Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - mistermo

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Steuern / Grenzgängerstatus - brauche bitte kurzfristig Hilfe
« am: 17. August 2010, 08:09:07 »
Hallo Forum,

ich bitte um kurzfristige Hilfe aus den unten beschriebenen Gründen:

Ich wohne noch in F und war seit 2 Jahren Grenzgänger. Nun bin ich seit 01.08 in den Außendienst gewechselt, 300 km von der Grenzzone entfernt. Die Außendienststelle habe ich am 01.08 angetreten, wobei ich die erste Woche noch in der Grenzzone gearbeietet habe (täglich Rückkehr an den Wohnort F). Jetzt bin ich in der 2. und 3. Woche im Außendienst im Gebiet unterwegs (weit außerhalb der Grenzzone). Da ich noch keine definitive Wohnung in D an meinem neuen Beschäftigungsort gefunden habe, wohne ich MO - FR im Hotel und am W.E in F zu hause.
Ich habe von der "45 Tageregel" bereits 12 Tage aufgebraucht für Messen und längere Aufenthalte in Deutschland außerhalb der Grenzzone.

Mein Arbeitgeber möchte mich (nach RS mit dem Finanzamt) bereits zum 01.08 als steuerpfichtig in D melden, ist die korrekt?

Ich sehe den Sachverhalt so, dass obwohl ich im Außendienst bin, ja noch in F wohne und somit meine 45 Tage voll asschöpfen kann. Sind diese aufgebraucht, so muss ich in D versteuern, vorher nicht!

Wie sieht der Sachverhalt aus?

Danke!

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Hallo,

mittlerweile sind 11 Monate vergangen und ich habe nichts mehr von den Autoritäten (weder D noch F) gehört.

Ich werde in weniger als 2 Wochen wieder nach Deutschland ziehen und mich ummelden.


Frage1)
Muss ich damit rechnen, dass die an meinem neuen Wohnort checken, dass ich noch ne offene Rechnung bzw. eine Ordnungswidrigkeit begangen habe? (Habe ja nie nen Bussgeldbescheid  nach Frankreich erhalten sondern nur nen Anhörungsbogen)

Frage2)
Muss ich meinen franz. Führerschein auf einen deutschen umschreiben lassen?
Macht es evtl Sinn ihn nicht umzuschreiben, sodass ich nicht weiter auffalle?

3) Ich werde übrigens mein Auto verkaufen und ein komplett neues Fahrzeug in D zulegen. Den Behörden sind somit weder meine Führerscheinnummer, noch Kennzeichen bekannt.

Muss ich mit Ärger rechnen, oder ist die Strafe mittlerweile verjährt bzw. unwahrscheinlich, dass noch was kommt??

DANKE für die Antworten!

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Genau, Versicherung brauchste und den quitus Fiscal, aber warum meldest du nicht direkt "ordentlich" um?

Am einfachsten:

1) Kaufvertrag auf französisch (am besten selber schreiben und von beiden Parteien unterschreiben lassen bzw. die Unterschrift vom Verkäufer nachmachen, da die Kiste eh nich geklaut ist, spielts ja keine Rolle)

2) Quitus fiscal

3) deutsche Papiere inkl. Abmeldung (meistens ist die Abmeldung die abgeschnittene Zulassung)

4) Controle technique (ganz wichtig!)

5) Das ausgefüllte Formular CERF 10672 03 (kann man bequem in Netz downloaden und dann ausfüllen)

6) das COC (certificat de conformité) bei neueren Fahrzeugen ab 1997 meistens mit dabei oder über die Markenwerkstätt des Vertrauens zu beziehen
ansonsten über die französische Dependance des Herstellers

7) Kopie Personalausweis und Kopie einer EDF oder Gaz Rechnung


Wenn du das alles hast, dann bekommste deine Papiere in 10 Minuten!

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schon mal vielen Dank für die Infos:

also: ich hab französischen Führerschein und französische Zulassung!

Kann ich ohne mein Wissen in Deutschland ein Fahrverbot erhalten?

Sollte ich die nächste Zeit wieder nach Deutschland ziehen, kann ich dann wieder Probleme bekommen, oder verjährt die Tat nach einer bestimmten Zeit?

Vielen Dank!

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Hallo,

ich habe bis jetzt sämtliche Autos in Deutschland gekauft, privat gefahren und dann nach einiger Zeit in frankreich wieder verkauft - das war bis jetzt immer am besten.

Ein "deutsch gepflegtes" Auto macht einen guten Eindruck!

Bei Fragen einfach PM

Grüße

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Hallo Forum,

 
ich brauche mal kurz euren Rat / Erfahrung.

Ich wohne in Frankreich, wurde in Deutschland geblitzt und habe bereits im Juli 2009 Post mit folgendem Wortlaut bekommen und unterschrieben zurückgeschickt:

Anhörung im Bußgeldverfahren

 
Sehr geehrter Herr XXX,

 
Ihne wird zur Last gelegt am 03.05. um XXX Uhr in Karlsruhe folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

 
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtblitzanlage.

 
§37 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StVG; 132 BKat

 
Beweismittel: Induktionsschleiffenmessung und Frontfoto

Zeuge: GVB X. XXX

 
Die gemessene Rotzeit beträgt 1,07sec

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wir Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben....und so weiter...

 
 
Jetzt meine frage:

 
1) Warum wurde der 132 BKat bei einem Verstoß über 1 sec. angewandt? (Normalerweise bedeutet 132 BKat der "kleine Rotlichtverstoß" ohne Fahrverbot!

2) Ist die Rotzeit 1,07 sec abgerundet worden, oder wird noch eine Toleranz abgezogen?

3) Wird bei einer Anhörung immer der Oberpunkt 132 Bkat genannt und dann im Bußgeldbescheid das Detail 132.1 oder 132.2 BKat??

 
4) Muss ich mit einem Fahrverbot von 4 Wochen rechnen??

5) Den Brief habe ich vor 5 Monaten zurückgeschickt, verjährt das irgendwann bzw. wann kommt der Bußgeldbescheid aus Frankreich???

Vielen Dank für eure Antworten!

 
Grüße

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