Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - wogaju

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Behörden / Re: Neu in Deutschland
« am: 24. April 2019, 13:01:31 »
Gibt es vielleicht ein Grenzgängerforum-Schweiz dafür? Das hier ist ja das Forum für Frankreich.
Hoffe Du findest Deine Antworten  :winkerwinker:

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Noch ein Frage dazu, die wichtig sein könnte. Kann mir jemand helfen? :winkerwinker: Wisst Ihr das?

Wenn ich den dt. Führerschein in eine französischen umschreibe, siehe https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1758 wieviele Punkte von den 12 habe ich dann?
Wie ein Fahranfänger im ersten Jahr 2 (da der Führerschein in F neu ist)?
Oder 6 weil die ersten 5 Jahre? oder die vollen 12 ?
Gibt es da irgendwo eine Webseite in service-public.fr die dazu was sag? ... nicht gefunden

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Fahrverbot in D
« am: 23. März 2018, 18:52:22 »
Hallo zusammen,ein französischer Freund hat wegen Trunkenheit am Steuer vor 1 Jahr den Führerschein in D entzogen bekommen in F darf er noch fahren.muss er wenn er wieder in D fahren will eine mpu machen und wenn ja wie geht das ohne deutsch Kenntnisse?danke euch..Geldstrafe hatte er bezahlt

Ich hatte das persönlich noch nie und nur entfernt mal davon gehört ... muß also nicht stimmen: bei einem ersten Verstoß wird im Allgemeinen kein MPU angeordnet. Wenn der Freund nicht schon vorher in Deutschland ein Fahrverbot hatte, sollte es also ohne MPU raussgehen. Wenn er aus Deutschland seinen entzogenen Führerschein zurückbekommt, wird es ja wohl auch keine MPU geben. Aber wie gesagt, kenne mich echt nicht aus ... vielleicht ein wenig Geld investieren und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht im Grenzgebiet fragen. Könnte gut investiertes Geld sein, was er/sie dann sagt.

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eine gute Nachricht zum Wochenende!
Mein finales Kennzeichen wurden vergeben und die Certificat Provisoire d'Immatriculation ist da!  :)

Damit hat der Vorgang ziemlich genau 7 Wochen nach dem Antrag gebraucht. Na gut, früher war es in 2 Stunden erledigt bei der sous-préfecture. Die carte grise sollte bis Mittwoch bei mir in der Post sein.

Eine Anmerkung zu dem Thema Polizei ... ich wurde in diesen sieben Wochen zweimal angehalten.
Einmal vom französischen Zoll an einer Autobahn-Mautstelle auf der A4. Frage der Douane: "das ist ein Kennzeichen einer Werkstatt, wo im Ausland haben Sie das Auto gekauft". Kurze Erklärung, wieso und weshalb und warum, und der nette Beamte war zufrieden und ich durfte weiterfahren nach vielleicht einer Minute. Ich glaube er kannte die Geschichte bereits, ich mußte wirklich nichts lange erklären.
Ein zweites Mal in Stuttgart im Stadtgebiet von der Polizei. "Sie fahren ein ungewöhnliches französisches Kennzeichen" ... hier hat die Erklärung warum etwas länger gedauert. Aber auch hier war der Polizist wirklich nett und ich habe ihm auf dem Handy den Code de Route gezeigt und daß es kein Limit auf Frankreich mehr im Text gibt. Er hat leider kein  französisch gesprochen. Ich glaube sie haben eine Online Abfrage meiner Fahrgestellnummer gemacht, weil der zweite Beamte im Auto etwas von meinem Papier in ein mobiles Gerät eingegegeben hat. Ich hatte auf dem Handy auch die PDFs des alten deutschen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief und hatte es den Polizisten gezeigt und erklärt, daß die Ummeldung so lange jetzt dauert in Frankreich. Auch den Zeitungsartikel hatte ich als PDF, aber den wollten sie nicht sehen.
In beiden Fällen wirklich freundliche Polizisten, sowohl in Frankreich wie auch in Deutschland.

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in der lokalen Zeitung DNA war jetzt auch ein Artikel dazu ... http://www.dna.fr//loisirs/2018/02/10/a-cote-de-la-plaque

"Vous avez acheté un véhicule en Allemagne ... " und vor allem "On parle de 18 000 dossiers en cours de traitement ... avec des délais de 1 à 2 mois pour réceptionner le précieux sésame." .

Wow! 18000 !

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kleiner Update von mir auch: Zu den französischen WW Kennzeichen, und ob man damit nach Deutschland fahren darf (z.B. zur Arbeit !!!) habe ich gefunden ...

