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Nachrichten - atd

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Steuern / Re: Deutsches Finanzamt will zusätzlich besteuern
« am: 12. Februar 2017, 16:27:03 »
Salü beisammen,

natürlich habe ich Eure Ratschläge gelesen und  soweit wie möglich umgesetzt.

Die Briefe an die Botschaft und an das Finanzamt (hatte ich schon vor dem Kontakt mit dem Forum abgeschickt)  und deren Antworten habe ich nur zu Eurer Information eingestellt.

Ab 2016,  so die Botschaft, werden die EK-Steuern aus einer deutschen Rente in Frankreich erhoben.

Von 2005 bis 2015 müssen die Renten in DE versteuert werden.

So schrieb mir auch die DRV.

Mir geht es jetzt eigentlich darum,  dass Rentner,  die bisher mit Neubrandenburg nichts zu tun hatten (ähnlich wie ich) , informiert sind.

Bei mir hat es vier Jahre gedauert,  bis die DRV  meine Rente an das Finanzamt gemeldet hat und dieses sich nun bei mir.

Ich schätze,  daß ich nicht der einzige bin. 
Die DRV hielt es ja auch nicht für nötig,  die Versicherten zu Beginn der Rente darüber zu informieren, daß diese in Deutschland zu versteuern ist.
  Man informiert halt das Finanzamt und der Versicherte muß sehen wo er bleibt.

Da die Steuer auf die Rente erst 2005 eingeführt wurde,  kommt man als Auslandsdeutscher nicht automatisch auf die Idee,  dass so etwas für einen selbst mal wichtig wird. In der Regel hat man davon ja nichts gehört,  wenn man schon viele Jahre weg ist.

Ich hatte das Vergnügen,  vor einigen Tagen mit einem "Gemischtrentner" zu telefonieren.
Er er erhielt schon Jahre Frühpension,  jetzt zusätzlich aus einer anderen Tätigkeit eine kleine Rente der DRV.  Beides wird gegeneinander aufgerechnet,  damit er ja nicht zu viel Wohlstand ansammelt.
(Das nur so nebenbei).
Er hat mich informiert,  daß wir die Rentenbesteuerung einem höheren "Exbeamten" verdanken.
-
Da die Beamten offenbar keinen Beitrag zu ihrer Pension abführen,  war diese dann schon immer zu versteuern.  Die Rente hingegen war steuerfrei,  weil man ja 50% selbst  einbezahlen muß.
-
Der edle Herr wollte nun beide Vorteile für sich.  Er klagte auf Steuerbefreiung seiner Pension,  durch alle Instanzen. Ergebnis:  Er muß weiterhin Steuern auf die Pension bezahlen und - oh Herr wir danken Dir -  wir Rentner dürfen jetzt auch versteuern.

Ein Egoist genügt, um Millionen Rentner dranzukriegen.
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Madame B vom Hotel d'impot war so freundlich,  mir alle Steuerbescheide auszudrucken,  zu bestempeln und mit Haftnotiz zu versehen mit Hinweisen,  was ich noch ausfüllen mußte.
Ein sehr guter Service.

Da ist auch der Antrag zur unbeschränkten Besteuerung mit dabei.
Alles schon auf dem Weg nach Neubrandenbourg.


Leute, Leute,  natürlich bin ich durch den Wind.
Wenn Du wegen Krankheit kaum was erledigen kannst,  ist so etwas richtig Streß.
Solange ich gesund war,  war alles kein Problem.






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Steuern / Re: Deutsches Finanzamt will zusätzlich besteuern
« am: 11. Februar 2017, 15:24:21 »
Salü miteinander,

zunächst vielen Dank für Eure Zuschriften.

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Ich habe  das französische Finanzamt angeschrieben:

Sehr geehrte Madame B,

am 26. janvier 2017  war in meinem Briefkasten ein lettre mit dem Inhalt,  den ich als PDF-Dateien im Anhang mitschicke.

Wenn ich es richtig verstehe,  will  das  Finanzamt Neu Brandenburg von mir Steuern erheben,  nachträglich von 2012 bis 2015.


