Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - WSchill

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Hallo Forum,
vielleicht ist dieser Erfahrungsbericht und meine Überlegungen dazu für andere Frankreichliebhaber interessant.
Ich habe in meinem Beitrag anfangs die 17 € Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt  nicht berücksichtigt. Hab das eine Tag später korrigiert.
Und ich frage mich, ob ich noch andere Aspekte nicht berücksichtig habe.

Ich hatte bei einem meiner 180-Tage Aufenthalt in F eine Not-Operation in F wegen einer ge-platzte Bandscheibe nötig. Ich wurde im ersten F Krankenhaus freundlich aufgenommen, die Eu-Versicherungskarte wurde kopiert, Medis gegeben und dann ging es mit der Aufnahme-prozedur weiter. Meine Vermutung "geplatzte Bandscheide" wurde noch am gleichen Abend mit einem dieser Riesenapparate geprüft und bestätigt. Da in F nicht jedes Wald- und Wiesen Krankhause (wie in D) eine Bandscheiben-OP durchführen darf, sondern für derartige OPs Operationszentren eingerichtet sind, wo z.B. einige Ärzte nur Bandscheiben-OPs durchführen, wurde ich dorthin überwiesen. Man hätte mich auch nach D reisen lassen, ich hatte mich in-tuitiv dagegen ausgesprochen. Was ein Glück, denn meine Reisekrankenversicherung hätte mich auf den Kosten für den Krankenrücktransport (1000 bis 2000€) sitzen gelassen.
Ich musste natürlich 3 Tage warten bis man mich in den normalen  OP-Plan quetschen konn-te. Die OP ist super verlaufen, nach drei Tagen hätte man mich (wie auch die Franzosen) am liebsten nach Hause geschickt, die Franzosen sollen dann von der Familie und dem Hausarzt weiter versorgt werden. Bei dieser Familienversorgung geht es eigentlich nur darum, nicht zu lang aufrecht zu bleieben, damit die geschnittene Bandscheibe und das umgebende Gewebe darum herum heilen können. Der Hausarzt soll die Wundabdeckung ab und an wechseln und nach 14 Tagen die Fänden ziehen. In der F REHA wird nicht so viel Brimborium gemacht wie in der deutschen. In der F REHA wirst Du angehalten täglich etwas zu laufen und ansonsten im Bett zu bleiben, das war's. Es gibt aber für schwierigere Fälle eine längere und weiterge-hende Behandlung in der REHA.
Ich wollte REHA in F machen und man hat mich gelassen, weil ich keine Familie in F habe. Da war mir noch nicht klar, dass ich auch dafür am Tag die EIGENBETEILIGUNG VON 17 EURO PRO TAG für Krankenhausbehandlung zu zahlen hatte. Da kam dann am Schluss das nette Sümmchen von 340 € zusammen.  Dem stehen allerdings die 10€/Tag in D Kliniken gegenüber, die zwar Verpflegungspauschale heißt, aber auch ein Eigenbeitrag ist.
Die  OP-Preise hängen übrigen im Flur aus; meine OP hat ca. 650 € gekostet zuzüglich der Zimmerkosten von ca. 200€/Tage (x 6 = 1200€). Da werden deutsche Operateure blass, weil die das zwei bis vierfache verlangen und erhalten. In D kann man nur in Foren Schätzungen nachlesen, offizielle Informationen über Behandlungskosten gibt es nicht.
