Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - snowrabbit

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Steuern / "Rückzug" nach Deutschland zum 31.12.2017
« am: 06. Oktober 2017, 12:20:26 »
Servus in die Runde!

Wenn ich Ende diesen Jahres zurück nach D ziehe, muss ich dann nächstes Jahr überhaupt eine Steuererklärung machen? Die Steuer wird doch nach deutschem Prinzip ab 2018 eingezogen und ersetzt die nachträgliche Steuererklärung ....

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Wohnen / Wohnungskauf für Eigennutzung
« am: 13. Dezember 2016, 08:37:46 »
Guten Morgen in die Runde  :winkerwinker: !

Überlege eine Wohnung zur Eigennutzung in F zu kaufen - bin Grenzgänger (arbeite in D).
Welche Vorteile kann ich erwarten bzgl. der jährlichen Steuer beim Finanzamt (Eigennutzung!)?
Gibt es bei der Finanzierung Vorteile (habe was von Teil-0%-Finanzierung gehört)?
Wie sieht das steuerlich aus, wenn ich die Wohnung nach 2, 5,10 oder 15 Jahren verkaufen würde?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe  :Hands:!

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Gesundheitswesen / Invalidität 2. Kategorie
« am: 24. Februar 2014, 12:52:51 »
Liebe Foren-Mitglieder  :winkerwinker:,

ich hoffe, mir kann jemand Anwort geben auf meine Frage:
kann es sein, dass es bei einer Invalidität der 2. Kategorie (ich glaube 75 oder 80%) in Frankreich Nachuntersuchungen/Überprüfungen nach ein paar Jahren gibt?

Vielen Dank vorab!


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Wohnen / Stromkosten minimieren
« am: 21. Februar 2013, 13:01:08 »
Hallo liebe Grenzgänger,

mich würde interessieren, ob es in F auch alternative Stromanbieter (zu ES) gibt und dies über einen Stromkostenrechner recherchierbar ist? Meine bessere Hälfte kümmert sich um diese Dinge und ich bezweifle,
dass wir den günstigsten Anbieter haben  :o
Wie sieht das mit Gas aus? Gibt´s da auch was im Internet (bin leider nicht sonderlich beschlagen mit der französischen Sprache  :xc:).

Frohes Schaffen oder viel Spaß bei dem, was Ihr gerade macht  >:D

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Guten Morgen miteinander!

Ich hänge mich mal an das Thema dran .... :pfeif: :pfeif:

Meine Lebensgefährtin und ich hatten 2006 einen unverschuldeten Unfall. Leider ist die Geschichte mit den weitreichenden Folgen für mein Fraule
noch nicht bei Gericht durch, wenn auch ein Horizont zu sehen ist  :winkerwinker:
Lange Rede kurzer Sinn: da Sie anfangs in Frankreich berufstätig war und wir in Frankreich wohnen, ist die CPAM für sie zuständig.
Da Sie aber bis zur nachträglichen Anerkennung einer temporären Erwerbsunfähigkeitsrente (heißt das so? Ihr wisst aber, was ich meine ....oder!?)
infolge deutschen Arbeitsplatzes auch in der BRD krankenversichert war, hat sich das eben erst unlängst geändert.
Nun das Problem: Sie war bisher bei einem deutschen Psychologen wegen Ihrer posttraumatischen Belastung in Behandlung ..... und das hat Ihr sehr
gut geholfen! Die deutsche Krankenversicherung hatte Ihr zur Behandlung gefühlte 100 Stunden freigegeben. Durch die Berentung ist aber die freiwillige Versicherung seitens der deutschen KV gecancelt worden (freiwillig, weil ich dies nach einer HWS-Operation >Unfallfolge< in der BRD als Risiko-Kosten-Minimierend tat). Nun: jetzt, wo die die frz. Krankenkasse zuständig ist und diese keine Psychologen bezahlt, möchte ich mich auf den Passus "Behandlungsweiterführung" berufen. Dazu gäbe es ein Urteil des europäischen Gerichtshof, lt. KV-Mitarbeiterin, ohne aber ein Az angeben zu können. Hat von Euch jemand Erfahrung oder gar Informationen dazu?
Ich danke Euch für Eure Aufmerksamkeit und wünsche einen schönen Sonntag (Wetter!? :-[)
Grüße in die Runde