Ich wohne seit 18 Jahren in France und habe mich immer bemüht,  die vom Staat verlangten Steuererklärungen zu erstellen.

In der Zeit meiner Berufstätigkeit (bis 2010)  habe ich mehrere   xxxtausend Euros Steuern an den Staat Frankreich bezahlt.

Seit 2012 beziehe ich Rente,  weil ich arbeitsunfähig geworden war.

Aber auch für diese habe ich die Steuern an den französischen Staat bezahlt.  Und nun kommt da ein Finanzamt aus Deutschland und will nochmals meine kleine Rente besteuern.

Sie bearbeiten seit einigen Jahren meine Steuererklärungen und ich vertraue Ihnen dabei voll und ganz.

Bereits im Jahre 1998,  als ich nach Frankreich umgezogen bin,  hat man mir auf dem Hotel des Impots erklärt,  dass ich nun in Frankreich steuerpflichtig sei und dass es ein Doppelbesteuerungsabkommen  zwischen Frankreich und Deutschland gäbe,  damit niemand doppelte Steuern bezahlen muß.

Trotzdem versucht es Deutschland immer wieder.

Es ist jetzt das zweite mal,  dass deutsche Finanzämter versuchen,  von mir doppelte Steuern  zu verlangen.

Da ich derzeit wieder im Bett liegen muß,  kann ich mir nicht selber helfen.  Dieser Zustand  dauert oft viele Tage.

Durch die Aufregung,  die dieser Brief verursacht hat,  hat sich mein Zustand drastisch verschlimmert.

Ich möchte Sie daher bitten,  mit diesem Finanzamt  in Kontakt zu trete, um denen klarzumachen,  dass allein Frankreich ein Recht auf meine Steuern hat.

Avec
meilleures salutations,
mit freundlichen Grüßen,

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Ihre Antwort:

Bonjour,

Wir haben Euch heute die Formulare zurückgesendet und Euch geschrieben was Sie machen müssen für das Finanzamt Neubrandenburg.

Cordialement,
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Nun warte ich auf den Brief des Hotel d'Impot.

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Ich habe zeitgleich die deutsche Botschaft in Paris angeschrieben:

Grußformel,

am 26. janvier 2017  war in meinem Briefkasten ein lettre mit dem Inhalt,  den ich als PDF-Dateien im Anhang leider nicht mitschicken kann,  weil dies hier technisch unmöglich ist.
Ich erhielt einen Brief,  der angeblich von Herrn Hilbert vom Finanzamt von Neubrandenburg stammt.

Er ist ohne Unterschrift und kann mit jedem Desktop-Publishing-Programm erstellt worden sein, daher meine Zweifel.

Es kann sich also jeder X-Beliebige hinsetzen und sich als irgendein Amt ausgeben und  irgendwelche Menschen anschreiben und irgendwas fordern.
Da ich in letzter Zeit mit einer Menge von E-mails und Briefen überschüttet worden bin,  in denen irgendwelche angebliche Ämter, Banken, Sparkassen, Ebay o.ä. Daten von mir einsammeln wollten,  frage  ich bei Ihnen an, 
wie kann ich feststellen,  ob der Brief von einem Amt  des deutschen Staates ist, oder ob es sich um einen Betrugsversuch handelt ?
Der nächste Punkt:

Das Schreiben umfasst acht nummerierte Seiten plus zwei nichtnummerierte, Also insgesamt zehn Seiten Papier,  gefüllt mit irgendwelchen Paragraphen. Es ist für mich weitgehend unverständlich.
Herr Hilbert,  der möglicherweise tatsächlich in einem Finanzamt arbeitet, teilt mir nachträglich (nach mehr als vier Jahren)  mit,  der deutsche Staat habe Anspruch auf Besteuerung meiner Kleinrente (anno 2012 weniger als  1000 Euro pro Monat)  für die Jahre von 2012 bis 2015.   Also seit 2012,  jetzt schreiben wir 2017!