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/blickzumnachbarn/verunsicherung-wegen-provisorischer-auto-zulassung_aid-7037111   "...werden diese provisorischen Kennzeichen uneingeschränkt in Deutschland anerkannt“, heißt es aus dem Landespolizeipräsidium in Saarbrücken" ... aber das ist "nur" ein Zeitungsartikel.
Spannender ist "1° Au deuxième alinéa, les mots : « un mois, sur le territoire national » sont remplacés par les mots : « deux mois » ;" auf https://www.legifrance.gouv.fr/eli/arrete/2017/12/12/TRES1734915A/jo/texte


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Ich habe letzte Woche in Deutschland einen Gebrauchtwagen gekauft, und dann festgestellt, das sich der Ablauf hier bei uns in Frankreich geändert hat bei der Anmeldung (genau wie Moni im Orginal Post hier) ... Versicherung ist weiterhin einfach, freundlich und schnell zu bekommen, wir wohnen ja in Frankreich  :)

Die Versicherung war so freundlich mich auf das neue Online Verfahren hinzuweisen. Und meinte ich soll gleich zu Speedy gehen, um die Carte grise dort für mich beantragen zu lassen. ABER! Speedy macht das nicht mehr, seit es das neue Verfahren gibt. :-[

Dann habe ich mehrere Services dazu angerufen. Überall die gleiche Aussage: Ja, lässt sich beantragen online für mich. Aber aktuell 2 Monate (zwei Monate = 8 Wochen!!!!) Wartezeit auf das Kennzeichen. Das geht nicht, das vorgeschlagene temporäre Kennzeichen (WW) ist nur in Frankreich gültig und nicht in Deutschland. Wie soll ich die 2 Monate zur Arbeit fahren???? ist leider ein paar Kilometer in Deutschland und nicht in allein Frankreich.

Ich habe die Polizei in Deutschland angerufen und sie kennen die WW Kennzeichen und sagen das sind temporäre Nummernschildern, die genau wie die deutschen temporären Nummernschilder nur im Land gelten (einzige Aussnahme Ausfuhrkennzeichen, aber die sind nur ein paar Tage gültig und nicht die 8 Wochen).

kennt jemand von eine gute Idee dazu im Moment?  :anixwissen: Ich sehe für mich ein echtes Problem.
Bin über Hinweise sehr dankbar gerade!

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und genau da sind wir am wesentlichen Punkt: Deutsches Einkommen in das richtige Feld in der französischen Steuererklärung eintragen. Soweit ok. Aber dann: das französische Finanzamt berechnet eine Steuerlast auf das Einkommen wie in Frankreich als "Wert". Und dieser "Wert" wird dir angerechnet. Fertig. Jetzt das Problem: die deutschen Steuerzahlungen waren aber höher als dieser französische "Wert". Und dieser höhere Anteil ist einfach bezahlt und weg, keine Chance. Soweit mein Stand. Ausserhalb der Grenzzone zu arbeiten und in Frankreich zu wohnen hat also einen echten Nachteil aus meiner Sicht.

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Hallo g2122!
Das ist ein kompliziertes !!! Thema ...

Ich hatte diesen "Spass" in 2012 mit einer Arbeit in Mainz. Das ist weit weg vom Grenzgebiet für Grenzgänger. Also wurde in Deutschland mit Lohnsteuerkarte versteuert bzw. erstmal eine Lohnsteuernummer beantragt. Das FA in Mainz hatte diesen Vorgang wohl noch nie vorher. Erst wollten sie Steuerklasse 6 und dann nach Antrag und Steuerberater eingeschaltet dann Klasse 1. Ohne Wohnsitz bist Du beschränkt Steuerpflichtig, d.h. keine Freibeträge möglich. Die Kinder wollten sie nie akzeptieren auf der Lohnsteuerkarte. Ich habe dann einen Lohnsteuerjahresausgleich erstellt, mit großer Rückerstattung (z.B. wegen der Kosten für den Weg zur Arbeit von Frankreich nach Mainz), aber mit massiven Nachfragen vom Finanzamt für Nachweise der Kosten.

Bei der französischen Erklärung gab es dann wieder diverse Nachfragen des französischen Finanzamt. Inzwischen sind wir viel weiter. Aber das französische Finanzamt will die deutschen Steuerzahlungen nicht voll anerkennen, sondern nur die Höhe wie sie in Frankreich anfallen würden. D.h. niedrigere Summe! Da ich in Deutschland ohne Kinder versteuerte, aber in Frankreich eine Familie mit Kinder habe und so korrekt versteuere. Bedeutet im Ergebnis daß ich wohl Teile doppelt bezahle, da nicht die komplette Steuerschuld aus Deutschland anerkannt wird. Dieses Thema ist noch offen! Wenn da jemand Erfahrungen hat, würde mir das sehr helfen!