Der Ärger fing erst an als ich einige Nachzügler-Rechnungen nach D zugeschickt bekam (das erste Kh kannte die F Vermittlungsstelle für ausländ. Versicherte nicht) und von meiner D Kk bezahlt haben wollte. Ohne dass eine konkrete Berechnung schriftlich dargestellt wurde, hat meine Kasse dekretiert, dass eine Rechnung über 180 € dem in F üblichen Selbstbehalt von 20% von einem nicht genannten Gesamtbetrag entspräche.
Ich habe daraufhin etwas recherchiert und u.a. unter der Internetadresse : http://www.cleiss.fr/particuliers/ihr-krankenschutz-beim-urlaubsaufenthalt-in-frankreich.html die deutschsprachige Aussage gefunden (etwa in der Mitte), dass OPs, die mehr als 160 € kosten und der Transport von einem Kh zu einem anderen ebenfalls zu 100% von der CPAM erstattet werden. ALLERDINGS zählt der o.g. EIGENBETEILIGUNG VON 17 EURO PRO TAG nicht zu den Behandlungskosten, die von der CPAM erstattet werden. Dieser Selbstbehalt ist aber gedeckelft auf längstens einen Monat.
Der Betreiber der o.g. I.-Adresse ist die französische Cleiss - Centre des Liaisons Euro-péennes et Internationales de Sécurité Sociale, also vertrauenswürdig (aber I.-Adressen al-tert !, d.h. der Anbieter kann sein Angebot umgestallten, womit möglicherweise diese o.g. IA ungültig wird; dann nach "cleiss" mit F google googeln).
Auf diesem Hintergrund sind meine Überlegungen, eine Aufnahme in die F- Krankenversi-cherung  (CPAM) zu beantragen ins Stocken geraten.
Die D Kk müsste die Kostenübernahme-Erklärung (jetzt S1) herausrücken und dann alle Kos-ten erstatten, die die CPAM direkt von der D Kk verlangt). Die Kosten für die private Zusatz-versicherung hatten mich bisher davon abgehalten (für meine Alter 70€/Monat), eine Auf-nahme in die CPAM zu beantragen. Aber wenn gerade die teueren OPs von der CPAM zu 100% bezahlt werden, muss ich dass gegen den o.g. Selbstbehalt von 17 € pro Kranken-haustag und gegen die Aufschwatz-Versuche durch D Operateure von eigentlich doch nicht so uuunbedingt nötigen und sooo sicheren Operationen abwägen. Denn ich könnte mich jederzeit auch in D behandeln lassen, das scheinen nicht wenige D Eu-Residenten zu machen. Dies zu ermöglichen machte aber erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs möglich. Dann hat man eben die Reisekosten an der Backe und die Unterkunft in D kann man meist kostenfrei nutzen.
Bei den Medis muss man zuzahlen, wie ja auch in D, da dürften keine großen Unterschiede bestehen. Es gibt allerdings in F indirekt eine Praxisgebühr in Form des Selbstbehaltes von, ich glaube 30% der Arztrechnung und ich glaube, man muss die Arztrechnung trotz Carte Vi-tal erst mal selbst bezahlen, wenn man keine Karte von einer Mutuelle hat, richtig?  