Ich habe, seit ich in Frankreich wohne (mehr als 18 Jahre),   dort jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung zu erstellen und pünktlich abzugeben.

Sowohl mein damaliges Gehalt,  als auch meine Berufsunfähigkeitsrente wurden und werden  in Frankreich besteuert.

Das dortige Finanzamt versicherte mir,  dass es ein Doppelbesteuerungsabkommen gäbe,  gemäß dessen ich nur in Frankreich steuerpflichtig sei.

Lügt das französische Finanzamt?
Ist es das,  was  man in Neubrandenburg behaupten will ?

Herr H. empfiehlt,  ich solle einen Antrag auf unbegrenzte Steuerpflicht in Allemagne stellen.
Dies könnte Vorteile haben.  Frage:  Welche Vorteile und für wen?
Da ich, gemäß den Anordnungen des französischen Staates  meine Steuern dort entrichte,  was sollte mir  da eine  "uneingeschränkte" Steuerpflicht in Allemagne nutzen ?
Ich liege zu Hause schwerbehindert im Bett,  kann meinen Haushalt kaum noch besorgen und dann kommt so ein Brief.

Ich habe insgesamt nur noch wenig Lebenszeit.  Pro Tag vielleicht zwei Stunden,  in denen ich aufstehen kann.

Daher bitte ich Sie um einen Ratschlag,  was  ich unternehmen soll.

Nächste Frage:
Was habe ich mit Neubrandenburg zu tun ?

Kommen demnächst Briefe aus anderen Bundesländern mit weiteren Forderungen?
Soll ich auf die Rente ganz  verzichten?
Wollen Sie doch eine doppelte Steuer?

Denkt sich das Finanzministerium in eutschland  Schikanen aus,  um Auslandsdeutsche zu drangsalieren ?


Der Brief kam von : Herrn H. Finanzamt Neubrandenburg



Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um einen guten Rat,
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Die Antwort der deutschen Botschaft:

Sehr geehrter Herr T.

seit dem Jahr 2005 werden Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nach dem deutschen Einkommensteuerrecht umfangreicher besteuert als früher. Personen, die in Frankreich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und die eine Rente aus Deutschland beziehen, müssen diese bis einschließlich 2015 in Deutschland versteuern. Ab 2016 sind die deutschen Renten in der französischen Einkommensteuer-Erklärung anzugeben. Die Steuerpflicht in Deutschland entfällt ab 2016.

Zuständig für die Festsetzung der deutschen Einkommensteuer bis einschließlich 2015 ist das Finanzamt Neubrandenburg. Fragen zur Rentenbesteuerung können nur das Finanzamt selbst, ein Steuerberater oder ein Fachanwalt beantworten. Nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes sind die deutschen Auslandsvertretungen nicht befugt, Auskünfte zum Steuerrecht zu erteilen. Auch können sie keine mündlichen oder schriftlichen Übersetzungen von deutschen Steuerbescheiden übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Böckmann
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Rechts- und Konsularabteilung
Ambassade de la République fédérale d'Allemagne
Section juridique et consulaire
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Ich habe auch die deutsche Rentenversicherung angeschrieben.
Keine Antwort.  Auch schon vorher keine Hinweis auf die Steuerpflicht in Deutschland.

Das Finanzamt Neubrandenburg hat ebenfalls nicht geantwortet. 

Fazit:  Hoffentlich bekomme ich von Madame B vom Hotel d'Impot einen ordentlichen
Rat. 
Wenn ich erst noch einen Steuerfachanwalt beauftragen muß,  ist dessen Honorar vermutlich teurer als die Steuer.

So langsam kann ich immer besser verstehen,  warum ich seinerzeit ausgewandert bin.


Ergänzung:

2017 Feb. 11

Inzwischen hat sich das Finanzamt Neubrandenburg gemeldet.
Ebenso das französische Finanzamt und heute endlich auch die Rentenversicherung.

Man hat mir von allen Seiten klargemacht,  dass ich eine Steuererklärung erstellen muß.