Ich würde Dir empfehlen einen deutschen Steuerberater für die deutsche Arbeit und das Finanzamt (bei Dir in Mannheim?)zu suchen. Allein wird das wohl eher schwierig.

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Rund um's Kind / Re: Kinderland gesucht
« am: 27. November 2011, 18:37:47 »
In Sarreguemines gibt es eine Halle im Industriegebiet, relativ neu:
"Bobo Le Dino"; findest Du im Google. Die Homepage ist http://www.boboledino.fr/

Ein grosser Erfolg für Kindergeburtstage hier in der Gegend!
Aber wahrscheinlich zu weit weg von Euch.

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Danke "The Bear Family" für die moralische Unterstützung!  :smily:

Ich war gerade eben bei der Polizei ... und hatte wirklich schon Schlimmeres gefürchtet.
Aber es ist praktisch nichts. Ich wurde im Mai auf der Autobahn bei St. Ingbert geblitzt. Das dürfte es vermutlich sein. Die deutsche Bussgeldstelle hat die französische Polizei, um die Ermittlung der Identität der Person auf dem Blitzer-Foto gebeten -> ich bin eindeutig auf dem Foto. Obwohl sie meine Adresse hatte und mir den Bussgeldbescheid hätten direkt schicken können. Deshalb hat die Polizei mich mit einer "Convocation" eingeladen.

Die Polizisten waren super freundlich und das Thema war schnell gelöst. Echt hilfsbereit. Die haben die Arbeit für eine deutsche Behörde.

Allerdings zwei Anmerkungen dazu, die ich jetzt besser verstehe nach dem Besuch:
1. "Convocation pour les nécessités d'une enquête judiciaire" ist wirklich eine ernste Sache in Frankreich. Auch keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen. Hier geht es nicht nur um leichte Verkehrsdelikte mit Bussgeld, sondern es kann auch um Trunkenheit und auch schwere Verstösse dahinter sein.
2. Tatsächlich würde ich einen französischen Führerschein brauchen, wenn ich in Frankreich wohne und ein französisches Auto fahre. Da ich aber einen deutschen Firmenwagen habe, stellt sich das Problem nicht sehr akut. Ansonsten gibt es wohl in Frankreich eine uralte Regel: "Nicht das passende Dokument", 90 Euro Strafe vom Polizist. Aber kommt wohl nie zur Anwendung. Der Führerschein soll für Deutsche mit festem Wohnsitz in Frankreich - die länger bleiben - gegen ein französischen Führerschein getauscht werden.

Bin gespannt, was jetzt aus Deutschland kommt. Ich rufe morgen mal die Bussgeldstelle an.

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Hallo!

Heute Morgen war ein kleiner Zettel in meinem Briefkasten:
"Convocation
pour les nécessités d'une enquête judiciaire‎"
und ich soll mich am Montag oder Dienstag bei der Polizei hier melden.
Was ist das? Sowas hatte ich noch nie.
Auf dem Papier ist alles korrekt und mit Handschrift ausgefüllt und das steht auch ich soll meinen Führerschein mitbringen.
Ist das eine "ernste Angelegenheit"?
Das klingt für mich ernst: enquête judiciaire.

Bin ich über eine rote Ampel gefahren? ist mir in den Sinn gekommen.
Aber ich weiss wirklich nicht was sich hier hinter dem Zettel versteckt?
Hat hier jemand Erfahrung mit dieser Convocation ???

Danke Euch! Ich bin ein bisschen unruhig.

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Steuern / Re: Deutsches Finanzamt!
« am: 30. Mai 2011, 13:32:09 »
Hallo!
Die Bemerkung "Nebenerwerb in D" macht mich aufmerksam. Das könnte mich bald treffen ... wisst Ihr wie ich eine Nebentätigkeit in D mit Lohnsteuer versteuere? Wie ist der Ablauf? Die Arbeit wäre ausserhalb des Grenzgebiets und das Grenzgängerabkommen würde nicht gelten. Ich habe ja keine deutsche Lohnsteuerkarte, keinen Wohnsitz in Deutschland und keine Adresse. Ich bin davon ausgegangen, keine Steuer in Deutschland zu zahlen, und das Einkommen aus der Nebentätigkeit einfach auf meine französische Steuererklärung zu addieren.

@Banjo, kannst Du mir den Namen/Tel Deines Steuerberaters geben? Du hast eine Nebenerwerb in D als Angestellter? Das wäre spannend zu erfahren wie das funktioniert!

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