

Bei der französischen Firma besteht seit Anfang an ein sozialversicherungs-
pflichtiges Angestelltenverhältnis, was mit allen Abgaben auch penibel erfüllt
wird.

Wer hat einen ähnlichen Fall oder kennt einenm seriösen Berater?

nette Grüße
Peter

Salü Edgar,

tja, das ist jetzt das Finanzamt Köln, respektive Bergisch Gladbach/NRW. Jedenfalls hatten wir Besuch
von der Steuerfahndung Köln mit allem drum und dran und ohne wirksamen Gerichtsbeschluß hat man mich
aufgefordert Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren andernfalls ich sofort verhaftet werde
und nach Ossendorf in den Knast eingeliefert werde. Ohne Anwalt stehst Du dem machtlos
gegenüber. Der jetzt involvierte Anwalt sagt zwar, dass man dagegen vorgehen kann, aber es
soll nichts bringen und nur Kosten verursachen. Den Herren habe ich zur Kenntnis gegeben, dass
die Fa. ordnungsgemäß die Einkünfte versteuert, Bilanzen durch einen Steuerberater erstellen lässt
und das aus den Steuererklärungen und den daraus resultierenden Steuerbescheiden diese in Gänze
bezahlt worden sind. Da ich meine französischen Fahrzeugpapiere vermisste, die sich in meinem
Wagen befanden bin ich bei der Steuerfahndung vorstellig geworden um die Papiere in dem Wust
von beschlagnahmten Akten, Computer usw. zu suchen. Bin auch fündig geworden und durfte die
Papiere auch mitnehmen. Während des Suchvorganges wurde ich erneut von mehreren Personen
angehalten mich sofort hier anzumelden; andernfalls Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr beantragt
wird. Wie der Zufall es will fand ich beim Suchen der Papiere aktuelle Bilanzen der Firma und
wies die Herren/Damen nochmals daraufhin das alles ordnungsgemäß versteuert worden sei und
Sie sich die Bilanzen durchsehen könnten. Das interessiert dort keinen. Druck wird ausgeübt und zwar
entgegen jeglicher gesetzlicher Grundlagen.

Peter

5
Vielleicht ist es einem User möglich mir Adressen von deutschsprachigen Ärzten
mitzuteilen. Würde gerne Infos über deutschprachige Ärzte mit Adresse + Telefonnummer/ Mail erhalten!
Vielen Dank im voraus.

6
Hallo Ihr Lieben,

mir ist etwas ungewöhnliches passiert. Der KFZ Brief/ Schein ist auf dem Postweg "verschütt" gegangen (Einwurf Einschreiben bestätigt Zustellung).
Es stellt sich die Frage, ob das Fahrzeug mit einer KFZ Briefkopie in Frankreich zugelassen werden kann?
Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn kostenpflichtig einen Ersatzbrief zu besorgen, der dann ohnehin in F eingezogen wird.

7
Mein Steuerberater erklärte mir, dass die Zulassung eines Fahrzeuges auf eine SARL eine Steuerzahlung in beträchtlicher Höhe auslöst?
Ausnahme: 2sitzige Fahrzeuge, die z.B.. zum Transpost von Obst, Gemüse etc. geeignet sind. 4sitzige Fahrzeuge sollen grundsätzlich
Steuerzahlungen auslösen?

Kennt sich jemand aus? Gibt es Möglichkeiten auf Antrag dies zu vermeiden?

8
Hallo,

also meinen Touran habe ich vor Jahren mit deutscher Zulassung nach Frankreich gefahren und dort
das Fahrzeug auf die Firma zugelassen. Die deutschen KFZ Schilder mit dem Fahrzeugschein habe ich
in Deutschland abgegeben. Der KFZ Brief wurde eingezogen und eine Carte Grise ausgestellt.
Kosten 100,00€ plus KFZ Schilder

Jetzt habe ich mir ein Fahrzeug SLK gebraucht gekauft und selbiges mit einem Ausfuhrkennzeichen
versehen lassen. Dabei wurde mein Name mit französischer Adresse (Nachweis vorgelegt) sowohl
im Brief als auch im KFZ Schein eingetragen. Nun geht es kommende Woche (Ausfuhrkennzeichen
begrenzt auf 30 Tage) zur Zulassung nach Forsbach (sous prefecture de Forbach, 11, avenue du Général Passaga
57600 FORBACH). Also mit zwei Fahrzeugen muss man nicht hantieren.