Was meint Ihr, welchen Aspekt hab ich nicht berücksichtigt ?

Auf Schreib- und Formulierfehler besteht kein Copyright ;-)

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Technik / Fritzbox in Frankreich einzusetzen
« am: 22. April 2014, 16:50:29 »
Also, es scheint doch Sinn zu machen eine Fritzbox in Frankreich einzusetzen.
Ich bin mit einer FritzBox Phone Wlan 7360 am Einrichten der Telefonfunktion über den Provider Bouygues gescheitert. Ich bin total sauer auf Fritzchens, die Software hat einen Fehler und die machen nichts.
Also, welche FritzBox hast Du, Mathias, und wie konntest Du die Tele.-funktion einrichten ?

Ich hat mir die 7360 ausgesucht, weil sie angeblich international sei, Pustekuchen, die Fritzchen meinem damit nur dass die Box Amex o-ä. A und B kann.
Ich wollte einen Reserve-Router haben, falls der Thomeson/Bouygues-Router wieder den Geist aufgibt und ich nur Ersatz bekomme, wenn ich stundenlang eine Telefonbefragung am Aufstellungsort mit dem Handy über mich ergehen lassen, welche ich aber wegen schlechter F.-kenntnis ehe nicht leisten kann.

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Hallo Marco,
Seit Eurem Umzug auf einen anderen Server kann ich nicht mehr Beiträge von mir ändern. Ich hatte schon mal eine Mail deswegen geschickt. In der Hilfe heisst es zwar dass die Änderungsfunktion "... meist..." zur Verfügen steht, aber dass kann ja wohl nicht bedeuten, dass dies dem Zufall überlassen bleibt oder damit jemand vergrault werden soll?
Also bitte stellt die Änderungsfunktion wieder zur Verfügung. Bin halt schon älter, da klappt nicht mehr alles so wie früher. Wirst Du auch noch merken.
MfG

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Versicherungen / Re: Welche Bank - quelle Banque ?
« am: 29. November 2012, 17:07:39 »
Hallo,

ich war erst bei der Credit Agricole. War mir nach einem Jahr zu teuer, die wollten nachdem mein Guthaben unter 2000€ gesunken ist, 6,50€ monatlich für Internetbanking haben; vorher waren es ca. 3€.
Bin dann zur Postbank, die Eröffnung war noch unaufwendig + schnell. Ein Kontoauszug pro Zusendung im Monat ist kostenlos, wie auch das Internetbanking. Kreditkarte (welche nur eine Zahlungskarte ist - bei der CA auch) kostet 35 €.
Aber die Bedienung des Internetbanking ist hakelig (TAN Verfahren oder höher wollen sie nicht oder kennen das nicht). Ich kam dann mal 3 Monate überhaupt nicht ans Konto. Wollte mal eine Überweisung innerhalb Frankreich vornehmen. Da hätte ich, um den Empfänger telefonisch anzumelden, eine spezielle Sachbearbeiterin versuchen müssen zu erreichen. Da diese nur dreimal pro Woche zu bestimmten Zeiten da ist, ist das etwas nervig.
In größeren Orten ist diese Art der Stelle möglicherweise immer besetzt.
Zwischendrin war ich mal ganz kurz bei der BNP Pariba o.ä.. Zwei verschienen Nachweise für meinen Wohnsitz, Papierkram ohne Ende. Selbst der Angestellte meinte: Bürokratie ist eine Spezialität Frankreichs, ist aber ganz besonders bei dieser Bank so. Habe dann das Handtuch geworfen als das Internetbanking beim Erstkontakt falschen Angaben wissen wollte, um mich das 2. Mal zu registrieren, dann hätte ich wieder auf Post warten müssen. Wären mal viele französische Banken bei ihren eigene Investitionen so übervorsichtig gewesen wie bei ihren kleinen Kunden, dann würden sie nicht so schlecht dastehen. LCL und Espargne o.ä. sind Töchter der Credit Agricol geworden, weil ihre Verbindlichkeit zu hoch waren als das sie allein überlebt hätten. LCL + Espargne treten aber bei Werbung und Filialnetz weiter als scheinbar unabhängig auf.
Die Groupama ist eine Bank, bei der alles per Internt und Telefon gemacht wird, also keinen Schalterbetrieb hat. Wer eine Credit Mutel in der Nähe hat sollte die wählen, das ist eine Genossenschaftsbank, die leider nur im Elsass deutsch sprechende Mitarbeiter hat. Die dürften zwar auch nichts zu verschenken haben, geht da vermutlich nicht so ganz kundennachteilig zu. Da werde ich wegen der Versicherungen hingehen. Banken dürfen in Frankreich auch Versicherungsgeschäfte machen. Mir ist da (noch) etwas mulmig, weil die sich dann möglicherweise gleich bei meinem Konto bedienen können, wenn sie glauben, ich schulde ihnen was oder ich könne nicht so einfach kündigen. Ich bin über eine Nachbarschaftsbekanntschaft bei der AXA gelandet. Ist m.E. eine ganz schlechte Versicherung (internationaler Konzern). Die haben bei dem Rating bei Ciao.fr bezüglich der Rechtsschutzversicherung das schlechteste Rating. Ich musste leider Feststellen, dass dies zutrifft. Es gibt aber in F das "Chatel-Gesetzt", dass vorschreibt, dass mit der Beitragsrechnung auch der nächste Kündigungstermin genannt werden muss. Hat AXA natürlich nicht gemacht. Daher darf ich nach diesem Gesetz ohne Einhaltung der AXA-Kündigungsvorschrift kündigen.