3
Salü,

ich war im Aussendienst. Ca. Sechs  Jahre gab es keine Probleme,
dann wollte das deutsche Finanzamt,  am Ort meiner Firma  urplötzlich meine Fahrtenbücher sehen.

Es galt damals (so um 2006)  dass man den Aussendienst überwiegend in der Zone von max. 30 km von der Grenze zu verrichten habe.  (Ich glaube es waren was mit mehr alls 70%)  Ein paar Kunden weiter drin haben sie toleriert. 
Aber die Prüfung machte  meiner Firma viel Ärger,  weil sie auch Zeit kostete. Sagen wir mal so:  Die Firma war nicht amused.
Es war nahe dran,  dass ich hätte selber eien Anwalt nehmen müssen.
Wenn Du schon viele Jahre die Steuern in France bezahlst und dann kommt ein deutsches Amt und will alles nochmal haben,  da kommt Freude ins Gesicht.   Abgesehen davon möchte ich mir nicht ausmalen,  welches Problem es gegeben hätte,  wenn ich dann Steuern vom franz.Finanzamt hätte zurüchhaben wollen.
Wichtig also:  Die Fahrtenbücher und der Tachostand kann im Fall des Falles auch geprüft werden.
Gruß.
atd.

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Steuern / Re: "TO DO" Liste beim Auswandern
« am: 29. Januar 2017, 19:47:10 »
Ja hallo ersma,

was ist den ein certificat domicile?

Wohne schon ewig hier und habe es nie gebraucht.

Salü,

atd.

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Steuern / Deutsches Finanzamt will zusätzlich besteuern
« am: 29. Januar 2017, 19:39:38 »
Liebe Mitglieder des Forums:

ich habe ein Problem mit einem deutschen Finanzamt.

Ich wohne seit mehr als 18 Jahren in Frankreich, kein Wohnsitz in DE.

Vom ersten Tag an hat man mir erklärt,  ich habe von nun an meine Einkommensteuererklärung in France zu machen und entsprechend Steuern zu bezahlen.  Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen werde verhindert,  dass  man in zwei Ländern bezahlen müsse.

Im Jahr 2012  ging ich wegen Krankheit in Rente. 
Bei der Steuererklärung gab ich natürlich die Rente (die aus Deutschland und nur Deutschland stammt) an.  Trotz der geringen Rente,  wurden Steuern  en France erhoben. Nun denn,  ist halt so.

Wer beschreibt meine Überraschung,  als ich vor wenigen Tagen einen Brief  im Kasten habe,  Absender Finanzamt Neubrandenburg.

Im Gegensatz zum Doppelbesteuerungsabkommen müsse ich doch von meiner Rente Steuern nach Deutschland bezahlen.  :mad: (Ich bekam 2012 etwas über 900 Euro Rente p.m.)
Und zwar für die Jahre 2012 bis 2015.  Erst ab 2016 habe es ein Abkommen mit Frankreich gegeben,  das dies nichtig mache.

Die erste Vermutung war, es ist ein Betrugsversuch.  Aber dann:  Wer schreibt insgesamt 10 Seiten mittels eine Desktop-Publishing-Programms um einen Rentner für  ein paar Euros abzuzocken?

Dennoch,  der Brief ist nicht unterschrieben und hat auch kein Dienstsiegel.
Fälschung???

10 Seiten,  gefüllt mit Paragraphenkauderwelsch,  das kann nur einem Amt einfallen.
Interessant auch:  Sie benötigten mehr als 5 !  Jahre,  um zu prüfen und herauszufinden,  dass sie von meiner kleinen Rente auch noch Steuern haben wollen.

Dann kommt es ganz dick:  Ich solle doch beantragen,  "unbegrenzt steuerpflichtig" zu werden,  des könne mir nützen!

Ein Schelm,  wer sich dabei was denkt.

