Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Monsieur D

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Danke, aber das hilft nicht. Unterhalt und Freibeträge geht nicht, schon probiert. Die eigentliche Frage war ja auch eine andere. Ich suche jemanden, der es WEIß - eine Meinung habe ich auch ;)

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Hallo zusammen.

Meine Ex wohnt mit unseren beiden Kindern im Elsaß und ist in D angestellt (Grenzgängerin). Sie zahlt ihre Sozialabgaben in D und versteuert in F. Sie bezieht das Kindergeld aus F und D stockt bis zum deutschen KG-Satz auf, oder bezieht das KG komplett aus D - das weiß ich jetzt nicht genau.

Ich bin verheiratet (Zusammenveranlagung, beide angestellt) und wohne und arbeite in D, bin dort also unbeschränkt steuerpflichtig. (Bei meinen Kindesunterhaltszahlungen wird das halbe Kindergeld nach Düsseldorfer Tabelle angerechnet.)

Kann ich jetzt die Kinderfreibeträge (voll/halb?) in D bei der ESt-Erklärung geltend machen? Wenn nicht, kann ich die Unterhaltszahlungen steuerlich ansetzen?

Meine Web-Recherchen zu diesem Thema brachten bisher leider keine verwertbaren Ergebnisse. Vielleicht hat hier ja jemand einen ähnlich Fall.

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Arbeiten / Selbständig als Fotograf in F
« am: 11. Januar 2010, 00:28:55 »
Hallo zusammen,

in D ist "Fotograf" eine geschützte Berufsbezeichnung, wenn man also keinen entsprechenden Abschluss hat, dann darf man sich nur Fotodesigner, Fotojournalist, Fotokünstler etc nennen. Weiß jemand, ob das in F auch so ist? In D darf man natürlich auch so mit Fotografie sein Geld verdienen, aber man wird dann in die Handwerksrolle eingetragen und ist Zwangsmitglied in einer Berufsgenossenschaft - das kostet eine Stange Geld. Wie ist das in F?

Bin für jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße,
Dennis.

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