Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Thomli

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Steuern / Re: 36 Monate ansonsten Doppelbesteuerung
« am: 03. Dezember 2009, 09:57:10 »
Hallo zusammen,

Ab 2.01.2010 möchte ich nach Frankreich ziehen. Ein Bekannter ist bereits Grenzgänger und hat mir gesagt, dass ich Minimum 36 Monate in Frankreich wohnhaft sein muss. Ansonsten werde ich doppelt besteuert.
Es besteht bei mir jedoch die Möglichkeit, dass ich bereits nach 24 Monaten wieder in Deutschland oder im Ausland (USA, China,...) sein werde.
Würde mich freuen wenn mir jemand die aktuelle Regelung erklären kann.

Gruß & schönen Abend

RAINER

Hallo,

eine Doppelbesteuerung findet i.d.R. nicht statt (s.Doppelbesteuerungsabkommen).
Welches Finanzamt für die Besteuerung zuständig ist, hängt einmal vom Status ab (Grenzgänger oder Grenzpendler) und von der Tätigkeit (Arbeitnehmer, Selbstständig) und ob die Tätigkeit ortsgebunden ist.

Viele Grüße
Thomas



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