Die Haftpflichtversicherung aus dem Internet (30 Tage 55,00€; andere Zeiten/ Tarife möglich) und
dann zum Strassenverkehrsamt. Achtung: Ist der TÜV beim Gebrauchten länger als 4 Wochen her muss
der Wagen vorgeführt werden. Bei mir hat es der Händler gemacht und diesem ist es ersparrt geblieben den Wagen
vorführen zu müssen.

Frage: Kennt jemand eine gute Autoversicherung? Bis dato bin ich via CIC Est versichert. Die Tarife sind sehr
unterschiedlich, wobei Rabatte aus der BRD mitgenommen werden können (wird bis max 50% angerechnet).

Peter

9
Hallo,

eigenes Certificate d'immatriculation (Carte Grise gibts nimmer) heißt natürlich auch eigene Nummer.

Ein Hänger bis 500 kg Gesamtgewicht braucht keine eigene Zulassung - ein Hänger bis 750 kg Gesamtgewicht ist mitversichert.... (Passt nicht wirklich schlüssig zu der 500 kg Grenze - ist aber so)
Dazu müßtest Du dann Deinen Hänger ablasten und die Zulassung ändern....dann mußt Du aber auch keinen 2 to Hänger kaufen - macht ja nicht wirklich Sinn.
Bei einem dte. 750 kg Hänger macht das schon eher Sinn den auf 500 kg abzulasten. Denn ein 750 kg Hänger braucht eine eigene Zulassung.

Gruß Ralph

Hallo Ralph,

der Händler teilt mir mit, dass es für einen Anhänger keine COC gibt?

Gruß
Peter

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2.) Zulassung in Frankreich genau wie PKW "Carte gris"? Im Prinzip ja.....die Frage ist ob es eine COC für den Hänger gibt ?? oder einen Importeur in F ?
COC habe ich soeben beim Händler angefordert.
3.) mein Fahrzeug ist in Frankeich zugelassen. Kennzeichen des Anhängers also identisch mit Kennzeichen
des PKW`s?  Wie kommst Du darauf ? über 500 kg eigene Zulassung
Wenn eine Carte Gris für den Anhänger von der Prefektur ausgestellt wird dann erhalte ich doch gesonderte Kennzeichen oder trotzdem dieselben wie der PKW?
4.) Versicherung werde ich über meinen PKW Versicherer überpüfen, ob automatisch mitversichert oder gesondert versichert
werden muss                mitversichert nur bis 750 kg....eigene Zulassung - eigene Versicherung
Also wenn ich eine Bescheinigung oder Plakette auf dem Anhänger habe die max 750 kg ausweist dann brauche ich keine zusätzliche Versicherung, keine Carte Gris und nur dieselben Nummernschilder wie das Zugfahrzeug. Richtig?


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Liebe Forenmitglieder,

vielleicht ist jemand sachkundig und kann mir Auskünfte mitteilen:

1.) ich erwerbe nächste Woche einen Verkaufsanhänger mit einer Nutzlast von 2 Tonnen in Deutschland

2.) Zulassung in Frankreich genau wie PKW "Carte gris"?

3.) mein Fahrzeug ist in Frankeich zugelassen. Kennzeichen des Anhängers also identisch mit Kennzeichen
des PKW`s?

4.) Versicherung werde ich über meinen PKW Versicherer überpüfen, ob automatisch mitversichert oder gesondert versichert
werden muss

Gruß
Peter

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