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Versicherungen / Re: Card Vital
« am: 28. November 2012, 12:37:40 »
Ähm, ich möchte hier mal einwerfen, dass das "kostet nix außer..." m.E. nicht so ganz stimmt.
Weiter unten steht ja auch, dass man eben nur 90 % von der D Kasse wiederbekommt.
Und um diese 10% auch wieder zu bekommen, müsste ich eine Zusatzversicherung in F abschließen. Deren Kosten sind im Elsass allerdings geringer als im übrigen Frankreich, weil im Elsass (oder für die Grenzgänger ?) die Zuzahlungssätze nur 10% betragen. Im übrigen F liegen sie bei 65 -20 %. Und auch die Franzosen ohne Zusatzversicherung müssen erst mal alles bezahlen, Rechnungen sammeln und bei CPAM einreichen.
Und zu Thema "keine Nachweise eines Zahnarztbesuches". Die Zahnärzte in meiner Region (nicht Elsass) habe sich, wie ich finde, eine ziemlich Zumutung ausgedacht. Meine Schwester hat mal rumtelefoniert, wie es mit Notfallbehandlung aussieht. Es hieß bei allen "Es gibt bei uns keine Notfallbehandlung". Ob die das wahr machen würden, möchte ich nicht testen. Aber auf die Weise sollen eben regelmäßige Zahnuntersuchungen erzwungen werden.


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Ich hatte letztens sehr schlechte Erfahrungen mit den Telefondienstanbieter Bouygues gemacht, der für seinen angeblich guten Kundenservice von irgendwem eine Auszeichnung erhalten hat. Als bei mir die Telefonfunktion der Bbox nicht mehr ging, bin ich zu einem der Läden von B gefahren, und WAU, keine Hilfe erhalten, nicht mal bei der B-Störungsstelle für mich anrufen wollte man. Die Leute von Orange haben mir dann gesagt, dass alle Anbieter auch Orange erwarten, dass man mit dem Handy neben der Box stehend den Dienstanbieter anrufen muss. Da gehen dann leicht 20, 30 oder mehr Euro drauf.
Hab dann den Anbieter gewechselt, Die Jungs von dem Orange-Shop hier am Ort haben mit versichert, dass ich im Pannenfall von Ihnen eine gebrauchte Box zum testen erhalten würde.  Und da ich häufig gelesen hatte, "nicht selbst vor dem Anbieterwechsel zu kündigen", habe ich dass auch nicht getan. Ich hab dann allerdings gesehen, dass B fröhlich weiter abgebucht hatte. Auf meinen Anruf  bei denen (auf französisch nach einem englisch sprechenden Kollegen zu fragen hat geholfen) hieß es dann, "Sie müssen uns schon selbst schriftlich mitteilen, dass Sie nicht mehr unseren Dienst benutzen wollen. Der Computer hat zwar registriert, dass Sie einen anderen Service nutzen, aber das reicht nicht für eine Beendigung des Vertrages. Und besser mit einschreiben schicken". 
Dazu muss man wissen, dass nicht mehr als ein Telefonanbieter auf einer Leitung "funken" kann.

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Ich muss über eine Antwort meinen eigenen Beitrag korrigieren.
Der genannte Link "...www.eu-verbraucher.de...." funktioniert durch Änderung der Seiten der Europäischen Verbraucherzentrale nicht mehr. Aber die dortigen Infos haben auch so nicht der Realität entsprochen. Wenn man seinen Bescheid von der tax forciere in den Händen hält, werden keine der von mir genannten Steuererleuchtungsfaktoren einzeln aufgeführt.
Nach Kommunikation mit der Europäischen Verbraucherzentrale, die ihrerseits wieder mit dem französischen Pedant kommuniziert haben, bleibt leider festzuhalten, dass es Steuererleichterung für hohes Alter erst ab 70 gibt. Und man muss einfach glauben, dass da Steuererleichterungen z.B. für Abschreibung, Versicherung und Hausinstandsetzung berücksichtigt sind. In dieser Hinsicht ist die Freundlichkeit der Franzosen ein Nachteil, die gehen nicht so schnell zu einer Institution und verlangen Aufklärung, sonst wäre das Antwortformular anders gestalltet.
Ähnlich bei der Wasserrechnung. Total unübersichtlich, selbst mein französischer Nachbar Blick nicht durch. Ich habe zu 2 Jahresabrechnungen hingeschrieben. Antwort "Alles in Ordnung".