Frank

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Rund um's Kind / Kindergeld bei Arbeitsunfähigkeit
« am: 31. März 2010, 23:52:55 »
N´Abend allerseits,

folgende knifflige Frage: Hat man als Französin (in F wohnend) Anspruch auf Kindergeld aus der BRD für 17-jährigen Sohn, wenn man aufgrund eines unverschuldeten Kfz-Unfalls seinen Job in der BRD nicht mehr wahrnehmen kann, einen Rentenantrag gestellt hat (noch nicht entschieden) und zwischen-
zeitlich ausgesteuert wurde (nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung kam die 15-monatige Absicherung durch die Krankenkasse und 1 Jahr Agentur für Arbeit (nicht Arbeitslosengeld - "man wurde aufgefangen!?"))? Bis zu welchem Zeitpunkt hat man noch Anrecht auf Kindergeld aus der BRD?
Hoffe, habe die wichtigsten Details mitgeteilt ..... :pfeif:

Ein gueds Nächtle wünscht

snowrabbit 

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Arbeiten / Re: Rente berechnen bei Arbeitsunfähigkeit
« am: 15. März 2010, 08:05:06 »
Guten Morgen Seven,

vielen Dank für die Antwort und die "Grüße" (Geduld, Hoffnung, Sitzfleisch!).
In der Tat dauert das seeeehr lange - in Frankreich wusste man zunächst nicht einmal, wie man jemand "behandelt", der arbeitsunfähig ist, nicht arbeitslos gemeldetw erden kann und die Unfallverursacher-
Versicherung nicht mehr "unterstützt" ...... Und D schickt einen von einem zum anderen Arzt.
Weißt Du zufällig auch, wie die Erwerbsunfähigkeitsrente in F er-/berechnet wird? Stimmt es, dass die Rente 50% des Durchschnitts der besten Gehälter der vergangenen 10 Jahre beträgt?!? Wenn ja, gilt dann auch der Monat mit dem Urlaubsgeld?

Einstweilen nochmals vielen Dank und Grüße an alle Leidenden da draußen

snowrabbit

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Arbeiten / Job-ticket der SNCF auch bei Arbeit in BRD?
« am: 01. März 2010, 11:36:44 »
.... und noch eine Frage an die Forumleser:
gilt das job-ticket in Frankreich auch bei Beschäftigung in der BRD?

Vielen Dank

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Arbeiten / Rente berechnen bei Arbeitsunfähigkeit
« am: 01. März 2010, 08:48:32 »
Hallo Foren-Leser,

habe eine Frage, die hoffentlich in diese Forenabteilung paßt.....
Wenn man (oder auch Frau :pfeif: in diesem Fall Französin in Frankreich wohnend, aber die letzten 15 Jahre in BRD gearbeitet) nach einem Verkehrsunfall arbeitsunfähig wird und in Frankreich berentet wird,
wie berechnet man die Rentenbezüge (Höhe der Rente)?
Hoffe, es gibt hier Wissende, aber nicht Betroffene!?!

Vielen Dank vorab!

Grüße

snowrabbit

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Hallo liebe Forums- und Gast-Leser,

habe das Problem, dass ich nach der Zulassung auf der prefecture in Strasbourg Anfang November zwar eine "provisorische Carte Grise" bekommen habe, aber die endgültige noch nicht erhalten habe. Lt. prefecture muss man eine 0811-?????? anrufen und den Status abfragen. Während der elektronischen Abfrage muss man dann die Nr. der prov. CG per Telefontasten eingeben. Bei mir wurde per elektr. Stimme mitgeteilt, dass meine Carte Grise bereits zugesendet wurde.
Leider hat man über diese Nr. keine Möglichkeit persönlichen Kontakt zu bekommen. In einem anderen Forumsbeitrag wurde zwar die Stadt benannt, wo die CGs ausgestellt und verschickt werden, aber hat hier jemand eine Telefonnummer oder Adresse dieser Institution??
Geht in Frankreich denn irgendetwas normal und unkompliziert ....... BRD und die Bürokratie - ich beginne sie zu lieben!!!

Liebe vorweihnachtliche Grüße und vorab vielen Dank für Eure Hilfe (hoffentlich)!

PS.: meine prov. CG ist bereits seit 4.12.2009 abgelaufen  :anixwissen:

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