Es ist übrigens der zweite Angriff aus Deutschland:  Vor Jahren, als ich noch berufstätig war,  wollte urplötzlich das Finanzamt München,  dass ich dort einen Einkommensteuererklärung einreiche. 
Man verdächtigte mich,  dass ich als Grenzgänger hin und wieder weiter als 30 Km nach Deutschland hineingefahren sei.  Oha!
Dem Herrn sei Dank hat es damals meine Firma mit denen geregelt.
Sie haben denen an Hand von Fahrtenbüchern gezeigt,  dass es unrichtig war.

Aber die Regierung hat offenbar ihr Vergnügen,  die Bürger zu schikanieren.

Während Herr Zumwinkel auf einem Schloß wohnt,  angesichts eines Südalpensees,  verfolgt man jetzt also 
 Kleinrentner.

Hat jemand von Euch Kenntnisse,  ob  die Doppelbesteuerung kleiner Renten legal war?
Bin für jeden Hinweis dankbar.

Gruß und schönen Abend noch,
atd.

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Gesundheitswesen / KV für verrentete Grenzgänger
« am: 04. Februar 2014, 20:20:32 »
Bedingt durch eine maladie de long duré wurde ich (Deutscher)  Rentner mit Wohnsitz in France.
Die deutsche KV  teilte mir mit, dass ich verpflichtet bin,  Beiträge zu bezahlen,  die automatisch von der Rentenversicherung abgeführt werden.
Auf meine Frage, was Sache sei, wenn ich z.B.  nach Paris umziehen würde, wo ich dann wohl über Jahre keine Leistung in DE beanspruchen würde,  oder nach einem etwaigen Umzug nach New York oder Casablanca,  antwortete meine KV, dass ich beitragspflichtig bleibe, wo auch immer ich mich auf diesem G(K)lobus aufhalte.

Mein Nachbar, ein grenzgängerischer Franzose, der in DE arbeitet, hat mir hingegen berichtet, dass er dereinst, wenn er denn die deutsche Rente bekommt, in DE nicht mehr krankenversichert sein wird.
Will heißen, er kann in DE nicht mehr zum Arzt o.ä. .

Rein theoretisch frage ich mich,  was würde passieren, wenn ich die z.B. französische Staatsbürgerschaft beantragen würde.
Müßte ich dann die Deutsche abgeben, oder dürfte ich  - analog zu einigen islamischen Staatsangehörigen in der BRD -     :winkerwinker: zweier Länder Staatsbürger sein?
Wenn ich aber Franzose würde,  wäre dann meine deutsche Krankenversicherung perdue?

Gibt es jemand, der die französische Staatsbürgerschaft beantragt hat und daher mehr weiß??

Gruß,

atd.   :winkerwinker:


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Hallo zusammen,

heute frage ich, ob es in France so etwas wie eine rote Nummer für KFZ gibt, weil wenn man z.B. ein Auto importiert, muss man ja vor der Zulassung zur controle technique.   
Wie kann man legal dahin fahren, wenn das importierte KFZ (z.B. aus DE)  schon abgemeldet ist und man aus DE keine rote Nummer bekommt??

Gruß

atd. :winkerwinker:

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Gesundheitswesen / Re: BKK, DRV, Assurance de Maladie etc.
« am: 02. Juli 2012, 21:17:05 »
PS:

Es lohnt sich, die französische Sprache zu lernen, denn wer mal so wie ich zwischen den Stühlen hängt, muß zwangsläufig mit französischen Dienststellen telefonieren oder im Bureau kommunizieren.
Dass da alle etwas Deutsch sprechen, ist ein Irrglaube.
Ich denke mal so: Wer auf Dauer im Land leben will, kommt nicht umhin, es zu lernen.

Gruß,
atd

9
Gesundheitswesen / BKK, DRV, Assurance de Maladie etc.
« am: 02. Juli 2012, 19:45:50 »
Hallo zusammen,    :winkerwinker:

(meine Story ist etwas länger)

Der Vorteil, wenn man es mit der Bürokratie von
gleich zwei Staaten zu tun hat.