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Hallo,
ein neuer billigerer Versicherer für das Haus hat darauf bestanden, mir ca. 15€ mehr für Mini-Rechtsschutzversicherung (protection juridique) zu berechnen, weil es jetzt Vorschrift durch den Staat sei, so etwas in den Verträgen zu haben. Das war eine gute Idee von Mutter Staat, wie ich jetzt denke, denn bisher habe ich den Gedanken an Rechtsstreitigkeiten in Frankreich nicht zugelassen. Wo ich jedoch Bedenken habe, ist der Fall, dass ich mit eben jener Hausversicherung (AXA)  Streit bekommen könnte, die mich auch Rechtsschutz versichern möchte. Im redegebrochenem Englisch der Versicherungsleute haben die zwar gesagt, dass es so ist, dem misstraue ich aber. In D ist es so, dass Klagen gegen den Versicherer selbst ausgeschlossen sind von der Finanzierung durch diese. Weiß da jemand was bezüglich franzö. Versicherer?
Inzwischen habe ich mich auch im Internet umgesehen nach einer separaten Rechtsschutzversicherung. Die sind natürlich teurer, aber 60-80€ im Jahr ist nicht sehr viel. Leider sind die Informationen über den Umfang dieser Versicherungen auf den I.-seiten sehr mager, hab auch keine Email-Kontakte gefunden, mal soll für mehr Infos bei denen Anrufen, mit meinem sehr schlechten Französisch ist das keine Lösung. Außerdem traue ich dem geschriebenen Wort mehr. Bei einem Versicherer waren Angaben über die minimale und maximale Kostenübernahme aufgeführt (habe ich leider nicht gespeichert), die waren m.E. gering, für eine Klage so um die 330-2600€ (SupremCourt) als Höchstbetrag. Die franzö. Versicherer setzten viel auf Telefoninformationen und Mediation gerade bei aufkeimenden Streitigkeiten. Das ist schon in Ordnung, aber man muss halt gut F sprechen und besonders verstehen können. Ist ein Versicherer bekannt, der wenigstens auch englisch-sprachigen Ansprechpartner anbietet, wie z.B. EDF (welcher ja nur Strom verkauft)? Ähm, und ich bin kein Grenzgänger, nur hier bei Euch gibt es durch hilfreiche Mitglieder die besten Infos.

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Wohnen / Re: Wohnen und leben in Frankreich
« am: 07. März 2011, 18:18:56 »
Nach einem Jahr leben in F bezweifle ich die euphorische Aussage von pifolog in einem seiner früheren Beiträge, von wegen viel sein in F billiger.
Er vergisst die Wohnsteuer zu erwähnen, die grob geschätzt ein bis zwei Monatsmieten ausmacht. Dann die Grundsteuer, welche erheblich teuerer ist als in D (die Unterschiede in verschiednen Gemeinden sind marginal im Vergleich zur absoluten Höhe, das 4 bis 7 Fache deutscher Sätze – ok, es gibt Ermäßigungsgründe – ich bin gespannt, ob die halten, was versprochen scheint – wenn nicht, muß ich meine Zelte wieder abbrechen), die scheinbar nur die Eigentümer betrifft. Aber hier dürften auch viele Franzosen irren, wenn sie glauben, dass dies eine Abgabe sei, die nur die Eigentümer zu zahlen hätte. Die Grundsteuer wird nur von denjenigen Eigenheimbesitzern selbst getragen, die selbst in ihrem Eigenheim wohnen (und die haben es in der Regel mühsam angespart bzw. über Kredite teuer abbezahlt (und damit die Banken fett gemacht, die es ihrerseits wieder verspielt haben). Jene die vermieten, geben die Grundsteuer natürlich an die Mieter weiter.
Nicht zu vergessen, die teueren Bankgebühren (über die wir die Spielschulden der Banken wieder ein weiteres mal bezahlen sollen).
Ich denke also, dass pifologs französische Freunds näher an der Wahrheit liegen.

