Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - wanninger67

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Vorstellungen / Hallo zusammen!
« am: 03. November 2011, 19:23:33 »
Hallo, ich heiße Klaus und bin neu hier  :winkerwinker:

Mein Nickname kommt noch von der uralten Sendung mit Beppo Brehm - wer kennt die noch?

Obwohl ich seit etwa 14 Jahren hier im Elsass wohne habe ich mich erst vor ein paar Tagen hier im Forum angemeldet und
schon einige interessante Beiträge gelesen.

Na ja, plutôt tard que jamais...

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn sich jemand von Euch meines ersten Themas erbarmt und mir eine Hilfestellung geben kann :doppeld:  zu der Frage, wie das mit der allocation chômage (ALG) abläuft, wenn man von Baden ins Elsass zieht (auf der badischen Seite arbeitet) und arbeitslos wird / bzw. noch vorher gekündigt wird.

Werde auf alle Fälle öfters hier vorbeischauen.

Viele Grüße,


Klaus







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Hallo,

eine ähnliche Frage wurde vor zwei Jahren beantwortet. Vielleicht sieht es heute anders aus?

Meine Freundin aus DE möchte zu mir ins Elsass ziehen. Sie ist derzeit in DE beschäftigt, befürchtet aber, dass sie ggf. zum Jahresende gekündigt werden könnte.

Wenn sie im November gekündigt würde, müsste sie sich in DE arbeitslos melden.
Würde sie dann in DE weiter Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie den Wohnsitz nach Frankreich verlegt?
Bei einem Umzug würde sie in FR maximal 3 Monate Arbeitslosengeld beziehen (so die frühere Antwort). Ist das immer noch so?

Wenn sie sich nach dem Umzug arbeitslos würde, würde sie sich in FR und in DE arbeitslos melden und Arbeitslosengeld in FR beziehen (länger als in DE).

Ist es unter diesen Annahmen ratsam, dass sie sich - solange sie noch im Beschäftigungsverhältnis steht - so schnell wie möglich hier anmeldet?

Danke für eine kurzfristige Antwort. Der 15.11. ist bald.

Merci!

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