Am 1.10.2010  wurde ich durch betriebliche Kündigungen von
 30% unserer AD-Mitarbeiter ebenfalls arbeitslos. Da ich zudem
   (in Deutschland) anerkannter Schwerbehinderter bin (90%) war
klar, dass ich auch gehen mußte, zumal ich seit geraumer Zeit
arbeitsunfähig war.
Die deutsche Krankenversicherung (BKK) gab mir noch 12 Monate
Krankengeld, beendete ein paar Monate später - dann rückwirkend - 
einseitig das Vertragsverhältnis und teilte der Assurance de maladie
mit, sie könnten mich auch rausschmeißen, weil ich ja in Deutschland
nicht mehr versichert sei.
An einem der wenigen Tage, an denen ich aufstehen konnte, fuhr
ich nach XY zur dortigen Assurance de maladie und fragte an,
wie ich wieder zu einer Versicherung kommen könne.
Dort schickte man mich zum Pol d'emploi "für ein Formular zu
 holen".
Im Pol d'emploi erklärte man mir, das Formular gäbe es nicht.
Aber selbst wenn es das gäbe, würde ich es nicht bekommen,
weil ich nicht im Pol d'emploi eingeschrieben sei.  Ich könne mich
auch nicht einschreiben, weil ich ja krank sei und daher dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stände.  Bon!
Zurück bei der Assurance de maladie legt ich die handschriftliche
Erklärung des Pol d'emploi vor, dass es das geforderte Formular
nicht gäbe.
Da wurde man dort unglaublich aktiv: Eine Mitarbeiterin wurde durch
das Haus gescheucht und fand nach fast einer Stunde auf dem
Dachboden das gewünschte Formular. Es gab es also doch, allerdings
hatte der Pol d'emploi keines und hätte es mir auch nicht ausgefüllt
und unterschrieben.

Man gab mir dann eine Liste von Bescheinigungen und Formularen, die
ich beibringen müsse.
Unter anderem mußte ich bei meiner Ehre schwören (par l’honneur),
 dass ich keinen Antrag bei irgendeiner Rentenversicherung gestellt habe. 
Ich unterschrieb es, und  da  ich es unterschrieben hatte, vermied
ich es, einen Antrag zu stellen, um nicht wortbrüchig zu werden.

Ich tat, wie mir geheissen.

Wochen nach der Abgabe, bzw. Absendung der Unterlagen kam ein
Brief mit weiteren Forderungen nach weiteren Unterlagen.
Auch diese gab ich ab. Aber es half nichts. Die Sache ging nicht voran.

Da ich diverse chronische (long duré) maladies habe, benötigte ich
Medikamente, die ich mit der noch vorhandenen deutschen Karte
erwarb.
Die BKK hatte gesagt, solange mein Fall in der Schwebe
wäre, könne ich sie noch benutzen. (Das war im 4.Quartal 2011). 
Ich fragte bei der BKK extra an, ob ich die Karte zurücksenden solle.
Man verneinte, sie würde automatisch ungültig werden. (Sie wurde es nicht).

Ende Dezember 2011 schrieb dann die BKK, ich solle die Karte doch zurücksenden.

Inzwischen hatte ich diverse Telefonate mit der Assurance de Maladie,
wo mir versichert wurde, dass ich dort niemals mehr versichert sein würde,
solange ich keine Arbeit hätte.

Tage später, erneut am Telefon: Diesmal hieß es, ich solle in Deutschland
eine Rente beantragen. Was? Wiebitte? Nun denn, ich tat es, weil ja immer
tue, was man mir sagt.

Ende Dezember ging der Rentenantrag an die DRV an die Post.


Inzwischen schrieb man 2012. Die BKK entschied, rückwirkend
sei meine Versicherungs-Karte zu entwerten und mir wurde die
Rechnung für Arzt und Arzenei zugestellt.

Ich könne es auch in Raten abzahlen, falls es mir schwerfiele, alles
auf einmal zu bezahlen.