Wolgang

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Hallo,   
hat es eine/r hier im Forum geschafft, Strom, Wasser und Telefon-Provider dazu zu bewegen, ihre jeweilige Rechnung von einem deutschen Konto abzubuchen?
Ich bin seit über einem Jahr Kunde von diesen Providern, Neuvertrag verweigern geht also nicht.
Könnten die, wenn man seine F Kontoverbindung aufgegeben hat und denen jeweils eine Bankverbindung in D mitteilt und denen das nicht passt, einfach den Hahn zudrehen ?
Ähm, mit denen Reden geht leider nicht, mein französisch ist noch zu schlecht.

Falls die oder ein Provider zurückschreibt/en, "Machen wir nicht", gleich an die EU-Kommission wenden, wegen angedrohter Verletzung des freien Dienstleistungsverkehrs ?

Mit Dank im Voraus an evtl. sachliche  Beantworter.
Wolfgang

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Hallo,
also, ich habe auf meiner Suche Leute getroffen, die hatten für ein Haus mit etwa 90m2 Wohnfläche mit eher einfacher Ausstattung einen Grundsteuerbescheid für 2009 von 850 €  bekommen. Die waren ziemlich schockiert, waren sie doch von der Wohnsteuer nicht erfasst (s.u.). Die hatte dazu vorher genauso wenig wie ich konkrete Angabe im deutschsprachigen Internet gefunden. Und deren Haus steht nicht an der Cote d'Azur, sondern im Bereich Aquitaine (Landesinnere).
Ein wesentlicher Punkt ist, dass auch für die Grundsteuer Tax fonciere (TF) der Stichtag 1.1. eines jeden Jahres gilt. Weil diese Leute zwar im Herbst 2008 gekauft haben, aber erst so Mitte Januar 2009 eingezogen sind (und dies dem Fin.amt auf Nachfrage so mitgeteilt hatten), ging das Finanzamt davon aus, dass deren Haus am 1.1.2009 sich zwar in ihrem Eigentum befand, aber kein Hauptwohnsitz der neuen Eigentümer war. Man sollte daher vielleicht in einer vergleichbaren Konstellation schon vor dem 1.1. eines Jahres einziehen oder die TF für das erste Jahr mit zu den Kaufkosten hinzu kalkulieren. Denn nur für einen Hauptwohnsitz gibt es Erleichterungen von der TF wie geringes Einkommen, Alters, bestimmter Behinderungen oder Ihres Witwenstand sowie für Abschreibungen, Versicherung und Reparaturen des Hauses ( http://www.eu-verbraucher.de/de/dies-sind-ihre-rechte/frankreich-tipps/steuern-und-gebuehren/taxe-fonciere/ - hier gibt’s ein paar andere Infos). Das kann sich aufaddieren bis 100% Erleichterung.
Und übrigens, es gibt auch noch die Wohnsteuer (tax d'habitation, TH, auch Stichtag 1.1. jeden Jahres), die ist aber wesentlich niedriger (da gibt’s hier bei der Grenzgängern Infos).
Also noch mal : die Wohnsteuer TH ist zu zahen, wenn man am 1.1. eines Jahres irgendwo in F wohnt (egal ob im Eigentum oder zur Miete; wohingegen die Grundsteuer TF ungekürzt zu zahlen ist, wenn am 1.1. eines Jahre Eigentum hat und man dort keinen Hauptwohnsitz hat. Erleichtungen von der TF gibt es nur, wenn man 1.1. eines Jahres Eigentum hat und dort auch den Hauptwohnsitz hat.
Und die Einkommenssteuer; wie das mit Stichtag 1.1. ist kann ich nicht sagen (dazu dürfte es aber im Grenzgängerforum Infos geben). Evtl. sollte man rechnen, was günstiger, keine TH und evtl. keine Steuer Einkommen, aber dann TF oder umgekehrt.

Die besagten Leute hatte auch Schwierigkeiten, unter der Bezeichnung "Conseiller fiscal" (Steuerberater) einen zu finden, der nicht nur für größere Firmen arbeit. Die wollten dann mal die "Expert Comtable" abklappern (der Bezeichnung nach Buchhalter, scheinen aber auch Beratung  für "... steuerlichen, sozialen, rechtlichen und finanziellen Zuverlässigkeit und die Einhaltung geltenden Rechtsvorschriften" zu machen, http://www.viadeo.com/fr/profile/expert.comptable, google übersetzt ) .

Bis auf das Finanzamt (aber wo ist das nett und hilfreich) find ich es wirklich toll in Frankreich.

Wolfgang

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Hallo,
Ich habe bei auch Euch keine genaueren Angabe über die Höhe der Grundsteuer in Frankreich  gefunden. Das sie höher sein soll und dass jene, die keinen Grenzgängerstatus haben, arm dran sind, war das bisher einzige.
Was auch immer die Finanzbeamten für ein Rechenschema anwenden (Waschbecken, etc. o-der Vermietungswert), ist mir eigentlich egal.
Für eine konkrete Angabe, wie viel Grundsteuer für welche Wohnfläche oder wie viel Steuer pro 100 m2 bei welchen Ermäßigungs- bzw. Befreiungsfaktoren (Kinder, Einkommen weniger hoch, etc.) wäre ich dankbar.

Danke im Voraus
Wolfgang

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Ich trage mich mit dem Gedanken, von Bouygues wegzugehen, weil ich da auch keinen Service habe. Wie die ihre Auszeichnung für guten Service erhalten haben, ist mir ein Rätsel. Statt dessen trage ich mich mit den Gedanken, eine Abo mit SFR "nur Surfen" für 14.90€ (ehemals bei Neuf, wurde ja kannibalisiert) abzuschließen (ich habe hier ein entbündeltes Netz). Die Box von Bouygues dürfte ich aber dann zurückgeben müssen oder kann ich die nach einer bestimmten Zeit behalten?
Bei dem Abo für 14.90€ ist dann je kein ADSL-Modem-Router dabei. Muss ich mieten für 3€ oder kann ich auch irgendein anderes DSL Modem benutzen? Mein Französisch reicht für die aktuellen AGB von SFR leider nicht aus. Ob mal jemand reichschauen könnte?
Wenn die Nutzung eines X-beliebigen Modems möglich ist, kann jemand ein Modem empfehlen? Ich möchte dann eine d Fritz dahinterhängen, um zu telefonieren; über diese Einzelheiten werd ich dann aber ds-sb befragen.
Danke im Voraus
Gruß Wolfgang

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Hallo,
also, falls es jemanden interessiert, die beiden Cotrol Technique-Stellen in meiner Nähe führen keine Änderung der Anhängerpapiere durch. Einer wollte mich zur Drire schicken, ein andere schien anzudeuten (wenn ich ihn richtig gedeutet habe : einfach Nummerschild vom Zugfahrzeug drauf, fertig). Ich kann nur vermuten, dass diese von Michael genannte  Werkstatt ein neues Typenschild anfertigt, bei dem dann die französische Abkürzung für  daszulässiges Gesamtgewicht "PTAC" und die 499 kg aufgeführt ist. Bei meinem polnischen Anhänger besteht das Typenshild aus einem Kunststoffaufkleber. Ich hab mir jetzt so eine Typen-Blechschilder bestellt (ebay, ab 2.90€), die Schlagzahlen hab ich schon. Und wenn ich mich richtig (über die Infos hier im Forum) erinnere, braucht ein Anhänger unter 500 kg in Frankreich ja auch keine Papiere.
Wolfgang

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Hallo,
also es sollte irgendwie gehen, dass ist schon mal beruhigend. Danke Matthias.

Ich werde dann man mit vorformulierten Fragen  auf  Papier (Je parle seulment peut peut Francis) zu einem hiesigen CT (Plz 4700) gehen und sehen wie die reagieren. Ich habe bisher nur die besten Erfahrungen in F gemacht.
Werd dann mal schreiben wie das Eregebis war.
Und dann bleibt ja noch die Drire, die helfen soll, wenn man keine COC hat.
Salut

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