Dann erhielt ich zu Jahresbeginn 2012 einen Brief von der Assurance
de maladie, ich solle in der nächsten Apotheke meine alte Carte Vitale
aktualisieren.
Klar, da ging ich hin, da mir meine inzwichen französische Hausärztin
einges verschrieben hatte,  und die Assurance de Maladie bescheinigt
hatte, dass meine maladies de long durées anerkannt seien.

In der Pharmacie schob man meine Karte ins Lesegerät. Dann kam
die Apothekerin zurück mit der Nachricht, nun sei die Karte vollkommen
ungültig geworden. Merci.

Im März 2012,     ich hatte mich inzwischen hilfesuchend an die
französische Sozialstation gewendet, die bei Anträgen an CPAM und
CAF etc.etc. behilflich ist,  bekam ich unerwartet eine neue Carte Vitale.

Ausserdem die Nachricht, ich bekäme „indemnites journalieres von der
Assurance de Maladie.
Hurra, dachte ich -  vorschnell.

(Inzwischen schrieb mir die Krankenzusatzversicherung für Grenzgänger
 „Toute santé“,  dass sich mein Monatsbeitrag verdoppeln würde, da ich
bei der Assurance de maladie nicht mehr 90%ig versichert sei, sondern
nur noch zu 70% !)

Im April 2012 kam die Quittung für das Krankengeld:  Für 2  Trimester berechnete eine
gewisse URSSAF  in etwa  einen Beitrag für die Assurance de Maladie,
der die erhaltenen indemnites bei weitem überstieg.

Ich schrieb an die URSSAF und fragte an, wer oder was die URSSAF sei
und wie sie auf die Forderung kämen.
Die Antwort war, man würde mein Anliegen prüfen und innerhalb von 15
Tagen antworten.
Die Antwort kam nicht, dafür eine weitere Rechnung über ein paar tausend
Euros plus Verzugszinsen.

Derweilen meldete sich urplötzlich und unerwartet die BKK aus Deutschland
und wollte rückwirkend (!)  Beiträge. Begründung: Ich hatte einen
Rentenantrag gestellt.
Fast sechs Monate verweigert man mir jedwede Krankenversicherung
 sowohl in Allemagne, als auch in France.  Dann plötzlich soll ich für
zwei bezahlen.

Inzwischen schrieb mir die deutsche Rentenversicherung, dass
meine  (schmale) Rente genehmigt sei,  ab Dezember 2012. 
Allerdings könne man mir kein Geld überweisen, da unklar sei,
ob ich der französischen Rentenversicherung oder Kranken- oder
sonstiger Versicherung Geld schulden würde.

(Die BKK bekommt trotzdem seit 1.1.2012 ihre Beiträge).

Unbeschadet dessen, dass ich zuletzt für das 4. Quartal 2011
Krankengeld genehmigt bekommen hatte, welches im Laufe des
Februar 2012 überwiesen wurde, schrieb die URSSAF, dass die
Assurance de Maladie das Doppelte des erhaltenen Krankengeldes
von mir verlangte.

Inzwischen sind durch den deutschen Rentenbescheid 2/3 der Forderungen
von URSSAF/Assurance de maladie vom Tisch.
Über den schnuckeligen Rest beraten die Institutionen.
Bin mal gespannt, wann die Deutsche Rentenversicherung sich
meldet.
Nur gut, dass ich mal ein Sparbuch hatte.
Ohne mein Sparbuch hätte ich seit Monaten in der Fußgängerzone
gesessen  mit Blockflöte und/oder Mundharmonika.

Vielleicht geht die Chose noch zu meinen Lebzeiten gut aus.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Gruß,
atd

10
Gesundheitswesen / Re: Deutschsprechender Arzt Raum Lauterbourg
« am: 02. Juli 2012, 15:39:53 »
Hallo,

in Mothern gibt es eine Gemeinschaftspraxis (Name weis ich leider nicht mehr) in der Rue de la Mairie. Die Ärztin spricht elsässisch, bei ihm weis ich es nicht.

Gruß Dori
Es ist Dr. Moebs (sie heißt Dr. Heinrich), beide können auch deutsch.
Gruß,
atd

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